Der Schütze-Brief schrieb am 19. Oktober 2009:
 



Ambulantes Operieren: Einsparungen von einigen Milliarden Euro

Die niedergelassenen Chirurgen können nach eigenen Angaben einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die finanzielle Schieflage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beseitigen. Es gehe um Einsparmöglichkeiten in Milliardenhöhe.
Voraussetzung dazu wäre es, so der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Dieter Haack, dass das ambulante Operieren angemessen gefördert werde. Bei einer einzigen Leistenbruchoperation würden die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise rund 950 Euro sparen, wenn sie nicht stationär im Krankenhaus durchgeführt werde, sondern ambulant beim niedergelassenen Chirurgen.
Ähnliche Einsparsummen ergäben sich bei Krampfaderoperationen (rund 900 Euro) oder Korrekturen von Fußfehlstellungen wie dem Hallux valgus (rund 700 Euro). Darüber hinaus würden sich die Patienten in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung schneller erholen und riskierten keine Infektion mit gefährlichen Krankenhauskeimen.
Mit der Honorarreform von 2009 habe die Politik einen Ausbau des ambulanten Operierens verhindert, so Haack. Viele Leistungen, die zu einer ambulanten Operation gehörten, könnten nicht mehr separat abgerechnet werden, sondern seien bereits mit der Quartalspauschale abgegolten. Ein Budget von rund 24 Euro pro Quartal sei aber meist bereits beim Erstkontakt des Patienten aufgebraucht.
Alle weiteren Leistungen – also auch Begleitleistungen des ambulanten Operierens – müsse der Operateur dann aus eigener Tasche bezahlen. „Wenn wir das GKV-Milliardenloch verkleinern wollen, brauchen wir beim ambulanten Operieren eine gerechte, betriebswirtschaftliche Bezahlung für unsere fachärztliche Leistung“, so Haack.