Hygiene: Klassifizierung von Tupfern als „Sondermüll“ und Verdunkelung des OP-Saales


Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.

Frage: Unlängst hatten wir eine Praxisbegehung durch das Landesamt und den Amtsarzt sowie eine Kreismitarbeiterin. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass die bei der Spaltung eines Perianalabszesses verwendeten Tupfer Sondermüll seien. Das gleiche Problem hatten wir vor zehn Jahren schon einmal geklärt. Seinerzeit lautete die Antwort, dass diese Tupfer kein Sondermüll sind. Gibt es aktuell eine andere Meinung dazu?

Antwort: Die genannten Tupfer gehören zur Abfallkategorie 18 01 04 (Krankenhaus-/Praxisspezifischer Abfall, nicht infektiös; früher Abfall der Kategorie B). Auch wenn im konkreten Fall die angesprochenen Tupfer mit Blut, Stuhl und Sekreten kontaminiert sind, gelten sie nicht per se als infektiös, also der Abfallkategorie 18 01 03 zugehörig, oder gar als „Sondermüll“. Um sich vor der nächsten Begehung zu diesem Thema zu präparieren, ist das Lesen des Kapitels, das sich mit dem Thema Abfallmanagement beschäftigt in „Praxishygiene und Qualitätsmanagement“ (Hrsg. Zinn, Tabori, Weidenfeller, Verlag für medizinische Praxis 2008 S. 119 ff) empfehlenswert.

Frage: In unserem OP-Saal soll eine Verdunkelungsmöglichkeit der Fenster angebracht werden. Diese ist erforderlich für endoskopische Eingriffe wie Arthroskopien. Eine Außenverdunkelung (Außenrollo) stößt auf Bedenken des Denkmalschutzes wegen der uneinheitlichen Fassadengestaltung. Wie kann eine korrekte Innenverdunkelung ausgeführt werden ? Es besteht die Möglichkeit, den Rollo-Kasten unter der Zwischendecke zu verstecken oder einen geschlossenen Kasten um den Rollokasten unter der Decke anzubringen. Dennoch bleiben ja Führungsschienen und Schlitze.

Antwort: Ideal ist eine Verdunkelungsmöglichkeit außerhalb des OP-Saales. Wenn das nicht möglich ist, sollte eine Kompaktlösung mit geschlossenen Einheiten gewählt werden. Die einfache Möglichkeit zur Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Flächen sollte gegeben sein. Da allerdings die Fenster wahrscheinlich nicht in unmittelbarer Nähe zum OP-Feld sind, die Inzision bei der Arthroskopie sehr klein ist und arthroskopische Eingriffe zudem eher „trocken“ (also ohne Verspritzen von Material) ablaufen, sehe ich bei einem behutsamen Vorgehen kein wirkliches Hygieneproblem darin, wie von Ihnen geschildert vorzugehen.

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Schreiben Sie an die BNC-Geschäftsstelle (info@bncev.de) oder an die Redaktion des Chirurgen Magazins (antje.soleimanian@bncev.de),
Ihre Anfrage wird dann anonymisiert weitergeleitet und gegebenenfalls an dieser Stelle mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.
 

 
Quelle: Chirurgen Magazin 38, Ausgabe 2.2009 (April/Mai 2009)
 

Di. 28.04.2009