Hygiene: Frischluft durchs offene Fenster im OP-Saal?
     
 

Dr. Ernst Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes Operieren im Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere Leser in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.

Frage: Ist es gestattet, die Fenster des Operationssaales während der Operation zwecks Lüftung zu öffnen, wenn ein Fliegengitter eingesetzt ist?

Antwort: Ein entscheidender Punkt bei der Frage nach der erforderlichen Belüftung ist: Handelt es sich um einen Eingriffsraum oder OP-Saal oder besser noch: Welche Eingriffe werden vorgenommen? Vom Eingriffsspektrum ist die Wahl der Lüftung abhängig. In der Fachliteratur und der Empfehlung des RKI (KRINKO 2000) wird die Bedeutung der Luft als relevanter Übertragungsweg für postoperative Infektionen im Operationsgebiet nur bei strikt aseptische Eingriffe mit Implantaten großer Fremdkörper angesehen. Zur Versorgung von Eingriffsräumen mit Frischluft und zum Abtransportieren von Luftfeuchte, Wärme, Gerüchen und Schadstoffen kann mit Einschränkungen eine Fensterlüftung durchgeführt werden. Als Einschränkung gilt, wenn sich direkt vor dem zu öffnenden Fenster des Eingriffsraumes eine viel befahrene Verkehrsstraße, eine Baustelle, dichter Baumbestand oder Büsche in den Vegetationszeiten, ein stark frequentierter Parkplatz, Abfallcontainer, eine Tankstelle oder ein Betriebshof befinden. Ebenfalls einschränkend wirken sich Keller- oder Souterrainlagen der OP-Räume aus. Bei einer natürlichen Belüftung über Fenster müssen auf jeden Fall fugendichte, feinmaschige Fliegengitter angebracht werden. Das aseptische, zügige, das Gewebe wenig traumatisierende Arbeiten am OP-Tisch ist einer der bedeutsamsten externen Faktoren bei der Prävention postoperativer Wundinfektionen. Kurz: die konsequente Umsetzung und Beachtung der aktuellen krankenhaushygienischen Empfehlungen.

Frage: Nach entsprechender Fortbildung benutzen wir Sterilisationspapier um die OP-Sets einzupacken. Diese Sets werden doppelt eingewickelt und sind nach uns vorliegenden Informationen bis zu einem Jahr ungeöffnet steril lagerbar. Nun kommt von einer weiteren Fortbildungsveranstaltung (der Fa. Medka) ein Einspruch, auf diese Weise eingeschlagene OP-Siebe seien nur 48 Stunden steril sein. Wahr oder unwahr?

Antwort: Die korrekte, vor mechanischer Beschädigung, versehentlicher Kontamination und Verstauben geschützte Lagerung der Sterilgüter ist der wesentliche Aspekt für die Sicherheit der Güter. Am besten geeignet ist die geschlossene, kühle, trockene und vor Licht geschützte Lagerung in geeigneten Schränken. Lagerfristen werden direkt von diesen Faktoren beeinflusst. Weiterhin müssen die Angaben der Hersteller beachtet werden. Das heißt: Wenn die Lagerungsbedingungen – wie oben beschrieben – gewährleistet sind und die Angaben der Hersteller der Verpackungsprodukte dieses Zeitintervall inkludieren, sind bei der geschilderten Lagerung durchaus auch Lagerfristen von drei Monaten (und wahrscheinlich auch darüber hinaus) möglich. Instrumente, die bis zu einem Jahr oder darüber hinaus nicht verwendet werden, sollten jeweils bedarfsorientiert sterilisert werden.

Frage: Schon seit längerer Zeit wurde auf Fachkongressen eine prophylaktische Antibiotikagabe bei Hernienoperationen für überflüssig erklärt, da ein erkennbarer Nutzen nicht nachgewiesen sei. Darüber hinaus würde die flächendeckende leichtfertige Antibiotikagabe zunehmend zu Resistenzbildungen führen. Nach wie vor sind viele Kollegen jedoch der Meinung, dass es für sie “sicherer” sei, ein Single-Shot-Antibiotikum vor oder während der Operation zu verabreichen.

