Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien 2022 haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens in der vertragsärztlichen Vergütung beschlossen. Mit Jahresbeginn 2023 gibt es höhere Vergütungszuschläge, gleichzeitig wird der Katalog der Operationen, die ambulant durchgeführt werden dürfen, um rund 200 Positionen erweitert. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erklärte dazu: „Das ist ein zwar wichtiger, aber nur erster Schritt gewesen. Weitere müssen folgen, damit das ambulante Operieren endlich seine Potenziale entwickeln kann.“
Die ambulanten Operationen wurden auf Basis aktualisierter Kosten neu kalkuliert. Insbesondere aufwändige ambulante Operationen werden hierdurch besser als vorher vergütet. Für ausgewählte Operationen, zum Beispiel Leistenbrüche, gibt es Vergütungszuschläge, um die Ambulantisierung zu fördern. Hierfür stehen mindestens 60 Millionen Euro zur Verfügung, was bei den geförderten Operationen einem durchschnittlichen Plus von 30 Prozent entspricht. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Nachbeobachtung nach einer Operation erweitert. So kann abhängig von der Schwere des Eingriffs künftig eine Nachbetreuung und -beobachtung von bis zu 16 Stunden vergütet werden. Für die KBV ist der Beschluss der „letzte Schritt einer Reform des gesamten einheitlichen Bewertungsmaßstabs getan, die hiermit abgeschlossen ist“.
An der Basis hingegen zeigten sich etliche ärztliche Berufsverbände weniger zufrieden. So kritisierte die Fachgruppe der Gastroenterologen, dass künftig auch der überwiegende Anteil aller endoskopischer Leistungen in der Gastroenterologie primär ambulant erfolgen soll – und zwar ohne regelhafte stationäre Nachbeobachtung. Dies schaffe neue Versorgungslücken und gefährde die Patientensicherheit,warnten die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrank-heiten e.V. (DGVS), die Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer Krankenhausärzte e.V. (ALGK) und der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen e.V. (bng). Die Fachverbände bemängeln zudem, dass viele endoskopische Leistungen derzeit im ambulanten Umfeld nicht kostendeckend vergütet seien und dadurch das Angebot in Frage gestellt wird. Sie fordern die Verantwortlichen schnellstmöglich zu Nachbesserungen auf.
Auch beim HNO-Berufsverband ist man alarmiert und warnt vor der drohenden Unterfinanzierung insbesondere von Eingriffen bei Kindern. Hintergrund ist die mit dem neuen AOP-Vertrag verbundene Absenkung der Vergütung häufiger Eingriffe, etwa die Adenotomie mit Parazentese und Paukenröhrcheneinlage (Kategorie N1) sowie die Lasertonsillotomie (Kategorie N2) bei Kindern. Verbandspräsident Priv.-Doz. Dr. Jan Löhler prophezeite lange Wartezeiten für die kleinen Patienten und forderte: „Da die Selbstverwaltung offenbar nicht Willens oder in der Lage ist, die Versorgung der kleinen Patienten sicherzustellen, muss die Politik hier dringend eingreifen und den Bereich der Kinder-Operationen aus dem AOP-Katalog herausnehmen und besser bewerten.“
Der Präsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren, Dr. Christian Deindl, wandte sich aus eben diesem Grund in einem offenen Brief an KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und den KBV-Dezernenten Dr. Ulrich Casser. Darin schreibt er u. a.: „Wer statt einer Aufwertung der Vergütung deren Kürzung vornimmt, tut dies unter bewusster, ergo vorsätzlicher Inkaufnahme von Qualitätsabstrichen bzw. des Wegfalls ambulanter HNO-Eingriffe bei Kindern durch niedergelassene VertragsärztInnen. Was die Nichteinhaltung von Qualitätsstandards für Konsequenzen hat, belegen jedes Jahr immer wieder ernste Zwischenfälle bei zahnärztlichen Narkoseeingriffen im Kindesalter.“ Der vollständige Brief ist beim Ärztenachrichtendienst änd nachzulesen.
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