Künstliche Kniegelenke werden in Deutschland bis dato fast ausschließlich im Rahmen stationärer Aufenthalte implantiert. Niedergelassene Orthopäden wie Prof. Clemens Baier, die diese Operationen auch im ambulanten Setting durchführen, sind die absolute Ausnahme. Der Kniespezialist ist einer der Geschäftsführer des Orthopädie Regensburg MVZ Regensburg und arbeitet außerdem als Kooperationsarzt im Krankenhaus. Beim diesjährigen Forum Ambulantes Operieren, das Ende November 2022 in Berlin stattgefunden hat, berichtete er über seine Erfahrungen.

    Für ihn ist die ambulante Knieendoprothetik im Fast Track-Verfahren eine Möglichkeit, die Patientenzufriedenheit zu verbessern. Der Begriff ‚Fast Track‘ suggeriere zwar, dass es vor allem um Zeitersparnis z. B. in Form einer kürzeren Liegezeit geht. Dabei liegt sein Hauptaugenmerk auf der Vermeidung von Komplikationen und der Stärkung der Autonomie des Patienten. „Es geht darum, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen – auch die des Patienten“, betonte Prof. Baier.

    Unabdingbar für den Erfolg der ambulanten Knieendoprothetik sei neben der postoperativen Physiotherapie auch die Prähabilitation: „Dabei lernen Patienten unter Anleitung eines Physiotherapeuten schon vor der Operation, an Krücken zu gehen und das operierte Bein richtig zu belasten“, erklärte der Orthopäde. Mittlerweile habe sich in der Knieendoprothetik die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Verzicht auf Blutsperre und postoperative Drainage gefahrlos möglich ist. „Das erleichtert die postoperative Mobilisierung.“ Gleiches gelte für den Verzicht auf postoperative Schmerzkatheter, die ansonsten eine Frühmobilisierung und auch entspanntes Schlafen in selbstgewählter Position erschweren.

    In der kooperierenden Praxisklinik stehen Patienten bereits wenige Stunden nach der Operation auf und gehen an Krücken auf und ab. Die Frühmobilisation trägt dazu bei, das Risiko für Thrombosen, Muskelatrophien und Pneumonien zu senken. Prof. Baier wies allerdings auch darauf hin, dass die ambulante Knieendoprothetik unter den aktuellen Bedingungen im kollektivvertraglichen GKV-System finanziell nicht darstellbar ist. Er rechnet diese Operationen daher ausschließlich privatärztlich bzw. über IV-Verträge ab.

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