Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 25.01.2024 - L 4 KA 128/23 B ER Ein Widerspruch gegen einen Regressbescheid hat aufgrund einer Generalklausel des SGG aufschiebende Wirkung. Anderes gilt nur, wenn…

Urteil des LSG Hamburg vom 25.01.2023 – L 5 KA 2/21 Kassenärztliche Vereinigungen haben im Rahmen der sachlich-rechnerischen Prüfung auch festzustellen, ob die für Jobsharing-Praxen festgelegte Leistungsobergrenzen (LOG) eingehalten wurden.…

Die im Bundesmantelvertrag enthaltenen Pauschalen für die Übermittlung von eArztbriefen über KIM sind nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg weiter abrechenbar. Dieses hat der Senat nach einem Erörterungstermin am 20.03.2024 mitgeteilt.…

Urteil des VG Münster vom 15.02.2024 – 5 K 185/21 War ein Chefarzt nach eigenen Angaben in der Abteilung seines (weiterbildungsberechtigten) Oberarztes tätig, so begründet dieses keinen Anspruch auf Anerkennung…

Urteile des BGH vom 06.10.2022 – VII ZR 895/21 und Kammergericht Berlin vom 04.05.2023 – 4 W 6/23; 5 W 6/23 Mails sind in der Geschäftswelt unverzichtbar. Doch ab wann…

Urteil des LSG NRW vom 01.03.2023 – L 11 KA 60/19 Laborbudgets richten sich danach, wie viele Ärzte zur Abrechnung von Leistungen des Speziallabors berechtigt sind und nicht danach, wie…

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2023 – L 7 KA 29/20 Ein „Guten Tag“ mit Handschlag oder Krankschreibungen am Fließband entsprechen nicht den Anforderungen an einen Arzt-Patienten-Kontakt und berechtigen deshalb…

Urteil des SG München vom 16.08.2023 – S 28 KA 428/23 ER Eine unzureichende Dokumentation kann grundsätzlich einen Zulassungsentzug rechtfertigen. Soweit der Zulassungsausschuss dabei einen Sofortvollzug angeordnet hat, stellt dieses…

Kontakt

Anruf E-Mail

Vorbestellen

Service

Social Media

LinkedIn

Öffnungszeiten

Webseite übersetzen

Wählen Sie die jeweilige Flagge aus, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

Empfehlen Sie uns weiter
Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.
Webseite übersetzen

Wählen Sie die jeweilige Flagge an, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.