Der Schütze-Brief schrieb am 27. Januar 2011:

Ambulantes Operieren: Einsparpotenzial bis zu 520 Millionen Euro

Neue widersinnige Beschränkungen haben die ambulanten Operateure im GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) ausgemacht. Sinnvolles Wachstum in diesem innovativen Leistungsbereich werde durch enge Budgetgrenzen bestraft, gleichzeitig sei vorgesehen, dass bisherige Zuschläge künftig entfallen.
Diese Einschränkungen beim Ambulanten Operieren widersprächen dem politischen Ziel von Einsparungen. Nach dem Gesetz gelte das Ambulante Operieren als „besonders förderungswürdige Leistung“. Dennoch hinke Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen weiterhin hinterher.

So fänden arthroskopische Operationen von Meniskusschäden am Kniegelenk in anderen europäischen Ländern in durchschnittlich 90 % der Fälle ambulant statt. In Deutschland hingegen läge die entsprechende Rate derzeit nur bei 32,5 %, heißt es in einer von mehreren fachärztlichen Berufsverbänden herausgegebenen Mitteilung. Nach einem Gutachten aus dem Jahr 2010 könnten bei ambulanter Durchführung pro Fall rund 290 Euro eingespart werden.

Hochgerechnet auf 25 typische ambulante Eingriffe könne das deutsche Gesundheitswesen pro Jahr bis zu 520 Mio. Euro einsparen. Die Behinderung des Ambulanten Operierens schade auch den Patienten, die unter anderem aus Angst vor Infektionen vermehrt Operationen ohne Klinikaufenthalt beim hochspezialisierten niedergelassenen Facharzt wünschten. Wenn die Budgets aufgebraucht seien, würden sich viele auf längere Wartezeiten einstellen müssen oder sich aber von Vornherein in ein Krankenhaus einweisen lassen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, schloss sich auf einer Pressekonferenz in Berlin am 27. Januar 2011 der Kritik der fachärztlichen Berufsverbände an. Man müsse sich vor Augen halten, dass es um Leistungen gehe, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung als „besonders förderungswürdig“ eingestuft worden seien.

Auf einmal aber sei die Rede von „Einsparungen medizinisch nicht notwendiger Leistungen“, so Köhler. Zu diesen Leistungen zähle auch das Ambulante Operieren, obwohl es nachweislich qualitativ mindestens genauso gut sei wie das Operieren im Krankenhaus, gleichzeitig aber deutlich kostengünstiger. Das sei nicht nur ein deutlicher Widerspruch, sondern konterkariere auch das politische Ziel, Einsparungen zu erzielen.

Folgende fachärztlichen Berufsverbände tragen die Kritik am GKV-FinG: Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO), Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC), Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH), Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC), Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands (bng).