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Ambulantes Operieren: In Bayern nur noch gegen Nachweis der
Kostenübernahme
Um massiven und existenzbedrohenden Einkommensverlusten vorzubeugen, haben
die Vertreter der Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC) in
Bayern am 25. November 2008 beschlossen, ambulante Operationen im ersten
Halbjahr 2009 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anzubieten.
Anlass des Protestes, so die Chirurgen, sei die Entscheidung des Bayerischen
Schiedsamtes vom 6. November 2008, wonach ambulante Operationen mit einem
Punktwert von 3,50 Cent vergütet würden, während der Punktwert im übrigen
Bundesgebiet bei 4,04 Cent liege. Selbst mit einem Punktwert von 4,04 Cent
könne ein Operateur keinen Gewinn erzielen.
Für die betroffenen gesetzlich Versicherten bedeute diese Maßnahme, dass sie
Operationsleistungen beim niedergelassenen Chirurgen ab Jahresbeginn beim
Operateur bezahlen müssten, um sich die Aufwendungen anschließend von ihrer
gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen.
Die ANC Bayern fordert die Berufsverbände der übrigen operativ tätigen
Fachgruppen auf, sich ihrer Vorgehensweise anzuschließen. Der Berufsverband
Deutscher Chirurgen (BDC) solle seine Mitglieder in den Kliniken
entsprechend informieren: „Wir hoffen“, so der Sprecher der bayerischen ANC,
Dr. Michael Bartsch, „auf die Solidarität unserer Kollegen in den
Krankenhäusern. Es wäre kontraproduktiv, wenn sie die von den Krankenkassen
abgelehnten Eingriffe dann ersatzweise ambulant im Krankenhaus operieren
würden.“
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