Gesundheitspolitischer Info-Dienst "Schütze-Brief" schrieb am 27.11.2008:
 



Ambulantes Operieren: In Bayern nur noch gegen Nachweis der Kostenübernahme

Um massiven und existenzbedrohenden Einkommensverlusten vorzubeugen, haben die Vertreter der Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC) in Bayern am 25. November 2008 beschlossen, ambulante Operationen im ersten Halbjahr 2009 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anzubieten.
Anlass des Protestes, so die Chirurgen, sei die Entscheidung des Bayerischen Schiedsamtes vom 6. November 2008, wonach ambulante Operationen mit einem Punktwert von 3,50 Cent vergütet würden, während der Punktwert im übrigen Bundesgebiet bei 4,04 Cent liege. Selbst mit einem Punktwert von 4,04 Cent könne ein Operateur keinen Gewinn erzielen.
Für die betroffenen gesetzlich Versicherten bedeute diese Maßnahme, dass sie Operationsleistungen beim niedergelassenen Chirurgen ab Jahresbeginn beim Operateur bezahlen müssten, um sich die Aufwendungen anschließend von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen.
Die ANC Bayern fordert die Berufsverbände der übrigen operativ tätigen Fachgruppen auf, sich ihrer Vorgehensweise anzuschließen. Der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) solle seine Mitglieder in den Kliniken entsprechend informieren: „Wir hoffen“, so der Sprecher der bayerischen ANC, Dr. Michael Bartsch, „auf die Solidarität unserer Kollegen in den Krankenhäusern. Es wäre kontraproduktiv, wenn sie die von den Krankenkassen abgelehnten Eingriffe dann ersatzweise ambulant im Krankenhaus operieren würden.“