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Die Ärzte Zeitung schrieb
am 11. März 2011
Hintergrund: Knappe Honorare für ambulante
Operationen
Knappe Kostenkalkulation und Verzerrung des Wettbewerbs mit Kliniken: Die
Argumente der niedergelassenen ambulanten Operateure scheinen in Berlin zu
überzeugen. Von Antonia von Alten
Das ambulante Operieren könnte eine Erfolgsstory sein - würden die
politischen Rahmenbedingungen stimmen. Doch das tun sie nach Ansicht der
Berufsverbände von Operateuren, Anästhesisten und niedergelassenen
Chirurgen sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht. Deren
Analyse: Deutschland hinkt im Vergleich zu anderen Industrienationen weit
hinterher.
Eines von vielen Beispielen, das der Bundesverband für ambulantes
Operieren nennt: Arthroskopische Operationen von Meniskusschäden am
Kniegelenk finden in anderen europäischen Ländern in durchschnittlich 90
Prozent der Fälle ambulant statt - in Deutschland dagegen nur in 32,5
Prozent der Fälle.
Kontraproduktiv sind nach Ansicht der ambulanten Operateure vor allem die
geplanten Mengenbegrenzungen. Das im Januar in Kraft getretene
GKV-Finanzierungsgesetz legt fest, dass die Gesamtvergütung für
extrabudgetäre Leistungen für 2011 und 2012 nur um jeweils 0,75 Prozent
pro Jahr wachsen darf - das gilt auch für das ambulante Operieren.
Grundsätzlich werden Kliniken und Niedergelassene für diese Leistungen
gleich honoriert: nach dem Kapitel 31 EBM. Aber: Die ambulanten
Operationen, die an Kliniken nach Paragraf 115 b SGB V erbracht werden,
unterliegen auch weiterhin keiner Mengenbeschränkung.
Eine "staatliche Diskriminierung niedergelassener Ärzte im Vergleich zu
dem mit Milliardenbeträgen subventionierten Krankenhausbereich" sieht der
Berufsverband der operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen
Ärzte in Deutschland (LAOH). Der Verband hat deshalb eine förmliche
Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Die Zahlen sprechen für sich: Die GKV-Ausgaben für ambulante Operationen
sind in den vergangenen Jahren sowohl im niedergelassenen Bereich als auch
in den Kliniken stark gestiegen. 1999 waren es für ambulante Operationen
außerhalb von Krankenhäusern 614 Millionen Euro, 2008 fast 160 Prozent
mehr, nämlich 1,6 Milliarden Euro. Auch die Kliniken bieten immer häufiger
ambulante Operationen an. So stiegen die GKV-Ausgaben für ambulante
Operationen an Kliniken im gleichen Zeitraum von 84 Millionen um das
Sechsfache auf 599 Millionen Euro.
Was ist der Grund für die starke Zunahme der Ausgaben - sowohl bei den
Niedergelassenen als auch bei Kliniken? Werden bei den ambulanten
Operationen womöglich Leistungen erbracht, die laut Gesundheitsminister
Rösler "medizinisch nicht begründbar sind"?
Nein, sagt KBV-Chef Köhler. Die Steigerung der GKV-Ausgaben lasse sich
erklären: Zum einen hätten die Krankenkassen zum Jahr 2009 einige
IV-Verträge zum ambulanten Operieren gekündigt, z.B. in der
Kataraktchirurgie. Das habe zum Anstieg der Zahlen der "regulär erfassten"
ambulanten Operationen geführt.
Zum anderen habe mit der Einführung des Hautkrebsscreenings die Zahl
ambulanter Eingriffe zur operativen Entfernung potenziell bösartiger
Hautbezirke von 2008 auf 2009 um rund 20 Prozent zugenommen. Die
Ausgabenentwicklungen seien daher, so Köhler, sowohl medizinisch wie
ökonomisch nachvollziehbar und beispielsweise bei Verdacht auf Hautkrebs
sogar ausdrücklich erwünscht.
Die jetzt verordnete Deckelung werde sich, so die Prognose des KBV-Chefs,
nicht nur negativ auf das ambulante Operieren auswirken. Vielmehr werde
auch die Zahl vermeidbarer stationärer Behandlungen steigern.
Mit Sorge beobachtet der GKV-Spitzenverband den Anstieg der Zahl der
ambulanten Operationen in Kliniken und in Praxen. Zwar haben die Kassen
grundsätzlich ein Interesse an der Ausweitung der ambulanten Leistungen -
als Substitution der stationären Fälle. Tatsache sei jedoch, dass seit
2005 auch ein stetiger Anstieg der Fallzahlen im vollstationären Bereich
zu verzeichnen ist, so der GKV-Spitzenverband. Von einer
Kostenreduzierung, auf die die Kassen gehofft hatten, also keine Spur.
Grundsätzlich sind die Honorare für ambulante Operationen für
niedergelassene Ärzte und für Kliniken knapp kalkuliert. Für die
niedergelassenen Chirurgen hat deren Bundesverband vor kurzem Zahlen
vorgelegt: Die tatsächlichen Kosten einer chirurgischen Praxis lägen je
nach Kalkulation zwischen zehn und 15 Prozent über den Kostenansätzen der
KBV und den Quellen des Statistischen Bundesamtes.
Mindestens 20.000 Euro, so Jörg-Andreas Rüggeberg, Vorsitzender des
Verbandes, liege jeder niedergelassene Chirurg jedes Jahr über den
offizielll kalkulierten Kosten. Die Folge, so Rüggeberg: Bis zu einer
Größe von etwa 750 Fällen im Quartal ist eine chirurgische Praxis bei
GKV-Patienten defizitär.
Ab 750 bis 1500 Scheinen ist ein Überschuss von fünf Euro pro Schein zu
erwirtschaften. Erst ab 1500 Scheinen steige der Überschuss auf zwölf Euro
pro Schein. Um Gewinne zu erwirtschaften, müssen die Operateure also in
die Menge gehen - darum tut die Budgetierung doppelt weh.
Auch für Kliniken ist das ambulante Operieren knapp kalkuliert. Aber, so
die Vermutung der niedergelassenen Operateure, dort rechne man eventuell
damit, dass der eine oder andere ambulant operierte Patient doch für ein
paar Nächte in ein Krankenzimmer gelegt werden kann - und so weitere
Einnahmen generiert.
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