|
Das
Deutsche Ärzteblatt schrieb am 21. Juni 2011:
Chirurgen protestieren gegen
spezialärztliche Versorgungsebene
Berlin – Gegen die sogenannte spezialfachärztliche Versorgung, wie sie
im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsgesetzes vorgesehen ist, wehrt
sich der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).
Grund für die Ablehnung sei, dass dem Gesetzentwurf zufolge ausschließlich
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über das Leistungsspektrum und den
Zugang von Fachärzten zu dieser neuen Versorgungsschiene entscheiden soll.
„Diese gehört in die Hände der Bundesärztekammer, denn die kontrolliert
die fachärztliche Weiterbildung und die Qualität in allen
Versorgungsebenen“, sagte der BNC-Präsident Dieter Haack. Er betonte, es
sei falsch dem G-BA als politisch gesteuerter Institution derart viel
Macht einzuräumen.
„Unter dem Druck politischer Sparziele wird der G-BA viele niedergelassene
Fachärzte von der spezialfachärztlichen Versorgung ausschließen“, warnte
er. Der BNC kritisierte zudem das komplizierte Prozedere: Der G-BA lege
die Qualitätsvorgaben fest, niedergelassene Fachärzte müssten sich bei
ihrer Landesbehörde, bei den Landesverbänden der Krankenkassen, der
Kassenärztlichen Vereinigung und der Landeskrankenhausgesellschaft
anmelden und dies für einige wenige Leistungen, die ebenfalls der G-BA
festlege. „Hier entsteht ein neues Bürokratiemonstrum“, sagte der
BNC-Präsident.
Darüber hinaus widerspreche die „spezialfachärztliche Versorgung“ dem
Gedanken einer gleichberechtigten Kooperation zwischen ambulantem und
stationärem Sektor. Niedergelassene Fachärzte müssten alle Investitionen
für die Ausstattung und die Qualitätssicherung in ihren Praxen aus eigener
Tasche finanzieren, während Krankenhäuser von ihren Trägern bezuschusst
würden. „Der geplante Investitionskostenabschlag von fünf Prozent für
Leistungen am Krankenhaus kann dieses Ungleichgewicht nicht einmal
ansatzweise beseitigen“, so Haack.
|