Wir bieten

      Fachärztin/-arzt für Kinderchirurgie zur Urlaubsvertretung/Unterstützung in Teilzeit gesucht
      Spätere Kooperation erwünscht, Praxisübernahme möglich

      Moin!
      Für meine kinderchirurgische Einzelpraxis suche ich spätestens zum 1.3.2024 eine(n) interessierte(n) Kollegen(-in) zur Unterstützung.
      Es sind flexible Arbeitszeitmodelle möglich, zu Beginn z.B. auch nur bis zu 90 Tage/Jahr gemäss KV-Vertretungsgesetz bis hin zu einer festen halben Stelle mit geregelten Arbeitszeiten ohne Dienste = 2-3 Tage /Woche. Eine spätere Kooperation ist angestrebt, aber nicht Bedingung.
      Pro Jahr führe ich ca. 700 ambulante Operationen in der Praxisklinik Kronshagen in einem modernen OP durch, vorwiegend Hernienchirurgie und kinderurologische Eingriffe. Die Arbeit in der Praxis bedeutet viel engeren Kontakt mit den Patienten, gute Zusammenarbeit mit Kollegen, keine Dienste, ein festes Mitarbeiterteam und die berühmte „WorkLifeBalance“ kommt nicht zu kurz; allein ist es aber grad ein bisschen viel ;). Nähere Informationen zur Praxis finden Sie unter www.kinderchirurgie-sh.de. Ich freue mich auf Ihren Kontakt, gern unter kinder@pkkh.de oder 0431-5456644. Ich freue mich natürlich auch über Meldungen von Allgemeinchirurgen!

        Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag. mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen nach Auffassung des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen. „Zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt“, warnt der SpiFa in einer Mitteilung vom 1.12.2023 und fordert deshalb Nachbesserungen bei der Umsetzung der Hybrid-DRG.

        Größter Kritikpunkt des Verbands: die Reform sei derzeit ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgungsebene könne so kaum entstehen. Der zweite stellvertretende Vorsitzendes des SpiFa, Dr. Helmut Weinhart, erklärte hierzu: „Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren politisch gewünscht – erneut ad absurdum geführt wird.“ Ohne entsprechende Anreize und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRG für die stationäre und die ambulante Seite aber werde man das Ambulantisierungspotenzial kaum heben, geschweige denn Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, mahnt er.

        Der SpiFa dringt in seinem Forderungskatalog zum einen auf die zeitnahe, verbindliche Weiterentwicklung des Startkatalogs sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, die mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können. Weitere Forderungen sind der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung wie sie für den stationären Bereich vorgesehen ist auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen sowie -ärzten schafft.

          Aus der Klimaschutzdebatte ist vielen Menschen der Erdüberlastungstag (‚Earth Overshoot Day‘) geläufig, der den Tag des laufenden Kalenderjahres bezeichnet, an dem die menschliche Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen das Angebot und die Kapazität der Erde zur Reproduktion dieser Ressourcen in diesem Jahr übersteigt. Dieser lag beispielsweise im Jahr 2000 noch am 23. September, hat sich im Verlauf der Jahre immer weiter vorverlagert und fiel 2023 auf den 2. August. Weniger bekannt ist der Öffentlichkeit der 15. November als ‚Zero Pay Day‘ bei den Vertragsärztinnen und -ärzten. Ab diesem Tag bekommen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte statistisch betrachtet letztlich kein Geld mehr für die meisten Behandlungen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten. Das Datum stellt einen Durchschnittswert dar. Wann genau die Budgets exakt erschöpft sind, hängt von Standort und Fachrichtung ab.

          Dieses Jahr haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und verschiedene Berufsverbände erstmals auf den Zero Pay Day aufmerksam gemacht: „Respekt und Hochachtung vor den Kolleginnen und Kollegen! Obwohl im Schnitt jede zehnte ärztliche Leistung nicht bezahlt wird, sind die Niedergelassenen und ihre Teams tagtäglich mit viel Herzblut für die Menschen in diesem Land da und leisten Unermessliches“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Wenn die Praxen das täten, was die Politik per Gesetz vorgibt, dann müssten zehn Prozent an Untersuchungen und Behandlungen entfallen. In der Konsequenz müssten wir Kolleginnen und Kollegen raten, ihre Leistungen gesetzeskonform einzuschränken.“

          KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister wies darauf hin, dass die Situation der ambulanten Versorgung kritisch sei. „Die Praxen versorgen 578 Millionen Fälle im Jahr. Dabei leidet der ambulante Bereich an chronischer Unterfinanzierung“, so der KBV-Vize. „Das wird nicht mehr lange gut gehen. Die Politik scheint auf dem ambulanten Auge blind zu sein. Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht schnell verbessern, droht der Praxenkollaps.“ Es sei an der Zeit, mit einer tragfähigen Finanzierung die faktischen Minusrunden der Praxen zu beenden. „Angesichts solcher schlechten Rahmenbedingungen wundert es nicht, wenn junge Kolleginnen und Kollegen sehr genau überlegen, ob sie sich niederlassen oder am Ende vielleicht gar nicht in der Versorgung arbeiten wollen“, betonte auch das KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. So könne es nicht weitergehen. Steiner: „Nicht nur, dass die Praxen der Niedergelassenen finanziell unzureichend ausgestattet werden – sie ersticken in Bürokratie und werden mit nicht ausgereiften Digitalisierungspflichten in ihrer täglichen Arbeit gelähmt.“

            Das Aktionsbündnis Praxenkollaps Nordrhein hat sich In einem offenen Brief an die Landrät*innen, Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen der Städte und Gemeinden in Nordrhein gewandt. Darin heißt es, eine funktionierende ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein als Fundament der medizinischen Daseinsfürsorge sei für das Gemeinwesen unverzichtbar und werde zunehmend „zu einem wichtigen Standortfaktor, dessen niedrigschwellige und unmittelbare Verfügbarkeit erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Städte und
            Gemeinden hat“.

            Allerdings seien in Nordrhein im vergangenen Jahr 347 Millionen Euro an korrekt erbrachten Versorgungsleistungen im ambulanten Bereich budgetbedingt nicht vergütet worden, obwohl es eine staatliche Gebührenordnung gibt, welche die Preise für diese Versorgungsleistungen festlegt. „Dies entspricht der Leistungsmenge von weit über 1.000 Praxen, die aktuell zwar noch am Netz sind, deren Leistungen aber nicht finanziert werden“, kritisiert das Aktionsbündnis. „Die Tatsache, dass die Durchsetzung einer staatlich festgelegten Gebührenordnung (EBM) konsequent verweigert wird, führt dazu, dass die Praxen in Nordrhein im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr bestehen können.“ Diese ‚Nichtbezahlung‘ reduziere zwangsweise auch das Versorgungsangebot in Nordrhein und verschärfe somit die Krise in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

            Die Sprecher des Bündnisses, der Allgemeinmediziner Dr. med. Jens Wasserberg und der Chirurg Dr. med. Manfred Weisweiler (Vorsitzender der ANC Nordrhein), weisen außerdem darauf hin, dass die Budgetierung in anderen Bundesländern historisch bedingt geringer wirkt, „es werden dort also höhere Honorare für exakt dieselbe Versorgungsleistung gezahlt, als dies in Nordrhein der Fall ist. Dadurch wird unsere Region zusätzlich systematisch benachteiligt.“ Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei der Einstieg in eine zwingend erforderliche Entbudgetierung bereits seit zwei Jahren festgelegt. „Jeder Tag, um den dieser Schritt hinausgezögert wird, zerstört unwiederbringlich Versorgungskapazitäten in unserem Bundesland und benachteiligt uns gleichzeitig im Wettbewerb um dringend benötigtes Personal für unsere Praxen“, mahnen die Unterzeichner.

            Ohne dieses Personal und aufgrund des beschriebenen Standortnachteils werde die ambulante medizinische Daseinsfürsorge in Nordrhein in kurzer Zeit unumkehrbar ausbluten“, warnt das Aktionsbündnis: „Die Auswirkungen dieser Entwicklung spüren Sie bereits tagtäglich vor Ort. Durch altersbedingtes Ausscheiden unserer Kolleginnen und Kollegen sowie fehlende Nachfolge droht die dauerhafte Schließung von einem großen Teil hausärztlicher und fachärztlicher Praxen.“

            Um diese Fehlentwicklung aufzuhalten und die medizinische Daseinsfürsorge in den Städten und Gemeinden zu sichern, fordert das Aktionsbündnis die Kommunen auf, sich unmissverständlich für eine Entbudgetierung von Haus- und Fachärzt*innen sowie eine Anwendung der gültigen Gebührenordnung einzusetzen. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach in Bezug auf Gesundheitskioske hingegen bezeichnet das Bündnis als nicht zielführend: Diese „verbrennen Mittel der Krankenkassen und der Kommunen, ohne dass sie eine echte Versorgungsverbesserung mit sich
            brächten“. Auch Pläne, nach denen Apotheken wie ‚kleine Arztpraxen‘ agieren können, seien „reine Augenwischerei“. Und weiter: „Digitalisierung und Datenhunger werden helfende Hände nicht ersetzen.“ Die gleichzeitige Verödung der Praxen und Krankenhäuser angesichts einer riesigen Welle von Arbeit und Anforderungen an das Gesundheitswesen werde schwerwiegende – und den Gesellschaftsfrieden störende – Folgen haben, prophezeien die Unterzeichner.

            Das Aktionsbündnis Praxenkollaps ist ein Zusammenschluss von über 30 ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und Versorgergruppen aus Nordrhein, die zusammen mehr als 16.000 ärztliche und psychotherapeutische Kolleginnen und Kollegen vertreten. Ziel ist es, der Bevölkerung die Folgen der aktuellen Entwicklung im Bereich der ambulanten Versorgung aufzeigen. „Wir wollen den absehbaren Zusammenbruch der ambulanten medizinischen Versorgung verhindern und stehen Politikern und Vertretern von Krankenkassen sowie Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung“, betont das Bündnis.

              Im Vorfeld des 46. Deutschen Krankenhaustags, der vom 13. bis 16. November 2023 stattfindet, haben sich die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen in Deutschland (BNKD) kritisch zur Situation der hoffnungslos überfüllten Notfallaufnahmen geäußert. „Die Anzahl von Kindern, die die kinderchirurgischen Notfallambulanzen in den Kliniken aufsuchen, geht durch die Decke“ – so beschreiben Privatdozentin Dr. Barbara Ludwikowski, Chefärztin der Klinik für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover und Präsidentin der DGKCH, und Dr. Joachim Suß, Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg, unisono die sehr angespannte Situation in den Kliniknotfallambulanzen. „Wir kommen nicht mehr zur Behandlung der wirklich kritischen Fälle, weil täglich zahllose Kinder in die Klinik kommen, die keine Notfälle sind und keiner Krankenhausbehandlung bedürfen.“
              Zu den Fällen, die nicht in eine Notaufnahme gehören, zählen unter anderem Prellungen, Verstauchungen, Platzwunden, Schürfwunden, Wundkontrollen, Gipskontrollen und Nachbehandlungen nach chirurgischer Versorgung, die durch die Pädiatrie oder Chirurgie nicht weiterbehandelt werden können. Auch eine Vielzahl von Fällen, die bereits vor einigen Tagen passiert sind, gehört dazu. „In der Notaufnahme des Wilhelmstifts werden täglich etwa 40 Kinder mit chirurgischen Problemen angemeldet, die keine Notfälle sind. Eine Katastrophe für die Versorgung tatsächlicher kinderchirurgischer Notfälle“, so Dr. Suß. „Die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte können die chirurgische Notfallversorgung nicht leisten und die niedergelassene Erwachsenenchirurgie behandelt in der Regel keine Kinder. Dadurch drängen diese sogenannten Bagatellfälle in die chirurgische Notaufnahme. Und dies sowohl während der regulären Praxisöffnungszeiten als auch abends und an den Wochenenden.“

              Anders als im Bereich der Pädiatrie gebe es keine Möglichkeiten, die jungen Patient*innen an die niedergelassenen Kinderchirurg*innen, beziehungsweise außerhalb der Praxisöffnungszeiten an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu verweisen. „Für chirurgisch kranke Kinder gibt es keinen KV-Notdienst. Die Situation in Hannover: Bis auf zwei völlig überlaufene niedergelassene Kinderchirurgen existieren keine weiteren Vertragsärzte, die diese Kinder behandeln könnten. Die beiden kinderchirurgischen Vertragsärzte können auch nicht zu zweit einen KV-Notdienst für chirurgisch kranke Kinder etablieren – anders als es von den mehr als sechzig niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiatern in Hannover und Umgebung geleistet wird“, so Ludwikowski. Daher bleibe nur die Notaufnahme der kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen als der Anlaufort für alle chirurgisch kranken Kinder, seien es die Bagatellverletzungen, Verletzungen, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen, oder Schulunfälle. Die Folge seien „endlose Wartezeiten für Kinder und Eltern und fehlende Zeit der Kinderchirurg*nnen für echte Notfälle“, heißt es in einer Mitteilung von DGKCH und BNKD.

              In den bundesweit gerade einmal 65 Praxen niedergelassener Kinderchirurg*innen ist demnach ein ähnlicher Trend bemerkbar. Auch hier landeten Bagatellen, die noch vor einigen Jahren von den niedergelassenen Kinderärzt*nnen versorgt wurden. Hierzu zählten Behandlungen wie das Fädenziehen nach Operationen, Wundversorgungen oder die einfache Weichteil-Splitterentfernung. Heute kämen die Kinder damit zum Kinderchirurgen. „Am Montagmorgen stapeln sich die am Wochenende in den Notfallambulanzen der Kliniken behandelten Kinder geradezu zur Weiterbehandlung in den wenigen Praxen“, erklärt der BNKD-Vorsitzende Dr. Ralf Lippert. „Die Eltern werden oft auf der Suche nach Weiterbehandlungsmöglichkeiten allein gelassen. Und bereits jetzt können in den Praxen elektiv vorzunehmende ambulante Eingriffe wie zum Beispiel die Operation eines Hodenhochstandes nicht mehr zeit- und leitliniengerecht erfolgen. Für diese Eingriffe bestehen inzwischen erhebliche Wartezeiten.“ Was fehle, sei eine an den realen Patientenzahlen orientierte aktualisierte Bedarfsplanung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

              DGKCH und BNKD fordern daher – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und einer aktualisierten Bedarfsplanung – die Etablierung einer kinderchirurgischen Portalpraxis in den entsprechenden kinderchirurgischen Kliniken, extrabudgetär finanziert durch die KV. Da es in aller Regel keine oder nicht ausreichend vertragsärztliche Kinderchirurg*innen gibt, die dort eingesetzt werden können, könnte die KV zwei Facharztstellen im Schichtmodell finanzieren, die durch die jeweiligen Kliniken/Abteilungen für Kinderchirurgie gestellt werden. Außerdem sei die Finanzierung einer MFA-Stelle im Dreischicht-Modell für die Versorgung dieser Patienten notwendig. „Wir brauchen beides: für die Notfälle die Portalpraxis und für die Folgeversorgung die von der Regierungskommission bereits vorgeschlagene Institutsambulanz in den Regionen, in denen es keine oder nicht ausreichend niedergelassene Kinderchirurginnen und -chirurgen gibt, die die Versorgung übernehmen könnten. Nur so können wir die jungen Patientinnen und Patienten sowohl akut als auch in der Nachsorge zufriedenstellend behandeln“, so Ludwikowski.

                Die Kassenärztlichn Bundesvereinigung (KBV) ist noch nicht zufrieden mit der geplanten Hybrid-DRG-Verordnung. Ihrer Einschätzung nach wird damit die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan. In ihrer Stellungnahme zu dem Anfang Oktober vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums fordert sie diverse Änderungen mit dem Ziel, dass künftig deutlich mehr Eingriffe ambulant statt stationär erfolgen.

                Die KBV moniert unter anderem, dass der Katalog an Leistungen, für die es ab Januar eine spezielle sektorengleiche Vergütung geben soll, zu klein sei. Mit nur 244 OPS-Kodes für fünf Leistungsbereiche könne die Ambulantisierung nicht substanziell vorangetrieben werden. Damit würden lediglich etwa 200.000 Krankenhausfälle pro Jahr in Hybrid-DRG überführt. Ein entsprechendes Gutachten des IGES Instituts hatte das Ambulantisierungspotenzial mit 4,3 Millionen Fällen beziffert. Wörtlich heißt es in der KBV-Stellungnahme dazu: „Ein zunächst eher geringer Umfang des Startkataloges in Anlage 1 ist vor dem Hintergrund der nicht bekannten Auswirkungen der Einführung von Hybrid-DRGs und erwartbaren Anlaufschwierigkeiten begreiflich, hilft aber nicht das Ambulantisierungspotenzial zu heben. Die gewählten Leistungsbereiche sind zwar nachvollziehbar und werden von der KBV prinzipiell positiv bewertet. Der Katalog muss jedoch deutlich erweitert werden.“ Die KBV verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Vorschlag, den sie dem Bundesministerium für Gesundheit bereits im April 2023 zur Verfügung gestellt hat. Dieser sei in dem vorliegenden Referentenentwurf allerdings „schlichtweg ignoriert“ worden.

                In ihrer Stellungnahme kritisiert die KBV weiterhin, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung nur die stationäre Sichtweise berücksichtigt worden sei. Ein echter Wettbewerb der Sektoren werde so nicht stattfinden. Zwar seien die Preise der Hybrid-DRG zum Teil höher als die Vergütung für ambulante Operationen nach EBM vor allem in niedrigen EBM-OP-Kategorien. Sie seien aber deutlich niedriger als die DRG, womit der Anreiz für Krankenhäuser entfallen dürfte.
                Ambulantisierung jedoch bedeute, dass bisher stationär durchgeführte Operationen ambulant erfolgten, was insbesondere höhere EBM-OP-Kategorien betreffe, stellt die KBV heraus. Doch hier seien die Hybrid-DRG mehrheitlich geringer als die derzeitige Vergütung nach EBM. „Es besteht demnach für Vertragsärzte ebenfalls kein Anreiz, in den Wettbewerb einzusteigen“, warnt die Selbstverwaltung.

                Besonders problematisch sind nach Einschätzung der KBV die hohen bürokratischen Hürden für die Niedergelassenen. So werde für sie ein neues zusätzliches Abrechnungsverfahren eingeführt. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssten eine sogenannte Gruppierungssoftware („DRG-Grouper“) nutzen, die bislang nur in der Krankenhausabrechnung eingesetzt wird. Zudem sollen die stationären Kodierrichtlinien gelten.

                  Es ist nichts Neues, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unzufrieden mit der Arbeit des jeweiligen Bundesgesundheitsministers sind. Doch die Vehemenz, mit der sie aktuell die permanente politische Gängelung und systematische Diskreditierung anprangern, sollte Politik, Kostenträgern und Öffentlichkeit zu denken geben. Neben der Berichterstattung über die Praxisproteste widmen wir uns auch den Themen ambulante Anästhesie, Hernienchirurgie und postbariatrische Chirurgie.

                  Mitglieder des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), niedergelassene Chirurgen bundesweit sowie Mitglieder des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) finden in diesen Tagen die druckfrische Ausgabe ihrer gemeinsamen Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in ihrem Briefkasten. Im neuen Heft berichtet der BNC-Vorsitzende Jan Henniger in seinem Leitartikel über den chirurgischen Schulterschluss bei Protesttagen und anderen aktuellen Kampagnen. BAO-Präsident Dr. Christian Deindl moniert, dass sogar die vertragsärztliche Selbstverwaltung nur wenig Interesse an der Patientensicherheit zeigt, wie sich vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) vorangetrieben wird.
                  In der Rubrik Berufspolitik berichten wir weiterhin über das wissenschaftlich evaluierte Übergabeprotokoll SENT, das im Auftrag des BNC entwickelt wurde und das im Falle von Komplikationen bei ambulanten Operationen die Übergabe an das weiterbehandelnde Krankenhaus erleichtern soll. Außerdem fassen wir Vorträge und Diskussionen beim BAO-Symposium im Rahmen des diesjährigen NARKA zusammen.

                  In der Rubrik ‚Service‘ beantwortet BNC-Justiziar Jörg Hohmann die Frage, ob man GOÄ-Rechnung unverschlüsselt per E-Mail verschicken darf. Rechtsanwalt Dr. Tobias List von der Berliner Niederlassung der Kanzlei kwm Rechtsanwälte, die den BAO juristisch berät, schildert, worauf es bei Kooperationen mit Krankenhäusern vor dem Hintergrund der Klinikreform ankommt.
                  In der Rubrik ‚Medizin‘ beschreiben Rabanus Steinebach et al. (Frankfurt/Offenbach) das Vorgehen bei rekonstruktiven Eingriffen nach starkem Gewichtsverlust infolge einer bariatrischen Operation. In einem Interview beschreibt Dr. Alexander Zach (Greifswald), worauf es bei der Weiterentwicklung des Fachgebiets der Handchirurgie in Zukunft ankommen wird. Und Dr. Ralph Lorenz (Berlin) fasst wichtige Erkenntnisse der DHG-Hernientage 2023 zusammen.

                  Das vollständige Heft können Sie als pdf-Datei auch hier herunterladen. Wir freuen uns wie immer über Anregungen für die Zukunft sowie Kommentare und konstruktive Kritik. Nehmen Sie gern mit der Redaktion Kontakt antje.thiel@vmk-online.de auf.

                    Die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Deutschland steht auf dem Spiel – die Praxen stehen vor dem Kollaps. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben daher im Rahmen ihrer Kampagne #Praxenkollaps mehrere Aktionen gestartet, um auf die Krise aufmerksam zu machen. Ärztinnen und Ärzte, Praxispersonal sowie Patientinnen und Patienten sind aufgerufen, die Aktionen zu unterstützen und die Politik zum Handeln aufzufordern.

                    „Es ist fünf vor zwölf. Wenn die Politik nicht bald aktiv wird, wird es die medizinische Versorgung, so wie die Bürger sie schätzen, bald nicht mehr geben. Wir brauchen so viele Unterschriften wie möglich, um eine größtmögliche Sichtbarkeit für unser Anliegen zu bekommen“, betonte der Vorstand der KBV. Wer teilnehmen möchte, kann hier die Zugangsdaten für die Online-Petition anfordern. Die Befragung beansprucht nach Angaben der KBV etwa zehn Minuten und ist noch bis zum Stichtag am 20. November 2023 möglich.

                    Der vollständige Petitionstext lautet:

                    Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Derzeit steht die Sicherstellung dieser Gesundheitsversorgung in Deutschland auf dem Spiel. Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige.

                    Begründung

                    Das ambulante System wird seit Jahren kaputtgespart, es fehlt massiv an Personal und der Bürokratieaufwand wird immer größer. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Praxismitarbeitende resignieren und flüchten aus dem System.

                    Die Bundesregierung hat vielfach versprochen, die flächendeckende ambulante Versorgung zu stärken, bisher hat sie aber für die Stärkung der Praxen nichts getan. Stattdessen begegnet sie ihnen mit mangelnder Wertschätzung. Damit gefährdet sie akut die Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der Menschen in unserem Land.
                    Was brauchen die Praxen konkret, um weiterhin ihre Patientinnen und Patienten gut behandeln zu können?

                    Diese Veränderungen sind außerdem für die zukünftige Generation von Medizinerinnen und Medizinern sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entscheidend, damit diese künftig wieder bereit ist, eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen.

                    Die ärztlichen Praxen bilden neben der von allen geschätzten wohnortnahen, niederschwelligen Versorgung auch ein wichtiges soziales regionales Netzwerk. Sie sind Versorger, Ansprechpartner, Arbeitgeber und Ausbildungsstätte. Diese bewährten Strukturen gilt es zu erhalten.
                    Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung in diesem Sinne verbessert werden, damit auch in Zukunft Patientinnen und Patienten auf eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung bauen können.

                      Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Teilnahme am vertrags(zahn)ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch mit einer selbstständigen Tätigkeit einhergeht. Viele Berufsverbände und KVen befürchten nun, dass infolge dieser Einordnung die Struktur aus Bereitschaftspraxen und Fahrdiensten nicht mehr aufrechterhalten werden kann. „Ein Zahnarzt, der als so genannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden und damit der Klage eines Zahnarztes stattgegeben (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R).“ So wird die Quintessenz des BSG-Urteils vom 24. Oktober 2023 in einer Pressemitteilung des Gerichts zusammengefasst.

                      Weiter heißt es darin. „Danach war der Kläger wegen seiner Eingliederung in die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung organisierten Abläufe beschäftigt. Hierauf hatte er keinen entscheidenden, erst recht keinen unternehmerischen Einfluss. Er fand eine von dritter Seite organisierte Struktur vor, in der er sich fremdbestimmt einfügte. Auch wurde der Kläger unabhängig von konkreten Behandlungen stundenweise bezahlt. Er verfügte bereits nicht über eine Abrechnungsbefugnis, die für das Vertragszahnarztrecht eigentlich typisch ist. Dass der Kläger bei der konkreten medizinischen Behandlung als Zahnarzt frei und eigenverantwortlich handeln konnte, fällt nicht entscheidend ins Gewicht. Infolgedessen unterlag der Zahnarzt bei der vorliegenden Notdiensttätigkeit aufgrund Beschäftigung der Versicherungspflicht.“

                      Das Urteil sorgte für Unruhe bei vielen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Berufsverbänden. So warnte der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI): „Die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung ist in Gefahr!“ Der Verband forderte daher eine schnelle Gesetzesänderung: „Berufspolitisch werden wir uns als BDI für eine Gesetzesänderung analog zur Regelung bei den Notärztinnen und Notärzten, die gesetzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, einsetzen“, kündigte BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck an. „Neben der akuten Schwächung der Notfallversorgung sehen wir mit Urteil auch die gesamte ambulante Versorgung in Gefahr, sollten aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen Kolleginnen und Kollegen sich dazu entscheiden, frühzeitig ihre KV-Zulassung abzugeben“, so die BDI-Präsidentin.

                      Infolge des Urteils haben bereits etliche KVen die Zusammenarbeit mit Poolärztinnen und Poolärzten beendet. Den Anfang machte die KV Baden-Württemberg (KVBW), wo bis dato rund 3.000 Poolärztinnen und Poolärzten im Einsatz waren, die nach Angaben der KVBW in Stuttgart rund 80 Prozent und in anderen Regionen durchschnittlich rund 40 Prozent der Notfall- und Bereitschaftsdienste übernommen hatten. „Durch die neue Regelung werden künftig die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Notdienste parallel stemmen müssen. Das bedeutet konkret: reduzierte Notdienstzeiten, weniger Sprechzeiten in der Regelversorgung und ein weiterer Ansturm auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser“, betonte der MEDI-Vorsitzende und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak. MEDI forderte die Politik und explizit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Gesetzeslage für die Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst sachgerecht anzupassen. „Sogar die Impfärztinnen und -ärzte in den Impfzentren wurden während der Coronapandemie von der Sozialversicherungspflicht befreit, auch die Notärzte im Rettungsdienst sind zum Teil nicht sozialversicherungspflichtig“, sagte Smetak.

                      Laut MEDI müssten durch die neue Regelung sonst ab sofort auch deutlich weniger qualifizierte Facharztgruppen, wie beispielsweise ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Radiologinnen und Radiologen oder Augenärztinnen und -ärzte Notdienste übernehmen. Das würde die Notfallversorgung qualitativ schwächen.

                        Pressemitteilung vom 16. Oktober 2023. Bei der turnusmäßigen Neuwahl im Rahmen einer Klausurtagung am 13. Oktober 2023 in Hamburg wurde der BNC-Vorsitzende Jan Henniger in den Vorstand des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa) gewählt.

                        Henniger setzte sich in der Wahl gegen den Präsidenten des des Berufsverbands der Deutschen Radiologen (BDR) Prof. Dr. Hermann Helmberger durch, der ebenfalls kandidierte und fortan als kooptiertes Mitglied den Vorstand ergänzt. An der Spitze des SpiFa-Vorstands wurde der bisherige Vorstandsvorsitzende, der niedergelassene HNO-Arzt Dr. Dirk Heinrich, in seinem Amt bestätigt. Dasselbe gilt für den niedergelassenen Orthopäden Dr. Helmut Weinhart als 2. stellvertretender Vorsitzender. Neuer 3. stellvertretender Vorsitzender wird der niedergelassene Anästhesist Jörg Karst, der bereits seit 2021 Mitglied des SpiFa-Vorstands ist. In seinem Amt bestätigt als Vorstandsmitglied bestätigt wurde auch der niedergelassene KardiologeDr. Norbert Smetak. Auch die bisherige Schatzmeisterin des SpiFa, die niedergelassene HNO-Ärztin Dr. Petra Bubel, bleibt dem Verband erhalten und ist im Rahmen einer Satzungsänderung fortan Mitglied des Vorstands.

                        „Wir haben als Berufsverband der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen nun noch einmal mehr Möglichkeiten, uns politisch einzubringen“, freute sich Henniger. Über den SpiFa könne sich der BNC mit seinen Positionen nun beispielsweise im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundetages Gehör zu verschaffen. „Dort würden wir mit unseren Interessen sonst gar nicht durchdringen.“ Er möchte im SpiFa-Vorstand insbesondere zu den Themen ‚Schnittstelle ambulant-stationär‘ und ‚Ambulantisierung‘ bearbeiten. „Es ist für mich unheimlich wichtig, dass wir weiterhin im SpiFa das Thema der sektorenübergreifenden Versorgung besonders begleiten und nach vorne bringen“, erklärte der BNC-Vorsitzende nach seiner Wahl.

                          Bei der turnusmäßigen Neuwahl im Rahmen einer Klausurtagung am 13. Oktober 2023 in Hamburg wurde der BNC-Vorsitzende Jan Henniger in den Vorstand des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa) gewählt. Er setzte sich in der Wahl gegen den Präsidenten des des Berufsverbands der Deutschen Radiologen (BDR) Prof. Dr. Hermann Helmberger durch, der ebenfalls kandidierte und fortan als kooptiertes Mitglied den Vorstand ergänzt.

                          An der Spitze des SpiFa-Vorstands wurde der bisherige Vorstandsvorsitzende, der niedergelassene HNO-Arzt Dr. Dirk Heinrich, in seinem Amt bestätigt. Dasselbe gilt für den niedergelassenen Orthopäden Dr. Helmut Weinhart als 2. stellvertretender Vorsitzender. Neuer 3. stellvertretender Vorsitzender wird der niedergelassene Anästhesist Jörg Karst, der bereits seit 2021 Mitglied des SpiFa-Vorstands ist. In seinem Amt bestätigt als Vorstandsmitglied bestätigt wurde auch der niedergelassene KardiologeDr. Norbert Smetak. Auch die bisherige Schatzmeisterin des SpiFa, die niedergelassene HNO-Ärztin Dr. Petra Bubel, bleibt dem Verband erhalten und ist im Rahmen einer Satzungsänderung fortan Mitglied des Vorstands.

