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Die Ärzte
Zeitung schrieb am 1.2.2012:
Ambulante Ops werden sehr
wohl kontrolliert
Ein "Spiegel"-Bericht hat eine Diskussion um die Qualität der
ambulanten Operationen entbrannt. Der Vorwurf: Es gibt keine
Kontrollinstanzen. Das wollen die niedergelassenen Operateure nicht auf
sich sitzen lassen.
BREMEN (ava). Kein Bereich der ambulanten Versorgung ist so
engmaschig geregelt und staatlich überprüft wie das Ambulante Operieren.
Darauf weisen die Berufsverbände der ambulanten Operateure im Gespräch mit
der "Ärzte Zeitung" hin.
Eine Diskussion um die Qualität der ambulanten Operationen ist nach einem
Bericht des "Spiegel" entbrannt. Das Magazin berichtet in seiner aktuellen
Ausgabe über dramatische Fehler einer Fachärztin für Anästhesie, die
mittlerweile zum dritten Mal wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung
vor Gericht steht.
Drei Menschen - ein vierjähriger Junge, eine 44-jährige und eine
78-jährige Frau - waren zwischen 1994 und 2009 im Zusammenhang mit
ambulanten Operationen in einer Bonner Praxis für Orthopädie gestorben.
Den Vorwurf, es gebe keine Kontrollinstanzen beim Ambulanten Operieren,
wiesen Vertreter der Berufsverbände der ambulanten Operateure zurück.
"Haben ein reines Gewissen"
Zusätzlich zu den verbindlichen Regelungen unterziehen sich fast alle
niedergelassenen Operateure freiwilligen Qualitätssicherungsprogrammen, so
der Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen Dr. Jörg-Andreas
Rüggeberg.
Die Patientensicherheit werde von allen Seiten überwacht, sagt der
Präsident des Bundes Ambulantes Operieren, Dr. Axel Neumann. "Das ist
sinnvoll und gut. Wir haben ein reines Gewissen."
"Qualitätskontrollen werden in vieler Hinsicht durchgeführt, von
Begehungen der Operationssäle bis zu Qualitätskontrolle der
Kassenärztlichen Vereinigungen", erklärt der Präsident des Berufsverbandes
Niedergelassener Chirurgen, Dr. Dieter Haack.
Er verwies auf die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
zusammengefassten und auch regelmäßig kontrollierten Regelungen zum
Ambulanten Operieren: "Die Vorgaben, die wir erfüllen müssen, reichen vom
Infektionsschutzgesetz über das Medizinproduktegesetz , und das
Arzneimittelgesetz, die Biostoffverordnung, Röntgenverordnung und das
Transfusionsgesetz bis hin zum Arbeitsschutzgesetz und zur
Arbeitsstättenverordnung."
Haack stellte fest, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren
deutlich geringer sei als im Krankenhaus. Gleiches gelte, so Haack, für
die Arbeitsunfähigkeitszeiten.
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