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Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes
Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere
Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.
Frage:
Ich bin niedergelassene Chirurgin mit ambulanten Operationen in eigenen
OP-Räumen. Diese OP-Räume teile ich mir (noch) mit meinem Vorgänger, der in
einer kleinen Privatpraxis ästhetische Chirurgie betreibt und ab und zu eine
Liposuktion oder ähnliche Eingriffe durchführt. Er wirft mir vor, dass ich
in demselben OP proktologische Eingriffe durchführe und somit verantwortlich
sei, wenn es bei seinen Operationen zu einer Infektion kommen würde.
Abgesehen davon, dass dies nicht stimmt – wäre es hygienerechtlich erlaubt,
wenn anschließend die üblichen Säuberungs- und Hygienemaßnahmen durchgeführt
werden?
Antwort:
Die aufgeworfene Frage zielt auf das Thema „Trennung in ‚septische‘ und
‚aseptische‘ OP-Säle“ hin. Eine solche Trennung ist aus hygienischer Sicht
so nicht zu fordern (vgl. Hauer 1998, Tabori 2008). Die Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (RKI)
sagt hierzu ganz deutlich (vgl. KRINKO 2000):
„Durch eine adäquate Raumplanung wird eine sinnvolle Ablauforganisation
erleichtert und sichergestellt, dass bei allen Operationen (unabhängig von
ihrer fachlichen Zuordnung und ihrem Kontaminationsgrad) hygienisch
einwandfreies Arbeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen
medizintechnischen Ausrüstung und des Personalaufwands möglich ist. Alle
Räume müssen ihren Funktionen entsprechen. Einzelne OP-Einheiten oder
Operationsabteilungen für bestimmte operative Disziplinen oder für
Operationen bestimmten Kontaminationsgrades vorzuhalten, kann unter
hygienischen, und ausstattungstechnischen oder unter organisatorischen
Aspekten zweckmäßig sein (Kat. I B)“.
Die hygienischen Anforderungen an die baulich-funktionelle Gestaltung von
Operationsabteilungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung.
Folglich ist nur dann eine Trennung sinnvoll, wenn von Seiten des
Arbeitsablaufes und der Organisation tatsächlich ein Nutzen zu erwarten ist;
generell gefordert wird sie jedoch nicht. Sofern ein Operationssaal für die
dort durchgeführten Eingriffe geeignet ist, können unter Einhaltung der für
alle Operationsbereiche erforderlichen Hygienemaßnahmen Eingriffe der
verschiedenen Kontaminationsklassen aus verschiedenen Fachbereichen
nacheinander in ein und demselben Operationssaal durchgeführt werden (vgl.
Kappstein 2004). Die anschließenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
sind bei „aseptischen“ und „septischen“ Eingriffen gleichermaßen konsequent
durchzuführen: Generell müssen alle kontaminierten Flächen gezielt gereinigt
und desinfiziert werden.
Nach Ende des jeweiligen Eingriffes sollen alle patientennahen Flächen, also
OP-Tische, Geräte, Fußboden um die OP-Lafette, mit dem hausüblichen
Flächendesinfektionsmittel in normaler Konzentration wischdesinfiziert
werden. Der Operationssaal kann wieder in Betrieb genommen werden, sobald
die Flächen trocken sind.
Es bleibt anzumerken, dass die meisten Infektionserreger über Kontakt und da
in den meisten Fällen über die Hände übertragen werden. Nicht zuletzt
deswegen wurde die konzertierte Aktion von Chirurgen und
Krankenhaushygienikern „Patientenschutz durch Hygiene“ mit dem Thema
„Händehygiene“ gestartet.
Literatur:
Tabori E (2008): Hygienemaßnahmen in der Chirurgie und Orthopädie. In: Zinn,
C, Tabori E, Weidenfeller P (Hrsg.): Praxishygiene und Qualitätsmanagement.
Verlag für Medizinische Praxis, Friedberg
KRINKO (2000): Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen
invasiven Eingriffen. Bundesgesundheitsblatt 43: 644-648
Hauer T, Rüden H, Daschner F (1998): Anforderungen der Gesetzlichen
Unfallversicherung (GUV) an Krankenhäuser, die sich an der stationären
Behandlung Arbeitsunfallverletzter beteiligen: Stellungnahme des Nationalen
Referenzzentrums für Krankenhaushygiene, in: Der Chirurg 1998;69:924-927
Haben auch Sie Fragen zum Thema Praxishygiene? Sie können Ihre
Anfrage an die BNC-Geschäftsstelle (Fax: 040 60 32 91 18 oder info@bncev.de)
oder an die Redaktion des Chirurgen Magazins (Fax: 040 32 59 61 12 oder
antje.soleimanian@bncev.de) richten, sie wird dann anonymisiert
weitergeleitet und gegebenenfalls an dieser Stelle mit der Antwort von Dr.
Tabori veröffentlicht.
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