SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP befürworten im Rahmen eines Änderungsantrags, dass künftig auch Leistungen für eine sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V ausgewählt werden dürfen, die nicht Bestandteil des Katalogs ambulanter und stationsersetzender Leistungen (AOP-Katalog) sind. Heute findet hierzu die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Wie der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) mitteilt, wird als Sachverständiger des SpiFa dort dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich sprechen. Hintergrund ist der Beschluss, Hybrid-DRGs einzuführen und damit für den stationären sowie den ambulanten Sektor gleiche Zugänge und Rahmenbedingungen zu schaffen. Er gilt ein wichtiger Meilenstein für das Vorantreiben der Ambulantisierung in Deutschland. Allerdings greift es nach Ansicht der Fachärztinnen und Fachärzte viel zu kurz, als Grundlage für einen möglichen Katalog an potenziell ambulant erbringbaren Leistungen lediglich den bereits bestehende AOP-Katalog einzubeziehen.

    Hierzu erklärte Dr. Heinrich: „Es ist gut, dass die Ampelparteien nun auch erkannt haben, dass das bloße Heranziehen des AOP-Katalogs als Grundlage für die Bestimmung von ambulantisierbaren Leistungen nach §115f SGB V nicht zielführend ist. Denn eine Strategie, erst einmal recht klein anzufangen und den Katalog dann stetig zu erweitern, führt nicht zum Erfolg, sondern verschleppt die Ambulantisierung, anstatt sie voranzutreiben. Von daher sehen wir die jetzt geäußerten Überlegungen als ersten Schritt in die richtige Denkrichtung. Es bleibt aber weiterhin abzuwarten, wie groß und vorausschauend das Ministerium dann in der konkreten Ausgestaltung wirklich denkt.“

    Wie der SpiFa betont, hatte er seinerseits mit seinen Mitgliedsverbänden einen eigenen Katalog an potenziell und im internationalen Vergleich bereits ambulant erbringbaren Leistungen erarbeitet und dem Ministerium bereits im Frühjahr zukommen lassen. Dies sei mit dem deutlichen Hinweis verbunden gewesen, dass man das volle Potenzial ausschöpfen müsse, solle die Reform gelingen. Nur so könne Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung aufholen, würden Krankenhäuser von vielen unnötig stationär behandelten Fällen entlastet sowie die Versorgung patientenfokussiert gefördert. „Denn Patientinnen und Patienten wollen in den Fällen, wo es nach aktuellem medizinischen Stand möglich und sinnvoll ist, lieber ambulant als stationär behandelt werden“, erklärt der SpiFa. Für den Dachverband ist entsprechend das Verfolgen der Prämisse „ambulant vor stationär“ auch Voraussetzung für das Gelingen anderer Reformvorhaben des Gesundheitsministeriums: „Ob Krankenhausreform, Notfallreform oder auch künftige Versorgungsgesetze: eine erfolgreiche Umsetzung des §115f SGB V wird eine tragende Rolle für das Gelingen dieser Reformvorhaben spielen. Ohne die Nutzung des Potenzials der Ambulantisierung sowie eine verzahnte Organisation mit der Notfall- und Krankenhausreform sind die geplanten Reformen Makulatur,“ so Dr. Heinrich weiter.

    Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags kann man die vollständige Stellungnahme des SpiFa, aber auch die der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbands, des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nachlesen. Der Änderungsantrag der Parteien der Ampelkoalition selbst versteckt sich auf Seite 5 in deren Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucksache 20/8105).

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