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Der
Schütze-Brief schrieb am 27. Januar 2011:
Ambulantes Operieren:
Einsparpotenzial bis zu 520 Millionen Euro
Neue widersinnige Beschränkungen haben die ambulanten Operateure im
GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) ausgemacht. Sinnvolles Wachstum in
diesem innovativen Leistungsbereich werde durch enge Budgetgrenzen
bestraft, gleichzeitig sei vorgesehen, dass bisherige Zuschläge künftig
entfallen.
Diese Einschränkungen beim Ambulanten Operieren widersprächen dem
politischen Ziel von Einsparungen. Nach dem Gesetz gelte das Ambulante
Operieren als „besonders förderungswürdige Leistung“. Dennoch hinke
Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen weiterhin
hinterher.
So fänden arthroskopische Operationen von Meniskusschäden am Kniegelenk in
anderen europäischen Ländern in durchschnittlich 90 % der Fälle ambulant
statt. In Deutschland hingegen läge die entsprechende Rate derzeit nur bei
32,5 %, heißt es in einer von mehreren fachärztlichen Berufsverbänden
herausgegebenen Mitteilung. Nach einem Gutachten aus dem Jahr 2010 könnten
bei ambulanter Durchführung pro Fall rund 290 Euro eingespart werden.
Hochgerechnet auf 25 typische ambulante Eingriffe könne das deutsche
Gesundheitswesen pro Jahr bis zu 520 Mio. Euro einsparen. Die Behinderung
des Ambulanten Operierens schade auch den Patienten, die unter anderem aus
Angst vor Infektionen vermehrt Operationen ohne Klinikaufenthalt beim
hochspezialisierten niedergelassenen Facharzt wünschten. Wenn die Budgets
aufgebraucht seien, würden sich viele auf längere Wartezeiten einstellen
müssen oder sich aber von Vornherein in ein Krankenhaus einweisen lassen.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr.
Andreas Köhler, schloss sich auf einer Pressekonferenz in Berlin am 27.
Januar 2011 der Kritik der fachärztlichen Berufsverbände an. Man müsse
sich vor Augen halten, dass es um Leistungen gehe, die von der gemeinsamen
Selbstverwaltung als „besonders förderungswürdig“ eingestuft worden seien.
Auf einmal aber sei die Rede von „Einsparungen medizinisch nicht
notwendiger Leistungen“, so Köhler. Zu diesen Leistungen zähle auch das
Ambulante Operieren, obwohl es nachweislich qualitativ mindestens genauso
gut sei wie das Operieren im Krankenhaus, gleichzeitig aber deutlich
kostengünstiger. Das sei nicht nur ein deutlicher Widerspruch, sondern
konterkariere auch das politische Ziel, Einsparungen zu erzielen.
Folgende fachärztlichen Berufsverbände tragen die Kritik am GKV-FinG:
Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO), Berufsverband
Niedergelassener Chirurgen (BNC), Berufsverband Deutscher Anästhesisten
(BDA), Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen
Ärzten in Deutschland (LAOH), Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC),
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands (bng).
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