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Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes
Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere
Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.
Frage: Unlängst hatten wir eine Praxisbegehung durch das Landesamt
und den Amtsarzt sowie eine Kreismitarbeiterin. Dabei wurde mir mitgeteilt,
dass die bei der Spaltung eines Perianalabszesses verwendeten Tupfer
Sondermüll seien. Das gleiche Problem hatten wir vor zehn Jahren schon
einmal geklärt. Seinerzeit lautete die Antwort, dass diese Tupfer kein
Sondermüll sind. Gibt es aktuell eine andere Meinung dazu?
Antwort: Die genannten Tupfer gehören zur Abfallkategorie 18 01 04
(Krankenhaus-/Praxisspezifischer Abfall, nicht infektiös; früher Abfall der
Kategorie B). Auch wenn im konkreten Fall die angesprochenen Tupfer mit
Blut, Stuhl und Sekreten kontaminiert sind, gelten sie nicht per se als
infektiös, also der Abfallkategorie 18 01 03 zugehörig, oder gar als
„Sondermüll“. Um sich vor der nächsten Begehung zu diesem Thema zu
präparieren, ist das Lesen des Kapitels, das sich mit dem Thema
Abfallmanagement beschäftigt in „Praxishygiene und Qualitätsmanagement“
(Hrsg. Zinn, Tabori, Weidenfeller, Verlag für medizinische Praxis 2008 S.
119 ff) empfehlenswert.
Frage: In unserem OP-Saal soll eine Verdunkelungsmöglichkeit der
Fenster angebracht werden. Diese ist erforderlich für endoskopische
Eingriffe wie Arthroskopien. Eine Außenverdunkelung (Außenrollo) stößt auf
Bedenken des Denkmalschutzes wegen der uneinheitlichen Fassadengestaltung.
Wie kann eine korrekte Innenverdunkelung ausgeführt werden ? Es besteht die
Möglichkeit, den Rollo-Kasten unter der Zwischendecke zu verstecken oder
einen geschlossenen Kasten um den Rollokasten unter der Decke anzubringen.
Dennoch bleiben ja Führungsschienen und Schlitze.
Antwort: Ideal ist eine Verdunkelungsmöglichkeit außerhalb des
OP-Saales. Wenn das nicht möglich ist, sollte eine Kompaktlösung mit
geschlossenen Einheiten gewählt werden. Die einfache Möglichkeit zur
Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Flächen sollte gegeben sein.
Da allerdings die Fenster wahrscheinlich nicht in unmittelbarer Nähe zum
OP-Feld sind, die Inzision bei der Arthroskopie sehr klein ist und
arthroskopische Eingriffe zudem eher „trocken“ (also ohne Verspritzen von
Material) ablaufen, sehe ich bei einem behutsamen Vorgehen kein wirkliches
Hygieneproblem darin, wie von Ihnen geschildert vorzugehen.
Haben auch Sie Fragen zur Praxishygiene?
Schreiben Sie an die BNC-Geschäftsstelle (info@bncev.de)
oder an die Redaktion des Chirurgen Magazins (antje.soleimanian@bncev.de),
Ihre Anfrage wird dann anonymisiert weitergeleitet und gegebenenfalls an
dieser Stelle mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.
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