Es schrieb das Deutsche Ärzteblatt am 18. Oktober 2011:

Niedergelassene Chirurgen fordern Pflicht zur Zweitmeinung

Hamburg – Viele der 14,9 Millionen Operationen in deutschen Krankenhäusern könnten prinzipiell ambulant erfolgen, gehen aber im Augenblick mit einem stationären Aufenthalt einher. Diese Auffassung vertritt der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).

Er bezieht sich dabei auf die jüngst vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentliche OP-Statistik für 2010. Diese zeigt, dass die Zahl der Operationen in deutschen Krankenhäusern 2010 um 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. „Es ist nicht verwunderlich, wenn zunehmend die Patienten ins teure Krankenhaus wandern, wenn man den ambulanten Operateuren dauernd Knüppel zwischen die Beine wirft“, kritisierte BNC-Präsident Dieter Haack.
Die gleiche Leistung werde im Krankenhaus besser vergütet als in der niedergelassenen OP-Praxis. Hinzu komme die Budgetierung aller Zusatzleistungen beim ambulanten Operieren, die bei stationärer Versorgung nicht anfalle. „Unser System könnte Milliarden einsparen, wenn bei planbaren Eingriffen vor einer Klinikeinweisung die Zweitmeinung eines ambulanten Operateurs verbindlich vorgeschrieben wäre“, forderte Haack.

Als Beispiele nannte er arthroskopische Operationen am Gelenkknorpel und an den Menisken, welche laut Statistischem Bundesamt mit 281.177 Eingriffen auf Platz zwei der gesamten OP-Statistik stehen. Ähnliches gelte für die Entfernung von Osteosynthesematerial mit 178.098 Eingriffen (Platz elf) und der Verschluss von Leistenhernien mit 176.693 Operationen auf (Platz zwölf).