                          „Wir haben als Berufsverband der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen nun noch einmal mehr Möglichkeiten, uns politisch einzubringen“, freute sich Henniger. Über den SpiFa könne sich der BNC mit seinen Positionen nun beispielsweise im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundetages Gehör zu verschaffen. „Dort würden wir mit unseren Interessen sonst gar nicht durchdringen.“ Er möchte im SpiFa-Vorstand insbesondere zu den Themen ‚Schnittstelle ambulant-stationär‘ und ‚Ambulantisierung‘ bearbeiten. „Es ist für mich unheimlich wichtig, dass wir weiterhin im SpiFa das Thema der sektorenübergreifenden Versorgung besonders begleiten und nach vorne bringen“, erklärte der BNC-Vorsitzende nach seiner Wahl.

                          Über den BNC:

                          Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 22 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

                          Über den SpiFa:

                          Der SpiFa ist der Dachverband aller Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis in Deutschland. In seinem Rahmen organisieren die ärztlichen Berufsverbände und Organisationen eine gemeinsame Vertretung für die Anliegen der Fachärztinnen und Fachärzte.
                          www.spifa.de

                            Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern (5. Oktober 2023) den lange erwarteten Entwurf für einen Startkatalog zur speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) vorgelegt. Mit ihm soll Anfang 2024 die Umsetzung der Hybrid-DRG beginnen. Wie das Ärzteblatt berichtet, umfasst der Startkatalog (Anlage 1 zum Referentenentwurf) – jeweils noch ausdifferenziert– bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis. In der Ärzte Zeitung ist zu lesen, dass der Anhang zum Referentenentwurf mehr als 200 Leistungen enthält. Dadurch werden Befürchtungen etlicher Verbände entkräftet, die von deutlich weniger Leistungen ausgegangen waren, mit denen die Ambulantisierung vorangetrieben werden soll.

                            In einem Bericht des Ärztenachrichtendienstes findet sich auch eine Übersicht über zwölf der enthaltenen Eingriffe samt ihrer Bewertung in Euro, die in Anlage 2 zum Referentenentwurf zu finden sind. Hierzu zählen z. B. komplexe beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien (2.021,82 Euro), Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal (1.032,17 Euro) oder Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder komplizierende Faktoren (909,25 Euro). Anlage 3 des Referentenentwurfs wiederum enthält nach Angaben des Ärztenachrichtendiensts die „Grundlage für eine erweiterte Leistungsauswahl“ mit weiteren 55 DRG-Bezeichnungen wie Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom, Kopfschmerzen, Eingriffe an Retina, Orbita und Augenlid oder auch kleine Eingriffe an Nase, Ohr, Mund und Hals, für die dann im Laufe des kommenden Jahres Preise festgelegt werden sollen.

                              Durch die steigenden Temperaturen infolge des Klimawandels werden Gefäßerkrankungen in Zukunft wahrscheinlich häufiger auftreten und einen schwereren Verlauf nehmen. Besonders älteren Gefäßpatient*innen drohen infolgedessen Beeinträchtigungen des Bewusstseins, Herzrhythmusstörungen, Krämpfe oder ein Kollaps. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e. V. (DGG) im Rahmen ihrer 39. Jahrestagung hingewiesen, die vom 27.–30.9.2023 in Osnabrück stattfindet und unter dem Motto „Holistic Vascular Care“ steht.

                              Laut WHO ist der Klimawandel eine der größten Gesundheitsbedrohungen für die Menschheit. Die steigenden Temperaturen und veränderten Wetterbedingungen haben laut Privatdozent Dr. Rolf Weidenhagen direkte und indirekte Effekte auf die Gesundheit, insbesondere auf vulnerable Patient*innengruppen. Der Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Klinikum Neuperlach München und Gründer der DGG-Kommission für Nachhaltigkeit erläuterte: „Die Hitze beeinträchtigt besonders unsere Gefäßpatient*innen, denn Temperaturschwankungen und eine Verschlechterung der Luftqualität sind mit einer erhöhten kardiovaskulären Erkrankungsschwere und Sterblichkeit verbunden.“ Zudem hätten viele dieser Patient*innen bereits Vorerkrankungen, die ihre Wärmeregulation beeinträchtigen. Medikamente, geringere Mobilität und fortgeschrittenes Alter könnten diese Effekte noch verstärken. Die Folgen seien oft schwerwiegend und reichten von Herzrhythmusstörungen bis hin zu Bewusstseinseinschränkungen und Kollaps. Zudem würden Gefäß- und Bypassverschlüsse bei Betroffenen wahrscheinlicher.

                              Angesichts dieser Herausforderungen sieht die Fachgesellschaft jetzt vor allem die Verantwortlichen der geplanten Krankenhausreform in der Verantwortung, die Versorgungsstrukturen anzupassen. „Die Reform bietet eine Chance, unsere medizinische Infrastruktur so zu gestalten, dass sie den Anforderungen des Klimawandels und den daraus resultierenden gesundheitlichen Risiken gerecht wird“, sagte Weidenhagen. Hitzeschutzpläne müssten auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten. Dazu zählten das sichere Erkennen von Risikopatient*innen, Überwachung von Trinkmengen und kontrollierte Flüssigkeitszufuhr, Anpassung der Medikation, Schaffung von Abkühlmöglichkeiten und die Aufklärung von Patient*innen und Angehörigen über die Risiken der Hitze. Die meisten Kliniken und Praxen müssten sich hierauf erst noch vorbereiten und beispielsweise bauliche Maßnahmen treffen.

                              Als eine wichtige Stellschraube in der Prophylaxe nannte er aber auch die Ernährung: „Eine Diät, die reich an Zucker, Fett, Fleisch und industriell verarbeiteten Lebensmitteln ist, schädigt die Gefäße und trägt gleichzeitig erheblich zur globalen Klimakrise bei“, sagte der Gefäßspezialist. Im Gegensatz dazu verbinde die „Planetary Health Diet“ der EAT-Lancet-Kommission individuelle Gesundheit mit Umwelt- und Klimaschutz. Sie empfiehlt eine pflanzenbasierte Ernährung, ergänzt durch Fisch, Fleisch und Milchprodukte, und fördert gleichzeitig die Gefäßgesundheit. „Es ist eine gängige Herausforderung, Ernährungsempfehlungen umzusetzen. Aber die Möglichkeit, durch bewusste Ernährungsentscheidungen direkt gegen den Klimawandel vorzugehen, könnte eine zusätzliche Motivation bieten“, betonte Dr. Weidenhagen.

                              Neben der individuellen Ernährung trage auch das sonstige Verhalten von Patient*innen und Personal in medizinischen Einrichtungen zur negativen CO2-Bilanz vieler Kliniken bei. Darunter falle etwa die Wahl des Verkehrsmittels oder die Nutzung von telemedizinischen Methoden. So habe man in Einrichtungen mit einem Videosprechstunden-Angebot die Anzahl der Autofahrten deutlich reduzieren können. Auch die Nutzung von wiederverwendbaren Produkten in der Gefäßchirurgie wirke sich positiv auf den ökologischen Fußabdruck aus.

                              In Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Verbänden versucht die DGG, Strategien zu entwickeln, die sowohl den Umweltauswirkungen entgegenwirken als auch hohe Gesundheitsstandards gewährleisten. „Die Schlüsselherausforderungen liegen dabei in der Anpassung an klimatische Veränderungen, der Reduzierung von CO2-Emissionen und dem Aufbau nachhaltigerer Klinikprozesse“, sagte Weidenhagen.

                                SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP befürworten im Rahmen eines Änderungsantrags, dass künftig auch Leistungen für eine sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V ausgewählt werden dürfen, die nicht Bestandteil des Katalogs ambulanter und stationsersetzender Leistungen (AOP-Katalog) sind. Heute findet hierzu die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Wie der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) mitteilt, wird als Sachverständiger des SpiFa dort dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich sprechen. Hintergrund ist der Beschluss, Hybrid-DRGs einzuführen und damit für den stationären sowie den ambulanten Sektor gleiche Zugänge und Rahmenbedingungen zu schaffen. Er gilt ein wichtiger Meilenstein für das Vorantreiben der Ambulantisierung in Deutschland. Allerdings greift es nach Ansicht der Fachärztinnen und Fachärzte viel zu kurz, als Grundlage für einen möglichen Katalog an potenziell ambulant erbringbaren Leistungen lediglich den bereits bestehende AOP-Katalog einzubeziehen.

                                Hierzu erklärte Dr. Heinrich: „Es ist gut, dass die Ampelparteien nun auch erkannt haben, dass das bloße Heranziehen des AOP-Katalogs als Grundlage für die Bestimmung von ambulantisierbaren Leistungen nach §115f SGB V nicht zielführend ist. Denn eine Strategie, erst einmal recht klein anzufangen und den Katalog dann stetig zu erweitern, führt nicht zum Erfolg, sondern verschleppt die Ambulantisierung, anstatt sie voranzutreiben. Von daher sehen wir die jetzt geäußerten Überlegungen als ersten Schritt in die richtige Denkrichtung. Es bleibt aber weiterhin abzuwarten, wie groß und vorausschauend das Ministerium dann in der konkreten Ausgestaltung wirklich denkt.“

                                Wie der SpiFa betont, hatte er seinerseits mit seinen Mitgliedsverbänden einen eigenen Katalog an potenziell und im internationalen Vergleich bereits ambulant erbringbaren Leistungen erarbeitet und dem Ministerium bereits im Frühjahr zukommen lassen. Dies sei mit dem deutlichen Hinweis verbunden gewesen, dass man das volle Potenzial ausschöpfen müsse, solle die Reform gelingen. Nur so könne Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung aufholen, würden Krankenhäuser von vielen unnötig stationär behandelten Fällen entlastet sowie die Versorgung patientenfokussiert gefördert. „Denn Patientinnen und Patienten wollen in den Fällen, wo es nach aktuellem medizinischen Stand möglich und sinnvoll ist, lieber ambulant als stationär behandelt werden“, erklärt der SpiFa. Für den Dachverband ist entsprechend das Verfolgen der Prämisse „ambulant vor stationär“ auch Voraussetzung für das Gelingen anderer Reformvorhaben des Gesundheitsministeriums: „Ob Krankenhausreform, Notfallreform oder auch künftige Versorgungsgesetze: eine erfolgreiche Umsetzung des §115f SGB V wird eine tragende Rolle für das Gelingen dieser Reformvorhaben spielen. Ohne die Nutzung des Potenzials der Ambulantisierung sowie eine verzahnte Organisation mit der Notfall- und Krankenhausreform sind die geplanten Reformen Makulatur,“ so Dr. Heinrich weiter.

                                Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags kann man die vollständige Stellungnahme des SpiFa, aber auch die der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbands, des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nachlesen. Der Änderungsantrag der Parteien der Ampelkoalition selbst versteckt sich auf Seite 5 in deren Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucksache 20/8105).

                                  Kinderorthopäd*innen, Orthopäd*innen und Unfallchirurg*innen setzen sich derzeit stark für den Erhalt einer guten kinderorthopädischen Versorgung ein. Wie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) betont, ist diese ist bedroht, da der Aufwand für die kleinen Patient*innen sehr hoch ist, die aufwändige medizinische Versorgung jedoch nicht bezahlt wird. „Ein Minusgeschäft, weshalb Krankenhäuser ihre kinderorthopädischen Abteilungen schließen oder verkleinern. OP-Wartezeiten an spezialisierten Zentren von bis zu einem Jahr zur chirurgischen Therapie von Fehlstellungen kündigen die Verknappung der Ressourcen bereits jetzt schon alarmierend an“, warnt die DGOU in einer Pressemitteilung. „Wenn gesundheitspolitisch nicht gegengesteuert wird, droht eine Unterversorgung im kinderorthopädischen Bereich“, sagt Prof. Dr. Maximilian Rudert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

                                  Die Prävention von Fehlstellungen und das Wiederherstellen eines gesunden Bewegungsapparates im Kindes- und Jugendalter seien unerlässlich für ein erfülltes Leben. „Die jungen Menschen haben noch ihr ganzes Leben vor sich. Sie haben es verdient, dass wir in ihre Zukunft investieren“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Er bestätigt die finanzielle Misere auch für den niedergelassenen Bereich: Die Sonografie der Säuglingshüfte sei ein gutes Beispiel dafür. Sie erfordert viel Zeit, da das Baby während des Ultraschalls beruhigt werden muss und auch die Eltern eingebunden werden müssen. Solch eine ressourcenaufwändige Untersuchung wird aber mit nur 20 Euro vergütet.

                                  Wie schwierig die Finanzierung ist, zeigt beispielhaft die aktuelle, in der Zeitschrift ‚Die Orthopädie‘ veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit ‚Solidarität mit Kindern und Menschen mit Behinderung? Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hüftrekonstruierender Eingriffe in der Kinderorthopädie’. Sie beleuchtet die Versorgung von Kindern mit Schädigungen im zentralen Nervensystem. Die Kleinen leiden häufig unter Veränderungen in ihrer Muskelkraft und Koordination. Dadurch kommt es zu Instabilitäten im Hüftgelenk mit Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Alltag. Diese neurogene Hüftdezentrierung behindert bei den betroffenen Kindern Mobilität, Pflegefähigkeit und Lebensqualität. Mit einer speziellen Operationstechnik können orthopädische Chirurgen Hüftgelenke bereits im Wachstum wieder neu einstellen und dadurch Schmerzen verringern, Beweglichkeit verbessern und auch die frühzeitige Entstehung von Gelenkverschleiß verhindern. Die Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg ist eine der führenden Einrichtungen in Deutschland, die diese hochspezialisierten Operationen durchführt. Die Autorengruppe um Kinderorthopädin Dr. Katharina Gather hat die wirtschaftliche Bilanz dieser lebensverbessernden Operation wissenschaftlich aufgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass derartige Versorgungen im DRG-System nicht kostendeckend durchführbar sind. Kliniken bleiben am Ende auf vielen hundert Euro an Kosten sprichwörtlich sitzen.

                                  „Die finanzielle Benachteiligung am Beispiel von hüftrekonstruierenden Eingriffen bei Kindern im DRG-System ist äußerst besorgniserregend“, mahnt Prof. Dr. Tobias Renkawitz, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg und BVOU-Vizepräsident. „Nötig ist eine grundsätzliche Neuberechnung der Prozeduren im Bereich der ambulanten und stationären Kinderorthopädie, die den tatsächlichen Aufwand der Einrichtungen realistisch abbildet. Die wissenschaftliche Auswertung aus Heidelberg zeigt dafür einen Ansatz. Anders wird man, trotz Umsetzung von Vorhaltepauschalen, nicht erreichen, dass Familien in unserem Land auch zukünftig Zugang zu einer adäquaten kinder- und jugendorthopädischen Versorgung erhalten.“

                                  „Die Studie stellt ein Beispiel für viele andere kinderorthopädische Behandlungen dar, darunter beispielsweise auch Wirbelsäulendeformitäten, und zeigt auf, weshalb dieses Teilgebiet in Summe aller Leistungen einer kinderorthopädischen Abteilung inakzeptable Defizite anhäuft“, sagt Prof. Dr. Anna K. Hell, Präsidentin der DGOU-Sektion Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO).

                                    den morgigen 8. September 2023 lädt der Verband Medizinischer Fachberufe (VMF) alle Interessierten nach Berlin zu einem großen Protesttag gegen die aktuelle Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Die Kundgebung findet auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor statt, Auftakt ist von 12.00 bis 13.00 Uhr das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreter*innen der Presse. Die Kundgebung selbst startet um 13.00 Uhr und dauert bis ca. 15.00 Uhr.

                                    Wie der VMF mitteilt, richtet sich der Protest an die Bundesregierung, „die nach der Hälfte der Legislatur ihre Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsberufe und zur Fachkräftesicherung bricht“. Statt einer Stärkung seien lediglich Spargesetze auf den Weg gebracht, worden die zum einen die ambulante Gesundheitsversorgung gefährden und außerdem den Spielraum für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen erheblich einschränken. „Noch immer arbeiten Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte zum großen Teil im Niedriglohnbereich oder knapp darüber“, kritisiert der Verband. Die geplanten Versorgungs- und Digitalisierungsgesetze,die gerade vom Bundesministerium für Gesundheit in die parlamentarischen Beratungen gegeben wurden, setzen nach Auffassung des VMF „immer noch kein Zeichen für eine Stärkung der ambulanten Versorgung“. Stattdessen solle in den Aufbau von Gesundheitskiosken investiert und damit neue Schnittstellen geschaffen werden, deren Koordination weitere Ressourcen bindet.

                                    Zu den Unterstützern des Protests gehört auch der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) mit den ihm angeschlossenen ärztlichen Berufsverbänden. „Die Gesundheitspolitik schenkt derzeit der ambulanten Medizin zu wenig Beachtung“, heißt es in einer Pressemitteilung des SpiFa, „dies gilt insbesondere auch für die personelle Situation in Arztpraxen.“ Mit der Verweigerung eines Corona-Bonus, Spargesetzen, die die ambulante Versorgung schwächen, und einer weiterhin fehlenden effizienten Digitalisierung heize sie den Fachkräftemangel in der ambulanten Versorgung weiter an. „Viele MFA verlassen ihren Beruf und wandern ins Krankenhaus ab“, warnte der SpiFa.

                                    Dabei seien MFA in der ambulanten Versorgung unverzichtbar. „Die Gesundheitsleistungen, die in einer Praxis angeboten werden, sind immer eine Teamleistung, hier kümmern sich Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit dem medizinischen und nicht-medizinischen Fachpersonal um die Patientenversorgung“, betonte der Dachverband weiter. Bereits jetzt verliere die ambulante Versorgung zu viele MFA an Kliniken und Pflegeeinrichtungen. „Wenn MFA ab dem 1. März 2024 im öffentlichen Dienst mit einem Brutto-Stundenlohn von 17,34 Euro rechnen können oder ab 1. Mai 2024 der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro angehoben wird bzw. MFA als qualifizierte Pflegehilftkraft nach TVÖD-P 17,71 Euro erhalten, fürchten wir eine weitere enorme Abwanderungswelle“, mahnte der SpiFa.

                                    Für die vertragsärztlichen Praxen seien MFA mittlerweile „der Goldstaub der Praxis“ und verdienen deutlich mehr öffentliche Anerkennung. Daher solidarisiert sich der SpiFa mit dem Protest des VMF und ruft die Praxisteams dazu auf, sich am Protesttag in Berlin zu beteiligt. Flankierend veröffentlicht der SpiFa in den sozialen Medien Statements und Porträtfotos von Ärzt*innen und Praxisteams, die der Gesundheitspolitik die sprichwörtliche rote Karte zeigen. Auch der BNC-Vorsitzende Jan Henniger ist mit einem solchen Statement vertreten.

                                      Verletzungen des Bewegungsapparats kommen bei Kindern im Alter von 0-14 Jahren häufig vor. Etwa 80 Prozent der Knochenbrüche betreffen die oberen Extremitäten und hier vor allem den Unterarm am Handgelenk. Einer der häufigsten Gründe für oft notfallmäßige medizinische Behandlungen bei Kindern ist ein Verdacht auf Knochenbruch. Routinemäßig wird dann zunächst eine Röntgenuntersuchung durchgeführt mit vergleichsweise niedrigen Strahlendosen. Kinder sind jedoch strahlenempfindlicher als Erwachsene und Knochenbrüche kommen bei ihnen häufiger vor. Ihr Risiko für mehrere Röntgenuntersuchungen im Laufe der Zeit ist somit höher und damit auch für die Strahlenbelastung insgesamt. Fast ein Viertel aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland wenden bei einem Frakturverdacht bei Kindern bereits die Fraktursonografie an. Diese bietet neben dem Vermeiden von Strahlenbelastung praktische Vorteile: Mit dem Schallkopf lässt sich die Extremität in einer schmerzarmen Entlastungshaltung umfahren. Im Gegensatz zur Röntgenuntersuchung können die Kinder bei der Ultraschalluntersuchung außerdem auf dem Schoß der Eltern sitzen bleiben. Eine anschließende Röntgenuntersuchung ist in der Regel nur notwendig, falls sich im Ultraschall ein Knochenbruch zeigt oder das Ultraschallergebnis nicht eindeutig ist.

                                      Um die Zuverlässigkeit der und den Nutzen der diagnostischen Fraktursonografie an den langen Röhrenknochen der Arme (Oberarm, Ellenbogen, Unterarm) bei Kindern im Vergleich zur konventionellen Röntgenuntersuchung zu bewerten, hatte der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) daher das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Hierzu hat das Institut nun das vorläufige Ergebnis in Form eines Vorberichts bekannt gegeben. www.iqwig.de/projekte/d22-02.html Demnach sind, was Unterarm und Ellenbogen angeht, die Vorteile der Ultraschalluntersuchung deutlich – hier erkennt sie Knochenbrüche verlässlich und kann bisherige Verfahren mit Strahlenbelastung in vielen Fällen ersetzen. Wie das IQWiG betont, bietet die Fraktursonografie auch praktische Vorteile für die Betroffenen: Sie sei weniger schmerzhaft und erleichtere oft die Untersuchungssituation für alle Beteiligten. Bei vermuteten Brüchen am Oberarm sei die Datenlage hingegen weniger gut. Hier empfiehlt das IQWiG die Durchführung einer Erprobungsstudie und skizziert Eckpunkte für eine solche.

                                      Für die Bewertung der Fraktursonografie genügen nach Angaben des IQWiG bereits Ergebnisse aus Testgütestudien. Darin erhalten alle Kinder sowohl Ultraschall- als auch Röntgendiagnostik, um die Testergebnisse direkt miteinander vergleichen zu können. Die Metaanalyse aller Daten aus den 28 vorliegenden Studien zeigte eine Sensitivität der Fraktursonografie an Unterarm und Ellenbogen im Vergleich zur Röntgendiagnostik von etwa 95 Prozent. Dass umgekehrt bei einem von 20 Kindern mit Knochenbruch die Fraktur übersehen würde, erscheint nach Einschätzung des Instituts medizinisch vertretbar, „weil es sich um einfache Brüche handelt, die nur äußerst selten Komplikationen verursachen und in der Regel spätestens nach wenigen Tagen wegen Symptomen doch diagnostiziert werden“. Da etwa die Hälfte aller Kinder mit Frakturverdacht erfahrungsgemäß keine Fraktur haben, entfiele bei etwa jedem zweiten Kind die Belastung durch Röntgenstrahlung. Im Vergleich zur üblichen Röntgendiagnostik sieht das IQWiG daher insgesamt einen Hinweis auf einen höheren Nutzen der Fraktursonografie zur Diagnostik von Brüchen am Unterarm oder am Ellenbogen.

                                      Die Studiendaten zur Testgüte von Ultraschalldiagnostik bei Brüchen am Oberarm wiederum seien wegen der zu geringen Anzahl von untersuchten Kindern zwar unzureichend, um einen Nutzenhinweis zu formulieren. Allerdings lasse sich aus ihnen ein Potenzial für die Sonografie als Alternative zur Röntgendiagnostik ableiten. Deshalb hat das IQWiG in seinem Vorbericht Eckpunkte für eine mögliche Erprobungsstudie skizziert, in der die Fraktursonografie am Oberarm gegenüber der Röntgendiagnostik verglichen werden sollte. Auch dafür wäre es ausreichend, eine hohe Sensitivität nachzuweisen, nämlich dass mithilfe der Fraktursonografie Knochenbrüche verlässlich festgestellt und damit die konventionelle Röntgendiagnostik (und die damit verbundenen Nachteile) vermieden werden kann. Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im März 2023 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 20.09.2023 gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.

                                        Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, endlich den Katalog über die Leistungen vorzulegen, die künftig ambulant vor stationär erbracht werden sollen. In einer Mitteilung vom 17. August 2023 heißt es dazu: „Die KVN begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem §115 f SGB V dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ Rechnung getragen hat. Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des Paragrafen im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann. Dies ist bisher nicht geschehen“, kritisierte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Diese Ausgestaltung des Katalogs seitens des BMG wurde für Ende Juni angekündigt „Bisher ist nichts geschehen. Der Katalog mit der Höhe der Fallpauschalen lässt immer noch auf sich warten“, so Barjenbruch.

                                        Die KVN erinnerte daran, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) gemeinsam mit den Berufsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet hatten. Dieser Katalog liege dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit vier Monaten vor. „Ich fordere das Bundesministerium für Gesundheit auf, das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung der ambulanten Versorgung zeitnah zu nutzen“, sagt Barjenbruch.

                                        Die KBV hatte den Stillstand im BMG bereits am 7. Juli 2023 kritisiert. „Wir erhalten fast keine Informationen – und das, was wir hören, kann leider nur den Schluss zulassen, dass die Politik komplett mutlos geworden ist. Die Förderung der Ambulantisierung hatte sogar Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Doch nun droht das Ganze zum Rohrkrepierer zu werden“, hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erklärt. Auch der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich hatte damals mehr Eile angemahnt: „Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium, eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die anscheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können. Diese Überprüfung soll unter anderem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vornehmen. Das wirkt – wenn es denn so sein sollte – wie eine Alibiveranstaltung. Der Bundesgesundheitsminister schert sich offenbar nicht um das, was die Regierungskoalition vereinbart hat.“

                                        Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV hatten Anfang April das BMG darüber informiert, dass in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist im Rahmen dreiseitiger Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte. „Damit wurde erneut eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationärer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreiben“, kommentierte damals bereits KBV-Chef Gassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband hätten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, hier zügig voranzukommen. Nach dem Scheitern der Verhandlung ist das BMG am Zug. Es ist gesetzlich ermächtigt (§ 115f Abs. 4 SGB V), durch Rechtsverordnung die spezielle sektorengleiche Vergütung und die zu vereinbarenden Operationen zu bestimmen.

                                          Im Vorfeld der Krisensitzung am 18. August 2023, zu dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Berufsverbände nach Berlin eingeladen hat, bezieht auch der BNC mit einer Pressemitteilung Stellung zu dem jüngst publik gewordenen ‚Faktenblatt‘, mit dem das BMG auf die Ankündigung weiterer Proteste durch verschiedene ärztliche Berufsverbände reagiert hat. Mit dem ‚Faktenblatt‘ wollte das Ministerium den „vielen Halbwahrheiten“, die im Zuge der Protestkampagne von der Ärzteschaft verbreitet wurden, etwas zum Ausgleich entgegensetzen.

                                          In dem ‚Faktenblatt‘ – nachzulesen unter anderem hier d38i6es1q63hoz.cloudfront.net/wp-content/uploads/2023/08/2023-08-10-BMG_Ausgewaehlte-Fakten_Daten-ambulante-Versorgung.pdf – werden gestiegene GKV-Ausgaben für die ambulante Versorgung ebenso ins Feld geführt wie der Mehrumsatz durch Corona-Impfungen in ärztlichen Praxen. Zum einen stellt diese Einmischung eine Parteinahme und damit klare Verletzung der Neutralitätspflicht des BMG dar. Der BNC hat daher – so wie viele andere Verbände – einen offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz mitunterzeichnet, in dem dieser aufgefordert wird, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf ebendiese Neutralitätspflicht hinzuweisen.

                                          Daneben dient das Gebaren des BMG einzig und allein dem Zweck, die Forderungen der ärztlichen Selbstverwaltung in den aktuellen Honorarverhandlungen und auch den Protest der Berufsverbände zu diskreditieren. Offenbar sind die Krankenkassen nach Auffassung des Ministers im Recht, wenn sie Vertragsärzt*innen in der Öffentlichkeit als Spitzenverdiener darstellen, die auf Gewinnmaximierung zulasten der Patient*innen aus sind. „Aber könnte man im vertragsärztlichen Sektor tatsächlich so viel Geld verdienen wie Krankenkassen und BMG behaupten, wäre die chirurgische Grundversorgung der Bevölkerung wohl kaum in Gefahr“, meint dazu der BNC-Vorsitzende Jan Henniger. „Schon heute geben immer mehr niedergelassen Chirurg*innen ihre Praxen auf und verschwinden aus der vertragsärztlichen Versorgung, in der es mit einer Praxis zunehmend schwieriger wird, überhaupt wirtschaftlich zu überleben.“ Anstelle der notwendigen Grundversorgung für die breite Bevölkerung entstehen Angebote für die Behandlung von Befindlichkeitsstörungen für Wohlhabende. „Dies ist eine direkte Folge der Politik dieses Ministers und seiner Missachtung und Verunglimpfung der fachärztlichen ambulanten Versorgung“, warnt Henniger.

                                          Der BNC-Vorsitzende übt auch Kritik an der Spitze des Hausärzteverbands, der sich bislang noch nicht mit den Protesten der fachärztlichen Berufsverbände solidarisiert hat: „Noch lassen sich die hausärztlichen Kolleg*innen vom Minister hofieren. Stattdessen sollten sie gemeinsam mit den fachärztlichen Kolleg*innen für eine zukunftssichere ambulante Versorgung kämpfen“, fordert Henniger.

                                                                                    Der Bundeskongress Chirurgie 2025 wird 21.02.2025 – 22.02.2025 in Nürnberg stattfinden.

                                                                                    Das Programm, Informationen rund um den Kongress und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter:

                                                                                    http://www.bundeskongress-chirurgie.de/

                                                                                    Zur Newsletter-Anmeldung kommen Sie hier:

                                                                                    https://webserver.mcn-nuernberg.de/absy/NLOP/index.php?modul=anmeldung/

                                                                                    Ansprechpartnerin

                                                                                    Caroline Backes

                                                                                    presse@bncev.de

                                                                                                    Mitglieder des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), niedergelassene Chirurgen bundesweit sowie Mitglieder des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) finden in diesen Tagen die druckfrische Ausgabe ihrer gemeinsamen Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in ihrem Briefkasten. Im neuen Heft kritisieren der BNC-Vorsitzende Jan Henniger und BAO-Präsident Dr. Christian Deindl in ihren Leitartikeln die jüngsten Lauterbach’schen Gesetzesinitiative in Gestalt des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKVFinStG) inklusive Abschaffung der erst vor drei Jahren eingeführten Neupatientenregelung. In der Rubrik ‚Berufspolitik’ ist außerdem ein Interview mit der in Kahla (Thüringen) niedergelassenen Chirurgin Dr. Heike Dorow zu lesen, die an der Universitätsklinik Jena für die fächerübergreifende ambulante Lehre zuständig ist und sich für mehr Lehrpraxen im ambulanten Bereich einsetzt. Desweiteren findet sich dort eine Einführung in den vieldiskutierten, aber bislang nur unscharf definierten Begriff der Hybrid-DRG aus der Feder von Dr. Karsten Braun, niedergelassener Orthopäde/Unfallchirurg aus Wertheim (Baden-Württemberg).

