Das Deutsche Ärzteblatt schrieb am 21. Juni 2011:

Chirurgen protestieren gegen spezialärztliche Versorgungsebene

Berlin – Gegen die sogenannte spezialfachärztliche Versorgung, wie sie im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsgesetzes vorgesehen ist, wehrt sich der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).

Grund für die Ablehnung sei, dass dem Gesetzentwurf zufolge ausschließlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über das Leistungsspektrum und den Zugang von Fachärzten zu dieser neuen Versorgungsschiene entscheiden soll.

„Diese gehört in die Hände der Bundesärztekammer, denn die kontrolliert die fachärztliche Weiterbildung und die Qualität in allen Versorgungsebenen“, sagte der BNC-Präsident Dieter Haack. Er betonte, es sei falsch dem G-BA als politisch gesteuerter Institution derart viel Macht einzuräumen.
„Unter dem Druck politischer Sparziele wird der G-BA viele niedergelassene Fachärzte von der spezialfachärztlichen Versorgung ausschließen“, warnte er. Der BNC kritisierte zudem das komplizierte Prozedere: Der G-BA lege die Qualitätsvorgaben fest, niedergelassene Fachärzte müssten sich bei ihrer Landesbehörde, bei den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landeskrankenhausgesellschaft anmelden und dies für einige wenige Leistungen, die ebenfalls der G-BA festlege. „Hier entsteht ein neues Bürokratiemonstrum“, sagte der BNC-Präsident.
Darüber hinaus widerspreche die „spezialfachärztliche Versorgung“ dem Gedanken einer gleichberechtigten Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Niedergelassene Fachärzte müssten alle Investitionen für die Ausstattung und die Qualitätssicherung in ihren Praxen aus eigener Tasche finanzieren, während Krankenhäuser von ihren Trägern bezuschusst würden. „Der geplante Investitionskostenabschlag von fünf Prozent für Leistungen am Krankenhaus kann dieses Ungleichgewicht nicht einmal ansatzweise beseitigen“, so Haack.