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Es schrieb
das Deutsche Ärzteblatt am 18. Oktober 2011:
Niedergelassene Chirurgen
fordern Pflicht zur Zweitmeinung
Hamburg – Viele der 14,9 Millionen Operationen in deutschen Krankenhäusern
könnten prinzipiell ambulant erfolgen, gehen aber im Augenblick mit einem
stationären Aufenthalt einher. Diese Auffassung vertritt der Berufsverband
Niedergelassener Chirurgen (BNC).
Er bezieht sich dabei auf die jüngst vom Statistischen Bundesamt (Destatis)
veröffentliche OP-Statistik für 2010. Diese zeigt, dass die Zahl der
Operationen in deutschen Krankenhäusern 2010 um 5,2 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr gestiegen ist. „Es ist nicht verwunderlich, wenn zunehmend die
Patienten ins teure Krankenhaus wandern, wenn man den ambulanten
Operateuren dauernd Knüppel zwischen die Beine wirft“, kritisierte
BNC-Präsident Dieter Haack.
Die gleiche Leistung werde im Krankenhaus besser vergütet als in der
niedergelassenen OP-Praxis. Hinzu komme die Budgetierung aller
Zusatzleistungen beim ambulanten Operieren, die bei stationärer Versorgung
nicht anfalle. „Unser System könnte Milliarden einsparen, wenn bei
planbaren Eingriffen vor einer Klinikeinweisung die Zweitmeinung eines
ambulanten Operateurs verbindlich vorgeschrieben wäre“, forderte Haack.
Als Beispiele nannte er arthroskopische Operationen am Gelenkknorpel und
an den Menisken, welche laut Statistischem Bundesamt mit 281.177
Eingriffen auf Platz zwei der gesamten OP-Statistik stehen. Ähnliches
gelte für die Entfernung von Osteosynthesematerial mit 178.098 Eingriffen
(Platz elf) und der Verschluss von Leistenhernien mit 176.693 Operationen
auf (Platz zwölf).
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