Hygiene: Sind sterile Tupfer und Kittel wirklich ein Muss bei Injektionen und Punktionen?


Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.

Frage: Im Rahmen einer gemeinsamen Hygiene-Aktion haben der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) Empfehlungen für die Durchführung von Injektionen und Punktionen herausgegeben (Quelle: Der Chirurg BDC, Heft 11.2008, S. 396). Darin heißt es unter anderem: „(…) Bei intrakutanen, subkutanen, intramuskulären und intravenösen Injektionen sowie bei der Punktion peripherer Gefäße (z. B. Blutentnahmen) werden sterilisierte Tupfer verwendet. Beim Leben von peripheren Verweilkanülen, zentralen Venenkathetern, anderen Gefäßzugängen sowie bei der Punktion von Körperhöhlen, Gelenken und des Liquorraumes müssen sterile Tupfer verwendet werden. Für Punktionen von Liquorraum, Gelenken und Körperhöhlen muss die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels mindestens drei Minuten betragen, bei talgdrüsenreicher Haut zehn Minuten. Dabei sind sterile Tupfer zu benutzen. (…)“ Außerdem empfehlen die DGKH-Autoren unter anderem das Anlegen von Haar- und Mund-Nasen-Schutz, das Tragen steriler Kittel und Handschuhe sowie bei der Punktion von Gelenken darüber hinaus eine chirurgische Händedesinfektion. Halten Sie diese Hygienemaßnahmen in diesem Umfang für notwendig?

Antwort: Allen invasiven Maßnahmen, zum Beispiel Blutentnahme, Injektionen, Punktionen, Legen eines Verweilkatheters, etc., sowie dem Umgang mit sterilen Spritzen, Kanülen und Medikamentenlösungen muss immer eine Händedesinfektion vorausgehen. Diese Maßgabe gilt, selbst wenn (sterile oder unsterile) Handschuhe getragen werden. Sterile Tupfer sind stets bei der Punktion von sterilen Körperhöhlen (wie Gelenken, Liquorraum, etc.) zu verwenden.

Vor Punktionen von Liquor- und intraartikulärem Raum empfehlen wir darüber hinaus folgende Vorgehensweise zu beachten:
Zu zweit arbeiten,
Hygienische Händedesinfektion,
Anlegen eines Mundschutzes, ggf. auch eines Haarschutzes1,
Hygienische Händedesinfektion (mindestens 30 Sekunden),
Sterile Handschuhe anlegen,
Keine Rasur des Punktionsgebietes,
Hautdesinfektion mindestens eine Minute2 als Wischdesinfektion mit sterilen Tupfern/Kompressen,
Steriles großes Abdeck-/Schlitztuch,
Benötigte Spritzen und Kanülen steril anreichen oder von einem zuvor gerichteten sterilen Instrumentiertisch entnehmen,
Gegebenenfalls Aufziehen von sterilen Flüssigkeiten zur intraartikulären Injektion unter aseptischen Bedingungen,
Nach Punktion steriler Wundschnellverband.

Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der meisten Lehrbücher zur Krankenhaushygiene3.

Anmerkungen:
1. Diese Empfehlung wird nicht einheitlich gesehen.
2. Über die Dauer der Desinfektion gibt es bislang keine Ergebnisse aus vergleichenden Studien. Die für die einzelnen Indikationen empfohlenen Zeiten werden allerdings für vernünftig angesehen und für die meisten Indikationen einheitlich angegeben. Dennoch gibt es gelegentlich (kleinere) Abweichungen, so zum Beispiel bei Gelenkspunktion mit der Variation von mindestens einer oder drei Minuten. Die Dauer der Hautdesinfektion vor Lumbal- und intraartikulären Punktionen sollte auf jeden Fall mindestens eine Minute betragen.
3. Literatur:
Nosokomiale Infektionen – Prävention, Labor-Diagnostik, antimikrobielle Therapie, Hg. Kappstein, W Zuckschwerdt Verlag GmbH 2004, S. 68-69
Hygiene- Prüfungswissen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe, Hg. Kramer, Daeschlein, Chergui, Wagenvoort, Urban & Fischer Verlag 2005, S. 125
Ambulantes Operieren - Praktische Hygiene, Hg. Zinn, Tabori, Weidenfeller, Verlag für medizinische Praxis 2006, S. 216

Haben auch Sie Fragen zur Praxishygiene?
Schreiben Sie an die BNC-Geschäftsstelle (info@bncev.de) oder an die Redaktion des Chirurgen Magazins (antje.soleimanian@bncev.de),
Ihre Anfrage wird dann anonymisiert weitergeleitet und gegebenenfalls an dieser Stelle mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.

 
 
Quelle: Chirurgen Magazin 37, 7. Jahrgang, Heft 1.09 (Februar/März 2009)
 

Mo. 23.02.2009