Hygiene: Ist eine Trennung in septische und aseptische OP-Säle erforderlich?


Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.

Frage:
Ich bin niedergelassene Chirurgin mit ambulanten Operationen in eigenen OP-Räumen. Diese OP-Räume teile ich mir (noch) mit meinem Vorgänger, der in einer kleinen Privatpraxis ästhetische Chirurgie betreibt und ab und zu eine Liposuktion oder ähnliche Eingriffe durchführt. Er wirft mir vor, dass ich in demselben OP proktologische Eingriffe durchführe und somit verantwortlich sei, wenn es bei seinen Operationen zu einer Infektion kommen würde. Abgesehen davon, dass dies nicht stimmt – wäre es hygienerechtlich erlaubt, wenn anschließend die üblichen Säuberungs- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden?

Antwort:
Die aufgeworfene Frage zielt auf das Thema „Trennung in ‚septische‘ und ‚aseptische‘ OP-Säle“ hin. Eine solche Trennung ist aus hygienischer Sicht so nicht zu fordern (vgl. Hauer 1998, Tabori 2008). Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (RKI) sagt hierzu ganz deutlich (vgl. KRINKO 2000):

„Durch eine adäquate Raumplanung wird eine sinnvolle Ablauforganisation erleichtert und sichergestellt, dass bei allen Operationen (unabhängig von ihrer fachlichen Zuordnung und ihrem Kontaminationsgrad) hygienisch einwandfreies Arbeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen medizintechnischen Ausrüstung und des Personalaufwands möglich ist. Alle Räume müssen ihren Funktionen entsprechen. Einzelne OP-Einheiten oder Operationsabteilungen für bestimmte operative Disziplinen oder für Operationen bestimmten Kontaminationsgrades vorzuhalten, kann unter hygienischen, und ausstattungstechnischen oder unter organisatorischen Aspekten zweckmäßig sein (Kat. I B)“.

Die hygienischen Anforderungen an die baulich-funktionelle Gestaltung von Operationsabteilungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Folglich ist nur dann eine Trennung sinnvoll, wenn von Seiten des Arbeitsablaufes und der Organisation tatsächlich ein Nutzen zu erwarten ist; generell gefordert wird sie jedoch nicht. Sofern ein Operationssaal für die dort durchgeführten Eingriffe geeignet ist, können unter Einhaltung der für alle Operationsbereiche erforderlichen Hygienemaßnahmen Eingriffe der verschiedenen Kontaminationsklassen aus verschiedenen Fachbereichen nacheinander in ein und demselben Operationssaal durchgeführt werden (vgl. Kappstein 2004). Die anschließenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind bei „aseptischen“ und „septischen“ Eingriffen gleichermaßen konsequent durchzuführen: Generell müssen alle kontaminierten Flächen gezielt gereinigt und desinfiziert werden.

Nach Ende des jeweiligen Eingriffes sollen alle patientennahen Flächen, also OP-Tische, Geräte, Fußboden um die OP-Lafette, mit dem hausüblichen Flächendesinfektionsmittel in normaler Konzentration wischdesinfiziert werden. Der Operationssaal kann wieder in Betrieb genommen werden, sobald die Flächen trocken sind.

Es bleibt anzumerken, dass die meisten Infektionserreger über Kontakt und da in den meisten Fällen über die Hände übertragen werden. Nicht zuletzt deswegen wurde die konzertierte Aktion von Chirurgen und Krankenhaushygienikern „Patientenschutz durch Hygiene“ mit dem Thema „Händehygiene“ gestartet.

Literatur:
Tabori E (2008): Hygienemaßnahmen in der Chirurgie und Orthopädie. In: Zinn, C, Tabori E, Weidenfeller P (Hrsg.): Praxishygiene und Qualitätsmanagement. Verlag für Medizinische Praxis, Friedberg
KRINKO (2000): Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen. Bundesgesundheitsblatt 43: 644-648
Hauer T, Rüden H, Daschner F (1998): Anforderungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) an Krankenhäuser, die sich an der stationären Behandlung Arbeitsunfallverletzter beteiligen: Stellungnahme des Nationalen Referenzzentrums für Krankenhaushygiene, in: Der Chirurg 1998;69:924-927

Haben auch Sie Fragen zum Thema Praxishygiene? Sie können Ihre Anfrage an die BNC-Geschäftsstelle (Fax: 040 60 32 91 18 oder info@bncev.de) oder an die Redaktion des Chirurgen Magazins (Fax: 040 32 59 61 12 oder antje.soleimanian@bncev.de) richten, sie wird dann anonymisiert weitergeleitet und gegebenenfalls an dieser Stelle mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.
 

 
Quelle: Chirurgen Magazin 33, Heft 3/08 (Juni/Juli 2008)
 

Mi.  25.06.2008