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Dr. Ernst
Tabori ist Ärztlicher Leiter für Bauhygiene und ambulantes Operieren im
Beratungszentrum für Hygiene (BZH) in Freiburg. Er berät unsere Leser in
allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprophylaxe.
Frage: Ist es gestattet, die Fenster des Operationssaales während der
Operation zwecks Lüftung zu öffnen, wenn ein Fliegengitter eingesetzt ist?
Antwort: Ein entscheidender Punkt bei der Frage nach der
erforderlichen Belüftung ist: Handelt es sich um einen Eingriffsraum oder
OP-Saal oder besser noch: Welche Eingriffe werden vorgenommen? Vom
Eingriffsspektrum ist die Wahl der Lüftung abhängig. In der Fachliteratur
und der Empfehlung des RKI (KRINKO 2000) wird die Bedeutung der Luft als
relevanter Übertragungsweg für postoperative Infektionen im Operationsgebiet
nur bei strikt aseptische Eingriffe mit Implantaten großer Fremdkörper
angesehen. Zur Versorgung von Eingriffsräumen mit Frischluft und zum
Abtransportieren von Luftfeuchte, Wärme, Gerüchen und Schadstoffen kann mit
Einschränkungen eine Fensterlüftung durchgeführt werden. Als Einschränkung
gilt, wenn sich direkt vor dem zu öffnenden Fenster des Eingriffsraumes eine
viel befahrene Verkehrsstraße, eine Baustelle, dichter Baumbestand oder
Büsche in den Vegetationszeiten, ein stark frequentierter Parkplatz,
Abfallcontainer, eine Tankstelle oder ein Betriebshof befinden. Ebenfalls
einschränkend wirken sich Keller- oder Souterrainlagen der OP-Räume aus. Bei
einer natürlichen Belüftung über Fenster müssen auf jeden Fall fugendichte,
feinmaschige Fliegengitter angebracht werden. Das aseptische, zügige, das
Gewebe wenig traumatisierende Arbeiten am OP-Tisch ist einer der
bedeutsamsten externen Faktoren bei der Prävention postoperativer
Wundinfektionen. Kurz: die konsequente Umsetzung und Beachtung der aktuellen
krankenhaushygienischen Empfehlungen.
Frage: Nach entsprechender Fortbildung benutzen wir
Sterilisationspapier um die OP-Sets einzupacken. Diese Sets werden doppelt
eingewickelt und sind nach uns vorliegenden Informationen bis zu einem Jahr
ungeöffnet steril lagerbar. Nun kommt von einer weiteren
Fortbildungsveranstaltung (der Fa. Medka) ein Einspruch, auf diese Weise
eingeschlagene OP-Siebe seien nur 48 Stunden steril sein. Wahr oder unwahr?
Antwort: Die korrekte, vor mechanischer Beschädigung, versehentlicher
Kontamination und Verstauben geschützte Lagerung der Sterilgüter ist der
wesentliche Aspekt für die Sicherheit der Güter. Am besten geeignet ist die
geschlossene, kühle, trockene und vor Licht geschützte Lagerung in
geeigneten Schränken. Lagerfristen werden direkt von diesen Faktoren
beeinflusst. Weiterhin müssen die Angaben der Hersteller beachtet werden.
Das heißt: Wenn die Lagerungsbedingungen – wie oben beschrieben –
gewährleistet sind und die Angaben der Hersteller der Verpackungsprodukte
dieses Zeitintervall inkludieren, sind bei der geschilderten Lagerung
durchaus auch Lagerfristen von drei Monaten (und wahrscheinlich auch darüber
hinaus) möglich. Instrumente, die bis zu einem Jahr oder darüber hinaus
nicht verwendet werden, sollten jeweils bedarfsorientiert sterilisert
werden.
Frage: Schon seit längerer Zeit wurde auf Fachkongressen eine
prophylaktische Antibiotikagabe bei Hernienoperationen für überflüssig
erklärt, da ein erkennbarer Nutzen nicht nachgewiesen sei. Darüber hinaus
würde die flächendeckende leichtfertige Antibiotikagabe zunehmend zu
Resistenzbildungen führen. Nach wie vor sind viele Kollegen jedoch der
Meinung, dass es für sie “sicherer” sei, ein Single-Shot-Antibiotikum vor
oder während der Operation zu verabreichen.
