In der 10. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerecht Krankenhausversorgung schreitet Herr Lauterbach zur Überwindung der Sektorengrenzen, es sollen für niedergelassene Ärzte wohl harte Zeiten folgen.

    Nach Beginn der Zerschlagung der Krankenhausstruktur soll die freiberufliche fachärztliche Medizin dran glauben. Nur noch Haus- und Kinderärzte sollen im Wesentlichen in nicht-klinischen Praxen arbeiten, die „doppelte Facharztschiene“ soll stillgelegt werden, Chirurgen/-innen sollen nur noch im Krankenhaus oder in enger Verbindung dazu tätig sein dürfen. Unter dem Strich bedeutet das also eine ganz andere Form der transsektoralen Versorgung.

    Im ersten Schritt will die Kommission kleinere Level1i-Krankenhäuser auf dem Land ermächtigen, ambulante Leistungen nach dem Poliklinik-Modell anzubieten. Ein Primärarztsystem soll die neue Struktur ergänzen. Versorgungsplanung soll in der Regel für den ambulanten und den stationären Bereich stattfinden.

    Der fachärztlichen/chirurgischen Versorgung soll es also an den Kragen gehen – zumindest in der freiberuflichen Niederlassung: „die in Deutschland in den letzten über 100 Jahren gewachsenen Strukturen tragen bislang die ambulante und stationäre Versorgung der Bevölkerung. Angesichts des wachsenden Versorgungsbedarfs der stetig älter werdenden Bevölkerung, des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels und der zukünftigen Kostensteigerungen aufgrund des weiteren Fortschritts der Medizin scheint es aber fraglich, für welchen Zeitraum die als „doppelte Facharztschiene“ bezeichnete zweifache fachärztliche Vorhaltung außerhalb der hausärztlichen Versorgung (im Sinne des § 73 SGB V) aufrechterhalten werden kann.“

    Die Kommission will Deutschland an die übliche weltweite Gesundheitsstruktur angleichen. „Als Primärärzte werden hierbei international zumeist die Ärzte/Ärztinnen verstanden, die wohnortnah und ohne Überweisung tätig werden und ihrerseits bei Bedarf an Spezialisten/-innen oder Krankenhäuser überweisen können. Die Primärärzte umfassen zumeist die Hausärzte (in Deutschland: praktische Ärzte, Fachärzte für Allgemeinmedizin und hausärztlich tätige Internisten) sowie Pädiater, darüber hinaus zum Teil auch Gynäkologen und Psychiater. Alle anderen Fachärzte/Fachärztinnen arbeiten in den meisten Ländern sowohl ambulant als auch stationär an Krankenhäusern“.

    Nach dieser Veröffentlichung hatten sich bereits mehrere Verbände und Fachgesellschaften kritisch geäußert. Auch die KBV hat im Rahmen der Vertreterversammlung in Mainz vor dem Ende der ambulanten Versorgung gewarnt. Sicher ist es eine der großen Errungenschaften in unserem System, eine wohnortnahe niedrigschwellige haus- und fachärztliche Versorgung mit mehr als 100 000 Praxen vorzuhalten. Das sehen aus meiner Sicht auch die weiten Teile der Bevölkerung so.

    So richtig ist die „Verstationierung“ der Versorgung im Gegensatz zur eigentlich gewollten „Ambulantisierung“ nicht nachvollziehbar. Die Krankenhäuser werden nach der Reform immer weiter für ambulante Leistungen geöffnet. Offensichtlich ist eine Zentralisierung des Gesundheitswesens nach skandinavischem oder britischem Vorbild und die Abschaffung der wohnortnahen Grundversorgung der inhabergeführten Praxen geplant. Ob dieses so umgesetzt werden kann und auch beim Wähler entsprechend ankommt, bleibt abzuwarten.

    Der SpiFa zeigte sich fassungslos über diese Stellungnahme der Regierungskommission. Danach seien die Ergebnisse der Kommission ein Produkt aus gravierenden Fehlannahmen und einer einseitigen Interessenvertretung der Universitätsmedizin. Die Vorstellungen zeigten eine erschreckende Distanz zur realen Versorgung. Sie unterstelle, es gäbe eine echte doppelte Facharztschiene, also zweimal das gleiche, wie es das Wort suggeriere. An dieser Stelle darf daran erinnert werden, dass der BNC sich an dem Gutachten beteiligt hat, wonach es eine solche doppelte Facharztschiene nicht gibt.

    Die Bundesärztekammer hat der Kommission eine ambulante Kompetenz abgesprochen. Es würde zu einem Problem werden, dass die aus Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen besetzte Regierungskommission Politikempfehlungen abgäbe, ohne über das notwendige Versorgungswissen aus Klinik und Praxis zu verfügen. Mit den Äußerungen werde die angebliche doppelte Facharztschiene aufgewärmt und leichtfertig eine gut funktionierende ambulante fachärztliche Versorgung in Frage gestellt. Worin die behauptete Ineffizienz dieser Versorgung liegen soll, werde nicht dargelegt.

    Die Abschaffung der wirtschaftlich selbstständigen fachärztlichen Tätigkeit würde einen massiven Paradigmenwechsel weg von einem individualisierten Arzt-Patienten-Verhältnis hin zu staatlich organisierten Strukturen bedeuten. Im Spannungsfeld solcher politscher Diskussion wird die Bereitschaft junger Chirurgen/-innen, in die wirtschaftlich unabhängige Selbstständigkeit zu gehen, konterkariert. Alle diesbezüglichen Bemühungen auch des BNC würden ins Leere laufen.

    Über die Stellungnahme war auch ich überrascht, zumal sich aus den bisherigen Reformentwürfen eher ableiten ließ, dass vermehrt Möglichkeiten bestehen sollen, dass die Kurzzeitversorgung in niedrigschwelligen stationären Einrichtungen der ambulanten Versorgung zugeschlagen wird. Dies hätte für den BNC bedeutet, dass die Mitglieder auch Praxiskliniken unterhalten dürfen, die seit Jahren inhaltsleer im SGB normiert sind.

    Insoweit bleibt abzuwarten, was von diesen Empfehlungen letztlich in die Gesetzesreform einfließt.
    Kontakt: Jörg Hohmann

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