Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2026 – L 5 KA 1208/25
Ein Arztwechsel in einer BAG hat keine Auswirkungen auf die in Baden-Württemberg bis Ende 2022 begrenzte Förderung von Neupatienten.
In Baden-Württemberg wurde die Praxisneugründung zur optimierten Patientenversorgung mit Zuschlägen bei der Behandlung gefördert. Ziel war es, durch die extrabudgetäre Vergütung den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung für Neupatienten zu fördern. Wird jedoch bei einem Wechsel eines Gesellschafters einer zweigliedrigen BAG die Praxis an demselben Praxissitz nahtlos fortgeführt, ist davon auszugehen, dass der gesamte Patientenstamm unverändert und durchgehend weiter behandelt wird. Damit sei typischerweise gerade nicht verbunden, dass Neupatienten gewonnen werden. Die Förderung könne in diesen Fällen nicht erfolgen, denn die Regelung sei nicht streng zulassungsrechtlich, sondern nach ihrem Zweck auszulegen.
Kontakt: Jörg Hohmann