Das Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ wurde mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026 beendet.
Die Dokumentationspflicht zum einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsmanagement endet rückwirkend zum 28. Februar 2025.
Im Jahr 2026 besteht keine Dokumentationspflicht mehr für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte.
Sie erhalten im Sommer 2026 letztmalig die Ergebnisberichte zu ihren potentiell verursachten postoperativen Wundinfektionen.
https://www.g-ba.de/beschluesse/?unterausschuss=3&aufgabenbereich=19