Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag. mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen nach Auffassung des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen. „Zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt“, warnt der SpiFa in einer Mitteilung vom 1.12.2023 und fordert deshalb Nachbesserungen bei der Umsetzung der Hybrid-DRG.

    Größter Kritikpunkt des Verbands: die Reform sei derzeit ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgungsebene könne so kaum entstehen. Der zweite stellvertretende Vorsitzendes des SpiFa, Dr. Helmut Weinhart, erklärte hierzu: „Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren politisch gewünscht – erneut ad absurdum geführt wird.“ Ohne entsprechende Anreize und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRG für die stationäre und die ambulante Seite aber werde man das Ambulantisierungspotenzial kaum heben, geschweige denn Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, mahnt er.

    Der SpiFa dringt in seinem Forderungskatalog zum einen auf die zeitnahe, verbindliche Weiterentwicklung des Startkatalogs sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, die mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können. Weitere Forderungen sind der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung wie sie für den stationären Bereich vorgesehen ist auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen sowie -ärzten schafft.

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