                                                                                                    In der Rubrik ‚Regionales‘ stellen wir weitere Kandidaten aus drei KV-Bezirken vor, die für die Vertreterversammlungen (VV) in ihren jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen kandidieren – und präsentieren eine Reihe chirurgischer Vertreter, die sich bereits einen Sitz in ihrer jeweiligen regionalen KV-VV sichern konnten.

                                                                                                    In der Rubrik ‚Service‘ geht BNC-Justiziar Jörg Hohmann der Frage nach, inwieweit die Nutzung von OP-Tupfern mit eingearbeitetem Röntgenkontraststreifen einen Regress beim Sprechstundenbedarf rechtfertigt. Der Rechtsanwalt Tobias List von der Berliner Kanzlei kwm Rechtsanwälte, die den BAO juristisch berät, ordnet ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts ein, das über die Zulässigkeit der Anstellung von Vertragsärzten im eigenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu befinden hatte. Und Abrechnungsexperte Dr. Dieter Haack setzt seine Reihe zur korrekten Abrechnung nach UV-GOÄ fort.

                                                                                                    In der Rubrik ‚Medizin‘ finden sich im Schwerpunkt Kinderchirurgie zunächst ein Porträt des Berufsverbands Niedergelassener Kinderchirurgen (BNKD) vom BNKD-Vorsitzenden Dr. Ralf Lippert, Kinderchirurg aus Bremen. Es folgen eine Abhandlung von Dr. Edo Awani, Kinderchirurg aus Ravensburg, zur Indikationsstellung beim kindlichen Nabelbruch, ein Hintergrundbeitrag zu den Besonderheiten der ambulanten Kindertraumatologie von Dr. Marc J. Jorysz, Kinderchirurg aus Traunstein, und eine kindertraumatologische Kasuistik von Elena Mastragelopulu, Kinderchirurgin aus Bielefeld. Außerdem stellen wir das jüngst vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) prämierte Projekt ped-SOAP-M vor, das an der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zur Verbesserung der Sicherheit bei Kinderanästhesien entwickelt wurde. Für proktologisch Interessierte hält das Heft einen Kongressbericht über das 16. Symposium ‚Aktuelle Proktologie‘ von Dr. Daniel Sterzing, Chirurg und Proktologe aus Berlin, bereit.

                                                                                                    Das vollständige Heft können Sie als pdf-Datei auch hier herunterladen. Wir freuen uns wie immer über Anregungen für die Zukunft sowie Kommentare und konstruktive Kritik. Nehmen Sie gern mit der Redaktion Kontakt auf.

                                                                                                      Im Rahmen eines Pressegesprächs in Schwerin präsentierte Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach aktuelle Daten aus dem Versorgungskompass des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg). Demnach hätte mindestens jede fünfte Krankenhausbehandlung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 auch ambulant im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis erfolgen können. Wie Kutzbach mitteilte, ermittelte das bifg für das Jahr 2022 zwischen 21,4 und 22,1% schwankendes Ambulantisiserungspotenzial. Von den landesweit rund 317.500 Krankenhausbehandlungen in Mecklenburg-Vorpommern (ohne Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett) hätten mithin mehr als 68 000 davon ambulant erbracht werden können.

                                                                                                      Das größte Ambulantisierungspotenzial macht der Report bei Patientinnen und Patienten im mittleren Lebensalter aus: Es liegt in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren bei 29,5% und bei den 40- bis 49-Jährigen bei 28,8%. Bei Männern sei das Potenzial mit 22,2% etwas größer als bei Frauen (20,6%), den höchsten Wert ermittelte das bifg bei Männern im Alter zwischen 50 und 59 Jahren (31%). Die Raten variieren nach Landkreisen: Das größte Ambulantisierungspotenzial gibt es im Kreis Ludwigslust-Parchim (23,3%), die geringste Rate in Nordwestmecklenburg (18,1%).

                                                                                                      Als Voraussetzung für mehr ambulante Behandlungen nannte der Barmer-Landeschef zum einen eine gesicherte haus- bzw. fachärztliche Versorgung in Wohnortnähe für die Vor- und Nachsorge, die ggf. auch von spezialisierte Krankenschwestern geleistet werden könnte. Zum anderen brauche es eine einheitliche sektorengleiche Vergütung, um Fehlanreize zu vermeiden. Aber auch die erforderliche Infrastruktur (öffentlicher Personennahverkehr, Erreichbarkeit von Apotheken, Physiotherapie, Sanitätshaus etc.) müsse gewährleistet sein.

                                                                                                      Das Fazit der Barmer Mecklenburg-Vorpommern: Mehr ambulante Behandlungen sind nicht nur im Sinne der Patientinnen und Patienten, sondern auch ressourcenschonend für das Gesundheitssystem. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung müssten besonders die knappen Personalressourcen im Krankenhaus sowie die Finanzen der GKV so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Die Barmer fordert für die Zukunft eine konsequente Erweiterung und Weiterentwicklung des Katalogs ambulanter und stationsersetzender Leistungen. Es müsse eine faire Vergütung für ähnliche Leistungen geben, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erbracht werden. Hierfür schlägt die Krankenkasse ein modulares Vergütungssystem vor, bei dem die Abrechnungsmöglichkeiten unabhängig vom Ort der Behandlung sind. Neben einer (gleichen) Basisvergütung für die jeweilige medizinische Leistung sollten Zuschläge für zum Beispiel unterschiedliche Schweregrade oder eine kurzstationäre Überwachung bezahlt werden.

                                                                                                        Mitglieder des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), niedergelassene Chirurgen bundesweit sowie Mitglieder des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) finden in diesen Tagen die druckfrische Ausgabe ihrer gemeinsamen Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in ihrem Briefkasten. Im neuen Heft berichtet der BNC-Vorsitzende Jan Henniger in seinem Leitartikel über eine gemeinsam mit dem BDC abgehaltene Klausurtagung, bei der die beiden chirurgischen Verbände ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet haben. BAO-Präsident Dr. Christian Deindl kritisiert den respektlosen Umgang mit der Fachärzteschaft, gegen den auch die ärztliche Selbstverwaltung sich nicht ausreichend zur Wehr setzt.

                                                                                                        In einem Gastbeitrag schildert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Prof. Andrew Ullmann, die Vorzüge des Ambulanten Operierens als effiziente und patientenfreundliche Versorgungsform. Und der Vorsitzende der ANC Westfalen-Lippe, Dr. Holger Brinkmann, kommentiert die aktualisierte Hygieneempfehlung der KRINKO zur Vorhaltung von Krankenhaushygienikern auch in ambulanten OP-Praxen. Dr. Jürgen Beckmann und Annette Hempen wiederum schildern, wie das Management chronischer Wunden im Ärztenetz ‚Medizin und Meer‘ in Bünde organisiert wird.

                                                                                                        In der Rubrik ‚Service‘ erklärt BNC-Justiziar Jörg Hohmann, worauf man bei Abtretungsverboten im Behandlungsvertrag achten muss, um Rückforderungen der PKV zu vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Tobias List von der Berliner Niederlassung der Kanzlei kwm Rechtsanwälte, die den BAO juristisch berät, berichten über ein jüngstes Urteil des Landgerichts München, wonach die Vergabe von Ärzte-Siegeln durch den Burda-Verlag (Stichwort ‚Focus‘-Ärzte-Ranking) künftig möglicherweise nicht mehr statthaft ist. Weiterhin setzt der Abrechnungsexperte Dr. Dieter Haack seine Reihe zur korrekten Abrechnung nach UV-GOÄ fort.

                                                                                                        In der Rubrik ‚Medizin‘ berichten die Kölner Wundexperten Dr. Dirk Hochlenert und Dr. Gerd Engels über die mobilitätsorientierte Protektion beim Diabetischen Fuß durch zielgerichtete Entlastung und Ruhigstellung. Außerdem berichten wir für unseren Themenschwerpunkt ‚Wundbehandlung‘ über den Wundkongress, der im Mai 2023 in Bremen stattgefunden hat. Der Berliner Proktologe Dr. Daniel Sterzing fasst die wichtigsten Erkenntnisse des Symposiums ‚Aktuelle Proktologie‘ zusammen, das im Mai 2023 in Berlin stattgefunden hat. Und in einem Interview nimmt der Geschäftsführer der Initiative KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit, Prof. Christian Schulz, Stellung zu der Frage, wie Chirurg*innen und Operateur*innen ihren (Arbeits-)Alltag ökologisch nachhaltiger gestalten können.

                                                                                                        Das vollständige Heft können Sie als pdf-Datei auch hier herunterladen. Wir freuen uns wie immer über Anregungen für die Zukunft sowie Kommentare und konstruktive Kritik. Nehmen Sie gern mit der Redaktion Kontakt antje.thiel@vmk-online.de auf.

                                                                                                          Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte hat die Krankenkassen aufgefordert, über eine Lösung des Finanzierungsproblems bei ambulanten HNO-Kinderoperationen zu verhandeln. „Bis heute sehen wir keine konstruktiven Ansätze, wie den Kindern geholfen werden kann. Gleichzeitig steigen die Wartezeiten auf einen OP-Termin bundesweit immer weiter an. So kann es nicht weitergehen“, appelliert Prof. Dr. Jan Löhler, der selbst mit einer HNO-Praxis in Bad Bramstedt niedergelassen ist. Die Versorgungsdaten aus den Bundesländern zeigen, dass bereits rund die Hälfte der Operateure keine Mandel- und Mittelohroperationen mehr anbieten. „Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, bricht in den nächsten Jahren auch noch die andere Hälfte der operierenden Ärztinnen und Ärzte weg. Das würde zu grotesk langen Wartezeiten führen und die Kinderversorgung in Deutschland empfindlich zurückwerfen“, warnte er.

                                                                                                          Seit dem Start des Protestes der ambulant operierenden HNO-Ärztinnen und -Ärzte im Januar dieses Jahres, mit dem sich auch der BNC öffentlich solidarisiert hatte, habe sich in der Sache kaum etwas getan. Lediglich in Bremen habe man mit der AOK Bremen/Bremerhaven eine gesonderte Honorarvereinbarung zu Mandel- und Mittelohroperationen schließen können. „Die etwas höhere Vergütung für die Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Bremerhaven ist ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärte Prof. Löhler. Die Krankenkasse habe erkannt, dass man die Operateure nicht mit Beleidigungen und Drohungen an den OP-Tisch zwingen könne. „Es liegt auf der Hand, dass man für etwas mehr als 100 Euro kein Kind vernünftig operieren kann. Wenn in Zeiten der rasanten Kostensteigerungen die Bezahlung sogar noch gekürzt wird, kann es niemanden verwundern, dass immer weniger HNO-Ärzte diese wichtigen Operationen für Kinder anbieten können.“

                                                                                                          Er empfehle den Mitgliedern des Berufsverbandes daher, die Aktion fortzusetzen, um endlich eine Besserung für die Kinder zu erreichen, so Löhler weiter. „Uns geht es darum, die Kinderversorgung zu erhalten – nicht den Kindern zu schaden, wie es den HNO-Ärzten immer wieder vorgeworfen wird.“ Es helfe keinem Kind und keiner Familie, wenn die Krankenkassen immer wieder die Einkommenssituation von HNO-Ärztinnen und -Ärzten verzerrt darstellten. „Kein HNO-Arzt verdient 200.000 Euro im Jahr, wie suggeriert wird. Es handelt sich bei der Summe um eine rechnerische Größe des Statistischen Bundesamtes – und zwar pro Praxis mit oft mehreren Ärzten und nicht pro Kopf sowie als Durchschnittswert über alle Fachgruppen hinweg“, betonte Prof. Löhler. Von der Summe würden die Einkommenssteuer, alle Versicherungsleistungen sowie die Altersvorsorge abgezogen. Herausgerechnet werden müssten außerdem die Investitionen in die Praxis sowie die Rückzahlung für Praxiskredite. „Nicht zuletzt sind dabei auch die Einnahmen aus der Privaten Krankenversicherung einberechnet, was die Krankenkassen gern verschweigen.“

                                                                                                          Anders als von den Krankenkassen behauptet, zählten HNO-Ärztinnen und -Ärzte eben nicht zu den Gewinnern der letzten Honorarreform beim ambulanten Operieren. Die rechnerische Steigerung um wenige Prozentpunkte gehe im Wesentlichen auf die Anhebung einer bestimmten Zuschlagsziffer bei Nasenoperationen zurück. „Das hilft jedoch nicht den Kinderoperateuren, die sich häufig auf Mandel- und Mittelohroperationen spezialisiert haben. Ich würde mir hier mehr Ehrlichkeit in der Diskussion wünschen“, forderte Prof. Löhler. Im übrigen schwele der Konflikt bei den HNO-Kinderoperationen bereits seit Jahren: „Es geht nicht um den geringen Betrag, der Anfang des Jahres gekürzt worden ist. Es geht um eine systematische Unterfinanzierung eines Versorgungszweigs, der nicht weiter ignoriert werden darf.“ Die Onlinepetition ‚Appell an Politiker und Krankenkassen: Erhalten Sie die ambulante HNO-Kinderchirurgie!‘ des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte sowie der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie hat bereits über 60.000 Unterschriften erzielt und kann unter https://chng.it/mm5RXHHK mitgezeichnet werden.

                                                                                                            In diesen Tagen ist in nahezu allen Medien zu lesen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine klare Kehrtwende beim ambulanten Operieren fordert. Eine entsprechende Pressemitteilung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurde z. B. von Zeit Online, RTL, Stuttgarter Zeitung und dem Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen. Kernaussage darin: Mindestens ein Viertel aller Klinikbehandlungen könnten und sollten eigentlich ambulant erbracht werden, als Beispiele werden Leistenbruch- und Gelenkoperationen genannt, nach denen Patientinnen und Patienten noch am selben Tag wieder nach Hause gehen könnten.

                                                                                                            Hintergrund der gewaltigen Medienresonanz ist ein Video-Interview mit KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, das die Selbstverwaltung am 13. Juli 2023 auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Darin hatte Dr. Gassen mehr Tempo bei der Ambulantisierung gefordert: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach müsse den Ankündigungen Taten folgen lassen und „dokumentieren, dass er wirklich an einer echten Ambulantisierung Interesse hat“. In einer gemeinsamen Presseerklärung hatten zuvor die KBV, der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) das schleppende Vorgehen des BMG in Sachen Rechtsverordnung kritisiert. Offenbar plane das BMG, „eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die anscheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können“, heißt es darin. Diese Überprüfung solle unter anderem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus vornehmen. Das wirke wie eine Alibiveranstaltung.

                                                                                                            Ein echter Wettbewerb sei nur mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung möglich, zeigten sich KBV, SpiFA und BDC einig. Aber offenbar wolle die Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren, dabei sei es in der Wissenschaft unbestritten, dass in Deutschland im internationalen Vergleich viel zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt würden – zu deutlich höheren Kosten.

                                                                                                            Die Klinikbranche reagierte erwartungsgemäß ablehnend auf die Forderung nach mehr praxisambulanten Operationen. Gegenüber der Presse erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgeselleschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Der Vorschlag klingt gut, ist aber völlig unrealistisch.“ Schon heute müssten gesetzlich Versicherte viele Monate, teils weit über ein halbes Jahr auf Termine beim Facharzt warten. „Wir wollen uns gar nicht vorstellen, wie sich dieser Zustand noch weiter verschlechtern würde, wenn jetzt noch zusätzlich Millionen von Patientinnen und Patienten aus den Krankenhäusern auf ambulante Operationen in den Arztpraxen warten müssten.“

                                                                                                              Mit einem Positionspapier zum ambulanten Operieren in der Urologie haben sich die beiden urologischen Verbände – der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) – zu den aktuellen Diskussionen rund um die künftige Vergütung ambulanter Operationen geäußert. Darin heißt es, grundsätzlich begrüßten BvDU und DGU die Ambulantisierung und das mit ihr verbundene Ziel der Kosteneinsparung für die Krankenkassen durch Verlagerung nicht zwingend erforderlicher stationärer Operationen in den ambulanten Sektor.

                                                                                                              „Die Ausgestaltung wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen beider Verbände auf“, heißt es in dem Papier. Weder für Krankenhäuser noch für den vertragsärztlichen Bereich seien ambulante Operationen bislang kostendeckend zu erbringen. Aktuell besonders problematisch ist die fehlende (vergessene) Berücksichtigung der Vergütung bzw. Erstattung von Sachkosten in der Urologie, insbesondere bei endourologischen Eingriffen. Zusätzlich würden im ambulanten Bereich die seit 2012 enorm gestiegenen Hygienekosten bei der Vergütung im EBM immer noch nicht berücksichtigt.

                                                                                                              „Neben einer Basisfinanzierung für Ausstattungs-, Vorhalte- und Fortbildungskosten muss das Operationsspektrum die Besonderheit des Erbringers der operativen Leistungen bezüglich des von ihm therapierten Patientenspektrums abbilden“, fordern BvDU und DGU. Vor allem zu Beginn der verstärkten Ambulantisierung müssten als Anreiz für erforderliche Investitionen und zum Aufbau notwendiger Strukturen im Umfeld von Krankenhäusern und in vertragsärztlichen Einrichtungen verstärkt Gelder einfließen.

                                                                                                              Die Kosten für Hygiene und Aufbereitung der Medizinprodukte müssten an den Stand der Technik angepasst und entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen übernommen werden. Sachkosten müssten ebenfalls in vollem Umfang übernommen werden, auch Vorhalte- und Strukturkosten müssten adäquat erstattet werden. Insgesamt muss nach Auffassung der urologischen Verbände für ambulante Operationen ein Vergütungssystem geschaffen werden, welches alle tatsächlichen Kosten abbildet und dynamisch an den Stand des Wissens und an zukünftige technische Entwicklungen angepasst wird. Die beiden Verbände kündigten außerdem an, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Urologie zu verbessern, die Verzahnung von Vertragsarzt- und Krankenhausmedizin voranzutreiben sowie neue Konzepte zu entwickeln und in die politische Diskussion einzubringen.

                                                                                                              Hier geht es zum Positionspapier von BvDU und DGU.

                                                                                                                Mit einem Positionspapier zum ambulanten Operieren in der Urologie haben sich die beiden urologischen Verbände – der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) – zu den aktuellen Diskussionen rund um die künftige Vergütung ambulanter Operationen geäußert. Darin heißt es, grundsätzlich begrüßten BvDU und DGU die Ambulantisierung und das mit ihr verbundene Ziel der Kosteneinsparung für die Krankenkassen durch Verlagerung nicht zwingend erforderlicher stationärer Operationen in den ambulanten Sektor.

                                                                                                                „Die Ausgestaltung wirft jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen beider Verbände auf“, heißt es in dem Papier. Weder für Krankenhäuser noch für den vertragsärztlichen Bereich seien ambulante Operationen bislang kostendeckend zu erbringen. Aktuell besonders problematisch ist die fehlende (vergessene) Berücksichtigung der Vergütung bzw. Erstattung von Sachkosten in der Urologie, insbesondere bei endourologischen Eingriffen. Zusätzlich würden im ambulanten Bereich die seit 2012 enorm gestiegenen Hygienekosten bei der Vergütung im EBM immer noch nicht berücksichtigt.

                                                                                                                „Neben einer Basisfinanzierung für Ausstattungs-, Vorhalte- und Fortbildungskosten muss das Operationsspektrum die Besonderheit des Erbringers der operativen Leistungen bezüglich des von ihm therapierten Patientenspektrums abbilden“, fordern BvDU und DGU. Vor allem zu Beginn der verstärkten Ambulantisierung müssten als Anreiz für erforderliche Investitionen und zum Aufbau notwendiger Strukturen im Umfeld von Krankenhäusern und in vertragsärztlichen Einrichtungen verstärkt Gelder einfließen.

                                                                                                                Die Kosten für Hygiene und Aufbereitung der Medizinprodukte müssten an den Stand der Technik angepasst und entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen übernommen werden. Sachkosten müssten ebenfalls in vollem Umfang übernommen werden, auch Vorhalte- und Strukturkosten müssten adäquat erstattet werden. Insgesamt muss nach Auffassung der urologischen Verbände für ambulante Operationen ein Vergütungssystem geschaffen werden, welches alle tatsächlichen Kosten abbildet und dynamisch an den Stand des Wissens und an zukünftige technische Entwicklungen angepasst wird. Die beiden Verbände kündigten außerdem an, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Urologie zu verbessern, die Verzahnung von Vertragsarzt- und Krankenhausmedizin voranzutreiben sowie neue Konzepte zu entwickeln und in die politische Diskussion einzubringen.

                                                                                                                Hier geht es zum Positionspapier von BvDU und DGU.

                                                                                                                  Seit Jahrzehnten engagieren sich der BDC und der BNC in der Gestaltung der Versorgung der Bevölkerung. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wollen sie auch in Zukunft wahrnehmen – allerdings muss ihnen dazu von politischer Seite auch Gelegenheit gegeben werden. Die beiden Verbände sind sich einig in ihrer Kritik, dass weder bei der Planung und Umsetzung der jüngsten Krankenhausreform, noch bei der Ausgestaltung der speziellen intersektoralen Versorgung nach § 115f SGB V auf den ärztlichen Sachverstand der für die Versorgung Verantwortlichen zurückgegriffen wurde. Dadurch sehen BNC und BDC die hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit konservativen und operativen chirurgischen Leistungen akut gefährdet.

                                                                                                                  Im Einzelnen fordern die Verbände:

                                                                                                                  Jan Henniger (Vorsitzender BNC) und Dr. Ralf Schmitz (Referatsleiter niedergelassene Chirurgen im BDC)

                                                                                                                    Die Liste der Kritikpunkte der beiden chirurgischen Verbände an der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion ist lang. „Ob nun über die Krankenhausreform oder die Gestaltung der intersektoralen Versorgung debattiert wird – ärztlicher Sachverstand wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt“, sagt der BNC-Vorsitzende Jan Henniger und warnt: „Die hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit konservativen und operativen chirurgischen Leistungen akut gefährdet!“ Gemeinsam mit dem BDC will sich der BNC in die Gestaltung der Versorgung der Bevölkerung einbringen. Für Henniger ist klar: „Wir müssen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam als Chirurginnen und Chirurgen unseren Beruf vertreten – selbst wenn wir verschiedenen Berufsverbänden angehören.“ Das gemeinsame Positionspapier von BNC und BDC umfasst folgende zentrale Forderungen:

                                                                                                                    Das vollständige Positionspapier findet man unter diesem Link.

                                                                                                                      Seit Jahrzehnten engagieren sich der BDC und der BNC in der Gestaltung der Versorgung der Bevölkerung. Diese verantwortungsvolle Aufgabe wollen sie auch in Zukunft wahrnehmen – allerdings muss ihnen dazu von politischer Seite auch Gelegenheit gegeben werden. Die beiden Verbände sind sich einig in ihrer Kritik, dass weder bei der Planung und Umsetzung der jüngsten Krankenhausreform, noch bei der Ausgestaltung der speziellen intersektoralen Versorgung nach § 115f SGB V auf den ärztlichen Sachverstand der für die Versorgung Verantwortlichen zurückgegriffen wurde. Dadurch sehen BNC und BDC die hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit konservativen und operativen chirurgischen Leistungen akut gefährdet.

                                                                                                                      Im Einzelnen fordern die Verbände:

                                                                                                                      Jan Henniger (Vorsitzender BNC) und Dr. Ralf Schmitz (Referatsleiter niedergelassene Chirurgen im BDC)

                                                                                                                        Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet für die nächsten zehn Jahre mit der Schließung von etwa 20 Prozent aller Klinikstandorte in Deutschland. Diese Prognose geht einher mit der angekündigten Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD), die unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser vorsieht. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begrüßt explizit, dass im stationären Sektor „bekannte Doppelstrukturen abgeschafft werden sollen“. So erklärte der KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer: „Eine schärfere Fokussierung auf eine moderne und professionelle Versorgungsstruktur ist unabdingbar. Die Probleme mit den Doppelstrukturen sind ja bereits seit Jahrzehnten bekannt. Schön, dass dies jetzt auch endlich auf Bundesebene mal auffällt. Jetzt müssen den Worten aber zügig Taten folgen.“

                                                                                                                        Aus Sicht der KVWL kann der ambulante Sektor bei der Umsetzung der anstehenden Neuordnung der Krankenhauslandschaft als Vorbild dienen. „Bei uns wird nicht nur von schlanken, einheitlichen und patientenorientierten Strukturen gesprochen, sie werden im Alltag Tag für Tag gelebt. Wenn es um die Neustrukturierung der Kliniken geht, steht das System der ambulanten Versorgung gerne als Blaupause zur Verfügung“, meinte Dr. Dirk Spelmeyer. Sollte es im Zuge der Krankenhausreform zur Freistellung von Ärzten und Pflegepersonal kommen, stehe der niedergelassene Bereich ebenfalls sofort parat. „Wir sind das Fundament des deutschen Gesundheitssystems. Doch der demografische Wandel trifft auch den ambulanten Sektor, daher würden wir die 20 Prozent Personal sofort übernehmen“, betonte Dr. Spelmeyer.

                                                                                                                        Der Vorsitzende der ANC Westfalen-Lippe, Dr. Holger Brinkmann, unterstützt den Vorstoß der KVWL. Selbst als Finanzvorstand in der KVWL aktiv, ergänzte er: „Angesichts von jährlich rund 600 Millionen Patientenkontakten ist der vertragsärztliche Sektor das Bollwerk der medizinischen Versorgung“. Auch die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in seiner ANC würden sich über mehr Personal freuen. „So einen Prozess müsste die Politik natürlich begleiten und für entsprechende Finanzierung sorgen“, betonte Dr. Brinkmann mit Blick auf die höheren Gehälter, die Medizinische Fachangestellte derzeit im stationären Sektor erzielen können. Um die höheren Personalkosten durch die Übernahme von Klinikpersonal zu kompensieren, forderte er eine deutliche Anhebung des EBM-Punktwerts um mindestens 12 Prozent. „Wenn man einmal vergleicht, mit welchen Lohnforderungen die Eisenbahner aktuell in den Streik ziehen, dann sind das keine überzogenen Erwartungen.“

                                                                                                                          Die Aufhebung aller verbindlichen flächendeckenden Maßnahmen nach dem offiziellem Ende der Corona-Pandemie ist nach Einschätzung des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV ein guter Zeitpunkt, die Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu überdenken und ggf. anzupassen.

                                                                                                                          Auch wenn die Pandemie eindeutig im Vordergrund stand, gab es in den letzten Jahren rund um die Hygiene und den Umgang mit Medizinprodukten verschiedene rechtliche Änderungen, die auch für Arztpraxen relevant sind: Hierunter fallen beispielsweise die Impfpflicht gegen Masern, das neue EU-weite Medizinprodukterecht und neue bzw. überarbeitete Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Diese Änderungen waren für uns Anlass, die erstmals im Jahr 2014 veröffentlichte und im Jahr 2019 überarbeitete Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ noch einmal neu aufzulegen.

                                                                                                                          Der Hygieneleitfaden, welcher bereits als kompaktes Unterstützungs- und Nachschlagewerk bundesweit in Arztpraxen etabliert und weit über diesen Kreis hinaus auf breites Interesse gestoßen ist, liegt nun als 3. Auflage in der bewährten Kapitelstruktur vor. Die erwähnten Neuerungen zu rechtlichen Grundlagen, dem Arbeitsschutz sowie zum Hygiene- und Medizinproduktemanagement wurden in die bestehenden fünf Kapitel eingearbeitet. Dabei wurden auch Themen wie z. B. Hygiene bei immunsupprimierten Patienten neu aufgenommen. Weiter informiert der Hygieneleitfaden über das digitale Prozedere zu meldepflichtigen Krankheitserregern oder zu Vorkommnissen mit Medizinprodukten bei der Übermittlung an die zuständigen Behörden.

                                                                                                                          Damit möglichst viele Interessierte von der Broschüre profitieren können, steht der Leitfaden zum Download auf der Website des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte und auch auf den Homepages der einzelnen KVen bereit. Neben dem Leitfaden wurden auch viele weitere Veröffentlichungen, Musterdokumente und Unterstützungsangebote für Arztpraxen erarbeitet und bereitgestellt. Für die praxisindividuelle Umsetzung rund um das Hygienemanagement bieten die Hygieneberaterinnen und -berater der KVen Unterstützung an.

                                                                                                                            In einem aktuellen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, dass halbfeste bis flüssige, also „nicht formstabile“ Zubereitungen zur Wundbehandlung keine Verbandmittel sind. Denn solchen Medizinprodukten – beispielsweise in Form von Gelen, Lösungen oder Emulsionen – fehlten die Haupteigenschaften von Verbandmitteln, eine Wunde abzudecken und/oder Wundflüssigkeit aufzusaugen, heißt es in der Begründung des G-BA. Diese Produkte seien deshalb den sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung zuzuordnen und können nach dem Willen des Gesetzgebers ab Dezember 2023 nur noch dann verordnet werden, wenn der G-BA im Einzelfall den medizinischen Nutzen auf Antrag von Herstellern positiv bewertet hat. Ziel ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Wundversorgung zu stärken. Anträge zu konkreten Produkten prüft der G-BA innerhalb von 90 Tagen.

