Die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherungen haben dem Gesundheitsministerium eine weiterentwickelte Version des GOÄ-Reformentwurfs vorgelegt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Der Entwurf soll einer kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Version entsprechen. Damit könnte ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01.01.2028 erreichbar bleiben.
Die überarbeitete Version des GOÄ-Reformentwurfs fasst 1.049 Seiten und ist in voller Länge bei der Bundesärztekammer abrufbar: Reformentwurf
Kontakt: Jörg Hohmann
Weitere Beiträge - Aktuelles
- „Typisches OP-Risiko“ kann unabhängig von der Häufigkeit vorliegen
- Die ärztliche Leichenschau: Pflicht, Haftung und Abrechnung
- Handhygiene: Künftig kein warmes Wasser erforderlich
- Keine Krankenhausleistung, wenn ein Honorararzt das Leistungsgeschehen bestimmt
- Cannabis: Patientenerfolg im Eilverfahren wird zur Regressfalle