Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, endlich den Katalog über die Leistungen vorzulegen, die künftig ambulant vor stationär erbracht werden sollen. In einer Mitteilung vom 17. August 2023 heißt es dazu: „Die KVN begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem §115 f SGB V dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ Rechnung getragen hat. Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des Paragrafen im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann. Dies ist bisher nicht geschehen“, kritisierte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Diese Ausgestaltung des Katalogs seitens des BMG wurde für Ende Juni angekündigt „Bisher ist nichts geschehen. Der Katalog mit der Höhe der Fallpauschalen lässt immer noch auf sich warten“, so Barjenbruch.
Die KVN erinnerte daran, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) gemeinsam mit den Berufsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet hatten. Dieser Katalog liege dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit vier Monaten vor. „Ich fordere das Bundesministerium für Gesundheit auf, das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung der ambulanten Versorgung zeitnah zu nutzen“, sagt Barjenbruch.
Die KBV hatte den Stillstand im BMG bereits am 7. Juli 2023 kritisiert. „Wir erhalten fast keine Informationen – und das, was wir hören, kann leider nur den Schluss zulassen, dass die Politik komplett mutlos geworden ist. Die Förderung der Ambulantisierung hatte sogar Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Doch nun droht das Ganze zum Rohrkrepierer zu werden“, hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erklärt. Auch der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich hatte damals mehr Eile angemahnt: „Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium, eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die anscheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können. Diese Überprüfung soll unter anderem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vornehmen. Das wirkt – wenn es denn so sein sollte – wie eine Alibiveranstaltung. Der Bundesgesundheitsminister schert sich offenbar nicht um das, was die Regierungskoalition vereinbart hat.“
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV hatten Anfang April das BMG darüber informiert, dass in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist im Rahmen dreiseitiger Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte. „Damit wurde erneut eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationärer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreiben“, kommentierte damals bereits KBV-Chef Gassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband hätten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, hier zügig voranzukommen. Nach dem Scheitern der Verhandlung ist das BMG am Zug. Es ist gesetzlich ermächtigt (§ 115f Abs. 4 SGB V), durch Rechtsverordnung die spezielle sektorengleiche Vergütung und die zu vereinbarenden Operationen zu bestimmen.
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