                                                                                                                            Der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, erklärte dazu: „Relativ teure arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie z. B. Gele, Emulsionen oder Hydrogele drängen unter dem Label von Verbandmitteln seit geraumer Zeit auf den Markt. Der G-BA hat nun klargestellt, dass es eben keine Verbandmittel sind. Ob ein medizinischer, patientenrelevanter Nutzen der Produkte für die Wundheilung vorliegt, muss damit künftig im Einzelfall über Studien nachgewiesen werden. Nur so bleiben sie im GKV-Markt verordnungsfähig.“ Er unterstütze die Forderung der Hersteller an den Gesetzgeber, dass der G-BA zur Studienplanung beraten darf. Der G-BA könnte dann Unternehmen helfen, in Studien die entscheidungsrelevanten Fragen zu untersuchen. „Sollte das von der Politik aufgegriffen werden, könnte ich mir in diesem Fall eine nochmals um mehrere Monate verlängerte Übergangsfrist vorstellen“, sagte Prof. Hecken weiter. Forderungen der Hersteller nach einer weiteren mehrjährigen Übergangszeit erteilte er hingegen eine Absage: „Anstatt über fehlende Information zu Prüfkriterien des G-BA zu klagen, hätte ich von der Industrie in den letzten drei Jahren mehr Initiative erwartet, um den Mehrwert ihrer Produkte nachzuweisen. Der G-BA hat mit der Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln bereits gezeigt, dass er Evidenz und Augenmaß zusammenbringen kann.“

                                                                                                                            Der G-BA habe mit seinem Beschluss erstmals ein Beispiel für eine Produktgruppe benannt, deren Vertreter keine Verbandmittel sind, sondern zu den sonstigen Produkten zur Wundbehandlung zählen. Hintergrund seien entsprechende Nachfragen. Flüssige bis halbfeste Zubereitungen weisen dem G-BA zufolge nach Anwendung auf der Wunde keine feste zusammenhängende Erscheinungsform im Sinne des „Verbindens“ auf und können somit keine kontinuierliche Abdeckung zum Schutz des Wundgrundes gewährleisten. Sie erfüllten die Voraussetzungen des Bedeckens oder Aufsaugens nicht. Wie der G-BA betonte, ist damit allerdings keine automatische Zuordnung einzelner Produkte zu der Produktgruppe verbunden. Bei Hydrogelen beispielsweise sei jeweils zu prüfen, ob es sich im Einzelfall doch um ein Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften handelt: Das könne bei einem Produkt der Fall sein, bei dem sich die hydroaktive Substanz auf einem Trägermaterial befindet oder anderweitig eine formstabile Aufbereitung im vorgenannten Sinne besteht. Sei dies nicht der Fall, gälten sie als „nicht formstabile“ Zubereitungen“ und damit als sonstige Produkte zur Wundbehandlung.

                                                                                                                            Der Beschluss zur Ergänzung der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

                                                                                                                              Gut drei von vier Befragten begrüßen den Trend zur Ambulantisierung von medizinischen Behandlungen und Operationen „sehr“ oder „eher“, und zwar unabhängig vom Versichertenstatus und vorangegangenen Krankenhausaufenthalten in den letzten drei Jahren. Mit dieser Meldung macht aktuell der Asklepios-Krankenhauskonzern Schlagzeilen. Er hatte das Institut Toluna mit einer Online-Befragung beauftragt, nach der 60 Prozent der Befragten sich anstelle eines stationären Aufenthalts eher für eine ambulante Operation entscheiden würden. Als geeigneten Ort für einen ambulanten Eingriff bevorzugen der Umfrage zufolge 54 Prozent ein Krankenhaus, lediglich 46 Prozent würden sich lieber in einer Praxis operieren lassen.

                                                                                                                              Der Umfrage ist weiterhin zu entnehmen, dass Krankenhäuser – im Vergleich zu Operationen bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten – in puncto Ausstattung und Sicherheit bei den Befragten besser abschneiden. Außerdem gaben Asklepios zufolge drei von zehn gesetzlich Versicherten an, durch eine ambulante Operation im Krankenhaus lange Wartezeiten auf Termine bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten vermeiden zu wollen.

                                                                                                                              Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) wertet diese Form der Darstellung als bewusste Diskreditierung ambulanter OP-Zentren. „Wir wissen alle, dass man mit suggestiver Fragestellung Umfrageergebnisse beeinflussen kann“, meinte der BNC-Vorsitzende Jan Henniger. „Asklepios versucht mit dieser Art von Umfragen gezielt, ein ungünstiges Bild von OP-Praxen zu zeichnen, deren Leistungen weniger sicher und weniger ganzheitlich als entsprechende Leistungen im Krankenhaus sind.“ Dies sei unseriös und in vielen Punkten sogar unrichtig. „Wir niedergelassenen Operateurinnen und Operateure bieten seit jeher ambulante Versorgung an, die direkt auf unsere Patientinnen und Patienten abgestimmt ist. Sie bekommen eine persönliche Betreuung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin – von der Aufklärung über die Operation bis zum Abschluss der Behandlung.“ Die hohe Versorgungsqualität beim ambulanten Operieren im niedergelassenen Bereich spiegelt sich in hohen Zufriedenheitsraten bei Patientenbefragungen wie AQS1, wonach regelmäßig deutlich über 90% der Befragten die Qualität des ambulanten Eingriffs als gut oder sehr gut bewerten und sich – falls erforderlich – erneut ambulant operieren lassen würden.

                                                                                                                              Der BNC-Vorsitzende erinnerte auch daran, dass die meisten Kliniken in ihrer Organisationstruktur überhaupt nicht auf das ambulantes Operieren ausgelegt sind. „Und falls sie ambulant operieren, übergeben sie die Nachbetreuung meist an uns Niedergelassene.“ Für ihn ist deshalb klar, dass die veröffentlichte und von den Medien wie so häufig unkritisch verbreitete Umfrage in erster Linie dem Ziel dient, das fragile Vertrauen der Bevölkerung in die Krankenhauslandschaft zu kitten. „Angesichts des zunehmenden Drucks auf die Krankenhäuser soll offenbar der flächendeckende Einstieg in das ambulante Operieren in der Öffentlichkeit vorbereitet werden.“

                                                                                                                                Die Prävalenz der PAVK liegt bei Menschen bei 20 bis 28%, bei Menschen mit diabetischem Fußsyndrom sogar bei rund 50%. Das Vorliegen einer PAVK erhöht das Risiko für Amputationen und auch die Mortalität der Betroffenen, wie der Kardiologe und Intensivmediziner Dr. Sergiu Hicea vom Klinikum Westmünsterland beim Wundkongress am 11. Mai 2023 in Bremen betonte. Zwar sei der Anteil hoher Amputationen seit etlichen Jahren rückläufig, was Dr. HIcea auf eine verbesserte interdisziplinäre Therapie zurückführte.

                                                                                                                                Allerdings würden die aktuellen Leitlinien noch immer nicht flächendeckend umgesetzt, erklärte er mit Blick auf eine Studie mit Daten von über 41.000 Versicherten einer großen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, wonach insbesondere das Potenzial der Revaskularisation noch zu häufig ungenutzt bleibt. „Bei insgesamt 37% der Patienten erfolgte eine primäre Amputation ohne dass zuvor eine Revaskularisation oder auch nur eine Angiographie stattgefunden hätte“, kritisierte Dr. Hineca. „Dabei lohnten sich auch bei älteren Patienten endovaskuläre bzw. chirurgische Interventionen, denn sie gewinnen an Lebensqualität und Lebenszeit.“ Nach einer solchen Intervention brauchten die Patienten allerdings eine gute Nachsorge und kontinuierliche Überwachung.

                                                                                                                                Dank eines umfangreichen Materialportfolios könne man mittlerweile quasi jede Gefäßregion endovaskulär behandeln. Entsprechend sollte beim Vorliegen einer Indikation für eine Revaskularisation in der Regel auch eine endovaskuläre Therapie favorisiert werden. Gemäß der aktuellen S3-Leitlinien sei ein Bypass nur bei großen Verschlusslängen angezeigt, wenn kein erhöhtes Operationsrisiko vorliege, eine Spendevene verfügbar ist und die verbliebene Lebenserwartung auf unter 2 Jahre geschätzt wird.

                                                                                                                                Auch bei Claudicatio intermittens könne eine Revaskularisation bereits in diesem Stadium indiziert sein, wenn ein hoher Leidensdruck besteht. Primär empfahl Dr. Hicea für diese Patienten aber ein Gehtraining. Allerdings gebe es bislang kein klares Schema für ein solches Gefäßtraining, bedauerte der Referent: „Anders als im Herzsport gibt es leider auch keine Gefäßsport-Gruppen.“

                                                                                                                                  Diabetische Fußulzera machen etwa 30% aller chronischen Wunden aus. Entsprechend großen Raum nehmen sie in den neuen Empfehlungen ein, berichtete Dr. Florian Thienel, Chefarzt und Bereichsleiter Diabetisches Fußsyndrom am Diabetes-Zentrum Quakenbrück, der die Konsultationsfassung der überarbeiteten S3-Leitlinie zur Lokaltherapie chronischer Wunden am 11. Mai 2023 beim Wundkongress in Bremen vorstellte. Eigentlich versteht es sich von selbst und muss doch immer wieder betont werden: Vor Einleitung der Lokaltherapie einer chronischen Wunde muss die zugrundeliegende Ursache bekannt sein. „Wir fummeln also nicht irgendwie rum, sondern klären erstmal ab, woran es liegt, dass die Wunde nicht heilt“, erklärte Dr. Thienel.

                                                                                                                                  Liegt der Wunde eine arterielle Durchblutungsstörung (PAVK), eine chronisch venöse Insuffizienz (CVI) oder eine Polyneuropathie (PNP) zugrunde, sollten Diagnostik und Therapie leitliniengerecht erfolgen. Hierzu gehören mindestens die Erhebung des arteriellen Pulsstatus, die Dopplerverschlussdruckmessung, die farbcodierte Duplexsonografie sowie die Neuropathiediagnostik. Bei nicht plausiblen ABI-Werten sollten ergänzende Methoden eingesetzt werden, erklärte Dr. Thienel. Therapieresistente und morphologisch ungewöhnliche Ulzerationen sollten histologisch abgeklärt werden.

                                                                                                                                  Bei der Wundreinigung sei es entscheidend, dass avitales Gewebe bis an intakte Strukturen heran abgetragen wird, ohne das Granulationsgewebe zu entfernen. Für das chirurgische Wunddébridement hingegen gilt, dass avitales Gewebe, Nekrosen, Beläge und/oder Fremdkörper hingegen bis in intakte anatomische Strukturen hinein radikal abgetragen werden sollten. „Bei den Wundauflagen hingegen hat sich nicht allzu viel getan“, sagte Dr. Thienel, es gebe keine nennenswerten Unterschiede zwischen Schaum-, Hydrokolloid-, Alginat-, Mikrofaser-, Fettgaze- oder Polyacrylatverbänden in Vergleichsstudien. Bei biotechnologischem Hautersatz erkennt die Leitlinie trotz niedriger Qualität der vorliegenden Studien einen geringen Vorteil an. Dasselbe gilt für die Behandllung des diabetischen Fußulkus mit plättchenreichem Plasma (PRP).

                                                                                                                                  „Auch für viele physikalische Maßnahmen gibt es immer noch keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz“, bedauerte der Experte. Lediglich zwei Maßnahmen haben nun eine Kann-Empfehlung: die Vakuumversiegelung und die hyperbare Sauerstofftherapie. Letztere kommt selektiv als adjuvante Therapieoption bei therapierefraktären diabetischen Fußulzera infrage – zumindest sofern zuvor alle Revaskularisationsmaßnahmen und auch weitere konservative Therapieoptionen inklusive Druckentlastung ausgeschöpft wurden. Keine Evidenz verzeichnet die Leitlinie hingegen für physikalische Verfahren wie Reizstrom, Phototherapie, Magnetfeldtherapie, Ultraschalltherapie, Niedertemperaturplasma, Ozontherapie, Stoßwellentherapie und topische Sauerstofftherapie.

                                                                                                                                  Mindestens alle vier Wochen sollte eine erneute Wundbeurteilung erfolgen – bei Veränderungen auch häufiger. Hierbei gelte es, neben der Wundgröße auch den Zustand des Wundrands und die Exsudatmenge zu erfassen und die Therapiedurchführung zu überprüfen. Bei diesen regelmäßigen Wund-Checks sollten Patient*innen auch gezielt nach ihrer Lebensqualität und möglichen Schmerzen gefragt und in Bezug auf die ursächliche Erkrankung und deren Therapie sowie zum Erhalt der Alltagskompetenzen beraten werden. Und ganz wichtig: „Nach sechs Wochen ohne Heilungstendenz holen wir eine zweite Meinung ein oder ziehen Menschen anderer Professionen hinzu“, betonte der Experte.

                                                                                                                                  Nach Abheilung der Wunde sollte bei den Konzepten zur lokalen Druckentlastung der weitestgehende Erhalt von Alltagskompetenz und Mobilität ebenfalls berücksichtigt werden, betonte Dr. Thienel. „Aktuell bekommen wir hier leider oft nur schlechte Qualität für teures Geld“, bedauerte er. Umso wichtiger für die Orientierung in der Praxis ist es aus seiner Sicht daher, dass nun endlich auch die individuelle Anpassung von Entlastungsschuhen nach abgeheilten Wunden in den Leitlinien verankert wurde. Denn die Druckentlastung hat bei der Narbenpflege beim diabetischen Fußulkus und der durch eiine Ischämie verursachten Ulzeration großen Stellenwert. Ebenso wichtig ist der mechanische Schutz vor erneuten Verletzungen oder Druckschädigung durch individuell angepasstes Schuhwerk. Weil die Polyneuropathie neben dem Verlust der Schmerzempfindung auch zu Veränderungen im Gang sowie Verformungen am Fuß und Weichgewebe führt, kommt es bei Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußulkus zu einer erhöhten mechanischen Belastung des Narbengewebe. Hierdurch entstehen häufig Rezidive der Ulzerationen.

                                                                                                                                    Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) Ende April 2023 wählten die versammelten Mitglieder ihren neuen Vorstand und verabschiedeten sich mit großem Dank für das ehrenamtliche Engagement vom vorherigen. Besonders hoben Vereins- und Vorstandsmitglieder das persönliche Engagement der Vorsitzenden Dr. Ruth Hecker hervor, die den Verein sicher durch die Corona-Pandemie und die notwendigen Umstrukturierungen lenkte. Dr. Hecker wurde mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigt. Sie hat in den vergangenen drei Jahren die große Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ initiiert und verfolgt das Ziel, Sicherheitskultur im Gesundheitswesen zu prägen. Das bedeutet, bewusst mit Risiken umzugehen, um so für mehr Sicherheit für Mitarbeitende sowie Patientinnen und Patienten zu sorgen.

                                                                                                                                    Ein Neuzugang im APS-Vorstand ist Dr. Christian Deindl. Der vormals in Nürnberg niedergelassene Kinderchirurg ist Mitglied im BNC, tritt aktuell aber in erster Linie als Präsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) in Erscheinung. Im APS will er sich verstärkt den Themenschwerpunkten ambulante Patientenversorgung, sektorengleiche Qualitätssicherung und Implementierung von Patientensicherheit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung widmen.

                                                                                                                                    Weitere Vorstandsmitglieder sind Generalsekretär Joachim Maurice Mielert (Themenschwerpunkt Digitalisierung), Petra Blumenberg (Themenschwerpunkt Pflege), Dr. Peter Gausmann (Themenschwerpunkte klinisches Risikomanagement und sichere Medikation), Bernd Gruber (Themenschwerpunkte Hygiene im Gesundheitswesen und Pflege), Dr. Martin Kluxen (Themenschwerpunkt Einführung von Innovationen und neuen Methoden in das GKV-System), Philipp Rodenberg (Themenschwerpunkte Digitalisierung sowie Qualitäts- und Risikoma-nagement) und Prof. Dr. med. Stefan Schröder, MHBA (Themenschwerpunkt Erhöhung der Patientensicherheit auf Basis wissenschaftlicher Evaluierung).

                                                                                                                                    Der BNC gratuliert Dr. Deindl herzlich zu seinem neuen Amt und wünscht ihm für seine neue Aufgabe gutes Gelingen.

                                                                                                                                      Nachdem die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Einführung sektorengleicher Fallpauschalen nach §115 f SGB V gescheitert sind, richten sich nun alle Augen auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Es kann nun per Ersatzvornahme einen Katalog bislang überwiegend stationär durchgeführter Leistungen definieren, die künftig ambulant erbracht werden sollen und einen Mischpreis aus stationären Fallpauschalen (DRG) und ambulanter EBM-Vergütung hierfür festlegen. Dieser Katalog sollte nach Auffassung des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) möglichst breit aufgestellt sein. Auf diese Weise würde er dazu beitragen, die wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Denn sämtliche Leistungen könnten entweder von Kliniken in ihrem jeweiligen Setting oder durch niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) erbracht werden. „Gemeinsam kann man dann gezielt lokale Strukturen entwickeln, die die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten ermöglichen“, schlägt Henniger vor und betont: „Dann erfolgt der Wettbewerb über die Qualität und zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“

                                                                                                                                      Ein breiter Leistungskatalog nach §115f SGB V, wie die KBV ihn bereits an das BMG übermittelt hat, könnte auch dabei helfen, den dramatischen Personalmangel in Kliniken und Praxen zu lindern. „Aktuell gibt es einfach nicht mehr genügend Personal, um Patientinnen und Patienten in den Kliniken umfassend operativ zu versorgen und zugleich die Ausbildung des chirurgischen Nachwuchses sicherzustellen – mit einem klaren Fokus auf ambulanter Chirurgie“, berichtete der BNC-Vorsitzende. Schließlich wird bereits heute ein großer Teil der chirurgischen Eingriffe in ambulanten OP-Zentren durchgeführt. „Und zwar von gestandenen Fachärztinnen und Fachärzten, die während ihrer Klinikzeit bewiesen haben, dass sie den Nachwuchs ausbilden können“, meint Henniger. Diese Erfahrung und Kompetenz können sie in der Niederlassung allerdings nur sehr eingeschränkt nutzen, da die Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich begrenzt ist: „Die entsprechende Förderung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist regional unterschiedlich und nirgends auskömmlich“, weiß der BNC-Vorsitzende. Unter alledem leidet die Qualität der Weiterbildung gerade in den operativen Fachrichtungen massiv: „Teile der Kompetenzen können im Krankenhaus im Grunde nicht vermittelt werden und werden somit eher bescheinigt als erlangt.“

                                                                                                                                      „Die Forderung, den Leistungskatalog nach §115f SGB V in der Anfangsphase eher klein zu halten, sehen wir als ungerechtfertigte Protektion von Klinikkonzernen und deren Teilhabern auf dem Rücken der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen – und auch deren Patientinnen und Patienten“, kritisiert der BNC-Vorsitzende. Für den BNC rechtfertigt eine neue Form der Abrechnung nicht eine solche drastische Zurückhaltung: „Eine Weiterentwicklung und Beseitigung von Unschärfen im Leistungskatalog kann schließlich auch im weiteren Verlauf erfolgen“, meint Henniger und warnt: „Sowohl die Weiterbildung, als auch die Versorgung werden durch eine weitere Verzögerung der breiten Einführung von Fallpauschalen im §115f SGB V weiter leiden.“

                                                                                                                                        des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), niedergelassene Chirurgen bundesweit und Mitglieder des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) sowie assoziierter Verbände und Fachgesellschaften finden in diesen Tagen die druckfrische Ausgabe ihrer gemeinsamen Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in ihrem Briefkasten. Im neuen Heft beklagt der BNC-Vorsitzende Jan Henniger in seinem Leitartikel den zunehmenden Zentralismus in der Lauterbach’schen Gesundheitspolitik. Auch BAO-Präsident Dr. Christian Deindl sieht das Gesundheitswesen in einer Schieflage. Wir berichten über Vorträge und Diskussionen beim Bundeskongress Chirurgie, der im Februar 2023 in Nürnberg stattgefunden hat: die politische Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen verschiedener Professionen und Interessengruppen, das BAO-Symposium und eine Sitzung des Vereins ‚Die Chirurginnen‘. Ebenfalls in der Rubrik Berufspolitik erwartet die Leser*innen ein Bericht über den Fachärztetag des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa), der Mitte März als Hybrid-Veranstaltung stattgefunden hat.

                                                                                                                                        In der Rubrik ‚Regionales‘ berichten wir u. a. über die medienwirksamen Proteste vertragsärztlicher Praxen in Schleswig-Holstein, an denen auch der dortige ANC-Vorsitzende Dr. Bertram Wittrin teilgenommen hat.

                                                                                                                                        In der Rubrik ‚Service‘ erklärt BNC-Justiziar Jörg Hohmann, in welchen Fällen Ärzt*innen für die Kosten von Revisionseingriffen nach Schönheitsoperationen aufkommen müssen. Der Rechtsanwalt Dr. Tobias List von der Berliner Kanzlei kwm Rechtsanwälte, die den BAO juristisch berät, ordnet das von etlichen Stimmen geforderte Verbot der Investorenbeteiligung an MVZ als Angriff auf das Grundgesetz ein. Weiterhin setzt der Abrechnungsexperte Dr. Dieter Haack seine Reihe zur korrekten Abrechnung nach UV-GOÄ fort. Praxisangestellte erfahren in der Reihe ‚Praxisteam‘ Wissenswertes über die erforderliche Schutzkleidung im OP und die Aufbereitung entsprechender Medizinprodukte.

                                                                                                                                        In der Rubrik ‚Medizin‘ berichten wir über die Sitzung ‚Fridays for (Hernia) Future‘ im Rahmen des Herniensymposiums beim Bundeskongress Chirurgie, in dem über verschiedene Strategien zu mehr Klimabewusstsein in der Chirurgie diskutiert wurde. Prof. Sven Petersen (Hamburg), greift seinen Kongressvortrag auf und beschreibt die aktuelle und leitliniengerechte Therapie der Analfissur. Gleiches gilt für den Kongressreferenten Dr. Georg Aumann (Mindelheim), der den Beckenbodenschmerz als Krankheitsbild myofaszialen Ursprungs schildert. Dr. Franziska Rindfleisch (München) wiederum hinterfragt die generelle Ablehnung des perioperativen Einsatzes der Larynxmaske bei Menschen mit Adipositas, die mit Blick auf eine aktuelle Studie nicht gerechtfertigt scheint.

                                                                                                                                        Wir freuen uns wie immer über Anregungen für die Zukunft sowie Kommentare und konstruktive Kritik.

                                                                                                                                          Gleich zwei neue Cochrane Reviews haben die Wirksamkeit von Stuhltransplantationen (auch: fäkale Mikrobiom-Transplantation, FMT) unter die Lupe genommen. Demnach wirkt eine FMT besser gegen wiederkehrende Infektionen durch das Bakterium Clostridioides difficile als eine Standardbehandlung mit Antibiotika. Bei 77 % der Studienteilnehmenden, die eine Stuhltransplantation erhielten, kam es innerhalb von acht Wochen nicht zu einer erneuten Infektion, verglichen mit 40 % derjenigen, die Antibiotika erhielten. Ein weiterer Review zum Einsatz bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen erbrachte keine eindeutige Evidenz.

                                                                                                                                          Nach Angaben der US-Gesundheitsbehörde CDC gibt es jedes Jahr allein in den USA etwa eine Viertelmillion Infektionen mit C. difficile, die zu etwa 12 000 Todesfällen führen. Für Deutschland liegen Schätzungen bei 4000 bis 16 000 Fällen pro Jahr, im Jahr 2016 wurden dem Robert Koch-Institut insgesamt 2.337 schwere Verlaufsformen gemeldet.

                                                                                                                                          Die Transplantation von gesundem Spenderstuhl in einen Darm mit Dysbiose, etwa infolge einer vorangegangenen Antibiotikatherapie, soll ein gesundes Mikrobiom wiederherstellen, wodurch das Risiko eines erneuten Auftretens von C. difficile deutlich verringert wird. Wie bei einer Blutspende werden Spender*innen auch bei einer Stuhlspende zuvor auf Krankheiten und Infektionen untersucht. Der Stuhl kann über eine Koloskopie, eine nasogastrale oder nasoduodenale Sonde, einen Einlauf oder eine Kapsel übertragen werden. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat kürzlich ein Stuhltransplantationspräparat zur Vorbeugung des Wiederauftretens von C. difficile zugelassen, das als Einlauf verabreicht werden kann.

                                                                                                                                          Der neue Cochrane Review unter der Leitung des Gastroenterologen Aamer Imdad von der Upstate Medical University in US-Bundestaat New York umfasst Daten aus sechs klinischen Studien mit insgesamt 320 Erwachsenen, welche die Wirksamkeit und Sicherheit einer Stuhltransplantation zur Behandlung von wiederkehrenden Infektionen mit C. difficile untersucht haben. Zwei Studien wurden in Dänemark durchgeführt, je eine in den Niederlanden, Italien, Kanada und den Vereinigten Staaten. In den meisten der einbezogenen Studien wurde die Stuhltransplantation mit einer Behandlung mit dem Antibiotikum Vancomycin verglichen, das üblicherweise bei dieser Art von Infektion eingesetzt wird. Die systematische Übersichtsarbeit ergibt, dass die Stuhltransplantation im Vergleich zu anderen untersuchten Behandlungen zu einer rund doppelt so hohen Heilungsrate von wiederkehrenden C. difficile-Infektionen sowie zu einer Verringerung der Nebenwirkungen im Vergleich zur Standardbehandlung mit Antibiotika führt. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE hierfür wird von den Autor*innen als moderat eingestuft, der zweithöchsten von vier möglichen Stufen.

                                                                                                                                          „Nachdem eine Person mit einer C. difficile-Infektion mit Antibiotika behandelt wurde, besteht eine etwa 25-prozentige Chance, dass sie in den nächsten acht Wochen eine weitere C.-difficile-Infektion erleidet“, erklärt Imdad. „Das Risiko eines erneuten Auftretens erhöht sich nach der zweiten Episode auf etwa 40 Prozent und nach der dritten Episode auf fast 60 Prozent. Wenn man sich einmal in diesem Teufelskreis befindet, wird es immer schwieriger, aus ihm auszubrechen. Eine Stuhltransplantation kann die Dysbiose umkehren und so das Risiko eines erneuten Auftretens der Krankheit verringern.“

                                                                                                                                          Ein weiterer Cochrane Review, ebenfalls unter der Leitung von Aamer Imdad, befasst sich mit dem Einsatz von Stuhltransplantaten zur Behandlung von entzündlichen Darmerkrankungen, zu denen man vor allem Colitis ulcerosa und Morbus Crohn zählt. Die Übersichtsarbeit spricht bei Colitis ulcerosa für einen Nutzen der FMT, um eine klinische Remission einzuleiten. Allerdings ist die Evidenz hierfür nur von geringer Vertrauenswürdigkeit. Noch schlechter ist die Evidenzlage für eine längerfristige Remission, ebenso wie zum Einsatz von FMT bei Morbus Crohn – hierzu fanden die Autor*innen lediglich eine einzige kleine Studie. Bevor Stuhltransplantationen für die Behandlung von entzündlichen Darmerkrankungen in Betracht gezogen werden können, sind daher weitere Forschungsarbeiten erforderlich.

                                                                                                                                          Quelle: Minkoff NZ, Aslam S, Medina M, Tanner-Smith EE, Zackular JP, Acra S, Nicholson MR, Imdad A. Fecal microbiota transplantation for the treatment of recurrent Clostridioides difficile (Clostridium difficile). Cochrane Database of Systematic Reviews TBD, Issue TBD. Art. No.: CD013871 https://doi.org/10.1002/14651858.CD013871.pub2

                                                                                                                                            Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden.

                                                                                                                                            Betroffen von der neuen Regelung sind Produkte wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird. Handele der Gesetzgeber nicht, könnten anerkannte, bewährte und in Studien erprobte Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zur Verfügung stehen. Der Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte könne dazu führen, dass vermehrt oraler Antibiotika eingesetzt werden und die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen. Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird nach Einschätzung des BVMed auch die Anzahl stationärer Aufenthalten steigen und zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.

                                                                                                                                            Der BVMed fordert daher konkrete und adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit vieler Produkte zu klären. Er möchte außerdem, dass die Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte verlängert wird, bis ein verlässliches, praxistaugliches System etabliert wurde. Fener fordert der Verband die politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können. „Es kann nicht sein, dass selbst hochwertige, randomisierte und kontrollierte Studien nicht als ausreichend angesehen werden, weil eine darin gezeigte statistisch signifikante Verbesserung der Wundflächenreduktion nicht als patient:innenrelevant angesehen wird. Dies widerspricht der etablierten medizinisch-wissenschaftlichen Praxis in der Wundversorgung“, mahnte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

                                                                                                                                              Die Wiege des Verbandes Medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) steht in Braunschweig, denn dort wurde der Verband am 10. Januar 1963 als ‚Berufsverband der Arzthelferinnen e.V.‘ gegründet. Bei seinem Jahreskongress, der vom 14. bis 15. April 2023 in Würzburg stattgefunden hat, gab es für den VMF daher ein 60-jähriges Jubiläum zu feiern. „1963 versammelten sich elf Kolleginnen in Braunschweig und beschlossen, den Berufsverband der Arzthelferinnen e.V. zu gründen, um mit den Ärzten tarifliche Regelungen zu vereinbaren und den Mitgliedern bei Fragen und Problemen Hilfe und Beratung anzubieten. 60 Jahre später können wir auf viele Erfolge zurück- und auf viele weitere Aufgaben vorausblicken, die wir gemeinsam mit unseren Partnern erreichen wollen“, heißt es dazu auf der Homepage des VMF. Tatsächlich hat der Verband in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Tarifverträge abgeschlossen, u. a. bundesweit gültige Verträge für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), der Vertretung der niedergelassenen Ärzte als Tarifpartner. Beim VMF heißt es dazu: „Wir sind stolz auf unsere Gründerinnen, die ihre Idee der Vernetzung unserer Berufe in die Tat umgesetzt haben.“

                                                                                                                                              Dieser Einschätzung schließt sich auch der BNC vollumfänglich an: „Ohne die engagierten und qualifizierten MFA wäre der Betrieb unserer chirurgischen Praxen nicht denkbar“, erklärt der stellvertretende BNC-Vorsitzende Dr. Frank Sinning, „wir gratulieren dem VMF daher sehr herzlich zu seinem runden Geburtstag und freuen uns auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.“ MFA übernehmen eine Fülle großer und kleiner Aufgaben in den vertragsärztlichen Praxen: von der Betreuung der Telefonzentrale über die Terminvergabe und die Betreuung von Patientinnen und Patienten bis hin zu eigenständigen Untersuchungen und medizinischen Leistungen. Umso wichtiger ist es dem BNC, die Interessenvertretung der vielen unverzichtbaren Praxisangestellten bei ihren zentralen Forderungen zu unterstützen. „Ebenso wie unsere MFA sind wir als Praxischefs enttäuscht von der Politik, die bis heute einfach ignoriert, welche Anteil vertragsärztliche Praxen und ihre MFA an der Bewältigung von drei Jahren Corona-Pandemie hatten“, kritisiert Dr. Sinning mit Blick auf die Tatsache, dass MFA bis heute keinen Corona-Bonus oder vergleichbare staatliche Zahlungen erhalten haben und dass hervorragende Arbeit der Mitarbeitenden in den Praxen weiterhin nicht angemessen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet ist.

                                                                                                                                                Auf eine entsprechende Frage eines BNC-Mitglieds antwortete der BNC-Justiziar Jörg Hohmann:

                                                                                                                                                Diese Frage betrifft die Regelungen der ‚Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Absatz 2 SGB V zum Ambulanten Operieren‘. Dort werden in § 6 genaue Vorgaben zu räumlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen beim Ambulanten Operieren definiert.