1) Ist eine Operationsdauer von über 45 Minuten ein Anlass, eine
Single-Shot Antibiotikagabe zu verabreichen?
2) Sollten bei kleinen bis mittleren Osteosynthesen ein Single-Shot
Antibiotikum verordnet werden?
3) Inwiefern ist es sinnvoll, das Operationspersonal regelmäßig durch
Nasen-/Rachenabstriche auf MRSA-Keime zu überprüfen, obwohl wir in unserem
ambulanten Operationszentrum keine erhöhten Infektionsprobleme haben?
Antwort:
Zu Frage 1) Für die Routine: Nein, nicht wenn die Operationsdauer der
einzige Faktor ist. Die Indikation ist nicht primär nur vor der OP-Dauer
abhängig.
Zu Frage 2) Kleine bis mittlere Osteosynthesen sind keine Indikation
für eine routinemäßige Antibiotikagabe.
Zu Frage 3) Das routinemäßige, ungezielte Screening des OP-Personals
auf MRSA ist nicht indiziert und wird von mir nicht empfohlen.
Frage: Wir führen täglich morgens den Entlüftungstest durch, um die
Funktionsfähigkeit des Sterilisationsgeräts zu prüfen (also täglich einmal).
Die Dokumentation der einzelnen Charge (also der Ablauf des
Sterilisationsvorganges) wird durchgeführt, wir haben im Computer ein
Programm, in welchem der Sterilisationsvorgang vom Beginn bis zum Ende
aufgezeichnet wird, auch in Form einer Kurve. Diese Dokumentation wird in
der EDV aufbewahrt und ist chargenbezogen. Jede sterilisierte Box wird mit
der Chargennummer versehen, so dass nachvollziehbar ist, ob der
Sterilisationsvorgang korrekt abgelaufen ist oder nicht. Muss ich nun bei
jeder Charge außerdem einen Chemoindikator mit in den Sterilisator einlegen,
oder genügt die einmalige Überprüfung morgens durch den Entlüftungstest und
die zusätzliche Dokumentation des Sterilisationsablaufes? Wenn der
Chemoindikator bei jeder Charge mitlaufen muss, ist dies nur bei einer
bestimmten Gruppe der Medizinprodukte erforderlich (z. B. bei der Gruppe
“kritisch”) oder bei sämtlichen? Ich war bisher der Meinung – und so wurde
ich auch von der Firma Webeco informiert – , dass eine chargenbezogene
Chemoindikator-Prüfung bei jedem Sterilisationsvorgang nicht erforderlich
ist.
Antwort: Die routinemäßige arbeitstägliche Überprüfung gemäß
Herstellervorgaben mittels Vakuum- und Bowie-Dick-Test ist stets
durchzuführen. Eine chargenbezogene Dokumentation des Sterilisiervorganges
wird vom Autoklaven selbstständig durchgeführt. Eine zusätzliche
routinemäßige Überprüfung jeder Charge mittels Chemoindikator ist keine
Vorschrift. Dessen ungeachtet kann eine gezielte oder periodische, vom
Dokumentationsprozess unabhängige Überprüfung des Vorganges (Zeit,
Temperatur, Dampfqualität, etc.) gelegentlich und für besondere
Fragestellungen sinnvoll sein.
Haben auch Sie Fragen zur Hygiene?
Sie können Ihre Anfrage an die BNC-Geschäftsstelle oder die Redaktion des
Chirurgen Magazins richten, sie wird dann anonymisiert weitergeleitet und
ggf. an dieser Stelle zusammen mit der Antwort von Dr. Tabori
veröffentlicht.
BNC-Geschäftsstelle, Rosemarie Plassmann
E-Mail: info@bncev.de
oder
Redaktion Chirurgen Magazin, Antje Soleimanian
E-Mail:
antje.soleimanian@bncev.de
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