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Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes
Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere
Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.
Frage: Im Rahmen einer gemeinsamen Hygiene-Aktion haben der
Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für
Krankenhaushygiene (DGKH) Empfehlungen für die Durchführung von Injektionen
und Punktionen herausgegeben (Quelle: Der Chirurg BDC, Heft 11.2008, S.
396). Darin heißt es unter anderem: „(…) Bei intrakutanen, subkutanen,
intramuskulären und intravenösen Injektionen sowie bei der Punktion
peripherer Gefäße (z. B. Blutentnahmen) werden sterilisierte Tupfer
verwendet. Beim Leben von peripheren Verweilkanülen, zentralen
Venenkathetern, anderen Gefäßzugängen sowie bei der Punktion von
Körperhöhlen, Gelenken und des Liquorraumes müssen sterile Tupfer verwendet
werden. Für Punktionen von Liquorraum, Gelenken und Körperhöhlen muss die
Einwirkzeit des Desinfektionsmittels mindestens drei Minuten betragen, bei
talgdrüsenreicher Haut zehn Minuten. Dabei sind sterile Tupfer zu benutzen.
(…)“ Außerdem empfehlen die DGKH-Autoren unter anderem das Anlegen von Haar-
und Mund-Nasen-Schutz, das Tragen steriler Kittel und Handschuhe sowie bei
der Punktion von Gelenken darüber hinaus eine chirurgische
Händedesinfektion. Halten Sie diese Hygienemaßnahmen in diesem Umfang für
notwendig?
Antwort: Allen invasiven Maßnahmen, zum Beispiel Blutentnahme,
Injektionen, Punktionen, Legen eines Verweilkatheters, etc., sowie dem
Umgang mit sterilen Spritzen, Kanülen und Medikamentenlösungen muss immer
eine Händedesinfektion vorausgehen. Diese Maßgabe gilt, selbst wenn (sterile
oder unsterile) Handschuhe getragen werden. Sterile Tupfer sind stets bei
der Punktion von sterilen Körperhöhlen (wie Gelenken, Liquorraum, etc.) zu
verwenden.
Vor Punktionen von Liquor- und intraartikulärem Raum empfehlen wir
darüber hinaus folgende Vorgehensweise zu beachten:
Zu zweit arbeiten,
Hygienische Händedesinfektion,
Anlegen eines Mundschutzes, ggf. auch eines Haarschutzes1,
Hygienische Händedesinfektion (mindestens 30 Sekunden),
Sterile Handschuhe anlegen,
Keine Rasur des Punktionsgebietes,
Hautdesinfektion mindestens eine Minute2 als Wischdesinfektion mit sterilen
Tupfern/Kompressen,
Steriles großes Abdeck-/Schlitztuch,
Benötigte Spritzen und Kanülen steril anreichen oder von einem zuvor
gerichteten sterilen Instrumentiertisch entnehmen,
Gegebenenfalls Aufziehen von sterilen Flüssigkeiten zur intraartikulären
Injektion unter aseptischen Bedingungen,
Nach Punktion steriler Wundschnellverband.
Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der meisten Lehrbücher zur
Krankenhaushygiene3.
Anmerkungen:
1. Diese Empfehlung wird nicht einheitlich gesehen.
2. Über die Dauer der Desinfektion gibt es bislang keine Ergebnisse aus
vergleichenden Studien. Die für die einzelnen Indikationen empfohlenen
Zeiten werden allerdings für vernünftig angesehen und für die meisten
Indikationen einheitlich angegeben. Dennoch gibt es gelegentlich (kleinere)
Abweichungen, so zum Beispiel bei Gelenkspunktion mit der Variation von
mindestens einer oder drei Minuten. Die Dauer der Hautdesinfektion vor
Lumbal- und intraartikulären Punktionen sollte auf jeden Fall mindestens
eine Minute betragen.
3. Literatur:
Nosokomiale Infektionen – Prävention, Labor-Diagnostik, antimikrobielle
Therapie, Hg. Kappstein, W Zuckschwerdt Verlag GmbH 2004, S. 68-69
Hygiene- Prüfungswissen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe, Hg. Kramer,
Daeschlein, Chergui, Wagenvoort, Urban & Fischer Verlag 2005, S. 125
Ambulantes Operieren - Praktische Hygiene, Hg. Zinn, Tabori, Weidenfeller,
Verlag für medizinische Praxis 2006, S. 216
Haben auch Sie Fragen zur Praxishygiene?
Schreiben Sie an die BNC-Geschäftsstelle (info@bncev.de) oder an die
Redaktion des Chirurgen Magazins (antje.soleimanian@bncev.de),
Ihre Anfrage wird dann anonymisiert weitergeleitet und gegebenenfalls an
dieser Stelle mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.
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