                                                                                                                                                In § 6 Absatz 2b wird zur Ausstattung von OP-Räumen bei Praxen, welche Operationen durchführen, u.a. geregelt: „(…) Lichtquellen zur fachgerechten Ausleuchtung des Operationsraumes und des Operationsgebietes mit Sicherung durch Stromausfallüberbrückung, auch zur Sicherung des Monitoring lebenswichtiger Funktionen oder durch netzunabhängige Stromquelle mit operationsentsprechender Lichtstärke als Notbeleuchtung (…).“

                                                                                                                                                Diese Anforderungen gelten nicht für Praxen, in denen keine der gelisteten Operationen, sondern lediglich kleinere invasive Eingriffe, invasive Untersuchungen, vergleichbare Maßnahmen und Behandlungen sowie Endoskopien durchgeführt werden.

                                                                                                                                                Für operativ tätige Praxen gilt, dass die obligat vorzuhaltende Notstromversorgung die Unterbrechung einer Operation bei Stromausfall verhindern soll. Der Ausfall der Stromversorgung könnte zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen bei Patienten führen. Es muss beim Operieren somit eine Notstromversorgung vorhanden sein, die bei Stromausfall augenblicklich einspringt. Ob dies durch Akkus oder ein Notstromaggregat gewährleistet wird, liegt im Ermessen der Praxisinhabers bzw. der OP-Zentrumsbetreibers.

                                                                                                                                                CAVE: Eine ausreichende Bereitstellung von Strom im Akkubetrieb muss sichergestellt sein. Die benötigte Stromlast darf nicht zu gering kalkuliert werden. Das Nichterfüllen dieser Voraussetzungen hat im Falle eines Zwischenfalls juristische Bedeutung, sozialrechtlich droht das Ruhen oder der Entzug der Abrechnungsgenehmigung.

                                                                                                                                                  Die zentrale Frage bei der Podiumsdiskussion am ersten Tag des Fachärztetages des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa) am 16.3.2023 in Berlin lautete: ‚In welchem System wollen wir Patientin oder Patient sein?‘ Hierüber diskutierten Prof. Wolfram Herrmann vom Instituts für Allgemeinmedizin der Charité Berlin, Dr. Sandra Zimmermann vom WifOR Institute, SpiFa-Chef Dr. Dirk Heinrich, Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und Dr. Susanne Wagenmann von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

                                                                                                                                                  Prof. Hermann erklärte, die wohnortnahe Versorgung brauche eine besser koordinierte Zusammenarbeit zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung. Hierbei könne Deutschland von anderen Ländern lernen. In Singapur etwa wähle sich jeder Patient einen Hausarzt wohnortnah und lege sich auf ihn fest, was z. B. Vorteile bei Pandemien oder Impfkampagnen habe. „Die feste Zuordnung heißt aber auch, dass wir eine klare Aufgabenteilung zwischen Hausärzten und Spezialist*innen brauchen – damit Sie sich auf die wirklich komplexen Fälle konzentrieren können und keine Verdünnerscheine mehr brauchen“, erklärte der Experte. Für eine bessere Kommunikation zwischen den verschiedenen Behandelnden in Form von Fallkonferenzen nannte Prof. Hermann Norwegen als Positivbeispiel. Dafür notwendig sei – unpopulär, aber notwendig – allerdings eine Überweisungspflicht. „Nicht wie bisher mit einem einfachen Zettel, sondern mit einer genaueren Aufgabenstellung und Einstufung der Dringlichkeit, damit die Spezialist*innen dann priorisieren können“, sagte er.

                                                                                                                                                  BÄK-Präsident Dr. Reinhardt hingegen konnte diesen Vorschlägen, die auf eine Einschränkung der freien Arztwahl hinauslaufen, offensichtlich nicht viel abgewinnen: „Auch in zehn oder 20 Jahren wäre mir als Patient wichtig, dass ich eine Wahl habe und meinen Arzt selbst aussuchen kann. Die Individualität des Arzt-Patienten-Verhältnisses ist ein Kernmerkmal unseres Gesundheitswesens.“ Das Gefühl als Individuum ernstgenommen zu werden, wirke sich auch positiv auf die Adhärenz aus, meinte Dr. Reinhardt. Der BÄK-Präsident möchte lieber Ressourcen freisetzen, indem die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte reduziert wird, die oftmals vor allem deshalb statfinden, weil das System es so vorgibt. Schließlich müsste ein Bluthochdruckpatient nicht zwingend einmal pro Quartal kommen, Sprechzeit beanspruchen und Rezepte abholen, wenn er mit seiner Erkrankung gut zurechtkommt. Dr. Reinhardt plädierte dafür, die Ausgestaltung der Behandlung und auch die Verteilung der Ressourcen stärker in ärztliche Verantwortung zu legen: „Dann gäbe es auch wieder mehr Arzttermine!“ Für ihn bietet daher die Schweiz eine nachahmenswerte Blaupause: Dort seien die Gesundheitsausgaben pro Kopf nur minimal höher als in Deutschland, aber es gebe deutlich weniger Krebsneuerkrankungen und auch ein niedrigere Rate bei den Zivilisationskrankheiten, „und zwar, weil man pragmatischer an die Dinge herangeht, Patienten als mündig ansieht und ihnen Eigenverantwortung zutraut.“

                                                                                                                                                  Für SpiFa-Chef Dr. Heinrich wiederum ist die Abschottung der Sektoren ein zentrales Problem, das unbedingt angegangen werden sollte. „Wir haben in der Vergangenheit leider starre Grenzen eingezogen und zu wenig zusammengearbeitet.“ Dass bei einer besseren Durchlässigkeit des Systems viele Krankenhäuser überflüssig werden, zeigt aus seiner Sicht der nördliche Nachbar Dänemark, wo es im ganzen Land mittlerweile nur noch 18 große sogenannte Superkrankenhäuser gibt, in denen die stationäre Behandlung zentralisiert wird. „Die haben sich getraut, das System anzupacken. Wir tun uns damit schwer, obwohl es hier auch dringend nötig wäre.“ Doch auch im ambulanten Bereich sieht Dr. Heinrich Potenzial für zentralere Einheiten – etwa in Form von Gruppenpraxen, in denen mehrere Fachrichtungen zusammenarbeiten und Patientinnen sowie Patienten bei Bedarf rasch an eine Kollegin oder einen Kollegen weitergeleitet werden können. „In solchen Einrichtungen macht die Arbeit auch mehr Spaß, und sie sind ein Modell, das der ärztliche Nachwuchs bevorzugt.“

                                                                                                                                                  Die Volkswirtin Dr. Sandra Zimmermann wiederum lenkte die Aufmerksamkeit auf den in ärztlichen Kreisen in der Regel wenig goutierten Begriff der Gesundheitswirtschaft. Man sollte diese besser als einen relevanten Teil unserer Wirtschaft sowie als Motor für Wachstum und Beschäftigung betrachten. „Auch die WHO setzt sich dafür ein, Gesundheitsausgaben nicht nur als Kostenfaktor zu betrachten“, betonte sie. Für die Arbeitgebervertreterin Dr. Wagenmann ist es dennoch wichtig, Effizienzreserven zu heben, damit unser Gesundheitswesen auch langfristig finanzierbar bleibt. Sie sagte aber auch: „In diesen Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir unsere Beschäftigten sehr. Die Prosperität dieses Landes beruht auf guter Arbeit, dafür brauchen wir ‚all hands on deck* – und dafür müssen unsere Beschäftigten gesund sein!“

                                                                                                                                                  Übrigens: Unter https://fachaerztetag.spifa.de/highlights/ kann man sich alle Diskussionsrunden des SpiFa-Fachärztetages 2023 noch einmal anschauen.

                                                                                                                                                    Am 16. und 17. März 2023 fand in Berlin der diesjährige Fachärztetag des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa) statt, an dem nach Angaben des Veranstalters 150 Personen vor Ort und weitere 500 virtuell teilnahmen. In seiner Begrüßung nahm der SpiFa-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich Bezug auf die jüngsten Reformvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums und beklagte, die Ärzteschaft fühle sich „weder mitgenommen, noch wahrgenommen oder beteiligt“. Auch die Patient*innen hätten Anspruch zu wissen, was auf sie zukommt – und warum. Würden alle Reformvorhaben so umgesetzt wie aktuell geplant, prophezeite Dr. Heinrich eine Wartezeiten- und Wartelistenmedizin, weil sich niedergelassene Ärzt*innen gezwungenermaßen aus der GKV-Versorgung zurückziehen und sich stattdessen verstärkt der Privatmedizin zuwenden müssten. „Herr Lauterbach, Sie wollen doch nicht als Vater der Wartelistenmedizin in Erinnerung bleiben“, mahnte der SpiFa-Vorsitzende und forderte mehr Beteiligung: „Große Reformen gelingen nur im Konsens – und gegen die Ärzteschaft ist noch keine Reform gelungen!“

                                                                                                                                                    Der online zugeschaltete Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, der die Eröffnungsrede Dr. Heinrichs verfolgt hatte und direkt im Anschluss mit einer Keynote zu Wort kam, zeigte sich betont versöhnlich und erklärte, er sei „dankbar, wie Sie die Probleme geschildert haben“. Die aus seiner Sicht drängendste Herausforderung ist der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, auch in der Facharztmedizin: „Daher brauchen wir ressourcenfreisetzende Reformen, damit wir die Versorgung gut organisieren können.“ Potenzial für eine solche Freisetzung von Ressourcen sieht der Minister allerdings nicht in der Abschaffung der vermeintlichen ‚doppelten Facharztschiene‘: „Ich werde immer wieder darauf angesprochen, dass wir uns angesichts des Ärztemangels die doppelte Facharztschiene nicht leisten können, diese Debatte wird immer wieder in Berlin geführt. Doch da gehe ich nicht mit. Ich bin ein großer Befürworter der freien Niederlassung für Fachärzte.“

                                                                                                                                                    Doch damit nicht genug: Nach einer Aufzählung diverser Reformbausteine – u. a. Entbudgetierung in der Kinder- und perspektivisch auch Hausarztmedizin, Überarbeitung der Approbationsordnung, mehr Medizinstudienplätze, elektronische Patientenakte und Gesundheitskioske – erklärte Prof. Lauterbach: „Ich hoffe auf ein gutes Miteinander mit Ihnen und möchte, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass für mich die niedergelassenen Fachärzte eine ganz zentrale Säule unserer Versorgung sind. Ich sehe Ihre Leistungen jeden Tag, somit will ich alles tun, was ich kann, um diese Ressource zu pflegen und Ihnen die Arbeit zu erleichtern.“ Der Minister betonte darüber hinaus, er würde sich freuen, über die Ergebnisse des Fachärztetages informiert zu werden, damit man diese in seinem Haus auswerten könne.

                                                                                                                                                    Gastgeber Dr. Heinrich zeigte sich beeindruckt von den versöhnlichen Tönen aus dem Ministerium: „Ich würde das nun einmal positiv interpretieren, als Auftakt zu einem Dialog. Ich bin ja ein positiv denkender Mensch und freue mich deshalb auf den Austausch mit dem Minister.“ Und auch bei den online Teilnehmenden fanden Prof. Lauterbachs Ideen durchaus Anklang. So schrieb eine Person im Chat: „Wirklich gute Ansätze. Aber weiß Lindner bereits von diesen Reformideen?“

                                                                                                                                                    Übrigens: Unter https://fachaerztetag.spifa.de/highlights/ kann man sich alle Diskussionsrunden des SpiFa-Fachärztetages 2023 noch einmal anschauen.

                                                                                                                                                      Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) begrüßen die Etablierung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren, wie sie von der Regierungskommission vorgeschlagen wird. Die Fachgesellschaften und Verbände sehen allerdings die Qualität und Sicherstellung der Versorgung in Gefahr, wenn im Zuge der Reform der Notfallversorgung außerdem eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin eingeführt werden soll. Ähnlich beurteilt auch der BNC die jüngst vorgelegten Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

                                                                                                                                                      Ein solcher eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin aus Sicht der Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Denn hierfür sei ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baue daher bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. „Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken“, warnten DGAI, BDA, BDC und DGCH in einer Pressemitteilung. „Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.“

                                                                                                                                                      DGAI, BDA, DGCH und BDC sprachen sich daher weiterhin für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, welche die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern. Dieser Forderung schließt sich auch der BNC an.

                                                                                                                                                      Während DGAI, BDA, DGCH und BDC die aus den Empfehlungen der Regierungskommission abgeleiteten sonstigen Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern unterstützen, kann der BNC dem Konzept von INZ an Krankenhäusern allerdings nicht viel abgewinnen: „Wir sind gegen die Einführung von INZ“, erklärte der stellvertretende BNC-Vorsitzende Dr. Frank Sinning.

                                                                                                                                                        Pressemitteilung zum Bundeskongress Chirurgie vom 10.–12. März 2017 in Nürnberg

                                                                                                                                                        Nürnberg, 13. März 2017. „Ein staatsfernes Gesundheitssystem mit freiberuflichen Ärzten und Wahlmöglichkeiten für die Patienten ist ein demokratiestabilisierender Faktor, den es zu erhalten gilt.“ Mit dieser Aussage erntete der Ökonom und Europaexperte Prof. Günter Danner großen Beifall beim politischen Samstagvormittag des 19. Bundeskongresses Chirurgie. Mit ihrem Status als Freiberufler in einem Kammersystem seien deutsche Ärzte europaweit allerdings die Ausnahme, erklärte Prof. Danner und warnte vor Bestrebungen hin zu einer EU-weiten Angleichung und Vergemeinschaftung der Sozialsysteme. Doch auch in Deutschland ist der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit nicht jedem Politiker bewusst, so Dr. Dirk Heinrich vom Spitzenverband Fachärzte: „Viele verwechseln Freiberuflichkeit mit selbstständiger Tätigkeit.“ Anders als Gewerbetreibende erfüllten Freiberufler aber einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag, ob nun als Angestellte oder selbstständig tätige Ärzte.

                                                                                                                                                        Die ausrichtenden Berufsverbände kritisierten, dass der für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Handlungsspielraum immer weiter beschnitten wurde. So erklärte BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer: „Insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss ist mittlerweile ein Apparat, dessen Machtbefugnisse dringend hinterfragt werden müssen.“ BAO-Präsident Dr. Axel Neumann beobachtet eine weitere Entwicklung mit Sorge: „Wir niedergelassenen Fachärzte werden kaum noch von Politikern und Institutionen wahrgenommen, obwohl die Vorteile unserer Arbeit für den Patienten unbestritten sind. Sogar wir selbst argumentieren nur noch mit unseren Kosten – der Wert unserer ärztlichen Leistung, der auf Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung basiert, fällt dabei unter den Tisch!“ Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann ergänzte: „Ob im ambulanten oder stationären Bereich – in allen Gebührenordnungen ist der Anteil des Arztlohns im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt und muss endlich angepasst werden!“ Er riet seinen Kollegen, ihren Anteil an der Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: „Niedergelassene Vertragsärzte haben 20 Milliarden Euro in ihre Praxen – und damit in das Gesundheitssystem – investiert und unterhalten sie auch!“

                                                                                                                                                        Echten Gegenwind aus der Politik gab es nicht. Die anwesenden Politiker aus SPD, CSU und FDP bekannten sich klar zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Doch ihre Lösungsansätze harmonieren nur bedingt mit den Forderungen der Ärzteschaft. So rechtfertigte die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich die Forderung nach einer Bürgerversicherung damit, dass die Politik endlich Lösungen für einkommensschwache Menschen anbieten müsse, die sich ihre Krankenversicherung nicht mehr leisten können: „Hier fehlen mir bislang konstruktive Lösungsvorschläge aus den Reihen der Ärzteschaft.“ Der CSU-Landtagsabgeordnete Bernhard Seiderath bekräftigte die Haltung seiner Partei, mithilfe der unter Ärzten unpopulären Landarztquote den Nachwuchs auf’s Land locken zu wollen. Der FDP-Bundestagskandidat Prof. Andrew Ullmann wiederum versprach, die flächendeckende wohnortnahe Versorgung auch ohne derartige Regularien zu stärken und das Zwei-Säulen-Modell aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht anzutasten, obwohl das FDP-Wahlprogramm für die Bundestagswahl noch nicht verabschiedet wurde.

                                                                                                                                                        Über den Bundeskongress Chirurgie:

                                                                                                                                                        Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC und fand 2017 bereits zum 19. Mal statt. In diesem Jahr nutzten ihn rund 1.100 Teilnehmer für ihre persönliche fachliche und berufspolitische Weiterbildung.

                                                                                                                                                          Fast drei Jahre lang hat die Corona-Pandemie unser Leben bestimmt und das Veranstaltungsleben weitgehend lahmgelegt. Im Frühjahr 2023 beginnt das Veranstaltungs- und Kongressleben nun wieder langsam aufzublühen. Anlässlich der 7. Gemeinsamen Frühjahrstagung wollen laden die jeweiligen Vorsitzenden der Landesverbände Berlin und Brandenburg des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC) und der beiden ANC Berlin und Brandenburg Interessierte dazu ein, erneut wie gewohnt zusammenkommen um „Neue Aspekte der CHIRURGIE“ vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachärzt*innen für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Kinderchirurgie.

                                                                                                                                                          Die Veranstalter haben ein breites Spektrum an Themen zusammengestellt und lassen bewusst viel Raum für einen Austausch und eine breite Diskussion. Dabei wurden sowohl berufspolitische als auch Fachthemen der Chirurgie ausgewählt, wobei es gelungen ist, für die einzelnen Themenbereiche kompetente Referenten zu gewinnen. So berichtet im ersten, von Dr. Ralf Greese (Vorsitzender der ANC Brandenburg) moderierten, Block Dr. Kai Dragowski (Bundesvorsitzender des Berufsverbandes der Durchgangsärzte e.V.) über Neues aus der BG-Welt, gefolgt von Dr. Maya Niethard (leitende Oberärztin Klinik für Tumororthopädie, Helios Klinikum Berlin-Buch), die über die neue interdisziplinäre Diagnostik und Therapie von Patient*innen mit Weichteilsarkomen spricht.

                                                                                                                                                          Im zweiten, von Prof. Frank Marusch (Vorsitzender des BDC-Landesverbandes Brandenburg) moderierten, Block stellt Prof. Ferdinand Köckerling (Chefarzt am Hernienzentrum Allgemein- und Viszeralchirurgie der Vivantes Humboldt-Kliniken Berlin) ein Update der internationalen Leitlinien zur Therapie von Leistenhernien vor, während Dr. Zülküf Tekin (Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der KMG Kliniken Luckenwalde) ein Update zur Behandlung perianaler Fisteln bietet. Im dritten und letzten Block, der von Dr. Katharina Paul-Promchan (Vorsitzende des BDC-Landesverbandes Berlin) moderiert wird, stellt Dr. Jörg-A. Rüggeberg (Vizepräsident des BDC) neue Abrechnungsbedingungen für Chirurg*innen vor, zum Abschluss berichtet Dr. Ralph Lorenz (niedergelassener Hernienchirurg von der Berliner Praxis 3+CHIRURGEN) unter dem Motto „Greening the OR“ über neue Nachhaltigkeit in Klinik und Praxis.

                                                                                                                                                          Datum: Samstag, 22. April 2023
                                                                                                                                                          Uhrzeit: 10:00 – 14:00 Uhr
                                                                                                                                                          Ort: KV Brandenburg Potsdam, Saal Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam
                                                                                                                                                          Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Brandenburg sind beantragt.

                                                                                                                                                          Information und Anmeldung über Dr. Ralf Greese unter ralf.greese@medifair-opr.de

                                                                                                                                                            „Wir leben alle auf dieser Erde mit ihren begrenzten Ressourcen“, begann der Berliner Hernienexperte Dr. Ralph Lorenz seinen Vortrag und verwies auf den sogenannten ‚Erdüberlastungstag‘ (Earth Overshoot Day), der für Deutschland 2022 auf den 28. Juli gefallen ist: An diesem Tag waren rechnerisch die natürlichen Ressourcen aufgebraucht, die im Laufe eines Jahres von der Erde regeneriert werden. „Auch die Chirurgie ist ein relevanter Produzent von klimaschädlichen Faktoren“, betonte Dr. Lorenz, der dem interessierten Auditorium in der Folge eine Reihe von Gedankenanstößen vermittelte, wie sich die Klimabilanz beim Operieren verbessern lassen könnte.

                                                                                                                                                            Als einen zentralen Punkt nannte er die Indikationsstellung, schließlich hat ein OP-Verzicht die beste Klimabilanz. In der Hernienchirurgie könne man beispielsweise dazu übergehen, Verdachtsfälle auf Hernien nicht sofort zu operieren – möglicherweise handele es sich ohnehin nicht um eine Hernie, sondern um einen nicht korrekt diagnostizierten Leistenschmerz. „Chirurgen selbst sind oft höchst kritisch, wenn es um eigene Operationen geht“, betonte Dr. Lorenz. Wenn sie bei sich selbst aber eher zurückhaltend eine OP-Indikation stellen würden, warum empfehlen sie ihren Patientinnen und Patienten dann zu einem viel früheren Zeitpunkt einen operativen Eingriff? „Wir müssen also überlegen, wie wir unnötige OPs und damit auch Ressourcen einsparen können.“

                                                                                                                                                            Doch auch der Ort der Leistungserbringung wirke sich auf die Klimabilanz aus: „Nur 15% der Leistenhernien in Deutschland werden ambulant operiert, Tendenz sinkend!“, mahnte Dr. Lorenz. Dabei könne die Ambulantisierung die Klimabilanz verbessern, betonte der Chirurg mit Blick auf die rasche OP-Taktung und sparsameren Materialeinsatz im ambulanten Bereich. Im OP selbst – ob in der Klinik oder im ambulanten OP-Zentrum – könne man durch die Umrüstung der Beleuchtung auf LED, durch passend dimensionierte Instrumentensiebe oder den Verzicht auf Einwegmaterialien bei der OP-Abdeckung die CO2-Bilanz verbessern. Auch im Umgang mit OP-Müll könne man einen Unterschied machen: „Nicht jeder OP-Müll ist kontaminiert und muss verbrannt werden. Man kann auch im OP Müll trennen – das machen wir doch zu Hause auch!“

                                                                                                                                                            Zuguterletzt wies Dr. Lorenz auf den unterschiedlichen Ressourcenverbrauch bei den verschiedenen OP-Techniken hin: „Wir haben heterogene Patienten mit sehr unterschiedlichen Hernien, und jeder macht seinen eigenen tailored approach. Wenn die verschiedene Techniken am Ende aber doch ähnliche Ergebnisse liefern, sollten wie dann bei der Wahl der OP-Methode nicht auch die Klimabilanz berücksichtigen?“, fragte er und schloss: „Wir haben viel mehr Steuerungs- möglichkeiten als wir denken!“

                                                                                                                                                            Sein Nachredner, Prof. Christian Schulz von der Berliner Denkfabrik Centre for Planetary Health Policy (CPHP) betonte allerdings: „Es geht nicht nur um Abfallmanagement. Wir sollten unsere Rolle im Gesundheitssektor breiter auffassen und auch Lebensstilfaktoren sowie Prävention berücksichtigen.“ Pro Einwohner würden jährlich 0,71 Tonnen CO2 nur für Gesundheits- bzw. Krankheitsversorgung emittiert. „Die Diskussion wird virulenter, wir als Ärztinnen und Ärzte müssen uns positionieren“, forderte der Experte, der vor seiner Tätigkeit für das CPHP als Anästhesist gearbeitet hat. Es gehe auch darum, Krankenhäuser und Praxen an künftige Hitzewellen anzupassen, damit auch in Extremwetterlagen die medizinische Versorgung sichergestellt sei. Inzwischen hätten glücklicherweise etliche Fachgesellschaften den Ernst der Lage erkannt: „Unser Verein verdoppelt zurzeit jährlich seine Mitgliederzahlen. Die Fachgesellschaften sind unterschiedlich weit bei ihren Aktivitäten zur Klimaneutralität – und wir sehen unsere Aufgabe auch darin, sie interdisziplinär zu vernetzen“, schloss Prof. Schulz.

                                                                                                                                                              Um die Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteile der Roboterchirurgie ging es in gleich zwei Sitzungen beim Bundeskongress Chirurgie, der vom 10. bis 11. Februar 2023 in Nürnberg stattgefunden hat. Der in Wiesbaden-Biebrich niedergelassene Chirurg André Serebrennikov berichtete in beiden über seine Erfahrungen mit der robotischen Leistenbruchchirurgie und zeigte sich überzeugt, dass die Robotik in Zukunft alle konventionellen endoskopischen Verfahren ersetzen wird. Als entscheidenden Vorteil der Robotik bezeichnete er die Ergonomie: „Bei einer klassischen TAPP nimmt man eine wenig rückenfreundliche Haltung ein“, meinte er. Eine offene Operation, bei welcher der Chirurg mit nach unten gerichtetem Blick am OP-Tisch steht, sei ebenfalls nicht gesundheitsförderlich für den Operateur. „Das macht man zehn Jahre lang, dann muss sich der orthopädische Praxispartner um den zervikalen Bandscheibenvorfall kümmern.“ Bislang sei es unter Chirurginnen und Chirurgen zwar nicht üblich, sich bei OP-Techniken auch über die eigene Gesundheit Gedanken zu machen. „Doch wir sollten darüber sprechen. Meine Patienten sind mir wichtig, doch ich selbst bin mir auch wichtig – und ich habe noch etwa 25 Jahre bis zur Rente vor mir, die ich gesund überstehen möchte.“

                                                                                                                                                              Als weiteren wichtigen Vorteil der Robotik nannte der die perfekte Sicht auf das OP-Feld, die sich mit dem offenen Operieren vergleichen lasse. Daneben sei auch die hohe Präzision ein entscheidender Vorzug des Verfahrens: „Ich muss mir zum Beispiel keine Sorgen um Dinge wie eine wackelige Kameraführung machen“, erzählte Serebrennikov. Der Roboter speichere auch den exakten Eintrittsweg ab und kehre auch genau dorthin zurück, „ganz ohne Gewackel, das dem Patienten sonst schnell mal Schmerzen bereitet.“

                                                                                                                                                              Aus seiner Sicht ist die robotische Chirurgie trotz der deutlich höheren Kosten in der Summe wirtschaftlich: Die „Rate chronischer Schmerzen sinkt rapide von 5 auf 0,5%, auch der Einsatz von Opioiden postoperativ ist seltener erforderlich“, berichtete der Chirurg. Chronische Schmerzen nach einer Hernienoperation führten ansonsten häufig zu längerer Arbeitsunfähigkeit oder sogar dauerhafter Berufsunfähigkeit, „manche nehmen sich aufgrund der chronischen Schmerzen sogar das Leben“, mahnte Serebrennokov. Nach einem robotischen Eingriff hingegen seien die Menschen schnell wieder arbeitsfähig.

                                                                                                                                                              Trotz der geschilderten Vorteile wird die Roboterchirurgie derzeit zumindest im ambulanten Bereich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch eine Splittung der Kosten – Übernahme der Kosten für eine reguläre endoskopische Operation durch die Kasse, privatärztliche Abrechnung der Zusatzkosten für den robotischen Eingriff – ist aktuell nicht möglich. „Ich führe hierzu allerdings aktuell Gespräche mit der KV – auch wenn da sehr dicke Bretter zu bohren sind“, ergänzte der Viszeralchirurg.

                                                                                                                                                              Ein gravierender Nachteil der Methode ist die zusätzliche Umweltbelastung, die durch die Produktion der Robotikeinheiten und die bei einem einzelnen Eingriff verwendeten Einwegmaterialien entsteht. „Da fallen viele Einwegprodukte an, die entsorgt und verbrannt werden – das ist unbefriedigend“, meinte Serebrennokov. Dennoch geht er davon aus, dass die Robotik unaufhaltsam weitere Bereiche erobern wird. „Daher sollten wir bei der Industrie umweltfreundlichere Produkte einfordern“, sagte er und nannte als Beispiel gereinigte Einweginstrumente, die vom Hersteller zum Recycling zurückgenommen werden sollten. „Wir sind die Kunden und sollten das einfordern, dann werden wir das auch bekommen!“ Insgesamt zeigte er sich zuversichtlich, dass die aktuell bestehenden Probleme rund um die Robotik lösbar sind. So ließen sich sowohl Kostenrechnung als auch Klimabilanz durch Kooperationen mit anderen Chirurginnen und Chirurgen optimieren. Denn mehrere Praxen, die sich einen Roboter teilen, könnten ihn besser auslasten – das spart Materialeinsatz und Investitionen.

                                                                                                                                                                Nachdem der langjährige Kongresspräsident Dr. Stephan Dittrich (Plauen) 2022 seinen Abschied aus der Kongressleitung bekanntgegeben hatte, lagen Planung und Organisation in diesem Jahr erstmals bei dem BNC-Vorsitzenden Jan Henniger (Frankfurt) und seinem Stellvertreter Dr. Frank Sinning (Nürnberg). Ganz im Sinne des Kongressmottos ‚Bewährtes sichern – Neues wagen!‘ setzten sie dabei zum einen auf bewährte Formate wie das ganztägige Herniensymposium, die DGUV-zertifizierten Sitzung zur Kindertraumatologie oder das ‚Junge Forum‘ als Anlaufstelle für den chirurgischen Nachwuchs. Doch sie setzten auch eine ganze Reihe neuer Akzente, darunter z. B. eine erfreulich gut besuchte Sitzung zum Thema Nachhaltigkeit in der Chirurgie im Rahmen des Herniensymposiums und eine Neugestaltung des berufspolitischen Nachmittags.

                                                                                                                                                                Bei dieser politischen Auftaktveranstaltung kamen – anders als in den Vorjahren – nicht die Vorsitzenden der beteiligten Berufsverbände mit Eröffnungsstatements zu Wort. Stattdessen entspann sich ein spannendes Gespräch zwischen Dr. Frank Sinning und den Podiumsgästen: einem niedergelassenen Facharzt (Dr. Wolfgang Bärtl vom Bayerischen Fachärzteverband BFAV), einer Medizinstudentin (Amelie Kraaz, Nürnberg) einer Vertreterin der Medizinischen Fachangestellten (Hannelore König vom Verband Medizinischer Fachangestellten VMF), einer Patientenvertreterin (Gerlinde Mathes, Patientenfürsprecherin am Klinikum Nürnberg) und einer Krankenhauschirurgin (Dr. Tanja Baumgarten, Oberärztin am Klinikum Darmstadt und aktiv im Verein ‚Die Chirurginnen‘). Es drehte sich unter verschiedenen Aspekten rund um die Frage, welche politischen Fehler aus ihrer Sicht in den vergangenen Jahren gemacht wurden und welche Erwartungen bzw. Wünsche sie für die Zukunft haben. Klar wurde, dass es in allen Bereichen an Personal und damit auch an Zeit für Zuwendung und Gespräche mit den Patientinnen und Patienten fehlt, dass medizinisches Fachpersonal unter überbordender Bürokratie ächzt und dass es gewaltiger Kraftanstrengungen bedarf, um das Gesundheitssystem als Tätigkeitsfeld für mehr Menschen attraktiv zu machen. Botschaften, die der bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege aufgriff und Podiumsgästen wie Plenum seine Unterstützung – auch z. B. gegenüber dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium – zusicherte.

