Der Bundesrat hat am 01.02.2024 den Digital-Gesetzen der Bundesregierung (DigiG) und dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz = GDNG zugestimmt. Das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA) können damit flächendeckend an den Start gehen. Das E-Rezept wurde bereits Anfang 2024 eingeführt, die ePA folgt Anfang 2025. Die Akte soll per Opt-out-Verfahren eingeführt werden. Das bedeutet, dass Patient:innen, die nicht widersprechen, automatisch eine ePA erhalten.
Das GDNG soll eine beschleunigte Nutzung der Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken bewirken, auch hier gilt das Opt-out-Verfahren. Zudem sollen die Kostenträger Routinedaten nutzen können, um Versicherte auf mögliche Krankheitsrisiken hinzuweisen. Dieses wurde zuletzt durch die Ärzteverbände scharf kritisiert, um das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zu belasten.
Insgesamt wird ein Rollout zu Beginn des Jahres 2025 als ambitioniert angesehen. Schon die Einführung des E-Rezeptes hat offenbart, dass umfassende Praxistests sinnvoll und erforderlich sind. Hier lagen viele Probleme auch in der Umsetzung der Prozesse in der Software niedergelassener Ärzte. Hier ist es bislang nicht gelungen, die ca. 130 Hersteller von Praxisverwaltungssoftware stärker in die Pflicht zu nehmen. Es sind noch nicht ausreichend Beratungsleistungen in den Praxen erfolgt. Insbesondere können zum Beispiel E-Rezepte nicht direkt in der Apotheke eingelöst werden, wenn diese noch nicht in der Arztpraxis signiert sind. Dieses Problem lässt sich mit einer Komfortsignatur beheben. Hierzu sind den Praxisinhabern auch Begrifflichkeiten wie Stapel-, Einzel- und Komfortsignatur zu erläutern. Die KBV empfiehlt die Komfortsignatur, welche dafür sorgt, dass das E-Rezept sofort an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt wird. Ein Ausdruck des E-Rezeptes sollte in der Praxis nur erfolgen, wenn Patienten dieses ausdrücklich wünschen oder das volldigitale E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente nicht möglich ist.
Ob die Einführung der ePA dazu führt, dass Mengenbegrenzungsregelungen im Bereich der Telemedizin fallen, ist noch unsicher.