Für ambulante Operationen können Praxen rückwirkend ab Januar 2024 Hygienezuschläge abrechnen. Die KBV hat sich entsprechend mit den Kostenträgern auf diese extra budgetären Zuschläge geeinigt. Das Volumen umfasst 60 Millionen Euro.
Der Zuschlag wird auf alle Eingriffe, die im EBM Abschnitt 31.2 aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) sowie Gebührenordnungspositionen, denen derzeit kein OPS-Code im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854 01855) und Abruptio (01904 und 01905) sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach dem Aufwand und der Aufbereitung der OP-Instrumente, der Dauer der Operation sowie dem Ambulantisierungsgrad. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Höhe von 3,34 € bis 62,18 € reicht.
Da die Zuschläge schon rückwirkend ab Januar 2024 gelten, hat die KBV den KVen empfohlen, bei den bereits erfolgten Abrechnungen die Zuschläge automatisch zuzusetzen.
Zum EBM-Erweiterungsbeschluss geht es hier.
Kontakt: Jörg Hohmann