Die Kassenärztlichn Bundesvereinigung (KBV) ist noch nicht zufrieden mit der geplanten Hybrid-DRG-Verordnung. Ihrer Einschätzung nach wird damit die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan. In ihrer Stellungnahme zu dem Anfang Oktober vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums fordert sie diverse Änderungen mit dem Ziel, dass künftig deutlich mehr Eingriffe ambulant statt stationär erfolgen.
Die KBV moniert unter anderem, dass der Katalog an Leistungen, für die es ab Januar eine spezielle sektorengleiche Vergütung geben soll, zu klein sei. Mit nur 244 OPS-Kodes für fünf Leistungsbereiche könne die Ambulantisierung nicht substanziell vorangetrieben werden. Damit würden lediglich etwa 200.000 Krankenhausfälle pro Jahr in Hybrid-DRG überführt. Ein entsprechendes Gutachten des IGES Instituts hatte das Ambulantisierungspotenzial mit 4,3 Millionen Fällen beziffert. Wörtlich heißt es in der KBV-Stellungnahme dazu: „Ein zunächst eher geringer Umfang des Startkataloges in Anlage 1 ist vor dem Hintergrund der nicht bekannten Auswirkungen der Einführung von Hybrid-DRGs und erwartbaren Anlaufschwierigkeiten begreiflich, hilft aber nicht das Ambulantisierungspotenzial zu heben. Die gewählten Leistungsbereiche sind zwar nachvollziehbar und werden von der KBV prinzipiell positiv bewertet. Der Katalog muss jedoch deutlich erweitert werden.“ Die KBV verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Vorschlag, den sie dem Bundesministerium für Gesundheit bereits im April 2023 zur Verfügung gestellt hat. Dieser sei in dem vorliegenden Referentenentwurf allerdings „schlichtweg ignoriert“ worden.
In ihrer Stellungnahme kritisiert die KBV weiterhin, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung nur die stationäre Sichtweise berücksichtigt worden sei. Ein echter Wettbewerb der Sektoren werde so nicht stattfinden. Zwar seien die Preise der Hybrid-DRG zum Teil höher als die Vergütung für ambulante Operationen nach EBM vor allem in niedrigen EBM-OP-Kategorien. Sie seien aber deutlich niedriger als die DRG, womit der Anreiz für Krankenhäuser entfallen dürfte.
Ambulantisierung jedoch bedeute, dass bisher stationär durchgeführte Operationen ambulant erfolgten, was insbesondere höhere EBM-OP-Kategorien betreffe, stellt die KBV heraus. Doch hier seien die Hybrid-DRG mehrheitlich geringer als die derzeitige Vergütung nach EBM. „Es besteht demnach für Vertragsärzte ebenfalls kein Anreiz, in den Wettbewerb einzusteigen“, warnt die Selbstverwaltung.
Besonders problematisch sind nach Einschätzung der KBV die hohen bürokratischen Hürden für die Niedergelassenen. So werde für sie ein neues zusätzliches Abrechnungsverfahren eingeführt. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssten eine sogenannte Gruppierungssoftware („DRG-Grouper“) nutzen, die bislang nur in der Krankenhausabrechnung eingesetzt wird. Zudem sollen die stationären Kodierrichtlinien gelten.