Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden.

    Betroffen von der neuen Regelung sind Produkte wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird. Handele der Gesetzgeber nicht, könnten anerkannte, bewährte und in Studien erprobte Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zur Verfügung stehen. Der Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte könne dazu führen, dass vermehrt oraler Antibiotika eingesetzt werden und die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen. Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird nach Einschätzung des BVMed auch die Anzahl stationärer Aufenthalten steigen und zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.

    Der BVMed fordert daher konkrete und adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit vieler Produkte zu klären. Er möchte außerdem, dass die Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte verlängert wird, bis ein verlässliches, praxistaugliches System etabliert wurde. Fener fordert der Verband die politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können. „Es kann nicht sein, dass selbst hochwertige, randomisierte und kontrollierte Studien nicht als ausreichend angesehen werden, weil eine darin gezeigte statistisch signifikante Verbesserung der Wundflächenreduktion nicht als patient:innenrelevant angesehen wird. Dies widerspricht der etablierten medizinisch-wissenschaftlichen Praxis in der Wundversorgung“, mahnte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

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