Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern (5. Oktober 2023) den lange erwarteten Entwurf für einen Startkatalog zur speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) vorgelegt. Mit ihm soll Anfang 2024 die Umsetzung der Hybrid-DRG beginnen. Wie das Ärzteblatt berichtet, umfasst der Startkatalog (Anlage 1 zum Referentenentwurf) – jeweils noch ausdifferenziert– bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis. In der Ärzte Zeitung ist zu lesen, dass der Anhang zum Referentenentwurf mehr als 200 Leistungen enthält. Dadurch werden Befürchtungen etlicher Verbände entkräftet, die von deutlich weniger Leistungen ausgegangen waren, mit denen die Ambulantisierung vorangetrieben werden soll.
In einem Bericht des Ärztenachrichtendienstes findet sich auch eine Übersicht über zwölf der enthaltenen Eingriffe samt ihrer Bewertung in Euro, die in Anlage 2 zum Referentenentwurf zu finden sind. Hierzu zählen z. B. komplexe beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien (2.021,82 Euro), Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal (1.032,17 Euro) oder Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder komplizierende Faktoren (909,25 Euro). Anlage 3 des Referentenentwurfs wiederum enthält nach Angaben des Ärztenachrichtendiensts die „Grundlage für eine erweiterte Leistungsauswahl“ mit weiteren 55 DRG-Bezeichnungen wie Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom, Kopfschmerzen, Eingriffe an Retina, Orbita und Augenlid oder auch kleine Eingriffe an Nase, Ohr, Mund und Hals, für die dann im Laufe des kommenden Jahres Preise festgelegt werden sollen.
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