                                                                                                                                                                Im Rahmen der Eröffnung lenkte der BNC-Vorsitzende Jan Henniger die Aufmerksamkeit des Plenums auf eine kurzfristig ins Leben gerufene Spendenaktion der Deutsch-Türkischen Medizinergesellschaft Bayern e. V. Ihr Vorsitzender, der Nürnberger Chirurg Priv.-Doz. Dr. Resit Demir, bat um Geldspenden für die medizinische Versorgung der Opfer des jüngsten Erdbebens in der Türkei und Syrien. In Zusammenarbeit mit Apotheken und Händlern um Nürnberg hat er bereits Sachspenden wie Verbandmaterial und Desinfektionsmittel organisiert, mit den Geldspenden möchte er gezielt das Material beschaffen, das vor Ort gebraucht wird. Der Verein hat Kontonummer und ein Paypal-Konto für Spenden eingerichtet, außerdem hat er für den Zeitraum des Bundeskongresses eine Spendenbox am BNC-Stand für Bargeldspenden aufgestellt. Sämtliche Spendengelder kommen ohne Abzüge den Hilfslieferungen ins Erdbebengebiet zugute.

                                                                                                                                                                Spendenkonto: Sparkasse Nürnberg, IBAN DE 87 7605 0101 0005 3573 30,
                                                                                                                                                                Verwendungszweck: Erdbeben Türkei
                                                                                                                                                                PayPal: Dtm.Bayern.Erdbeben@gmail.com

                                                                                                                                                                  Laut einer aktuellen britischen, an den Nottingham University Hospitals durchgeführten Beobachtungsstudie sind chirurgische Instrumente für minimalinvasive Eingriffe vor allem für Frauenhände, aber auch für Männer mit kleineren Händen oft zu groß. Chirurginnen und Chirurgen mit kleineren Händen berichteten darin von Schwierigkeiten, mit dem meist nur in einer Standardgröße erhältlichen Werkzeug zu operieren.

                                                                                                                                                                  Für ihre Untersuchung befragten die Forschenden 17 Chirurginnen und 41 Chirurgen, deren Handschuhgrößen von 6 bis 8 reichten. Die männlichen Teilnehmer hatten in allen gemessenen Dimensionen signifikant größere Hände als die weiblichen Mitwirkenden. Sie wurden mithilfe eines Fragebogens gebeten, insbesondere Instrumente für laparoskopische und minimalinvasive Eingriffe mit Blick auf deren Ergonomie zu bewerten. Gefragt wurde dabei nach Parametern wie Ermüdung, Kraftverlust, Druckgefühl, Diskomfort am Handgelenk und Kompensationstechniken.

                                                                                                                                                                  Die Auswertung ergab, dass Operierende mit kleineren Händen und kürzeren Fingern – also in erster Linie Frauen – häufiger Probleme im Umgang mit den Instrumenten hatten. Während bei den Männern 23 (56%) über ergonomische Defizite berichteten, waren es bei den Frauen 17 und damit 100%. Bedeutsam war offenbar vor allem die Länge des Zeigefingers, nicht aber die des Daumens. In den Freitextfeldern erklärten etliche der Befragten, die Instrumente seien „zu groß, um sie normal zu greifen“, fühlten sich „groß und unangenehm“ an oder schienen „vor allem für Männerhände konstruiert“ zu sein. Techniken zur Kompensation der ergonomischen Defizite waren u. a., das Instrument beidhändig zu halten, es mit der Handfläche zu steuern anstatt die Finger hindurchzustecken oder vermehrt auf die Hilfe von Assistentinnen und Assistenten zurückzugreifen.

                                                                                                                                                                  Bei der Untersuchung handelte es sich zwar um eine Beobachtungsstudie mit einer relativ geringen Zahl von Teilnehmenden. Dennoch leitete das Forschungsteam daraus die Forderung nach unterschiedlichen Instrumentengrößen und mehr Fokus auf ergonomische Aspekte ab – auch im Sinne der Arbeits- und Patientensicherheit.

                                                                                                                                                                  Quelle: Green SV et al., One size does not fit all: Impact of hand size on ease of use of instruments for minimally invasive surgery, The Surgeon, https://doi.org/10.1016/j.surge.2022.11.001

                                                                                                                                                                    Mitglieder des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), niedergelassene Chirurgen bundesweit sowie Mitglieder des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) finden in diesen Tagen die druckfrische Ausgabe ihrer gemeinsamen Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in ihrem Briefkasten. Im neuen Heft warnt der BNC-Vorsitzende Jan Henniger in seinem Leitartikel vor den Auswirkungen des Personalmangels in vertragsärztlichen Praxen. BAO-Präsident Dr. Christian Deindl wiederum kritisiert das trotz offensichtlicher Versorgungslücken weiter grassierende Spardiktat in der Gesundheitspolitik.

                                                                                                                                                                    Wir berichten über Vorträge und Diskussionen beim Forum Ambulantes Operieren, das Ende November 2022 in Berlin stattgefunden hat, und befragen den BVOU-Präsidenten Dr. Burkhard Lembeck zu den Hintergründen des neuen Konzepts zur Reform der Notfallversorgung, das der BVOU zusammen mit der DGOU erarbeitet hat. Der Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen, Alexander Krauß, schildert seine Sicht auf Ambulantisierung, AOP-Katalog und Hybrid-DRG, und der Leiter des Referats für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie im BDA, Jörg Karst, berichtet von einer Sitzung zur Ambulantisierung in der Handchirurgie beim DKOU 2022. Außerdem erläutert der Pressesprecher des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), Manfred Beeres, warum die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) den Medizintechnik-Standort Deutschland bedroht.

                                                                                                                                                                    In der Rubrik ‚Regionales‘ stellen wir Dr. Arndt Voigtsberger, den Vorsitzenden der neuen ANC Mitteldeutschland, vor, die aus den ANC Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hervorgegangen ist. Außerdem geht es um zwei niedergelassene Chirurgen, die als stellvertretende Vorsitzende ihrer jeweiligen KV-Vertreterversammlungen gewählt wurden.
                                                                                                                                                                    In der Rubrik ‚Service‘ erklärt BNC-Justiziar Jörg Hohmann, welche Kriterien für den Umgang mit Abfällen und die Mülltrennung in chirurgischen Praxen gelten. Die Rechtsanwälte Dr. Sebastian Berg und Maximian Heilig von der Münsteraner Niederlassung der Kanzlei kwm Rechtsanwälte, die den BAO juristisch berät, berichten über die jüngste Abmahnwelle wegen der unbeabsichtigten Weitergabe von Nutzerdaten via Google Fonts auf Websites. Weiterhin setzt der Abrechnungsexperte Dr. Dieter Haack seine Reihe zur korrekten Abrechnung nach UV-GOÄ fort.

                                                                                                                                                                    In der Rubrik ‚Medizin‘ schildert die Münchener Gefäßchirurgin Dr. Kerstin Schick, warum es so wichtig ist, in der Gefäßmedizin auf geschlechterspezifische Besonderheiten von Patientinnen und Patienten zu achten. Julia Scholsching und Dr. Karl Bodenschatz wiederum, beide an der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Klinikum Nürnberg-Süd tätig, beschreiben in einem Beitrag über Kindertraumatologie, worauf es bei der Diagnostik und Therapie von Verletzungen der Wachstumsfugen bei Frakturen im Kindesalter ankommt.

                                                                                                                                                                    Das vollständige Heft können Sie als pdf-Datei auch hier herunterladen. Wir freuen uns wie immer über Anregungen für die Zukunft sowie Kommentare und konstruktive Kritik. Nehmen Sie gern mit der Redaktion Kontakt antje.thiel@vmk-online.de auf.

                                                                                                                                                                      Der Mitte Dezember 2022 veröffentlichte Beschluss des Bewertungsausschusses zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens in der vertragsärztlichen Versorgung hat u. a. zur Folge, dass ambulante Mandel- und Mittelohroperationen bei Kindern künftig schlechter von den Krankenkassen bezahlt werden. Seit Jahresbeginn warnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte daher vor den Folgen der Unterfinanzierung von Kinderoperationen und fordert eine umgehende Neubewertung insbesondere von Eingriffen wie Adenotomien, die Einlage von Paukenröhrchen oder Tonsillotomien. Eine Onlineumfrage unter Verbandsmitgliedern ergab, dass 85 Prozent von ihnen den Protest unterstützen und die betreffenden Operationen – wie vom Verband vorgeschlagen – vorerst nicht mehr anbieten wollen.

                                                                                                                                                                      Die Reaktionen auf den nachvollziehbaren Widerstand der HNO-ärztlichen Operateurinnen und Operateure sind auch aus Sicht des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) eine Zumutung. So kritisierte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Aktion des HNO-Verbands gegenüber der Presse mit den Worten „Kinder leiden zu lassen, um höhere Honorare zu erpressen, ist unethisch und inakzeptabel.“ Auch der Vorsitzendes des Verbands der Ersatzkassen, Uwe Klemens, warf dem Verband vor, „Kinder in Geiselhaft zu nehmen“ und bezeichnete den Vorwurf, die Kassen hätten bei den ambulanten Operationen die Vergütung gekürzt, sogar als „dummes Zeug“. Dabei hatte der HNO-Verband genau vorgerechnet, dass mit den aktuellen Preisen eine qualitativ hochwertige Versorgung schlicht nicht möglich ist: „Für knapp 107 Euro für einen sogenannten N1-Eingriff, wie die Entfernung der Rachenmandel bei Kindern, kann kein OP-Zentrum die laufenden Kosten stemmen. Von der Summe müssen die OP-Miete (40 Euro), die Sterilisation der Instrumente (25 Euro), die OP-Assistenz (15 Euro) sowie weitere Posten, wie die Instrumentenanschaffung, die Wartung der OP-Technik, die Haftpflichtversicherung sowie die Rufbereitschaft des Arztes nach einem Eingriff, bezahlt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des HNO-Verbands.

                                                                                                                                                                      Der BNC zeigt sich deshalb solidarisch: „Wir stehen an der Seite der HNO-ärztlichen Kolleginnen und Kollegen“, betont der BNC-Vorsitzende Jan Henniger, „mit der Abwertung einzelner ambulanter Operationen wächst die Gefahr, dass immer mehr vertragsärztliche Praxen sich aus dem ambulanten Operieren zurückziehen. Es kann schließlich niemand dazu gezwungen werden, sich in den wirtschaftlichen Ruin zu operieren!“ Der BNC weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die ambulant operierenden Vertragsärztinnen und -ärzte trotz steigender Energie- und Praxiskosten sowie stetig verschärfter Hygieneanforderungen von der Politik bislang nicht mit Ausgleichszahlungen oder anderweitiger Unterstützung bedacht wurden. „Der ambulante Sektor trägt nicht erst seit der Corona-Pandemie die Hauptlast der Patientenversorgung – und es ist unethisch, ihn hierfür nicht finanziell auskömmlich auszustatten!“, kritisierte Henniger.

                                                                                                                                                                        Der Mitte Dezember 2022 veröffentlichte Beschluss des Bewertungsausschusses zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens in der vertragsärztlichen Versorgung hat u. a. zur Folge, dass ambulante Mandel- und Mittelohroperationen bei Kindern künftig schlechter von den Krankenkassen bezahlt werden. Seit Jahresbeginn warnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte daher vor den Folgen der Unterfinanzierung von Kinderoperationen und fordert eine umgehende Neubewertung insbesondere von Eingriffen wie Adenotomien, die Einlage von Paukenröhrchen oder Tonsillotomien. Eine Onlineumfrage unter Verbandsmitgliedern ergab, dass 85 Prozent von ihnen den Protest unterstützen und die betreffenden Operationen – wie vom Verband vorgeschlagen – vorerst nicht mehr anbieten wollen.

                                                                                                                                                                        Die Reaktionen auf den nachvollziehbaren Widerstand der HNO-ärztlichen Operateurinnen und Operateure sind auch aus Sicht des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) eine Zumutung. So kritisierte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Aktion des HNO-Verbands gegenüber der Presse mit den Worten „Kinder leiden zu lassen, um höhere Honorare zu erpressen, ist unethisch und inakzeptabel.“ Auch der Vorsitzendes des Verbands der Ersatzkassen, Uwe Klemens, warf dem Verband vor, „Kinder in Geiselhaft zu nehmen“ und bezeichnete den Vorwurf, die Kassen hätten bei den ambulanten Operationen die Vergütung gekürzt, sogar als „dummes Zeug“. Dabei hatte der HNO-Verband genau vorgerechnet, dass mit den aktuellen Preisen eine qualitativ hochwertige Versorgung schlicht nicht möglich ist: „Für knapp 107 Euro für einen sogenannten N1-Eingriff, wie die Entfernung der Rachenmandel bei Kindern, kann kein OP-Zentrum die laufenden Kosten stemmen. Von der Summe müssen die OP-Miete (40 Euro), die Sterilisation der Instrumente (25 Euro), die OP-Assistenz (15 Euro) sowie weitere Posten, wie die Instrumentenanschaffung, die Wartung der OP-Technik, die Haftpflichtversicherung sowie die Rufbereitschaft des Arztes nach einem Eingriff, bezahlt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des HNO-Verbands.

                                                                                                                                                                        Der BNC zeigt sich deshalb solidarisch: „Wir stehen an der Seite der HNO-ärztlichen Kolleginnen und Kollegen“, betont der BNC-Vorsitzende Jan Henniger, „mit der Abwertung einzelner ambulanter Operationen wächst die Gefahr, dass immer mehr vertragsärztliche Praxen sich aus dem ambulanten Operieren zurückziehen. Es kann schließlich niemand dazu gezwungen werden, sich in den wirtschaftlichen Ruin zu operieren!“ Der BNC weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die ambulant operierenden Vertragsärztinnen und -ärzte trotz steigender Energie- und Praxiskosten sowie stetig verschärfter Hygieneanforderungen von der Politik bislang nicht mit Ausgleichszahlungen oder anderweitiger Unterstützung bedacht wurden. „Der ambulante Sektor trägt nicht erst seit der Corona-Pandemie die Hauptlast der Patientenversorgung – und es ist unethisch, ihn hierfür nicht finanziell auskömmlich auszustatten!“, kritisierte Henniger.

                                                                                                                                                                          Seit der Ankündigung vieler HNO-Praxen, aufgrund der desolaten Vergütungssituation keine ambulanten Mandeloperationen bei Kindern mehr anzubieten, ist die Bezahlung ambulanter Operationen erneut in die Schlagzeilen geraten. Beim Ärztenachrichtendienst ÄND hat man dies zum Anlass genommen, eine Umfrage unter seinen Mitgliedern dazu zu starten. An ihr nahmen zwischen dem 12. und 17. Januar 2023 insgesamt 648 Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachgruppen teil, die grundsätzlich ambulante Operationen anbieten – neben der Chirurgie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie auch HNO, Augenheilkunde, Gynäkologie, Urologie, Dermatologie und Innere Medizin. Die Ergebnisse zeigen, dass viele von ihnen mittlerweile draufzahlen, wenn sie in ihrer Praxis operieren. Dennoch bietet die Mehrheit diese Leistung weiterhin an.

                                                                                                                                                                          Wie der ÄND berichtete, gaben 83 Prozent an, tatsächlich ambulante Operationen durchzuführen. Hierunter 93 Prozent, die solche Eingriffe sowohl bei gesetzlich als auch bei privat versicherten Patientinnen und Patienten und sieben Prozent, die sie nur bei Privatversicherten durchführen. Unter den operierenden Ärztinnen und Ärzten antworteten allerdings 36 Prozent, dass sie bei ambulanten Operationen in ihrer Praxis mittlerweile draufzahlen, es den Patientinnen und Patienten zuliebe aber trotzdem anbieten. 26 Prozent der Operateurinnen und Operateure gaben an, mit dem Gedanken zu spielen, bald gar nicht mehr ambulant zu operieren. 28 Prozent bezeichneten ambulante Eingriffe als immer noch lukrativ, obwohl sie mit ihnen weniger verdienen als mit anderen Leistungen.

                                                                                                                                                                          Die Umfrage zeigte weiterhin, dass operative Leistungen bei der Mehrheit (54 Prozent) der operierenden Niedergelassenen weniger als 25 Prozent des Gesamtumsatzes der Praxis ausmachen. Nur 18 Prozent machen mit ambulanten Operationen mehr als 50 Prozent Umsatz. Immerhin 17 Prozent der Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer führen der Erhebung zufolge gar keine ambulanten Operationen (mehr) durch, obwohl mehr als die Hälfte (58 Prozent) von ihnen in der Vergangenheit früher durchaus ambulant operiert hat. Als Gründe für ihre Abkehr vom ambulanten Operieren gaben die meisten an, dass der Aufwand sich finanziell nicht lohne bzw. dass sie sogar draufzahlen, wenn sie ambulant operieren.

                                                                                                                                                                            Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien 2022 haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens in der vertragsärztlichen Vergütung beschlossen. Mit Jahresbeginn 2023 gibt es höhere Vergütungszuschläge, gleichzeitig wird der Katalog der Operationen, die ambulant durchgeführt werden dürfen, um rund 200 Positionen erweitert. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen erklärte dazu: „Das ist ein zwar wichtiger, aber nur erster Schritt gewesen. Weitere müssen folgen, damit das ambulante Operieren endlich seine Potenziale entwickeln kann.“

                                                                                                                                                                            Die ambulanten Operationen wurden auf Basis aktualisierter Kosten neu kalkuliert. Insbesondere aufwändige ambulante Operationen werden hierdurch besser als vorher vergütet. Für ausgewählte Operationen, zum Beispiel Leistenbrüche, gibt es Vergütungszuschläge, um die Ambulantisierung zu fördern. Hierfür stehen mindestens 60 Millionen Euro zur Verfügung, was bei den geförderten Operationen einem durchschnittlichen Plus von 30 Prozent entspricht. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Nachbeobachtung nach einer Operation erweitert. So kann abhängig von der Schwere des Eingriffs künftig eine Nachbetreuung und -beobachtung von bis zu 16 Stunden vergütet werden. Für die KBV ist der Beschluss der „letzte Schritt einer Reform des gesamten einheitlichen Bewertungsmaßstabs getan, die hiermit abgeschlossen ist“.

                                                                                                                                                                            An der Basis hingegen zeigten sich etliche ärztliche Berufsverbände weniger zufrieden. So kritisierte die Fachgruppe der Gastroenterologen, dass künftig auch der überwiegende Anteil aller endoskopischer Leistungen in der Gastroenterologie primär ambulant erfolgen soll – und zwar ohne regelhafte stationäre Nachbeobachtung. Dies schaffe neue Versorgungslücken und gefährde die Patientensicherheit,warnten die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrank-heiten e.V. (DGVS), die Arbeitsgemeinschaft Leitender Gastroenterologischer Krankenhausärzte e.V. (ALGK) und der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen e.V. (bng). Die Fachverbände bemängeln zudem, dass viele endoskopische Leistungen derzeit im ambulanten Umfeld nicht kostendeckend vergütet seien und dadurch das Angebot in Frage gestellt wird. Sie fordern die Verantwortlichen schnellstmöglich zu Nachbesserungen auf.

                                                                                                                                                                            Auch beim HNO-Berufsverband ist man alarmiert und warnt vor der drohenden Unterfinanzierung insbesondere von Eingriffen bei Kindern. Hintergrund ist die mit dem neuen AOP-Vertrag verbundene Absenkung der Vergütung häufiger Eingriffe, etwa die Adenotomie mit Parazentese und Paukenröhrcheneinlage (Kategorie N1) sowie die Lasertonsillotomie (Kategorie N2) bei Kindern. Verbandspräsident Priv.-Doz. Dr. Jan Löhler prophezeite lange Wartezeiten für die kleinen Patienten und forderte: „Da die Selbstverwaltung offenbar nicht Willens oder in der Lage ist, die Versorgung der kleinen Patienten sicherzustellen, muss die Politik hier dringend eingreifen und den Bereich der Kinder-Operationen aus dem AOP-Katalog herausnehmen und besser bewerten.“

                                                                                                                                                                            Der Präsident des Bundesverbands Ambulantes Operieren, Dr. Christian Deindl, wandte sich aus eben diesem Grund in einem offenen Brief an KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und den KBV-Dezernenten Dr. Ulrich Casser. Darin schreibt er u. a.: „Wer statt einer Aufwertung der Vergütung deren Kürzung vornimmt, tut dies unter bewusster, ergo vorsätzlicher Inkaufnahme von Qualitätsabstrichen bzw. des Wegfalls ambulanter HNO-Eingriffe bei Kindern durch niedergelassene VertragsärztInnen. Was die Nichteinhaltung von Qualitätsstandards für Konsequenzen hat, belegen jedes Jahr immer wieder ernste Zwischenfälle bei zahnärztlichen Narkoseeingriffen im Kindesalter.“ Der vollständige Brief ist beim Ärztenachrichtendienst änd nachzulesen.

                                                                                                                                                                              Im Januar 2022 trat in der ANC Baden-Württemberg Nord mit Dr. Andreas Lang aus Bad Friedrichshall ein neuer Vorsitzender sein Amt an. Er folgte auf den langjährigen Vorsitzenden Dr. Frido Mütsch. Als eines seiner Hauptziele bezeichnete er es, den seinerzeit von Dr. Mütsch maßgeblich mitgestalteten Facharztvertrag Orthopädie und Unfallchirurgie in Baden-Württemberg zu erhalten und weiterzuentwickeln. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im Februar 2022 konnten wir mit der ANC Oberbayern die erste ANC mit einer weiblichen Vorsitzenden vermelden. Dr. Michaela Keller entschloss sich gleich mit der Übernahme der Praxis ihres Vaters dazu, auch berufspolitisch in die väterlichen Fußstapfen zu treten und sich in der regionalen Interessenvertretung zu engagieren. Mehr dazu hier. Darüber hinaus war natürlich der Bundeskongress Chirurgie, der nach einem Jahr coronabedingter Pause im Februar 2022 in Nürnberg als Präsenzveranstaltung stattfand, ein Höhepunkt für den BNC, siehe hier.

                                                                                                                                                                              Im März 2022 präsentierte der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) ein bereits im Herbst zuvor entwickeltes Konzept zur Abgeltung des Hygieneaufwandes im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), das zwischenzeitlich von etlichen SpiFa-Mitgliedsverbänden für ihre jeweiligen Fachrichtungen adaptiert und auf Anwendbarkeit geprüft wurde. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Anfang April 2022 stellte das Berliner IGES-Institut endlich das mit Spannung erwartete Gutachten zur Weiterentwicklung des Katalogs ambulanter und stationsersetzender Leistungen (AOP-Katalog) vor, der künftig um 2.476 Leistungen (gemäß OPS) auf insgesamt 5.355 Leistungen erweitert werden könnte. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im Mai 2022 nahm auch in der ANC Hamburg ein neuer Vorstand die Arbeit auf. Neuer erster Vorsitzender ist Dr. Florian Giensch, stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Philipp Holch und Schatzmeisterin ist Dr. Michaela Rothe, die auch beim BNC-Vorstand die Kasse kontrolliert. Der neue Vorstand möchte die ANC-Arbeit wiederbeleben – und die Stimme der chirurgischen Fachgruppe auch in der Selbstverwaltung der Hansestadt stärken. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im Juni 2022 gaben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss Eckpunkte, mit denen die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet werden sollen. Danach soll in einer ersten Stufe ab dem 1. Januar 2023 ein zusätzliches Finanzvolumen von rund 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe zur Verfügung stehen. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Ab Juli 2022 war die berufspolitische Gemengelage geprägt vom vertragsärztlichen Protest gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG). Stein des Anstoßes war und ist insbesondere die Abschaffung der erst 2019 eingeführten Neupatienten-Regelung. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im August 2022 begannen wir damit, nach den Wahlen zu den Vertreterversammlungen (VV) der verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen gewählte chirurgische Vertreter vorzustellen. So machte in Thüringen Ingo Menzel das Rennen, im Saarland wurde u.a. Michael Hell in die VV gewählt, und in Sachsen ging ein Sitz u. a. an Prof. Jörg Hammer. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im September 2022 erhielt bei den Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) die Liste der „Versorgerfachärzte“ die meisten Stimmen. Für sie war u. a. auch der ANC-Vorsitzende Dr. Manfred Weisweiler angetreten, der mittlerweile zum stellvertretenden VV-Vorsitzenden gewählt wurde. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im Oktober 2022 gingen die Proteste gegen das GKVFinSG weiter – und waren Thema in etlichen Medien der Fach- und Publikumspresse. So sprach die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) mit dem BNC-Vorsitzenden Jan Henniger, die Ärzte Zeitung wandte sich an BNC-Vorstandsmitglied Dr. Manfred Weisweiler. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Im November 2022 forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, das Potenzial ambulanter Operationen endlich zu erkennen und stärker umzusetzen. Die Selbstverwaltung reagierte damit auf ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichten Bericht zu Qualitätskontrollen in Krankenhäusern. Aus diesem geht eine Beanstandungsquote von 37% hervor. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Seit Dezember 2022 wirbt der stellvertretende BNC-Vorsitzende Dr. Frank Sinning um Mitstreiter für den Testlauf eines einfachen und aussagekräftigen Komplikationsregisters, das der BNC in Zusammenarbeit mit zwei Hochschulen entwickelt. Hier geht es zum vollständigen Bericht.

                                                                                                                                                                              Die Online-Redaktion wünscht allen BNC-Mitgliedern trotz der vielen politischen Widrigkeiten eine ruhige und besinnliche restliche Adventszeit und verabschiedet sich hiermit in die Weihnachtsferien. Auf Wiederlesen im neuen Jahr!

                                                                                                                                                                                Künstliche Kniegelenke werden in Deutschland bis dato fast ausschließlich im Rahmen stationärer Aufenthalte implantiert. Niedergelassene Orthopäden wie Prof. Clemens Baier, die diese Operationen auch im ambulanten Setting durchführen, sind die absolute Ausnahme. Der Kniespezialist ist einer der Geschäftsführer des Orthopädie Regensburg MVZ Regensburg und arbeitet außerdem als Kooperationsarzt im Krankenhaus. Beim diesjährigen Forum Ambulantes Operieren, das Ende November 2022 in Berlin stattgefunden hat, berichtete er über seine Erfahrungen.

                                                                                                                                                                                Für ihn ist die ambulante Knieendoprothetik im Fast Track-Verfahren eine Möglichkeit, die Patientenzufriedenheit zu verbessern. Der Begriff ‚Fast Track‘ suggeriere zwar, dass es vor allem um Zeitersparnis z. B. in Form einer kürzeren Liegezeit geht. Dabei liegt sein Hauptaugenmerk auf der Vermeidung von Komplikationen und der Stärkung der Autonomie des Patienten. „Es geht darum, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen – auch die des Patienten“, betonte Prof. Baier.

                                                                                                                                                                                Unabdingbar für den Erfolg der ambulanten Knieendoprothetik sei neben der postoperativen Physiotherapie auch die Prähabilitation: „Dabei lernen Patienten unter Anleitung eines Physiotherapeuten schon vor der Operation, an Krücken zu gehen und das operierte Bein richtig zu belasten“, erklärte der Orthopäde. Mittlerweile habe sich in der Knieendoprothetik die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Verzicht auf Blutsperre und postoperative Drainage gefahrlos möglich ist. „Das erleichtert die postoperative Mobilisierung.“ Gleiches gelte für den Verzicht auf postoperative Schmerzkatheter, die ansonsten eine Frühmobilisierung und auch entspanntes Schlafen in selbstgewählter Position erschweren.

                                                                                                                                                                                In der kooperierenden Praxisklinik stehen Patienten bereits wenige Stunden nach der Operation auf und gehen an Krücken auf und ab. Die Frühmobilisation trägt dazu bei, das Risiko für Thrombosen, Muskelatrophien und Pneumonien zu senken. Prof. Baier wies allerdings auch darauf hin, dass die ambulante Knieendoprothetik unter den aktuellen Bedingungen im kollektivvertraglichen GKV-System finanziell nicht darstellbar ist. Er rechnet diese Operationen daher ausschließlich privatärztlich bzw. über IV-Verträge ab.

                                                                                                                                                                                  Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) reagiert mit Befremden auf die jüngste Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), bei der dieser angekündigt hat, Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) von 2019 wieder rückgängig zu machen. Seinerzeit hatte Lauterbachs Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) vertragsärztliche Praxen zur Vorhaltung offener Sprechstunden verpflichtet und im Gegenzug die Behandlung neuer Patientinnen und Patienten entbudgetiert. „Nun sollen diese Leistungen wieder ins Budget fallen, was de facto einer Honorarkürzung für Fachärztinnen und Fachärzte entspricht!“, kritisiert der BNC-Vorsitzende Jan Henniger, „eine der wenigen sinnvollen Ideen von Herr Spahn soll damit wieder abgewickelt werden.“

                                                                                                                                                                                  Henniger erinnerte daran, dass das TSVG seinerzeit gegen den Willen der Ärzteschaft eingeführt wurde und erhebliche Umstellungen in der Praxisorganisation erforderlich gemacht hat. „Dass wir all dies nun wieder rückgängig machen müssen, ist ein weiteres Zeichen der Missachtung der Ärzteschaft und ihrer Leistung für die Gesellschaft. Der BNC-Vorsitzende erinnerte daran, dass Chirurgen täglich neue Patientinnen und Patienten haben, deren Bedürfnisse man individuell besprechen muss: „Das dauert länger als ein Rezept auszustellen!“ Doch nicht diese notwendige und wertvolle Arbeit treibt die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe, wie Henniger betont: „Es ist das ständige Hin und Her der Politik, das unser Gesundheitswesen teuer zu stehen kommt!“

                                                                                                                                                                                  Der BNC fordert, nicht an der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sparen, die als erste unter den spontan angeordneten Sparmaßnahmen leiden werden. Doch auch mittel- und langfristig befürchtet er eine schädliche Entwicklung infolge des Lauterbach’schen Vorstoßes: „Eine Politik, die so unzuverlässig und ignorant agiert wie aktuell Herr Lauterbach, trägt dazu bei, dass der ärztliche Nachwuchs das Risiko einer Niederlassung erst recht nicht mehr eingehen mag“, warnt Henniger, der die Pressekonferenz des Ministers als derart undurchdacht und planlos erlebt hat, „dass man nur den Rücktritt von Lauterbach fordern kann“. Das Gesundheitswesen funktioniert am besten, wenn alle zusammenarbeiten und von einer gemeinsamen Idee – nämlich die der Versorgung von Patientinnen und Patienten – geleitet werden. „Dies kann mit diesem Minister nicht funktionieren. Ärztinnen und Ärzte, andere Fachberufe im Gesundheitswesen und die Bevölkerung sollten sich dies nicht länger gefallen lassen“, meint Henniger.

