Pressemitteilung vom 10.11.2020 Hamburg.

    Hamburg, 10. November 2020. Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein haben vollkommen überraschend und ohne sachliche Gründe den seit 14 Jahren bewährten Fördervertrag für das Ambulante Operieren gekündigt und verabschieden sich damit komplett von dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär’. Dieses Desaster trifft alle operativ tätigen Ärztinnen und Ärzte, die sich dieser politisch so häufig eingeforderten Maxime verpflichtet fühlen. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) e. V. unterstützt deren Protest ausdrücklich. Diese Operateurinnen und Operateure haben in den vergangenen Jahrzehnten auf eigene Kosten ambulante OP-Zentren aufgebaut und bieten dort seit langem deutlich kostengünstiger als im stationären Bereich ambulante Eingriffe und Operationen an.

    Für die Bevölkerung sind die ambulanten Operationseinheiten nicht mehr wegzudenken, das zeigen mehrere Millionen Operationen, die in ambulanten Einheiten der Vertragsärzte jedes Jahr durchgeführt werden mit übrigens sensationell niedrigen Infektionsraten. Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann kritisierte die Kündigung durch die Kostenträger daher scharf: „Die Vertreter der Krankenkassen in Nordrhein gebärden sich in meinen Augen als reine Geldhändler – mit allen zugehörigen persönlichen Eigenschaften. Sie wollen ganz offensichtlich weder etwas über moderne und kostengünstige Versorgung wissen, noch verstehen sie diese. Stattdessen verkünden sie das Ergebnis der jüngsten Honorarverhandlungen als Erfolg mit dem beinahe schon zynischen Hinweis, dass man sich doch in allen wesentlichen Punkten einigen konnte und dass ein Problempunkt – nämlich die fehlende Einigung über die Fortsetzung der Förderverträge zum Ambulanten Operieren – nicht die ‚gute Vertragspartnerschaft’ verändern könne. Was für ein Unsinn!“

    Ebenso unverständlich ist für Schüürmann, dass die Krankenkassen sich damit brüsten, die Vertragsärztinnen und -ärzte hätten durch den frühzeitigen Honorarabschluss schon jetzt Planungssicherheit in der Corona-Pandemie: „Das ist aus meiner Sicht an Unverschämtheit nicht zu überbieten! Die Kolleginnen und Kollegen haben jetzt frühzeitig Planungssicherheit darüber, dass nach der Weigerung der Kassen, die gestiegenen Hygienekosten infolge neuer Hygieneverordnungen zu übernehmen, nun ausgerechnet in Zeiten der Corona-Pandemie ihre Leistungen noch einmal geringer vergütet werden sollen.“

    Der BNC-Vorsitzende wies darauf hin, dass in nahezu keinem europäischen Land die Preise für ambulante Operationen so unvergleichlich niedrig sind wie in Deutschland. „Auch sitzen in kaum einem anderen Land in Europa die Krankenkassen in solch edlen Palästen mit Klimatisierung, flimmerfreien Bildschirmen und rückenadaptierten Sesseln, um sich – wie jetzt in Nordrhein – von ihrer bequemen Position aus vollständig von der Versorgungsverantwortung zu verabschieden.“

    Schüürmann betonte: „Wir brauchen nicht erst seit heute ganz dringend eine umfassende Reform der Krankenkassen. Leitende Positionen und die dortigen Entscheidungsgremien dürfen nur durch Personen mit einem vollkommen anderen Anforderungsprofil besetzt werden, in dem u. a. gehörige medizinische Kenntnisse nachzuweisen sind, damit solche brokerartigen Entscheidungen zukünftig nicht mehr möglich sind. Selbstverwaltung heißt für mich nicht, dass ein Teil davon keine medizinische Ahnung hat, aber derart gravierende versorgungsrelevante Entscheidungen treffen darf!“

    Über den BNC

    Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 22 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

    Pressestelle

    Caroline Backes presse@bncev.de

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