Mitglieder des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), niedergelassene Chirurgen bundesweit sowie Mitglieder des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) finden in diesen Tagen die druckfrische Ausgabe ihrer gemeinsamen Verbandszeitschrift ‚Chirurgen Magazin + BAO Depesche’ in ihrem Briefkasten. Im neuen Heft kritisieren der BNC-Vorsitzende Jan Henniger und BAO-Präsident Dr. Christian Deindl in ihren Leitartikeln die jüngsten Lauterbach’schen Gesetzesinitiative in Gestalt des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKVFinStG) inklusive Abschaffung der erst vor drei Jahren eingeführten Neupatientenregelung. In der Rubrik ‚Berufspolitik’ ist außerdem ein Interview mit der in Kahla (Thüringen) niedergelassenen Chirurgin Dr. Heike Dorow zu lesen, die an der Universitätsklinik Jena für die fächerübergreifende ambulante Lehre zuständig ist und sich für mehr Lehrpraxen im ambulanten Bereich einsetzt. Desweiteren findet sich dort eine Einführung in den vieldiskutierten, aber bislang nur unscharf definierten Begriff der Hybrid-DRG aus der Feder von Dr. Karsten Braun, niedergelassener Orthopäde/Unfallchirurg aus Wertheim (Baden-Württemberg).

    In der Rubrik ‚Regionales‘ stellen wir weitere Kandidaten aus drei KV-Bezirken vor, die für die Vertreterversammlungen (VV) in ihren jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen kandidieren – und präsentieren eine Reihe chirurgischer Vertreter, die sich bereits einen Sitz in ihrer jeweiligen regionalen KV-VV sichern konnten.

    In der Rubrik ‚Service‘ geht BNC-Justiziar Jörg Hohmann der Frage nach, inwieweit die Nutzung von OP-Tupfern mit eingearbeitetem Röntgenkontraststreifen einen Regress beim Sprechstundenbedarf rechtfertigt. Der Rechtsanwalt Tobias List von der Berliner Kanzlei kwm Rechtsanwälte, die den BAO juristisch berät, ordnet ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts ein, das über die Zulässigkeit der Anstellung von Vertragsärzten im eigenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu befinden hatte. Und Abrechnungsexperte Dr. Dieter Haack setzt seine Reihe zur korrekten Abrechnung nach UV-GOÄ fort.

    In der Rubrik ‚Medizin‘ finden sich im Schwerpunkt Kinderchirurgie zunächst ein Porträt des Berufsverbands Niedergelassener Kinderchirurgen (BNKD) vom BNKD-Vorsitzenden Dr. Ralf Lippert, Kinderchirurg aus Bremen. Es folgen eine Abhandlung von Dr. Edo Awani, Kinderchirurg aus Ravensburg, zur Indikationsstellung beim kindlichen Nabelbruch, ein Hintergrundbeitrag zu den Besonderheiten der ambulanten Kindertraumatologie von Dr. Marc J. Jorysz, Kinderchirurg aus Traunstein, und eine kindertraumatologische Kasuistik von Elena Mastragelopulu, Kinderchirurgin aus Bielefeld. Außerdem stellen wir das jüngst vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) prämierte Projekt ped-SOAP-M vor, das an der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zur Verbesserung der Sicherheit bei Kinderanästhesien entwickelt wurde. Für proktologisch Interessierte hält das Heft einen Kongressbericht über das 16. Symposium ‚Aktuelle Proktologie‘ von Dr. Daniel Sterzing, Chirurg und Proktologe aus Berlin, bereit.

    Das vollständige Heft können Sie als pdf-Datei auch hier herunterladen. Wir freuen uns wie immer über Anregungen für die Zukunft sowie Kommentare und konstruktive Kritik. Nehmen Sie gern mit der Redaktion Kontakt auf.

    Weitere Beiträge - Archiv - Aktuelles

    Kontakt

    Anruf E-Mail

    Vorbestellen

    Service

    Social Media

    LinkedIn

    Öffnungszeiten

    Webseite übersetzen

    Wählen Sie die jeweilige Flagge aus, um die Seite zu übersetzen.

    Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

    Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
    Mehr erfahren

    Inhalt laden

    Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
    und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

    Empfehlen Sie uns weiter
    Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.
    Webseite übersetzen

    Wählen Sie die jeweilige Flagge an, um die Seite zu übersetzen.

    Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

    Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
    Mehr erfahren

    Inhalt laden

    Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
    und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.