                                                                                                                                                                                    Angesichts von ärztlichem und Pflegepersonal am Limit sowie Patienten, die per Hubschrauber in andere Krankenhäuser ausgeflogen werden müssen und planbaren Operationen, die abermals verschoben werden müssen, erklären sich die im Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) organisierten niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen solidarisch mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken. „Es sind dramatische Bilder, die diese Adventszeit bestimmen“, erklärte der BNC-Vorsitzende Jan Henniger: „Die in den Kliniken tätigen Kolleginnen und Kollegen stecken in einem Dilemma. Sie versuchen, den Kollaps der Krankenhäuser infolge der vielen Covid-Patienten zu verhindern und gleichzeitig für die vielen Erkrankten und Verletzten ohne Covid zu sorgen, von denen es auch in dieser Zeit mehr als genug gibt.“

                                                                                                                                                                                    Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen im BNC stehen bereit, in Absprache mit den Kliniken Patienten mit chirurgischen Erkrankungen und ambulanten Operationen zu übernehmen. Dabei werden sie unterstützt von ihren Medizinischen Fachangestellten, die der Politik übrigens nicht mal einen Corona-Bonus wert waren. „Neben dem Impfen, woran sich unsere Kollegen fast flächendeckend beteiligen, wollen wir den Krankenhäusern auf diese Weise den Rücken freihalten, damit sie sich auf die adäquate Behandlung der schwerkranken Fälle konzentrieren können“, betonte Henniger. Schließlich hatte sich schon nach dem ersten Lockdown und dem damit verbundenen Aussetzen vieler elektiver Eingriffe gezeigt, dass das Verschieben der Behandlung vermeintlicher Bagatellen im schlimmsten Fall zu irreversiblen Schäden führt.

                                                                                                                                                                                    Der BNC mit seinen regionalen ANC ist gern bereit, an der Koordination zwischen Kliniken und niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen mitzuwirken. „Auch Patienten ohne Covid dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden!“, mahnte der BNC-Vorsitzende.

                                                                                                                                                                                      Jeder von uns niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen kennt die Situation: Ein Notfallpatient mit einer blutenden Wunde steht an der Anmeldung unserer Praxis. Akutpatienten wie er werden natürlich priorisiert versorgt. Es gilt also, die Wundversorgung vorzubereiten, den Patienten abzuschirmen, ihn zu lagern und überwachen. Nur noch schnell die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen… und da passiert es. Systemabsturz! Heute schon zum fünften Mal.

                                                                                                                                                                                      Dabei habe ich als Praxisbesitzer doch alles richtig gemacht: In meiner Praxis findet man die neueste Hardware – und zwar nicht nur in einfacher Ausführung, sondern gleich fünfmal angeschafft, um die Praxisabläufe besser zu gestalten (davon viermal auf eigene Kosten). Wir haben immer alle aktuellen Updates aufgespielt. Alle Mitarbeiterinnen wurden X-mal eingewiesen. Vor uns steht der uns gewogene der Patient. Unsere Dokumentation, das Monitorring, ja später die Abrechnung – alles hängt an der fehlenden Möglichkeit, den Fall jetzt zügig anzulegen. Nachdem schon solche Routineeingaben nicht zuverlässig funktionieren, soll nun auch noch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf den Weg gebracht werden?

                                                                                                                                                                                      Wir müssen immer mehr elektronische Dokumentation und Datenverarbeitung bewältigen. All dies wurde im Wesentlichen als Vorschriften und auf Wunsch der Krankenkassen eingeführt. Es geht um das Sammeln von Daten zu Abrechnungszwecken, zur Lenkung von Patientenströmen. Aber eben nicht um die bessere Versorgung unserer chirurgischen Notfallpatienten. Denn sonst würde mir die Versicherungskarte schnell alle notfallrelevanten Daten – wie Allergien, Unverträglichkeiten, Blutverdünnung etc. – präsentieren. Genau das kann sie aber aktuell nicht! Stattdessen also soll die magische Karte eAU-tauglich werden. „Nun gut, kann sie auch nicht“, sage ich. „Geht wunderbar“, sagt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

                                                                                                                                                                                      Anruf bei meinem EDV-Dienstleister: Der eingangs erwähnte Systemabsturz beim Einlesen der eGK ist „aufgrund einer Programmierungsstörung“ aufgetreten. „Ein Einzelfall“, versichert man mir. Im Kollegen-Chat erfahre ich allerdings, dass alle anderen in letzter Zeit ähnliche Probleme hatten. Das klingt alles zunächst einmal relativ harmlos, ist aber nur eine Facette einer besonders dunklen Seite der Innovationen, die die ärztliche Kunst und das Arbeiten zugrunderichten. Statt die Arbeit meiner wertvollen Mitarbeiterinnen besser zu honorieren, investiere ich Geld in Hardware, die aus Dank dafür nicht funktioniert, zumindestens in keinen Fall zuverlässig. Dabei ist Zuverlässigkeit genau das, was ich für die Versorgung des Notfallpatienten brauche.

                                                                                                                                                                                      Wenn die Technik mal wieder streikt – und nicht nur dann – ist die einzige Rettung meine ‚Perle‘ an der Anmeldung und im OP. Ihre Lohnsteigerungen und die ihrer ebenso unverzichtbaren Kolleginnen werden schon lange nicht mehr über unsere Vergütung via EBM oder GOÄ abgebildet. Mal abgesehen davon, dass der Tariflohn schon seit langer Zeit nicht mehr konkurrenzfähig mit der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst ist.

                                                                                                                                                                                      Wir werden unter Androhung von Strafmandaten gezwungen, in Hardware statt in ‚Perlen‘ wie unsere Helferinnen zu investieren. Aus Sicht des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) muss diese fatale Entwicklung zeitnah ein Ende haben: Wer bestellt, der bezahlt! Wer high-End-EDV mit maximalen Datenschutz haben möchte, der soll auch high-End-Hardware und EDV zur Verfügung stellen und 1:1 dafür bezahlen. Wir sind schon viel zu lange in Vorleistung gegangen. Unsere Aufgabe ist es, high-End-Praxisangestellte und ärztliche Kunst auf höchsten Niveau zu bieten. Das können wir, und das tun wir mit Leidenschaft.

                                                                                                                                                                                      Über den Autor

                                                                                                                                                                                      Dr. Frank Sinning ist stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC). Er ist Facharzt für Chirurgie, spezielle Unfallchirurgie, Notfallmedizin und in Nürnberg niedergelassen. In seiner Kolumne ‚Aufreger des Monats‘ widmet er sich regelmäßig mit spitzer Feder aktuellen Ärgernissen aus dem chirurgischen Berufsalltag.
                                                                                                                                                                                      Kontakt: drfranksinning@t-online.de

                                                                                                                                                                                        Wenn es um die politische Interessenvertretung geht, zählen nicht allein überzeugende sachliche Argumente. Auch die Größe der vertretenen Gruppe ist entscheidend, damit ein ärztlicher Berufsverband in der Öffentlichkeit sowie in entsprechenden Entscheidungsgremien Gehör findet. Aus diesem Grund haben sich der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen (BNKD) dazu entschlossen, durch eine Mitgliedschaft des BNKD im BNC die Verbesserung der ambulanten chirurgischen und kinderchirurgischen Versorgung künftig stärker in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der Politik zu bringen. Bei der Mitgliederversammlung des BNKD am 18. September 2021 in Lübeck unterzeichneten die Vorsitzenden der beiden Verbände einen entsprechenden Kooperationsvertrag.

                                                                                                                                                                                        Für den BNC bedeutet der Beitritt des BNKD zum einen eine Vergrößerung des Kreises seiner Mitglieder und damit auch seines politischen Einflussbereichs. „Doch ebenso wichtig ist es uns, mithilfe des BNKD kinderchirurgische Expertise einzubinden und das fachliche Spektrum unseres Verbands zu erweitern“, betonte der BNC-Vorsitzende Jan Henniger, niedergelassener Chirurg aus Frankfurt a. M. Für den BNKD erklärte dessen Vorsitzender Dr. Ralf Lippert, niedergelassener Kinderchirurg aus Bremen: „Von unserem Anschluss an den BNC, der als größerer Verband in den Gremien der Selbstverwaltung vertreten ist, versprechen wir uns, dass unsere speziellen kinderchirurgischen Interessen und Anliegen künftig mehr Aufmerksamkeit erfahren.“

                                                                                                                                                                                        Daneben erhalten die Mitglieder des BNKD nun auch Zugang zu diversen BNC-Mitgliederkonditionen und auch die Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche‘, die der BNC gemeinsam mit dem Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) herausgibt. Auch den jährlich von BNC und BAO ausgerichteten Bundeskongress Chirurgie kann der BNKD nun mit als Forum für den fachlichen und politischen Austausch nutzen.

                                                                                                                                                                                        Über den BNKD

                                                                                                                                                                                        Der BNKD ist der Berufsverband der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie, in deren Praxen das gesamte Spektrum der ambulanten kinderchirurgischen Versorgung angeboten und jährlich etwa 50.000 ambulante Operationen bei Kindern in Vollnarkose vorgenommen werden, die vielen Kindern einen Klinikaufenthalt ersparen. Auch Verletzungen im Kindesalter einschließlich Kindergarten- und Schulunfälle werden in den BNKD-Praxen fachärztlich versorgt. Um ein hohes Niveau ambulanter kinderchirurgischer Versorgung gewährleisten und erweitern zu können, bedarf es neben der täglichen Praxisarbeit eines berufs- und sozialpolitischen Engagements für die Kinder und ihre Eltern.

                                                                                                                                                                                        Kontakt zum BNKD

                                                                                                                                                                                        Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) 03831 351805, info@kinderchirurgie.com www.kinderchirurgie.com

                                                                                                                                                                                          Die Corona-Pandemie hat der Bevölkerung vor Augen geführt, welchen Stellenwert Hygiene für die öffentliche Gesundheit hat. Doch auch im normalen Versorgungsalltag geben z. B. chirurgische Praxen viel Geld aus, um die strenge Auflagen für Maßnahmen zum Infektionsschutz zu erfüllen. Allerdings werden diese Hygienekosten von den Krankenkassen nicht bezahlt. Der BNC beteiligt sich am aktuellen Protest des SpiFa gegen diese fehlende Bereitschaft der Kassen, notwendige Hygienekosten zu übernehmen.

                                                                                                                                                                                          Pressemitteilung des BNC vom 16. August 2021. Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Das bekommen insbesondere chirurgische und andere operativ tätige Arztpraxen zu spüren. Doch mit den regulären Pauschalen, die für chirurgische Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden, lassen sich diese gestiegenen Kosten längst nicht mehr decken. Auch die jüngst von den gesetzlichen Krankenkassen für alle Praxen gezahlten Hygienezuschüsse in Höhe von rund 98 Millionen Euro reichen nicht aus: Bei rund 102.000 Praxen in Deutschland ergibt dies eine jährlich zusätzliche Vergütung in Höhe von rund 960 Euro pro Jahr und Praxis. „Angesichts von durchschnittlich über 50.000 Euro Hygienekosten in ambulant operierenden Praxen ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, kritisierte der BNC-Vorsitzende Jan Henniger mit Blick auf jüngste Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

                                                                                                                                                                                          Der BNC unterstützt daher die aktuelle Kampagne des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa), mit die angeschlossenen 34 Mitgliedsverbände auf diese eklatante Unterfinanzierung hinweisen. Zum Start dieser Hygienekampagne erklärte Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied im SpiFa e.V. und Präsident des Berufsverbandes der deutschen Urologen e.V. (BvDU): „Hygiene wird nicht nur in einer Pandemie gebraucht, sie ist essenzieller Bestandteil der medizinischen Versorgung der Menschen in Deutschland. Die Fachärztinnen und Fachärzte sind seit mehreren Jahren mit immer höheren Hygiene-Aufwendungen in der Versorgung konfrontiert, welche nicht mehr adäquat in der Leistungsvergütung abgebildet werden. Wir können dies so nicht mehr hinnehmen und leisten; daher fordern wir die gesetzlichen Krankenkassen auf, mit sachlich fundierten Vorschlägen an den Verhandlungstisch zurückzukehren.“

                                                                                                                                                                                          Mit Beginn dieser Woche werden der SpiFa und die Mitgliedsverbände des SpiFa in abgestimmten und konzertierten Aktionen in den nächsten acht Wochen bundesweit auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugehen und in den Dialog über gestiegene Aufwendungen und die Nicht-Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen thematisieren, als auch bestimmte Leistungen nicht mehr im gewohnten Ausmaß anbieten oder nicht durchführen. Die Versicherten werden dabei um Unterstützung gegenüber ihrer Krankenkasse aufgefordert werden. Letztendlich gilt es hier, das Patientenwohl in Sachen Hygiene und Infektionsschutz zu sichern.

                                                                                                                                                                                            Pressemitteilung des BNC vom 8.7.2021. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) übt deutliche Kritik an den aktuellen Forderungen der AOK im Vorfeld der Bundestagswahl. Anstatt das ambulante Gesundheitssystem mit enger geschnürten Budgets und vermehrten Kontrollen sowie Regressen zu gängeln, sollte die AOK lieber überlegen, wie man eine Krankenkasse schlank führt und ob die Gelder des Kontrollapparats nicht besser bei der Versorgung ihrer Patienten angelegt sind.

                                                                                                                                                                                            Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) übt deutliche Kritik an den aktuellen Forderungen der AOK im Vorfeld der Bundestagswahl. Anstatt das ambulante Gesundheitssystem mit enger geschnürten Budgets und vermehrten Kontrollen sowie Regressen zu gängeln, sollte die AOK lieber überlegen, wie man eine Krankenkasse schlank führt und ob die Gelder des Kontrollapparats nicht besser bei der Versorgung ihrer Patienten angelegt sind.

                                                                                                                                                                                            Hamburg, 8. Juli 2021. „Mehr Budgetierung und mehr Regresse sind die Lösung der AOK für eine gute Versorgung ihrer Mitglieder. Es ist schon sehr dreist, diese Forderung in Zeiten von Ärztemangel und im Anschluss an eine Pandemie zu erheben, während der unser Gesundheitsminister das ganze ambulante System ohne Rücksicht auf die darin Arbeitenden an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht hat.“ Mit diesen Worten erteilt der Vorsitzende des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC), Jan Henniger, dem aktuellen Papier „Neue Nähe für ein gesünderes Deutschland“, in dem die AOK ihre Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2021 darstellt, eine klare Absage.

                                                                                                                                                                                            Mit Blick auf die ambulante Versorgung fordert die Krankenkasse darin zum einen, kurzfristig wieder mehr Leistungen in den budgetierten Teil der Gesamtvergütung zurückzuführen. Sie nennt dabei explizit auch Leistungen, die seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorungsgesetztes (TSVG) im Jahr 2019 extrabudgetär gefördert werden. „Das TSVG war für uns ein Kraftakt und wird hier dargestellt als Bereicherungsmaschiene der Niedergelassenen“, ärgert sich Henniger. Doch damit nicht genug: Daneben möchte die AOK vermehrte Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen für alle Leistungserbringer im ambulanten Sektor durchsetzen, die ihrer Einschätzung nach derzeit nur noch unter erschwerten Bedingungen stattfinden können. Auch diese Forderung ist für den BNC-Vorsitzenden völlig unverständlich: „Budgetierung und Regresse sind die Hauptgründe, warum junge Ärztinnen und Ärzte sich nicht niederlassen. Wir kämpfen seit Jahren darum, den Nachwuchs dennoch für die Niederlassung zu begeistern, damit auch die Menschen auf dem Land weiter zuverlässig ärztlich betreut werden. Und dann so etwas!
                                                                                                                                                                                            Will die AOK wirklich am Ärztemangel und schlecht versorgten Patienten schuld sein?“

                                                                                                                                                                                            Mit unattraktiven Rahmenbedingungen wie Budgetierung und Regressandrohung ist auch die Vorstellung der AOK zur besseren regionalen Koordination und Zusammenarbeit der Leistungserbringer in den verschiedenen Sektoren Makulatur: „Wie sollen Sektoren kooperieren, wenn es niemanden mehr gibt, der dort arbeiten will? Man kann noch so viele Gremien, Sachbearbeiterstellen und Arbeitsplätze in den Krankenkassen schaffen. Was letztlich zählt, ist gute Medizin, die für jeden Patienten erreichbar ist. Und das ist unser Job“ betont Henniger. Sein Appell an die AOK: „Also denken Sie lieber darüber nach, wie man eine Krankenkasse schlank führt und ob die Gelder des Kontrollapparats nicht besser bei der Versorgung Ihrer Versicherten angelegt sind. Aber desillusionieren Sie nicht noch die Menschen, die sich Tag für Tag sich um kranke Menschen kümmern!“

                                                                                                                                                                                              Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat heute klargetellt, dass sich auch die Fachärztinnen und Fachärzte in der Niederlassung flächendeckend an der Impfung der Bevölkerung beteiligen. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen teilt diese Einschätzung: Auch in chirurgischen Praxen wird gegen Corona geimpft, damit die Impfk ampagne an Fahrt aufnimmt.

                                                                                                                                                                                              „Nachdem nunmehr die Distribution der Impfstoffe auch in die Facharztpraxen weitesgehend reibungslos läuft, nehmen auch die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte an der Impfung der Bevölkerung teil und leisten so im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie Ihren Beitrag auf dem Weg zur wohnortnah erfolgenden Impfung möglichst großer Teile der Bevölkerung“, erklärte Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des Spitzenverbands Fachärzte (SpiFa) in Berlin. Der SpiFa stellte am Donnerstag mit seinen Mitgliedsverbänden klar, dass sich auch die Fachärztinnen und Fachärzte an der flächendeckenden Impfung der Bevölkerung beteiligen. „Die sehr einseitige Kommunikation in den Medien mit der Aussage dass Hausärzte nun impfen würden, irritiert die Patienten“, ergänzte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann.

                                                                                                                                                                                              „Mit der Unterstützung durch 40.000 Facharztpraxen nimmt die Impfkampagne gemeinsam mit den Hausärzten in Deutschland nun richtig Fahrt auf. Durch die sichtbar steigenden Impfstoffmengen werden wir die in den letzten Wochen noch zu bewältigende Mangelsituation bald hinter uns lassen und die bisher notwendige Priorisierung kann zeitnah eingestellt werden“, erklärte Lindemann weiter. Wie der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) betont, beteiligen sich auch niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen an der Impfkampagne: „Impfungen können auch in chirurgischen Praxen durchgeführt werden. Schon jetzt gibt es in unseren Reihen viele Kolleginnen und Kollegen, die Impfungen in großer Zahl durchführen, um die Impfkampagne zu beschleunigen“, erklärte der BNC-Vorsitzende Jan Henniger dazu.

                                                                                                                                                                                              Der SpiFa richtete erneut einen Apell an alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, sich impfen zu lassen und bekräftigte nochmals, dass mit der Entscheidung über die Zulassung durch die EMA hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen. Dies gelte auch für das Vakzin von AstraZeneca. Darüber hinaus unterstütze der SpiFa die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach Beendigung der Priorisierung, sobald das Impfen in den Arztpraxen angelaufen ist.

                                                                                                                                                                                                Hamburg, 2. März 2021. In einer digital ausgerichteten außerordentlichen Delegiertentagung am 26. Februar 2021 wurde mit dem in Frankfurt niedergelassenen Chirurg Jan Henniger ein neuer BNC-Vorsitzender gewählt. Die Neuwahl war erforderlich geworden, nachdem der bisherige Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann seinen altersbedingten Rückzug aus seiner ärztlichen Tätigkeit sowie seinen politischen Ämtern bekanntgegeben hatte. Bei einer weiteren Delegiertentagung, die für Juni 2021 als Präsenzveranstaltung in Kassel geplant ist, sollen zudem die Ämter weiterer Vorstandsmitglieder neu besetzt werden, die sich aus der Berufspolitik zurückziehen möchten.

                                                                                                                                                                                                Mit seinem neuen Vorsitzenden leitet der BNC einen Generationswechsel ein. Entsprechend sieht Jan Henniger eine seiner Hauptaufgaben auch darin, sich intensiv um den chirurgischen Nachwuchs zu bemühen: „Ich möchte bereits Medizinstudierende für das Fach Chirurgie und die Niederlassung begeistern. Hierfür ist es wichtig, dass viel mehr junge Kolleginnen und Kollegen ihre Weiterbildung im ambulanten Setting und im Verbund mit Kliniken absolvieren können“, beschreibt er seine Ziele. „Auch unter unseren Mitgliedern möchte ich vor allem die jüngeren Chirurginnen und Chirurgen für die Verbandsarbeit gewinnen.“ Hierfür will der neue BNC-Vorsitzende bestehende Netzwerke pflegen und neue Kontakte zu den Vertretern anderer Berufsverbände und Interessensgruppen knüpfen.

                                                                                                                                                                                                Für seine neue Aufgabe bringt Jan Henniger langjährige Erfahrung in der Berufs- und Standespolitik mit. Er ist Mitglied der Vertreterversammlung der KV Hessen und hat als Mitglied der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen mehrfach am Deutschen Ärztetag teilgenommen. Seit 2019 ist er stellvertretender Vorsitzender des Hessischen Chirurgenverbandes (HCV), daneben ist er auch Mitglied im Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC). Jan Henniger studierte Humanmedizin in Frankfurt am Main, wo er auch von 1999 bis 2006 seine Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie absolvierte. Von 2006 bis 2014 arbeitete er als Ärztlicher Leiter des Medizinischen Versorgungszentrum Frankfurt Höchst, seit 2014 ist er in Frankfurt als Chirurg niedergelassen und mittlerweile in einer chirurgisch-orthopädischen Berufsausübungsgemeinschaft tätig. Er führt die Zusatzbezeichnungen „Notfallmedizin“ und „Fachgebundene Röntgendiagnostik“ und ist Hygienebeauftragter Arzt in seiner Einrichtung. Seine Behandlungsschwerpunkte sind die Hernien- und Portchirurgie, daneben Wundmanagement, Chirurgie der Haut und Unterhaut sowie Unfallchirurgie.

                                                                                                                                                                                                Jan Henniger wird zum 1. April 2021 die Amtsgeschäfte seines Vorgängers übernehmen. Dieser sieht seinen Nachfolger gut gerüstet für den Posten des BNC-Vorsitzenden: „Ich bin mir sicher, dass der BNC bei Jan Henniger in guten Händen sein wird“, erklärt Dr. Christoph Schüürmann. „Ich habe meine Arbeit als erster Vorsitzender immer gern ausgeübt und bedanke mich bei allen Mitgliedern und Kooperationspartnern für ihr Vertrauen, ihre Anregungen und ihre Mitarbeit.“

                                                                                                                                                                                                Hinweis an die Redaktionen: Ein druckfähiges Portraitfoto von Jan Henniger schicken wir Ihnen auf Anfrage gern zu – kurze Mail (siehe unten) genügt.

                                                                                                                                                                                                  Die Politik kommt nicht einmal ihren gesetzlich verankerten Pflichten gegenüber den Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst nach. Warum sollte sie also den vertragsärztlichen Bereich unterstützen? Praxisinhaber gelten als Unternehmer – und nur mit betriebswirtschaftlichem Denken können sie überleben, so das Fazit, das der Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann, in seinem Leitartikel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in puncto All-Inclusive-Mentalität. Das vollständige Heft kann man hier herunterladen und lesen.

                                                                                                                                                                                                  Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                                                                                                                                                                                                  „Lieblingsmix“, so heißt bei uns in Hessen eine Musiksendung im Radio, die ich mir ab und zu auch gerne anhöre. Der Themenmix, den ich heute ansprechen möchte, macht deutlich weniger Freude, aber das kennen Sie ja von mir.

                                                                                                                                                                                                  Es ist leider nichts Neues, dass es bei der Verteilung von Geld für notwendige Investitionen und Ausgaben im Gesundheitswesen nur selten gerecht zugeht, dass wir niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier häufig leer ausgehen und bei uns alles schon eingepreist ist. Doch auch bei den Begrifflichkeiten gerät oft einiges durcheinander, aktuell etwa beim Thema monistische vs. duale Finanzierung. Hintergrund sind (inhaltlich gerechtfertigte) Forderungen verschiedener Berufsgruppen in der Niederlassung, die von Gesundheitsexperten und sogar von Kammervertretern geteilt werden. Nicht nur – aber auch – im Zusammenhang mit Corona, sondern auch grundsätzlich als Antwort auf das Krankenhauszukunftsgesetz geht es dabei um eine verstärkte Förderung der ambulanten niedergelassenen Medizin.

                                                                                                                                                                                                  Spielballvarianten im Graubereich

                                                                                                                                                                                                  Nun wissen wir alle, dass die Länder als Verantwortliche seit Jahren ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Mitfinanzierung der Krankenhäuser, etwa in puncto Investitionen, schlichtweg nicht nachkommen. Dieses in meinen Augen nahezu kriminelle Verhalten führt dazu, dass auch redliche Krankenhausleitungen gezwungen sind, diese anfallenden Investitionen aus den Fallvergütungen zu generieren, die dafür überhaupt nicht vorgesehen sind.

                                                                                                                                                                                                  Die Spielballvarianten, die daraus naturgemäß folgen und sich mindestens im Graubereich bewegen, kennen wir alle – und die sind wiederum Lohn und Brot für Medizinische Dienste sowie Staatsanwaltschaften, je nach dem. Ich will die Krankenhausleitungen, insbesondere deren Verwaltungen, nicht pauschal in Schutz nehmen, aber diese seit Jahrzehnten bestehenden Gesetzesübertretungen der Länder, bei denen der Bund bislang untätig zuschaut und sich auf diese Weise mitschuldig macht, sind streng genommen die eigentliche Ursache für den gesamten Abrechnungsschlamassel in den Krankenhäusern – von kriminellen schwarzen Schafen mal abgesehen. Dass es die in allen Branchen, sogar in Staatsanwaltschaften gibt, dürfen wir in Hessen übrigens gerade sehr unrühmlich erleben.

                                                                                                                                                                                                  Aber weiter im Text: Es geht auch um die massiv gestiegenen und weiter wachsenden IT-Kosten, wobei die finanziellen Auswirkungen der geplanten IT-Sicherheitsrichtlinie noch nicht einmal eingepreist sind, die als Einzelposten alles andere im Erlebensfall ‚überstrahlen’ wird, und zwar Jahr für Jahr. Die Krankenhäuser bekommen Zusatzzahlungen für gestiegene IT-Kosten, wir Niedergelassenen bislang nicht. Dasselbe Muster findet man bei den gestiegenen Hygienekosten infolge der Neuauflagen von Hygieneverordnungen der Länder: Zusatzzahlungen an die Krankenhäuser, bei uns Niedergelassenen stellen sich die Kostenträger allerdings weiter taub. Wer hierzu noch Fragen hat, kann sich getrost einmal die letzte Analyse des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) zu Gemüte führen, das die erheblichen Zusatzkosten durch Corona, Terminmanagement und IT analysiert hat.

                                                                                                                                                                                                  Mehraufwand in Arztpraxen gilt quasi als Hobby

                                                                                                                                                                                                  Der verwaltungstechnische Mehraufwand, den wir in unseren Praxen zur Einrichtung der gesamten TSVG-Varianten betreiben müssen, wird von den Krankenkassen ganz offensichtlich auch als unser Hobby (wir sind ja Ärzte) angesehen. Die Kassen selbst entnehmen währenddessen ihren eigenen Mehraufwand wie selbstverständlich in voller Höhe aus den Mitgliedsbeiträgen ihrer Versicherten.

                                                                                                                                                                                                  Zu Beginn der Pandemie und auch jetzt noch verzeichnen wir deutlich mehr akute Absagen von vorher fest gebuchten Arztterminen durch Patientinnen und Patienten. Damit sind stets finanzielle Verluste für die Ärzteschaft verbunden, die seitens der Kostenträger allerdings überhaupt nicht berücksichtigt und nur kaum thematisiert werden. Das scheinen eher Schicksalsschläge wie Sturm, Feuer oder Platzregen zu sein.

                                                                                                                                                                                                  Aufregung über Probleme, die eigentlich keine sind

                                                                                                                                                                                                  Und genau in Zeiten wie diesen gibt es eine Kammer, deren Vorsitzender sich dadurch hervortut, den Begriff ‚Assistenzarzt‘ abschaffen zu wollen. Die Bezeichnung soll durch den Begriff ‚Arzt bzw. Ärztin in Weiterbildung‘ ersetzt werden, um die volle Anerkennung dieser Arztgruppe deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Es ist mir unbegreiflich, mit welchen Petitessen sich manche beschäftigen – gerade angesichts der aktuellen wirklichen Herausforderungen, die wir alle kennen.

                                                                                                                                                                                                  Hinzu kommt, dass die Begriffe ‚selbstständig‘ und ‚Assistenz‘ in meinen Augen ohnehin nicht korrekt verwendet werden. Auch der Assistenzarzt arbeitet als Arzt freiberuflich, wenngleich nicht selbstständig, da seine Vorgesetzten Oberärzte und Chefärzte ihm gegenüber weisungsbefugt sind (unabhängig davon, ob sie ihrer Aufgabe korrekt nachkommen oder nicht). Kommen sie ihrer Aufgabe nicht nach, muss der Assistenzarzt unfreiwillig selbstständig arbeiten, das wäre dann der eigentliche Vorwurf! Also, mir hat in meiner Weiterbildungszeit vieles nicht gefallen, aber ich persönlich war zumindest über weite Strecken meiner Assistenzarztzeit mehrmals froh, dass Vorgesetzte als fertige Fachärzte meine damaligen Fehler noch gerade rechtzeitig korrigiert haben.

