Im Vorfeld des 46. Deutschen Krankenhaustags, der vom 13. bis 16. November 2023 stattfindet, haben sich die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen in Deutschland (BNKD) kritisch zur Situation der hoffnungslos überfüllten Notfallaufnahmen geäußert. „Die Anzahl von Kindern, die die kinderchirurgischen Notfallambulanzen in den Kliniken aufsuchen, geht durch die Decke“ – so beschreiben Privatdozentin Dr. Barbara Ludwikowski, Chefärztin der Klinik für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover und Präsidentin der DGKCH, und Dr. Joachim Suß, Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg, unisono die sehr angespannte Situation in den Kliniknotfallambulanzen. „Wir kommen nicht mehr zur Behandlung der wirklich kritischen Fälle, weil täglich zahllose Kinder in die Klinik kommen, die keine Notfälle sind und keiner Krankenhausbehandlung bedürfen.“
    Zu den Fällen, die nicht in eine Notaufnahme gehören, zählen unter anderem Prellungen, Verstauchungen, Platzwunden, Schürfwunden, Wundkontrollen, Gipskontrollen und Nachbehandlungen nach chirurgischer Versorgung, die durch die Pädiatrie oder Chirurgie nicht weiterbehandelt werden können. Auch eine Vielzahl von Fällen, die bereits vor einigen Tagen passiert sind, gehört dazu. „In der Notaufnahme des Wilhelmstifts werden täglich etwa 40 Kinder mit chirurgischen Problemen angemeldet, die keine Notfälle sind. Eine Katastrophe für die Versorgung tatsächlicher kinderchirurgischer Notfälle“, so Dr. Suß. „Die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte können die chirurgische Notfallversorgung nicht leisten und die niedergelassene Erwachsenenchirurgie behandelt in der Regel keine Kinder. Dadurch drängen diese sogenannten Bagatellfälle in die chirurgische Notaufnahme. Und dies sowohl während der regulären Praxisöffnungszeiten als auch abends und an den Wochenenden.“

    Anders als im Bereich der Pädiatrie gebe es keine Möglichkeiten, die jungen Patient*innen an die niedergelassenen Kinderchirurg*innen, beziehungsweise außerhalb der Praxisöffnungszeiten an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu verweisen. „Für chirurgisch kranke Kinder gibt es keinen KV-Notdienst. Die Situation in Hannover: Bis auf zwei völlig überlaufene niedergelassene Kinderchirurgen existieren keine weiteren Vertragsärzte, die diese Kinder behandeln könnten. Die beiden kinderchirurgischen Vertragsärzte können auch nicht zu zweit einen KV-Notdienst für chirurgisch kranke Kinder etablieren – anders als es von den mehr als sechzig niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiatern in Hannover und Umgebung geleistet wird“, so Ludwikowski. Daher bleibe nur die Notaufnahme der kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen als der Anlaufort für alle chirurgisch kranken Kinder, seien es die Bagatellverletzungen, Verletzungen, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen, oder Schulunfälle. Die Folge seien „endlose Wartezeiten für Kinder und Eltern und fehlende Zeit der Kinderchirurg*nnen für echte Notfälle“, heißt es in einer Mitteilung von DGKCH und BNKD.

    In den bundesweit gerade einmal 65 Praxen niedergelassener Kinderchirurg*innen ist demnach ein ähnlicher Trend bemerkbar. Auch hier landeten Bagatellen, die noch vor einigen Jahren von den niedergelassenen Kinderärzt*nnen versorgt wurden. Hierzu zählten Behandlungen wie das Fädenziehen nach Operationen, Wundversorgungen oder die einfache Weichteil-Splitterentfernung. Heute kämen die Kinder damit zum Kinderchirurgen. „Am Montagmorgen stapeln sich die am Wochenende in den Notfallambulanzen der Kliniken behandelten Kinder geradezu zur Weiterbehandlung in den wenigen Praxen“, erklärt der BNKD-Vorsitzende Dr. Ralf Lippert. „Die Eltern werden oft auf der Suche nach Weiterbehandlungsmöglichkeiten allein gelassen. Und bereits jetzt können in den Praxen elektiv vorzunehmende ambulante Eingriffe wie zum Beispiel die Operation eines Hodenhochstandes nicht mehr zeit- und leitliniengerecht erfolgen. Für diese Eingriffe bestehen inzwischen erhebliche Wartezeiten.“ Was fehle, sei eine an den realen Patientenzahlen orientierte aktualisierte Bedarfsplanung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

    DGKCH und BNKD fordern daher – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und einer aktualisierten Bedarfsplanung – die Etablierung einer kinderchirurgischen Portalpraxis in den entsprechenden kinderchirurgischen Kliniken, extrabudgetär finanziert durch die KV. Da es in aller Regel keine oder nicht ausreichend vertragsärztliche Kinderchirurg*innen gibt, die dort eingesetzt werden können, könnte die KV zwei Facharztstellen im Schichtmodell finanzieren, die durch die jeweiligen Kliniken/Abteilungen für Kinderchirurgie gestellt werden. Außerdem sei die Finanzierung einer MFA-Stelle im Dreischicht-Modell für die Versorgung dieser Patienten notwendig. „Wir brauchen beides: für die Notfälle die Portalpraxis und für die Folgeversorgung die von der Regierungskommission bereits vorgeschlagene Institutsambulanz in den Regionen, in denen es keine oder nicht ausreichend niedergelassene Kinderchirurginnen und -chirurgen gibt, die die Versorgung übernehmen könnten. Nur so können wir die jungen Patientinnen und Patienten sowohl akut als auch in der Nachsorge zufriedenstellend behandeln“, so Ludwikowski.

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