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Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes
Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere
Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.
Frage: Mit der Anwendung von Hyalart intraartikulär wird von einigen
Herstellern die Oberfläche der Fertigspritze nur als „keimarm“ deklariert.
Ergeben sich hieraus Anwendungsbeschränkungen für derartige Präparate in
Bezug auf die Keimfreiheit des Injektionsfeldes?
Antwort: Es scheint sich bei dem angesprochenen Produkt um
Hyaluronsäure als Inhaltsstoff zu handeln, die neben der orthopädischen
Anwendung gelegentlich auch als Zusatz in der Augenheilkunde bei
peribulbären Blockaden verwendet wird.
Das Präparat ist erhältlich in Fertigspritzen, bei der nur die Kanüle und
der Spritzeninhalt steril sind. Die Außenfläche der Spritze selbst ist nicht
steril, kann also auch nicht in ein steriles Feld gelegt werden (dies gilt
übrigens auch für manche NaCl-Fertigspritzen!).
Das heißt, wenn das ganze Prozedere im Rahmen einer Operation erfolgt, ist
es aus hygienischer Sicht erforderlich, entweder die Spritze zur Injektion
separat anzureichen und anschließend die sterilen Handschuhe zu wechseln
oder aber das Produkt wird in ein steriles Gefäß entleert und daraus
entnommen.
Bei einer „einfachen“ Gelenkinjektion ohne OP-Bedingungen ist bei der
Handhabung darauf zu achten, dass mit der injizierenden Hand die
Hautoberfläche nicht berührt wird. Das heißt: Spritze nicht weglegen,
nochmals palpieren und dann wieder injizieren.
Haben auch Sie Fragen zur Praxishygiene?
Schreiben Sie an die BNC-Geschäftsstelle
(Fax: 040 60 32 91 18 oder
info@bncev.de) oder an die Redaktion des
Chirurgen Magazins (Fax: 040 32 59 61 12 oder
antje.soleimanian@bncev.de), Ihre Anfrage wird dann anonymisiert
weitergeleitet und gegebenenfalls an dieser Stelle mit der Antwort von Dr.
Tabori veröffentlicht.
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