                                                                                                                                                                                                  Nun, es fehlen noch einige weitere wichtige Details! So ist die Ärzteschaft derzeit verärgert über den Vorstoß, dass Apotheker in Zukunft nicht nur werden impfen dürfen, sondern dafür auch deutlich (ein Drittel) mehr Geld bekommen sollen als Ärztinnen und Ärzte für die entsprechende Impfleistung bisher. So ärgerlich diese Diskussionen auch sind, handelt es sich dennoch eigentlich um Nebenschauplätze.

                                                                                                                                                                                                  Viel wichtiger angesichts der jüngsten Entwicklung auf dem politischen Parkett und den Umfragewerten der einzelnen Parteien ist ein aktuelles Positionspapier der Grünen von vier Autorinnen aus der AG Gesundheit und Pflege. Darunter findet sich mit Kirsten Kappert-Gonther (vorher niedergelassene Psychotherapeutin) auch eine ärztliche Kollegin. In ihrem Positionspapier fordern die Grünen unter anderem ganz unverhohlen mehr verbindliche Kompetenzen der Länder auch für die Organisation der sektorenübergreifenden Versorgungsplanung, da bislang die bestehende Krankenhausplanung ohne Bezug zu den ambulanten Angeboten bestünde.

                                                                                                                                                                                                  Staatsmedizin in Reinkultur

                                                                                                                                                                                                  Dafür werden gesetzliche Regelungen angemahnt. Für die Umsetzung sollen Landesgremien (§90a SGB V) zuständig sein, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nur noch eine unbedeutende Minderheit darstellen (!). Gleichzeitig sollen diese Gremien zukünftig gemeinsame Grundsätze für die Versorgungs- und Krankenhausplanung definieren, auf deren Basis die Versorgung in Ländern und Regionen geplant werden soll. Ich kann nur sagen: Staatsmedizin in Reinkultur, KVen ade, Gratulation, Frau Kappert-Gonther!

                                                                                                                                                                                                  Die 93. Gesundheitsministerkonferenz (Amtschefkonferenz, ACK) hat sich am 2. September 2020 im Rahmen der Pandemiebekämpfung unter anderem auch zum ambulanten Bereich geäußert. Darin ergeht man sich in der Fantasie, dass die Länder gemeinsam Kriterien hinsichtlich der Ausstattung und der Ausbildung des Personals von Covid-19-Schwerpunktpraxen erstellen werden. Außerdem wird eine Zertifizierung einzelner Praxen als infektiologische Zentren gefordert. Weiterhin sollen verbindliche Verfahren zur Praxisorganisation geschaffen werden, die helfen, eine epidemische Situation künftig besser (!) zu bewältigen. Dazu gehören aus Sicht der Länder klare Anweisungen, wie im Falle einer epidemischen Lage durch Änderung der Organisation die Ansteckungsgefahr in einer Praxis reduziert werden kann. Sodann, nur damit die gesamte ‚Qualität’ des Ergebnisses der ACK deutlich wird, werden noch Drohnenversand von Medikamenten empfohlen sowie die Erhöhung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung geplant.

                                                                                                                                                                                                  Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht

                                                                                                                                                                                                  Wenn das ganze Thema nicht so ernst wäre, könnte man laut lachen oder verzweifeln, welch geballte Kompetenz dort versammelt zu sein scheint. Fassen wir einmal zusammen: Diejenigen, die zu Beginn der Pandemie und aus unserer Sicht immer noch komplett versagt haben, genau diese Politikerinnen und Politiker wollen uns jetzt ‚beraten’. Dabei waren sie es, die nicht nur uns Niedergelassene – aber uns an erster Stelle, denn immerhin wurden sechs von sieben Covid-19-Patienten im ambulanten Bereich versorgt – ohne ausreichende Schutzkleidung auf alle Patienten (die daran unschuldig sind) losgelassen haben. Das ist meines Erachtens nicht nur scheinheilig und zynisch, hier wird außerdem der Bock zum Gärtner gemacht.

                                                                                                                                                                                                  An der verbreiteten Kritik zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beteilige ich mich nicht. Wie überall gibt es auch dort fähige und unfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber bei der bisherigen massiven Unterbesetzung und dem Umfang der Aufgaben vor der Pandemie war das allein schon theoretisch nicht zu schultern. Nur wenn man das herausragende Lob der Kanzlerin über den ÖGD aus dieser Perspektive betrachtet, kann man es ertragen. Nicht zu ertragen ist hingegen, dass sie im selben Zuge die eigentlichen Macher in der Pandemie, nämlich die niedergelassenen Ärzteinnen und Ärzte, mit keinem Wort erwähnt hat. Ich habe das an anderer Stelle ‚pfui Mutti’ genannt.

                                                                                                                                                                                                  Warum erzähle ich Ihnen das alles? Nun, Politik und Kostenträger erlauben sich den fehlenden Respekt und die mangelnde finanzielle Würdigung, die ich in den Beispielen der vorangegangenen Zeilen geschildert habe, schlicht deshalb, weil sie es können. Anders als im Falle des ÖGD und der Krankenhäuser sind sie nicht gesetzlich verpflichtet, uns Niedergelassene in gleicher Weise zu unterstützen. Und wenn sie bei den Krankenhäusern und dem ÖGD ihrer gesetzlichen Verpflichtung schon ungenügend nachkommen, ohne dafür vor Gericht zu landen, dann können wir erst recht nicht auf Unterstützung hoffen. In unserem Fall heißt es ganz einfach: Das ist unternehmerisches Risiko, stellen Sie sich darauf ein, es wird keine Hilfe von außen kommen.

                                                                                                                                                                                                  Von der Herkunft als Heiler Abstand nehmen

                                                                                                                                                                                                  In einer vertragsärztlichen Praxis von heute allerdings kommt man leider nur noch mit unternehmerischem Denken wirklich weiter. Das liegt an der grundsätzlichen Struktur unserer Vergütungsregelwerke. So ist in der Vergütungssystematik der Krankenhäuser, dem DRG-System, neben besseren Kostenerstattungen ein bescheidener Gewinn mit einkalkuliert. Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gibt es den Arztlohn für die spezifische ärztliche Tätigkeit nach Zeitkalkulation sowie den technischen Leistungsanteil (auch auf Zeitbasis), eine mögliche Gewinnposition sucht man hingegen vergeblich. Zum Teil wird behauptet, er sei im Arztlohn enthalten. Auch das unternehmerische Risiko, das der Praxisinhaber trägt, ist nicht im kalkulatorischen Arztlohn enthalten, sondern ganz offensichtlich Privatvergnügen. Hier sind in der Vergangenheit grobe Fehler gemacht worden, an denen die Kostenträger bis heute freudestrahlend festhalten.

                                                                                                                                                                                                  Will man heute als Praxisinhaber zurechtkommen bzw. überleben, muss man deutlich mehr über das ‚System‘ wissen. Man muss von seiner Herkunft als Heiler mehr Abstand nehmen, sich den ökonomischen Regeln anpassen, sich in seinem Bundesland, in seiner Region ernsthaft auf seine unverzichtbare Rolle als ehemals ungelernter Kaufmann besinnen und alle betriebswirtschaftlichen und betrieblichen Varianten ergebnisoffen bedenken. Die eigentliche Rolle als Arzt und Heiler, für die wir ausgebildet und vorgesehen sind, haben uns der Staat und seine Erfüllungsgehilfen, die Krankenkassen, längst geraubt.

                                                                                                                                                                                                  Mit den besten kollegialen Grüßen

                                                                                                                                                                                                  Ihr Christoph Schüürmann, 1. Vorsitzender BNC

                                                                                                                                                                                                    Hamburg, 10. November 2020. Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein haben vollkommen überraschend und ohne sachliche Gründe den seit 14 Jahren bewährten Fördervertrag für das Ambulante Operieren gekündigt und verabschieden sich damit komplett von dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär’. Dieses Desaster trifft alle operativ tätigen Ärztinnen und Ärzte, die sich dieser politisch so häufig eingeforderten Maxime verpflichtet fühlen. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) e. V. unterstützt deren Protest ausdrücklich. Diese Operateurinnen und Operateure haben in den vergangenen Jahrzehnten auf eigene Kosten ambulante OP-Zentren aufgebaut und bieten dort seit langem deutlich kostengünstiger als im stationären Bereich ambulante Eingriffe und Operationen an.

                                                                                                                                                                                                    Für die Bevölkerung sind die ambulanten Operationseinheiten nicht mehr wegzudenken, das zeigen mehrere Millionen Operationen, die in ambulanten Einheiten der Vertragsärzte jedes Jahr durchgeführt werden mit übrigens sensationell niedrigen Infektionsraten. Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann kritisierte die Kündigung durch die Kostenträger daher scharf: „Die Vertreter der Krankenkassen in Nordrhein gebärden sich in meinen Augen als reine Geldhändler – mit allen zugehörigen persönlichen Eigenschaften. Sie wollen ganz offensichtlich weder etwas über moderne und kostengünstige Versorgung wissen, noch verstehen sie diese. Stattdessen verkünden sie das Ergebnis der jüngsten Honorarverhandlungen als Erfolg mit dem beinahe schon zynischen Hinweis, dass man sich doch in allen wesentlichen Punkten einigen konnte und dass ein Problempunkt – nämlich die fehlende Einigung über die Fortsetzung der Förderverträge zum Ambulanten Operieren – nicht die ‚gute Vertragspartnerschaft’ verändern könne. Was für ein Unsinn!“

                                                                                                                                                                                                    Ebenso unverständlich ist für Schüürmann, dass die Krankenkassen sich damit brüsten, die Vertragsärztinnen und -ärzte hätten durch den frühzeitigen Honorarabschluss schon jetzt Planungssicherheit in der Corona-Pandemie: „Das ist aus meiner Sicht an Unverschämtheit nicht zu überbieten! Die Kolleginnen und Kollegen haben jetzt frühzeitig Planungssicherheit darüber, dass nach der Weigerung der Kassen, die gestiegenen Hygienekosten infolge neuer Hygieneverordnungen zu übernehmen, nun ausgerechnet in Zeiten der Corona-Pandemie ihre Leistungen noch einmal geringer vergütet werden sollen.“

                                                                                                                                                                                                    Der BNC-Vorsitzende wies darauf hin, dass in nahezu keinem europäischen Land die Preise für ambulante Operationen so unvergleichlich niedrig sind wie in Deutschland. „Auch sitzen in kaum einem anderen Land in Europa die Krankenkassen in solch edlen Palästen mit Klimatisierung, flimmerfreien Bildschirmen und rückenadaptierten Sesseln, um sich – wie jetzt in Nordrhein – von ihrer bequemen Position aus vollständig von der Versorgungsverantwortung zu verabschieden.“

                                                                                                                                                                                                    Schüürmann betonte: „Wir brauchen nicht erst seit heute ganz dringend eine umfassende Reform der Krankenkassen. Leitende Positionen und die dortigen Entscheidungsgremien dürfen nur durch Personen mit einem vollkommen anderen Anforderungsprofil besetzt werden, in dem u. a. gehörige medizinische Kenntnisse nachzuweisen sind, damit solche brokerartigen Entscheidungen zukünftig nicht mehr möglich sind. Selbstverwaltung heißt für mich nicht, dass ein Teil davon keine medizinische Ahnung hat, aber derart gravierende versorgungsrelevante Entscheidungen treffen darf!“

                                                                                                                                                                                                      Im Bundesgesundheitsministerium herrscht aktuell offenbar das Motto „Masse statt Klasse“. Denn Neuerungen wie die Telematikinfrastruktur und Gesetze wie das TSVG sind ebenso unausgegoren wie ungerecht. Für die handwerklichen Fehler soll – wen wundert‘s – mal wieder die Ärzteschaft haften und bezahlen. Der Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann, geht in seinem Leitartikel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ auf verschiedene aktuelle gesetzliche Neuerungen ein – insbesondere auf die immer wieder neuen Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur. Das vollständige Heft kann man hier herunterladen und lesen.

                                                                                                                                                                                                      Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                                                                                                                                                                                                      es ist kein Spahn’sches Gesetz, über das wir reden müssen, es ist vielmehr eine Gesetzesmaschinerie, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) inzwischen produziert. Im Schnitt kommt jeden Monat ein neues Gesetz heraus, viele zusätzlich überfrachtet mit diversen Omnibusinhalten, die noch mehr zur Verwirrung beitragen. Man kann sicher niemandem im BMG Faulheit unterstellen, doch der gesunde Menschenverstand muss einem doch sagen, dass ein solches Über-Tempo die unverzichtbare und vorausgesetzte Sorgfalt im Gesetzgebungsprozess sicher nicht fördert, in meinen Augen sogar ausgebremst.

                                                                                                                                                                                                      Das bekannteste Beispiel aktuell ist die Zwangsanbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bzw. der gesetzliche Auftrag zur Digitalisierung, verbunden mit der Verfügung, bei Nichtbefolgen das vertragsärztliche Honorar zu kürzen. Nach einem sind es nunmehr 2,5 Prozent, um die Ärztinnen und Ärzten das Honorar gekürzt wird, wenn sie ihre Praxen nicht an die TI anschließen.

                                                                                                                                                                                                      Bestraft wird, wer Patientendaten schützt

                                                                                                                                                                                                      Dies gilt völlig unabhängig von den Gründen für den verweigerten TI-Anschluss. Wir werden also auch dann bestraft, wenn wir die bislang verfügbare Technik für unausgegoren halten und deshalb nicht mit den uns anvertrauten Patientendaten digital „herumspielen“ und sie vor Missbrauch schützen wollen. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) diese fragwürdigen Honorarkürzungen umsetzen müssen, finde ich skandalös!

                                                                                                                                                                                                      Dabei versuchen allenthalben Computerexperten dem Ministerium um Herrn Spahn klarzumachen, dass die Sicherheit sensibler Patientendaten in der TI noch längst nicht gegeben ist. Doch bislang reagierten die verantwortlichen Regierungsstellen stets mit Ignoranz und Negierung auf die Warnungen der Experten. Dabei sollte doch eines völlig klar sein: Entweder sorgt der Staat für ausreichende Sicherheitsstandards und übernimmt auch die Haftung für diese, oder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger an ihren Daten müssen im Sozialgesetzbuch so eingeschränkt werden, dass sie zu den verfügbaren technischen Möglichkeiten „passen“ – eine Variante, die mir erhebliche Bauchschmerzen bereiten würde.

                                                                                                                                                                                                      Auch die Kompatibilität der TI mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss der Staat als unmittelbarer (Stichwort Digitale Versorgung Gesetz, DVG) aber auch als mittelbarer Gesetzesgeber (DSGVO) gewährleisten. Wir Ärztinnen und Ärzte haben dafür keine Aus- oder Weiterbildung durchlaufen, eine professionelle Beurteilung ist uns nicht möglich.

                                                                                                                                                                                                      Gesundheits-Apps für befindlichkeitsgestörte Gesunde

                                                                                                                                                                                                      Ich habe manchmal den Eindruck, dass Herr Spahn freudestrahlend glaubt, sich auf einer Computerspielmesse zu befinden und geradezu verliebt in seine sogenannten Gesundheits-Apps auf der Spielerkonsole Smartphone ist. Meine Behauptung: Derartige Apps sind – bis auf einige sehr sinnvolle Ausnahmen – nichts für wirklich Kranke, sondern eher etwas für befindlichkeitsgestörte Gesunde und deren Lifestyle. Diese sind naturgemäß in der Überzahl und damit auch wichtige Wählerinnen und Wähler. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!“

                                                                                                                                                                                                      Es kann doch nicht sein, dass aufgrund des beklagenswert steinzeitlichen deutschen Digitalstandards, der immer noch auf dem Niveau von Fred Feuerstein herumdümpelt, nun wir Ärztinnen und Ärzte die haftungsbeladenen Deppen der Nation sind. Nicht wir sind schließlich verantwortlich für die digitale Misere, sondern nur die fast alles aussitzenden Politiker und Politikerinnen. Dennoch sollen wir es als Beta-Tester und Erfüllungsgehilfen für die Regierung „richten“, eine derzeit noch nicht für Gesundheitsdaten produzierbare angemessene Datensicherheit herzustellen und aufrecht erhalten zu müssen – und das auch noch mit den höchst sensiblen Gesundheitsdaten!

                                                                                                                                                                                                      Auch für die Mehrkosten müssen die Praxen geradestehen

                                                                                                                                                                                                      Nach der Logik des BMG versteht es sich natürlich quasi von selbst, dass alle Risiken und Unwägbarkeiten sowie anstehende Doppelarbeiten (etwa Rezepte parallel in einer elektronischen und einer Papierversion) in der geplanten digitalen Welt, die zu zusätzlicher Arbeit und zu Mehrkosten führen, wir Praxisinhaber als die letztlich Verantwortlichen begleichen dürfen. Denn für unsere Mehrausgaben auf diesem Gebiet ist mal wieder kein Geld vorgesehen.

                                                                                                                                                                                                      Dazu passt auch die jüngste Forderung der möglicherweise noch unerfahrenen Stefanie Stoff-Ahnis aus dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands nach einem „Modernisierungsschub in den Arztpraxen“ (siehe Pressemitteilung vom 7. Januar 2020, Kurzlink: tinyurl.com/uxzklsp), insbesondere in Bezug auf ihre digitalen Möglichkeiten, die doch sinngemäß selbstverständlich sein sollten angesichts der gewandelten Lebenswirklichkeit der modernen Menschen.

                                                                                                                                                                                                      Sie erwähnt dabei allerdings nicht, dass die GKV und auch ihr Spitzenverband die Kosten für digitale Modernisierung in ihren eigenen Reihen einfach von den Versichertengeldern in voller selbst gewählter Höhe abzweigen, während sie nicht bereit sind, Krankenhäusern und Arztpraxen die Kosten für die notwendigen zusätzlichen Investitionen – etwa für die Datensicherheit – vollständig zu ersetzen.

                                                                                                                                                                                                      Chaos Computer Club entdeckt regelmäßig Sicherheitslücken

                                                                                                                                                                                                      Es ist doch nicht auszudenken, was passiert, wenn individuelle Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten und dann von diversen Wirtschaftszweigen verwendet oder verkauft werden. Durch eine zentrale Speicherung werden jedoch dafür die besten Voraussetzungen geschaffen. Das wird ein Dorado für alle Hacker auf dieser Welt! Die haben ja wohl einen Knall in Berlin! Ich bin deshalb unter anderem dem Chaos Computer Club (CCC) sehr dankbar, dass er immer wieder auf die massiven Schwachstellen des Gesamtvorhabens hinweist. Zuletzt hatte der CCC Ende 2019 gezeigt, dass Unbefugte sich problemlos angeblich sichere Dokumente wie den elektronischen Arztausweis und die elektronische Chipkarte beschaffen konnten (siehe auch Seite 22).

                                                                                                                                                                                                      Selbst große Firmen, die ganze IT-Abteilungen unterhalten, erleben in Sachen Datensicherheit immer wieder ihre blauen Wunder. Wie sollen wir, die wir mehrheitlich in Einzelpraxen und damit vergleichsweise sehr kleinen Unternehmen arbeiten, dies in gleicher Weise meistern? Das ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.

                                                                                                                                                                                                      Offene Sprechstunde ist gerade in der Chirurgie absurd

                                                                                                                                                                                                      Ein weiteres Thema, das uns akut auf den Nägeln brennt, ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Hier geht Herr Spahn in einer übergriffigen Art und Weise vor, die mehr als eine Beleidigung für unseren freien Beruf ist. Er befiehlt uns unter anderem, fünf offene Sprechstunden pro Sitz und Woche zusätzlich anzubieten und gegenüber unserer KV auszuweisen. Ich habe mir in meinen kühnsten berufspolitischen Träumen nicht vorstellen können, dass jemand in Deutschland mit seinen über eine Milliarde Arztkontakten pro Jahr auf eine solche Idee kommt. Gerade in der Chirurgie ist das vollkommen absurd.

                                                                                                                                                                                                      Spahn erklärte hierzu zwar sinngemäß, unsereins wäre ja gar nicht betroffen, wenn wir sowieso mehr arbeiten als die neue Mindestsprechzeit es vorsieht. Doch dieser Kommentar entwickelt sich inzwischen immer mehr zum zynischen Hohn, zumindest für die Einzelpraxen. Schließlich gehen erfahrene Juristen wie etwa der BDC-Justiziar Dr. Jörg Heberer davon aus, dass Terminpatienten nicht in der offenen Sprechstunde behandelt werden dürfen. Dies würde eine künstliche Untätigkeit für die chirurgischen Kolleginnen und Kollegen bedeuten, die regelhaft an der Grenze ihrer Möglichkeiten arbeiten – wobei die vertane Zeit dann anschließend nachzuarbeiten wäre. Zu so einem Quatsch darf es auf keinen Fall kommen.

                                                                                                                                                                                                      Massive Eingriffe in Persönlichkeitsrechte von Praxisinhabern

                                                                                                                                                                                                      Außerdem wäre das eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit mehreren Sitzen arbeiten, die grundsätzlich parallel eine Terminsprechstunde weiterlaufen lassen können. Es geht außerdem um eine Benachteiligung von operierenden Fächern wie der Chirurgie gegenüber „Gesprächspraxen“. In unserer Fachrichtung sind OP-Termine langfristig zu planen, um das OP-Programm kompakt und wirtschaftlich an mehreren Tagen pro Woche effizient zu gewährleisten, da findet sich neben dem „Restprogramm“ nun einmal kein Platz für freie Stunden. Vielmehr kollidieren die neuen Anforderungen dann auch noch mit der Verpflichtung gegenüber den Berufsgenossenschaften. Verunfallte Patientinnen und Patienten können ja während der offenen Sprechzeiten nicht abgewiesen werden, oder Herr Spahn? Solche Praxen (erst Recht in der Form von Einzelpraxen) hätten von der im TSVG verankerten Verpflichtung zu offenen Sprechstunden ausgenommen werden müssen.

                                                                                                                                                                                                      In der Sache sollte einmal gründlich über eine Verfassungsbeschwerde nachgedacht werden. Dabei bin ich dann wirklich gespannt, ob das inzwischen von deutschen Richtern häufig nahezu stereotyp verwendete Moment der Höherrangigkeit des Gemeinwohls der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei diesem massiven Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte als Praxisinhaber eingesetzt werden wird.

                                                                                                                                                                                                      Mit den besten kollegialen Grüßen

                                                                                                                                                                                                      Ihr Christoph Schüürmann, 1. Vorsitzender BNC

                                                                                                                                                                                                        Hamburg, 10. Dezember 2019. Seit mehr als zwei Jahren arbeitet eine Kommission der Bundesärztekammer an einer neuen Version der GOÄ, welche die ärztliche Gebührenordnung endlich auf den neuesten Stand bringen soll. Doch wie die neue GOÄ als Rechtsverordnung letztlich umgesetzt wird, darauf hat die Bundesärztekammer nur sehr bedingt Einfluss. Der Vorsitzende des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann, greift dieses Thema in seinem Leitartikel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ auf. Das vollständige Heft kann man hier herunterladen und lesen.

                                                                                                                                                                                                        Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                                                                                                                                                                                                        Wir Ärztinnen und Ärzte lernen an dem Beispiel des Entwurfs der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Szene kurz „GOÄ neu“ genannt, einmal mehr den Umstand kennen, dass der Staat selbst schon lange keine „Freundschaft“ mehr zu uns hegt. Wir haben zwar als freier Beruf ein Recht auf eine eigene Gebührenordnung, aber wie genau die aussieht, das ist offensichtlich nicht genau genug geregelt. Der Staat versucht nun mit allen Mitteln und auf verschiedenen Ebenen, die zukünftigen Ausgaben für seine zunehmend alternden Beamten zu begrenzen, und der Adressat dafür sind wir.

                                                                                                                                                                                                        Zurzeit, und das heißt seit mehr als zwei Jahren verstärkt, versuchen die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter der Bundesärztekammer mit wirklich übermenschlichen Kräften und Durchhaltevermögen, eine Entwurfs-Version der „GOÄ neu“ in vielen Einzel- und gemeinsamen Gesprächen mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden unter den vorgegebenen staatlichen Regularien zu erstellen.

                                                                                                                                                                                                        Dabei treffen sie auf uns Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Fachgebiete und Subspezialitäten, deren Vorstellungen teilweise nicht unterschiedlicher sein können und ebenfalls zum Teil einen Zusammenhang zu den vorgegebenen Bedingungen nicht mehr erkennen lassen, die mittelbar längst von staatlicher Seite entschieden sind und nicht mehr verändert werden können. Das heißt, der Prozess der Plausibilisierung der verschiedenen Eingaben ist ein sehr wichtiger Zwischenschritt, um nicht in „Nimmerland“ zu enden.

                                                                                                                                                                                                        Analogziffern führen zu Konflikten mit Kostenträgern

                                                                                                                                                                                                        Über 4000 neue Gebührenordnungspositionen und über 1.000 Zuschlagsziffern der verschiedenen Fächer müssen aufgrund der deutlich geänderten Systematik mit weitreichender Zusammenfassung und Pauschalierung bislang bestehender Einzel- oder Zusatzleistungen mit der jetzigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ganz genau verglichen werden, einschließlich der inzwischen verwendeten Analogziffern. Diese führen ja bekanntermaßen zu immer mehr Konflikten mit den privaten Kostenträgern.

                                                                                                                                                                                                        Dann muss eine ziemlich komplizierte Transkodierung unter Berücksichtigung auch aller Kostenstellen durchgeführt werden, wobei für eine Leistung der mit der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe konsentierte Korridor von 5,8 Prozent (+/- 0.6 Prozent) Ausgabensteigerung (erwarteter Preiseffekt) pro Versichertem nicht zu überschreiten ist. Die Anzahl der Leistungen ist nicht begrenzt, beispielsweise bei Mehrinanspruchnahme, der Korridor gilt für die Monitoringphase von drei Jahren.

                                                                                                                                                                                                        Wichtig ist dabei: Steigerungen aufgrund von Alterung, Morbidität, medizinischem Fortschritt (Innovationen) oder Änderungen bei der Anzahl der Versicherten oder Ärzte unterfallen nicht dem Korridor und bleiben damit unberücksichtigt.

                                                                                                                                                                                                        Wenn es nicht so ernst wäre, muss man das angesichts der teilweise noch existierenden Bewertungen aus dem Jahre 1982 (!!!) sowie aus der letzten Reform für das Labor 1996 (!) für einen absoluten Witz halten, aber so ist das halt mit der Freundschaft. Wenn einem das nicht passt, muss man eben umschulen, zum Politiker reicht es allemal…

                                                                                                                                                                                                        Ziffern sind zwischen alter und neuer GOÄ nicht vergleichbar

                                                                                                                                                                                                        Auch die geänderte Systematik der bisherigen Einzelleistungsvergütungen mit Pauschalierung und damit Integration nahezu aller notwendigen Begleitleistungen in die Hauptleistung ist ein Problem, so kann man die Ziffern „GOÄ alt“ und Entwurf „GOÄ neu“ eigentlich in unseren chirurgischen Fächern nicht mehr sicher vergleichen.

                                                                                                                                                                                                        Dabei habe ich noch nicht erwähnt, dass ja auch geplant ist, die sprechende Medizin teilweise zu Lasten der technischen Leistungen zu stärken, das ist Absurdistan! Mir ist vollkommen unklar, wie wir darauf reagieren sollen, etwa an den zunehmend teuren Hygienekosten sparen? Wir Chirurginnen und Chirurgen betreiben in der technischen Ausstattung keinen Luxus. Was wir anwenden, ist für den Eingriff notwendig oder/und ist vorgeschrieben. Da ist nichts zu ändern!

                                                                                                                                                                                                        Dann werden wir uns an eine Reihe neuer Begriffe und deren Funktionen gewöhnen müssen, etwa die „Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ“. Diese soll unter anderem zuständig sein für die jährliche kontinuierliche Aktualisierung der GOÄ und die Beurteilung bzw. Empfehlung der zukünftigen Analogziffern. Gewöhnungsbedürftig sind auch die Vorgaben des robusten Einfachsatzes samt Kriterien für die Abweichung davon, daneben außerdem die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen“, deren Mitglieder durch das Bundesgesundheitsministerium berufen wurden.

                                                                                                                                                                                                        Zusammenlegung zweier gänzlich verschiedenen Systeme

                                                                                                                                                                                                        Diese sollen bis Ende dieses Jahres Empfehlungen für ein künftiges Vergütungssystem abgeben. Dabei wird ernsthaft über eine Zusammenlegung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), sprich: einem relativen Verteilungssystem von fiktiv vorhandenem Geld für angefallene ärztliche Leistungen mit quotierter Auszahlung, mit der GOÄ, die per Definition tatsächlich eine Gebührenordnung darstellt, nachgedacht. Mathematisch bzw. inhaltlich ist dieser Vergleich von Äpfeln mit Birnen eigentlich gar nicht möglich, aber die Kommission wird sich schon irgendetwas einfallen lassen – egal, ob es geht.

                                                                                                                                                                                                        Zur Verdeutlichung: Die Bundesärztekammer produziert derzeit eine ärztliche Entwurfsversion der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die noch abschließend mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe konsentiert werden muss. Im Erfolgsfall wird sie noch der Wissenschaftlichen Kommission zur Kenntnis gegeben, wobei bisher vollkommen unbekannt ist, in welche Richtung dort gerade gesegelt wird.

                                                                                                                                                                                                        Doch damit nicht genug: Auch das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundesregierung muss im letzten Schritt die konsentierte Entwurfsversion noch genehmigen bzw. verordnen, es wird nämlich immer wieder vergessen, dass die GOÄ eine Rechtsverordnung ist, die der Staat erlässt. Sie sehen, es gibt eigentlich kaum noch Hürden… Zusammengefasst: Ich möchte mit dieser Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer nicht tauschen müssen, Respekt!

                                                                                                                                                                                                        Wenn es etwas wesentlich Neues gibt, werden wir Sie informieren. Nutzen Sie für die Diskussion über unsere Vergütungssituation, die Rahmenbedingungen unserer vertragsärztlichen Tätigkeit sowie andere berufspolitische Themen – und nicht zu vergessen natürlich den kollegialen Austausch – auch den Bundeskongress Chirurgie, der im kommenden Jahr vom 7. bis 8. Februar in Nürnberg stattfindet (nähere Infos hierzu siehe Seite 14).

                                                                                                                                                                                                        Mit den besten kollegialen Grüßen

                                                                                                                                                                                                        Ihr Christoph Schüürmann, 1. Vorsitzender BNC

                                                                                                                                                                                                        Kontakt

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                                                                                                                                                                                                        und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

                                                                                                                                                                                                        Empfehlen Sie uns weiter
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                                                                                                                                                                                                        und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.