Pressemitteilung vom 03.05.2023 Hamburg.
Nachdem die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V gescheitert sind, richten sich nun alle Augen auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Es kann nun per Ersatzvornahme einen Katalog bislang überwiegend stationär durchgeführter Leistungen definieren, die künftig ambulant erbracht werden sollen und einen Mischpreis aus stationären Fallpauschalen (DRG) und ambulanter EBM-Vergütung hierfür festlegen. Dieser Katalog sollte nach Auffassung des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) möglichst breit aufgestellt sein. Auf diese Weise würde er dazu beitragen, die wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Denn sämtliche Leistungen könnten entweder von Kliniken in ihrem jeweiligen Setting oder durch niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) erbracht werden. „Gemeinsam kann man dann gezielt lokale Strukturen entwickeln, die die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten ermöglichen“, schlägt Henniger vor und betont: „Dann erfolgt der Wettbewerb über die Qualität und zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“
Ein breiter Leistungskatalog nach §115f SGB V, wie die KBV ihn bereits an das BMG übermittelt hat, könnte auch dabei helfen, den dramatischen Personalmangel in Kliniken und Praxen zu lindern. „Aktuell gibt es einfach nicht mehr genügend Personal, um Patientinnen und Patienten in den Kliniken umfassend operativ zu versorgen und zugleich die Ausbildung des chirurgischen Nachwuchses sicherzustellen – mit einem klaren Fokus auf ambulanter Chirurgie“, berichtete der BNC-Vorsitzende. Schließlich wird bereits heute ein großer Teil der chirurgischen Eingriffe in ambulanten OP-Zentren durchgeführt. „Und zwar von gestandenen Fachärztinnen und Fachärzten, die während ihrer Klinikzeit bewiesen haben, dass sie den Nachwuchs ausbilden können“, meint Henniger. Diese Erfahrung und Kompetenz können sie in der Niederlassung allerdings nur sehr eingeschränkt nutzen, da die Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich begrenzt ist: „Die entsprechende Förderung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist regional unterschiedlich und nirgends auskömmlich“, weiß der BNC-Vorsitzende. Unter alledem leidet die Qualität der Weiterbildung gerade in den operativen Fachrichtungen massiv: „Teile der Kompetenzen können im Krankenhaus im Grunde nicht vermittelt werden und werden somit eher bescheinigt als erlangt.“
„Die Forderung, den Leistungskatalog nach §115f SGB V in der Anfangsphase eher klein zu halten, sehen wir als ungerechtfertigte Protektion von Klinikkonzernen und deren Teilhabern auf dem Rücken der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen – und auch deren Patientinnen und Patienten“, kritisiert der BNC-Vorsitzende. Für den BNC rechtfertigt eine neue Form der Abrechnung nicht eine solche drastische Zurückhaltung: „Eine Weiterentwicklung und Beseitigung von Unschärfen im Leistungskatalog kann schließlich auch im weiteren Verlauf erfolgen“, meint Henniger und warnt: „Sowohl die Weiterbildung, als auch die Versorgung werden durch eine weitere Verzögerung der breiten Einführung von Fallpauschalen im §115f SGB V weiter leiden.“
Über den BNC
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 20 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.