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Ambulantes Operieren: Einsparungen von einigen Milliarden Euro
Die niedergelassenen Chirurgen können nach eigenen Angaben einen
entscheidenden Beitrag dazu leisten, die finanzielle Schieflage in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beseitigen. Es gehe um
Einsparmöglichkeiten in Milliardenhöhe.
Voraussetzung dazu wäre es, so der Präsident des Berufsverbandes
Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Dieter Haack, dass das ambulante
Operieren angemessen gefördert werde. Bei einer einzigen
Leistenbruchoperation würden die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise
rund 950 Euro sparen, wenn sie nicht stationär im Krankenhaus durchgeführt
werde, sondern ambulant beim niedergelassenen Chirurgen.
Ähnliche Einsparsummen ergäben sich bei Krampfaderoperationen (rund 900
Euro) oder Korrekturen von Fußfehlstellungen wie dem Hallux valgus (rund 700
Euro). Darüber hinaus würden sich die Patienten in ihrer vertrauten
häuslichen Umgebung schneller erholen und riskierten keine Infektion mit
gefährlichen Krankenhauskeimen.
Mit der Honorarreform von 2009 habe die Politik einen Ausbau des ambulanten
Operierens verhindert, so Haack. Viele Leistungen, die zu einer ambulanten
Operation gehörten, könnten nicht mehr separat abgerechnet werden, sondern
seien bereits mit der Quartalspauschale abgegolten. Ein Budget von rund 24
Euro pro Quartal sei aber meist bereits beim Erstkontakt des Patienten
aufgebraucht.
Alle weiteren Leistungen – also auch Begleitleistungen des ambulanten
Operierens – müsse der Operateur dann aus eigener Tasche bezahlen. „Wenn wir
das GKV-Milliardenloch verkleinern wollen, brauchen wir beim ambulanten
Operieren eine gerechte, betriebswirtschaftliche Bezahlung für unsere
fachärztliche Leistung“, so Haack.
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