Hygiene: Braucht man steriles Wasser und gefilterte Druckluft?
     
 

Frage: Derzeit werden in unserer Region Begehungen von Gewerbeaufsichtsamt und Gesundheitsamt zur Überprüfung der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten im OP durchgeführt. Dazu folgende Frage: Ich führe auch minimal invasive Operationen (Cholezystektomie, Appendektomie und laparoskopische Hernienoperationen) durch. Die dazu benötigten Instrumente (Medizinprodukte) werden als kritisch nach Kategorie B eingestuft. Vom RKI wird dazu eine Aufbereitung in einem Thermodesinfektor empfohlen beziehungsweise gefordert.

Ist die Anschaffung dieses Geräts (Kostenvoranschlag liegt bei 17.000 Euro mit der erforderlichen Software) unabdingbar erforderlich? Endoskopische Operationen machen nur etwa zehn Prozent meiner Operationen aus und die geforderte Aufbereitung in der Maschine hätte zur Folge, dass ich neue kostenintensive Siebe zusätzlich anschaffen müsste. Bei Kollegen hat das Gewerbeaufsichtsamt Folgendes gefordert: “Die Spülung der manuell gereinigten und desinfizierten Medizinprodukte ist unbedingt mit entmineralisiertem und sterilem Wasser durchzuführen. Zur Trocknung der Medizinprodukte wird wegen der guten und raschen Wirkung die Verwendung von geeigneter, ölfreier und gefilterter Druckluft empfohlen.”

Ist die Spülung mit sterilem Wasser sinnvoll und unabdingbar erforderlich, ebenso die Verwendung gefilterter Druckluft?

Antwort: Bei manueller Aufbereitung sind einzelnen Arbeitsschritte in einer standardisierten Arbeitsanweisung (SOP) klar festzulegen. Prinzipiell entspricht es auch unseren Empfehlungen, dass bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen (RDM) vorzuziehen sind.

Spülung: Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO 2001) sagt hierzu:

„Für die Reinigung/Desinfektion ist, insbesondere zur Vermeidung von Rekontaminationen und Kristallbildungen, geeignetes Wasser zu verwenden, das mikrobiologisch mindestens Trinkwasserqualität hat. (…) In jedem Falle erfordert die abschließende Spülung entmineralisiertes Wasser, um Kristallbildungen auf dem Medizinprodukt, welche zum Beispiel den anschließenden Sterilisationsprozess stören können, zu vermeiden (Kat. IB). Bei bestimmten Medizinprodukten (insbesondere Medizinprodukte mit erhöhten oder besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung) kann auf Grund der Materialeigenschaften des Medizinproduktes oder wegen erforderlicher Partikelfreiheit bei langen und engen Lumina die Verwendung einer höheren Wasserqualität (zum Beispiel Aqua purificata USP 23/24 , Aqua ad injektabilia) notwendig sein (Kat. IB).”

Druckluft: Hier sagt die KRINKO (2001): „Die Nachspülung und Trocknung muss unter Bedingungen erfolgen, die eine Rekontamination der desinfizierten Medizinprodukte ausschließen. Die Verwendung von Druckluft zur Trocknung wird diesbezüglich auf Grund ihrer guten und raschen Wirkung empfohlen (Kat. IB).“

Diese Frage betrifft auf der einen Seite die Funktionalität der Kompressoren, deren Wartung und die Betriebskosten, auf der anderen Seite eine eventuelle Verunreinigung, die von Begleitstoffen (zum Beispiel Öl) ausgehen könnte. Druckluft, die im medizinischen Bereich (Aer medicalis) eingesetzt wird, untersteht seit 2001 dem Europäischen Arzneimittelgesetz und nicht mehr der DIN EN 737-3. Danach ist der maximale Ölgehalt auf 0,1 mg/m3 in der Druckluft festgesetzt. Zur Reduktion des Staubeintrages sollte die Luft gefiltert sein.
Zusätzlich ist es ratsam, enge Lumina mittels Alkohol von Restfeuchtigkeit freizuspülen.

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Sie können Ihre Anfrage an die BNC-Geschäftsstelle oder die Redaktion des Chirurgen Magazins richten, sie wird dann anonymisiert weitergeleitet und ggf. an dieser Stelle zusammen mit der Antwort von Dr. Tabori veröffentlicht.

BNC-Geschäftsstelle, Rosemarie Plassmann
E-Mail: info@bncev.de
oder
Redaktion Chirurgen Magazin, Antje Soleimanian
E-Mail: antje.soleimanian@bncev.de
 

 
  Quelle: Chirurgen Magazin 29, Heft 5/07, November 2007  
     

Di.  13.11.2007