Urteil des BSG vom 13.12.2023 – B 6 KA 15/22 R

    Jede Honorarsammelerklärung muss von der ärztlichen Leitung eines MVZ unterschrieben werden, soweit der HVM dieses so vorsieht. Die Unterschrift kann in diesem Fall nicht durch die Geschäftsführung der MVZ-Trägerin erfolgen. Wenn die Sammelerklärung nicht durch die ärztliche Leitung unterschrieben wurde, verliert das MVZ das vollständige Quartalshonorar.

    Mit dieser Entscheidung wurde die Klage eines MVZ endgültig abgewiesen. Dieses hatte sich gegen Honorarkürzungen der KV Nordrhein für zwei Quartale gewehrt. Die KV hatte das gesamte Quartalshonorar mit der Begründung gekürzt, dass die Unterschrift der ärztlichen Leitung fehlt und die Abrechnung deshalb formell fehlerhaft gewesen sei, die Kürzung betrug ca. 154.000,00 €.

    Zunächst hatte die als ärztliche Leiterin angestellte Ärztin bestritten, die Leitung übernommen zu haben. Sie hat die Sammelerklärungen auch später – innerhalb der im HVM vorgesehenen Jahresfrist – nicht unterschrieben. Auch wurde kein Vertreter für die ärztliche Leitung bestellt.

    Gegen die Honorarkürzung blieben Widerspruch, Klage und Berufung erfolglos. Bereits das LSG hatte ausgeführt, dass die fehlende Unterschrift zur Honorarkürzung führe. Es spreche nichts dagegen, die Unterschrift als Voraussetzung für die Auszahlung des Honorars zu fordern. Die ärztliche Leitung trage die Gesamtverantwortung gegenüber der KV, dazu gehöre die volle Verantwortung für die Erstellung und Kontrolle der Abrechnung. Es liege insoweit nahe, der ärztlichen Leitung auch die Verantwortung für die Sammelerklärung zu übertragen.

    Der Senat bestätigte diese Entscheidung. Weil die ärztliche Leitung die Betriebsabläufe steuere und die Gesamtverantwortung gegenüber der KV trage, kann die Unterschrift der Leitung unter der Sammelerklärung im HVM verlangt werden. Zwar sei das MVZ als Träger der Zulassung für die Abgabe einer ordnungsgemäßen Sammelerklärung verantwortlich. Da es als Einrichtung aber nicht selbst handeln könne, ersetze die Unterzeichnung durch die ärztliche Leitung die in einer Einzelpraxis vom jeweiligen Vertragsarzt zu leistende Unterschrift.

    Die ärztliche Leitung verfüge – im Gegensatz zur nicht-ärztlichen Geschäftsführung – über die erforderliche medizinische Fachkompetenz zur Beurteilung, ob die von einzelnen Ärzten angegebenen Behandlungsvorgänge Grundlage für eine korrekte Quartalsabrechnung seien. Auch sei durch die eigene ärztliche Tätigkeit der ärztlichen Leitung im MVZ gewährleistet, dass sie hinreichend in dessen Strukturen und Arbeitsabläufe eingebunden sei und das Verhalten der Mitarbeiter aus eigener Anschauung beurteilen könne. Dieses Ergebnis sei auch angemessen. Bei zeitweiliger Verhinderung der ärztlichen Leitung könne ein Vertreter bestellt werden beziehungsweise die Sammelerklärung kann innerhalb der im HVM bestimmten Jahresfrist nachgereicht werden.

    Im Ergebnis ist jetzt die entsprechende Vorgabe in dem jeweiligen HVM zu prüfen und künftig sicherzustellen, dass im Fall der Forderung im HVM auch die ärztliche Leitung die Sammelerklärung unterschreibt. Soweit die Vertretung der ärztlichen Leitung noch nicht geregelt ist, sollte dieses rein vorsorglich in Folge des Urteils schriftlich festgelegt werden.

    Kontakt: Jörg Hohmann

    Kontakt

    Anruf E-Mail

    Vorbestellen

    Service

    Social Media

    LinkedIn

    Öffnungszeiten

    Webseite übersetzen

    Wählen Sie die jeweilige Flagge aus, um die Seite zu übersetzen.

    Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

    Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
    Mehr erfahren

    Inhalt laden

    Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
    und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

    Empfehlen Sie uns weiter
    Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.
    Webseite übersetzen

    Wählen Sie die jeweilige Flagge an, um die Seite zu übersetzen.

    Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

    Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
    Mehr erfahren

    Inhalt laden

    Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
    und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.