Seit Jahrzehnten engagieren sich der BDC und der BNC in der Gestaltung der Versorgung der Bevölkerung. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wollen sie auch in Zukunft wahrnehmen – allerdings muss ihnen dazu von politischer Seite auch Gelegenheit gegeben werden. Die beiden Verbände sind sich einig in ihrer Kritik, dass weder bei der Planung und Umsetzung der jüngsten Krankenhausreform, noch bei der Ausgestaltung der speziellen intersektoralen Versorgung nach § 115f SGB V auf den ärztlichen Sachverstand der für die Versorgung Verantwortlichen zurückgegriffen wurde. Dadurch sehen BNC und BDC die hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit konservativen und operativen chirurgischen Leistungen akut gefährdet.

    Im Einzelnen fordern die Verbände:

    • Ambulantisierung. Die Entscheidung, ob eine Patientin bzw. ein Patient ambulant operiert werden kann oder stationär operiert werden sollte, darf nur von der Operateurin oder Anästhesistin bzw. vom Operateur oder Anästhesist in Klinik oder Praxis getroffen werden. Diese sind für die Sicherheit ihrer Patientinnen und Patienten verantwortlich – in letzter Instanz auch forensisch. Die Entscheidung über ambulante oder stationäre Leistungserbringung darf auch nicht ex post vom Medizinischen Dienst im Rahmen eines Gutachtens nach Aktenlage außer Kraft gesetzt werden.
    • Folgen der Veränderung des Leistungsspektrums. Die gewünschte Ambulantisierung, die vorgesehene Konzentration von Krankenhausleistungen und das vermehrte Ausscheiden erfahrender Chirurginnen und Chirurgen führen zwangsläufig zu einer massiven Veränderung des operativen und auch konservativen chirurgischen Spektrums in Klinik und Praxis. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die chirurgische Weiterbildung, die von Ärztinnen und Ärzten in der Klinik sowie von niedergelassen Fachärztinnen und Fachärzten gemeinsam gestemmt werden muss. Das sich wandelnde Leistungsspektrum erfordert eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis sowie den Abbau von Sektorengrenzen und deren bürokratischen Hürden.
    • Förderung der chirurgischen Weiterbildung. In den kommenden Jahren wird die Generation der ‚Babyboomer‘ unter den Fachärztinnen und Fachärzten aus dem Berufsleben ausscheiden. Gleichzeitig steigt angesichts einer alternden Bevölkerung der chirurgische Versorgungsbedarf. Die Bevölkerung hat aber auch in Zeiten des demographischen Wandels Anspruch auf eine Behandlung durch eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Chirurginnen und Chirurgen. Deshalb muss die fachärztliche Weiterbildung finanziell ebenso gefördert werden wie die hausärztliche Weiterbildung. Die Kosten hierfür dürfen nicht aus dem ärztlichen Honorar abgezweigt, sondern müssen separat vergütet werden. Fachärztliche Weiterbildungsförderungen dürfen nicht nur auf Praxen mit überwiegend konservativem Leistungsspektrum beschränkt sein. Chirurginnen und Chirurgen müssen das Operieren auch in der Praxis erlernen dürfen – insbesondere bei bestimmten operativen Eingriffen, die mittlerweile fast ausschließlich ambulant durchgeführt werden. Um die Sektorengrenzen auch in der Weiterbildung durchlässiger zu gestalten, müssen auch Weiterbildungsverbünde unter Beteiligung von Kliniken und Praxen bzw. Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gefördert werden.
    • Unterstützung durch die Selbstverwaltung. Ärztekammern müssen sich als Dienstleister der Kolleginnen und Kollegen verstehen und dürfen deren konstruktive Bemühungen um zukunftsfeste Versorgungsmodelle nicht durch bürokratische Hürden behindern.
    • Auskömmliche Finanzierung. Abschließend fordern die chirurgischen Berufsverbände ein auskömmliches Honorar für operative Eingriffe. Nur wenn dies nachhaltig gesichert ist, können die Leistungserbringer im ambulanten wie im stationären Sektor die dafür notwendigen Investitionen tätigen. In diesem Zusammenhang fordern BDC und BNC eine sachgerechte und bundeseinheitliche Regelung der Kostenerstattung für Sachkosten. Operateurinnen und Operateure dürfen nicht in die Zwangslage gebracht werden, notwendige operative Eingriffe zu unterlassen, nur weil die Verwendung von dafür erforderlichen Implantaten oder speziellen Einmalinstrumenten nicht refinanziert wird.

    Jan Henniger (Vorsitzender BNC) und Dr. Ralf Schmitz (Referatsleiter niedergelassene Chirurgen im BDC)

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