1) Ist eine Operationsdauer von über 45 Minuten ein Anlass, eine Single-Shot Antibiotikagabe zu verabreichen?

2) Sollten bei kleinen bis mittleren Osteosynthesen ein Single-Shot Antibiotikum verordnet werden?

3) Inwiefern ist es sinnvoll, das Operationspersonal regelmäßig durch Nasen-/Rachenabstriche auf MRSA-Keime zu überprüfen, obwohl wir in unserem ambulanten Operationszentrum keine erhöhten Infektionsprobleme haben?

Antwort:
Zu Frage 1) Für die Routine: Nein, nicht wenn die Operationsdauer der einzige Faktor ist. Die Indikation ist nicht primär nur vor der OP-Dauer abhängig.

Zu Frage 2) Kleine bis mittlere Osteosynthesen sind keine Indikation für eine routinemäßige Antibiotikagabe.

Zu Frage 3) Das routinemäßige, ungezielte Screening des OP-Personals auf MRSA ist nicht indiziert und wird von mir nicht empfohlen.

Frage: Wir führen täglich morgens den Entlüftungstest durch, um die Funktionsfähigkeit des Sterilisationsgeräts zu prüfen (also täglich einmal). Die Dokumentation der einzelnen Charge (also der Ablauf des Sterilisationsvorganges) wird durchgeführt, wir haben im Computer ein Programm, in welchem der Sterilisationsvorgang vom Beginn bis zum Ende aufgezeichnet wird, auch in Form einer Kurve. Diese Dokumentation wird in der EDV aufbewahrt und ist chargenbezogen. Jede sterilisierte Box wird mit der Chargennummer versehen, so dass nachvollziehbar ist, ob der Sterilisationsvorgang korrekt abgelaufen ist oder nicht. Muss ich nun bei jeder Charge außerdem einen Chemoindikator mit in den Sterilisator einlegen, oder genügt die einmalige Überprüfung morgens durch den Entlüftungstest und die zusätzliche Dokumentation des Sterilisationsablaufes? Wenn der Chemoindikator bei jeder Charge mitlaufen muss, ist dies nur bei einer bestimmten Gruppe der Medizinprodukte erforderlich (z. B. bei der Gruppe “kritisch”) oder bei sämtlichen? Ich war bisher der Meinung – und so wurde ich auch von der Firma Webeco informiert – , dass eine chargenbezogene Chemoindikator-Prüfung bei jedem Sterilisationsvorgang nicht erforderlich ist.

Antwort: Die routinemäßige arbeitstägliche Überprüfung gemäß Herstellervorgaben mittels Vakuum- und Bowie-Dick-Test ist stets durchzuführen. Eine chargenbezogene Dokumentation des Sterilisiervorganges wird vom Autoklaven selbstständig durchgeführt. Eine zusätzliche routinemäßige Überprüfung jeder Charge mittels Chemoindikator ist keine Vorschrift. Dessen ungeachtet kann eine gezielte oder periodische, vom Dokumentationsprozess unabhängige Überprüfung des Vorganges (Zeit, Temperatur, Dampfqualität, etc.) gelegentlich und für besondere Fragestellungen sinnvoll sein.

Haben auch Sie Fragen zur Hygiene?
Sie können Ihre Anfrage an die BNC-Geschäftsstelle oder die Redaktion des
Chirurgen Magazins richten, sie wird dann anonymisiert weitergeleitet und ggf. an dieser Stelle zusammen mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.

BNC-Geschäftsstelle, Rosemarie Plassmann
E-Mail: info@bncev.de

oder
Redaktion Chirurgen Magazin, Antje Soleimanian
E-Mail: antje.soleimanian@bncev.de
 

 
  Quelle: Chirurgen Magazin 28, Heft 4/07, August/September 2007  
     

Mo.  03.09.2007