Die Liste der Kritikpunkte der beiden chirurgischen Verbände an der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion ist lang. „Ob nun über die Krankenhausreform oder die Gestaltung der intersektoralen Versorgung debattiert wird – ärztlicher Sachverstand wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt“, sagt der BNC-Vorsitzende Jan Henniger und warnt: „Die hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit konservativen und operativen chirurgischen Leistungen akut gefährdet!“ Gemeinsam mit dem BDC will sich der BNC in die Gestaltung der Versorgung der Bevölkerung einbringen. Für Henniger ist klar: „Wir müssen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam als Chirurginnen und Chirurgen unseren Beruf vertreten – selbst wenn wir verschiedenen Berufsverbänden angehören.“ Das gemeinsame Positionspapier von BNC und BDC umfasst folgende zentrale Forderungen:

    • Ambulantisierung: Die Entscheidung über eine ambulante oder stationäre Behandlung sollte im Sinne der Patientensicherheit ausschließlich von der operierenden Ärztin oder dem operierenden Arzt in Klinik oder Praxis getroffen werden. Gutachten des Medizinischen Dienstes sollten nicht nachträglich diese Entscheidung aufheben können.
    • Veränderung des Leistungsspektrums: Die Ambulantisierung, die Konzentration von Krankenhausleistungen und das Ausscheiden erfahrener Chirurginnen und Chirurgen führen zu erheblichen Veränderungen im operativen und konservativen chirurgischen Spektrum. Um den künftigen Versorgungsbedarf zu decken, braucht es neue Konzepte für die sektorenverbindende chirurgische Weiterbildung.
    • Förderung der chirurgischen Weiterbildung: Angesichts des Ausscheidens der „Babyboomer“-Generation unter den Fachärztinnen und Fachärzten sowie des steigenden Bedarfs an chirurgischer Versorgung muss die fachärztliche Weiterbildung genauso wie die hausärztliche Weiterbildung finanziell gefördert werden. Die Kosten dürfen nicht aus dem ärztlichen Honorar abgezogen, sondern müssen separat vergütet werden. Dies ist insbesondere deshalb unverzichtbar, weil immer mehr Operationen ambulant erbracht werden und deshalb im stationären Setting gar nicht mehr erlernt werden können.
    • Unterstützung durch die Selbstverwaltung: Ärztekammern sollten die Bemühungen um zukunftsfeste Versorgungsmodelle unterstützen und nicht durch bürokratische Hürden behindern.
    • Auskömmliche Finanzierung: Eine angemessene Honorierung operativer Eingriffe ist unverzichtbar, um die erforderlichen Investitionen sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor zu ermöglichen. Hierzu gehört auch eine bundeseinheitliche Regelung der Erstattung von Sachkosten.

    Das vollständige Positionspapier findet man unter diesem Link.

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