Die seit Dezember 2023 mögliche telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist aktuell vor dem Hintergrund eines hohen Krankheitsstandes in Deutschland in die Diskussion geraten. Das Gesundheitsministerium hat eine Überprüfung der Regelungen angekündigt (Deutsches Ärzteblatt 20.01.2026). Hier bleibt abzuwarten, ob die derzeitigen Regelungen aufgehoben oder geändert werden.

    Das gilt derzeit bei den Voraussetzungen für eine Telefon-AU
    Eine AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese ist nur bei bekannten Patienten möglich. Als „persönlich bekannt“ gilt ein Patient, wenn er in der Praxis oder bei einem Hausbesuch früher unmittelbar ärztlich untersucht wurde. Dieses kann bei BAGen oder MVZ auch durch einen Kollegen erfolgt sein und auch aufgrund einer anderen Erkrankung. Eine zeitliche Einschränkung gibt es hierzu nicht.

    Außerdem muss sich der Patient am Telefon authentifizieren, zum Beispiel durch Abgleich mit den Daten der Versichertenkarte sowie die telefonische Abfrage von Patientendaten (zum Beispiel Geburtsdatum, Wohnanschrift, letzter Kontakt etc.).

    Im Gegensatz zur Telefon-AU während der Corona-Pandemie ist die jetzige Telefon-AU nicht ausdrücklich auf bestimmte Erkrankungen beschränkt. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Dieses kann in geeigneten Fällen auch per Videosprechstunde festgestellt werden.

    Dauer der AU
    Eine Erstbescheinigung sollte nur bis zu 5 Kalendertagen ausgestellt werden. Bei einer Fortdauer der AU muss der Patient die Praxis aufsuchen. Eine Verlängerung der AU (sogenannte Folgebescheinigung) aufgrund eines Telefonkontaktes ist nicht möglich. Eine Folgebescheinigung per Telefon kann allerdings ausgestellt werden, wenn der Arzt den Patienten zuvor in der Praxis oder beim Hausbesuch untersucht und eine AU wegen derselben Krankheit festgestellt hatte. Eine zeitliche Begrenzung wie bei der erstmaligen AU-Feststellung gibt es zwar nicht. Wegen der Einschränkung auf „Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen“ sollte die Folgebescheinigung aber auch nur bis zu 5 Kalendertagen ausgestellt werden.

    Kein Anspruch auf Telefon-AU
    Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonische AU. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, den Patienten telefonisch krank zu schreiben, trifft in jedem Fall die/der behandelnde Ärztin/Arzt. Ist keine hinreichende sichere Beurteilung der AU bei einer telefonischen Konsultation möglich, sind die Patienten auf eine persönliche Untersuchung in der Praxis zu verweisen.

    Kein Einlesen der eGK
    Die eGK muss für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht eingelesen werden. War der Patient in dem Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

    Die Portokosten der AU-Bescheinigung an den Patienten können über die Kostenpauschale Nr. 40128 abgerechnet werden (die Vergütung wurde ab dem 01.10.2025 auf 0,96 € erhöht).

    Bescheinigung für Kinder
    KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, dass seit dem 18.12.2023 auch eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden kann. Dafür gelten die gleichen Maßstäbe wie für die Telefon-AU. Für den Versand der Bescheinigung nach Muster 21 kann die Kostenpauschale 40129 EBM abgerechnet werden (die Ziffer wurde rückwirkend ab dem 01.01.2025 auf 0,96 € erhöht).

    Unterschied AU-Feststellung in der Videosprechstunde
    Bei bekannten Patienten kann die Feststellung einer AU seit Oktober 2020 auch per Videosprechstunde erfolgen. Eine Einschränkung auf Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, gibt es nicht. Die erstmalige Feststellung einer AU kann für maximal 7 Kalendertage bescheinigt werden. Für unbekannte Patienten ist seit Januar 2022 ebenfalls eine AU-Feststellung im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Eine erstmalige AU-Feststellung sollte jedoch höchstens für 3 Kalendertage erfolgen.

    Kontakt: Jörg Hohmann

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