Praxisbesonderheiten früher als die KV erkennen  
     
  Eine regelmäßige und differenzierte Auswerung der eigenen Praxisleistung ist angesichts schwindender Ressourcen im Gesundheitswesen unverzichtbar. Die Abrechnungsauswertung der KV liefert im Prinzip alle notwendigen Daten über die eigene Praxis, lässt nur leider in der Regel etwa sechs Monate auf sich warten. Außerdem fehlt in der KV-Statistik der Vergleich zum Durchschnitts-Kollgen der gleichen Fachgruppe.
Mit dem CHIRIndex steht Mitgliedern des BNC ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie eben diese Schwächen auffangen können: Sie erhalten monatlich genaue Auswertungen ihrer abgerechneten GKV-Leistungen und Privatliquidationen, der von ihnen verordneten Medikamente und eine Diagnosenstatistik (der DNC berichtete). Verantwortlich für die Erstellung der Auswertungen ist die Interessengemeinschaft Datenverarbeitung in der Medizin (IDM). Sie erhält von den Teilnehmern anonymisierte Leistungsziffern ohne Patientenbezug, wertet sie in ihrem Rechenzentrum aus und schafft einen Datenpool, aus dem die Vergleichszahlen einer fingierten chirurgischen Durchschnittspraxis ermittelt werden. Neben den eigenen Daten erhält der Anwender auch die Pooldaten und kann seine Leistungen mit dem Durchschnitt vergleichen.
Besonderheiten vorsorglich begründen
Aus den Abweichungen vom Durchschnitt lassen sich Praxisbesonderheiten rasch und klar erkennen und begründen – noch bevor die KV darauf aufmerksam wird und eine Plausibilitätsprüfung veranlasst. „Für meine Praxis habe ich zum Beispiel festgestellt, dass eine meiner umsatzstärksten Ziffern die Zusatzziffer 86 für ambulanten Operationen ist“, erzählt Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky, „ihre Häufigkeit liegt 200 Prozent über dem Durchschnitt und rechtfertigt deshalb die Praxisbesonderheit ,ambulantes Operieren’.“ Mit dieser Praxisbesonderheit lassen sich auch überdurchschnittlich häufige Verordnungen von Physiotherapie und Abrechnung von postoperativen Verbänden rechtfertigen.
Analog kann ein Chirurg, der etwa im fachgruppeninternen Vergleich häufig Krankengymnastik abrechnet, aber selten Krankengymnastik verordnet, gegenüber der KV die Praxisbesonderheit „eigene physikalische Therapie“ belegen. Möglich werden Erkenntnisse dieser Art durch die detaillierte Aufschlüsselung aller Leistungen im CHIRIndex: Die monatliche Auswertung listet jeweils zehn Ziffern auf, bei denen der Abrechnungsdurchschnitt am stärksten über- oder unterschritten wurde. Außerdem nennt sie die umsatzstärksten Leistungen der Praxis und vergleicht alle Daten mit den Vorquartalen und Vorjahren.
Wer die Leistungsstärken und-schwächen seiner Praxis rechtzeitig erkennt, kann gegenüber Regressforderungen oder Plausibilitätsprüfungen der KV nicht nur reagieren, sondern prophylaktisch argumentativ agieren.
 

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