Sportverletzungen: Kasuistik: Abriss der Apophyse des Tuber ischiadicum



Für die Behandlung von Apophysenabrissen im Jugendalter gibt es keine Leitlinien oder klaren Empfehlungen. Der vorliegende Fall eines Abrisses des Os ischii zeigt, dass selbst bei einer Dislokation und Distanz der Avulsion von einem Zentimeter eine konservative Therapie der operativen vorzuziehen ist.

Abrissfrakturen der Apophysen betreffen typischerweise jugendliche Sportler. Ruckartige Bewegungen können zu Avulsionen starker Sehnen am Knochen führen. Besonders häufig reißen die Spinae iliacae superior et inferior (Mm. sartorius et rectus femoris) aus. Hier wird der seltenere Fall eines Apophysenabrisses am Tuber ossis ischii beschrieben. Der Apophysenkern tritt in der Pubertät auf und verknöchert erst um das 22. Lebensjahr. Die ischiokrurale Muskulatur und die Adduktoren, die hier ansetzen, bedingen eine erhebliche Krafteinwirkung, die die Zugfestigkeit der Beckenapophyse in ihrer Knorpelfuge überschreiten kann.

Gefährdet sind Sportler in Sprung- und Trendsportarten
Eine weitere Ursache der Apophysenfugen im jugendlichen Alter ist die Resistenzminderung durch die verstärkte Produktion endogener Wachstumshormone. Von Abrissfrakturen betroffen sind vor allem Sportler in Sprungsportarten, Sprinter, Ringer, sowie Trendsportler (Mountainbike, Inliner, Skate- und Snowboarden mit hoher Aufsprungkraft) und Fußballer. Bei letzteren entsteht die Verletzung in erster Linie durch das Grätschen. Unser 14-jähriger Patient war Schüler und verspürte beim 100-Meter-Lauf einen Riss im rechten Oberschenkel. Er berichtete, das Bein habe plötzlich versagt. Die Schmerzlokalisation lag unterhalb des Sitzbeines, die Beugung der Hüfte verursachte Schmerzen. Der Einbeinstand war sicher und eine Muskellücke nicht tastbar.

Knochenabscherung bereits im Ultraschall erkennbar
Wegweisend für die weitere Diagnostik war die Ultraschalluntersuchung: Es zeigte sich ein Hämatom am Os ischii mit einer Größe von 5 x 5 x 1,5 Zentimetern. Eine Knochenabscherung war bereits im Ultraschallbild sichtbar. Die daraufhin veranlasste Röntgenaufnahme zeigte einen schalenförmigen Apophysenabriss des Os ischii mit einer Dislokation von einem Zentimeter. Wir erörterten den seltenen Fall mit den Kollegen aus der Abteilung für Unfallchirurgie am Universtitätsklinikum Marburg. Entscheidend für die Behandlung war die Distanz der Avulsion von einem Zentimeter, die nach unser aller Auffassung ein konservatives Vorgehen gestattete.

Operation allenfalls bei größerer Dislokation angezeigt
Rückblickend und nach eingehender Literaturrecherche gibt es keine Anhaltspunkte für eine solche Festlegung auf ein bestimmtes Ausmaß der Avulsion. Ich rate allenfalls bei einer Dislokation über 1,5 Zentimetern zur Operation. In unsere Entscheidung floss auch die Überlegung mit ein, dass ein dorsaler Hüftzugang zu einer Beeinträchtigung des N. ischiadicus und N. obturatorius hätte führen können. Der Patient entlastete also an Unterarmgehstützen und wurde zur Thromboseprophylaxe mit niedermolekularem Heparin (NMH) versorgt. Die erste Röntgenkontrolle nach einer Woche zeigte eine gleichbleibende Stellung und nach weiteren zehn Tagen einen Status idem.

Belastung nach vier Wochen, Sport nach sechs Wochen
Wir erlaubten dem Patienten, bei Beschwerdefreiheit vier Wochen nach dem Ereignis das Bein zunehmend zu belasten. Eine Wiederaufnahme des sportlicher Aktivitäten wurde nach sechs Wochen erlaubt. Die abschließende Röntgenkontrolle gut vier Monate nach dem Unfall bestätigte unser Vorgehen. Die Bilder zeigen eine knöcherne Überbrückung des Apophysenabrisses ohne überschießende Knochenbildung im Sinne eines Pseudotumors. Hier messe ich dem noch stehenden Faszienschlauch zum Knochenansatz Bedeutung zu, der fast immer die konservative Behandlung zulässt.

Diskussion: Plädoyer für die konservative Therapie
Apophysenabrisse sind eine typische Verletzung des Jugendlichen. Beim Erwachsenen reißt eher die Sehne oder der Muskel. Der geschilderte Fall ist insofern kurios, als dass es sich nur um eine Sprintbelastung handelte und nicht um einen Aufsprung oder eine Überstreckung.
Die Lokalisation am Tuber ischiadicum gebietet umso mehr die konservative Behandlung, als dass die Operation – anders als an der Spina iliaca – Gefahren birgt. Auch ein Eingreifen zur Entlastung des Hämatoms wird nahezu niemals notwendig. Wir diskutierten, ob eine Distanz der Avulsion von einem Zentimeter eine OP-Indikation darstellt. Dies ist in unseren Augen nicht der Fall. Leitlinien und ähnliche Empfehlungen finden sich in der gesichteten Literatur hierzu nicht. In der „Praktischen Orthopädie“ (Siebert, 1991) werden 243 Fälle beschrieben, worunter nur ein Fall wegen überschießender Knochenwucherung („Pseudotumor“) operiert werden musste. Schmidt (in: Siebert, 1991) hat einen Fall mit größerer Dislokation in die Diskussion eingebracht. McKinney (Orthopedics 2009) sieht die chirurgische Therapie nur Ausnahmefällen vorbehalten. Interessant ist der Artikel von Pisacano (American Journal of Roentgenology, 2003), der die Bedeutung von Ultraschall und Magnetresonanztomographie für die Diagnostik apophysealer Verletzungen gleichsetzt.

Fazit: Imponierende Verletzung nicht übertherapieren
Der Patient betritt im Falle eines Abrisses des Os ischii den Notfallraum gehend. Die Schmerzbehandlung nach dem P.E.C.H.-Schema genügt. Auch unser Patient konnte sein Bein sechs Wochen nach dem Sprintunfall wieder belasten. Es zeigte sich keine Beeinträchtigung der Hüftbeweglichkeit, die abschließende Röntgenkontrolle zeigte den durch den Faszienschlauch gerichteten knöchernen Anbau der Knochenschale (siehe Abb. 4).
Die Marschrichtung im Falle von Beckenrandverletzungen ist die konservative Therapie. Man sollte sich nicht dazu hinreißen lassen, eine röntgenologisch imponierende Verletzung zur Wiederherstellung zu übertherapieren.

Autor: Dr. Arno Sellmann, Chirurgische Praxisklinik Dres. Wilke, Sellmann und Peter
Brüder-Grimm-Str. 12, 35216 Biedenkopf, a-sellmann@t-online.de

 
 
 
Quelle: Chirurgen Magazin 42 (Ausgabe 6.2009, Dezember 2009 bis Januar 2010)
 

Do. 17.12.2009