Patientenrechtegesetz: Chirurgen und Anästhesisten kritisieren Vorgaben zur Aufklärung



Über den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gemeinsam auf den Weg gebrachten Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz (PatRG) berät jetzt das Bundeskabinett. Ziel des Gesetzes ist es, die auf mehrere Gesetzbücher verteilten Patientenrechte zu bündeln und so für die Versicherten mehr Transparenz zu schaffen. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßten grundsätzlich die mit dem Gesetzentwurf geschaffene Transparenz über bestehende Gesetze auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts. Die Fachgesellschaften warnten aber gemeinsam vor einer Ausgestaltung und einer Regelung von Details, deren Umsetzung im Klinikalltag nicht gewährleistet werden könne.

Dazu zähle die im Referentenentwurf unter § 630 e Absatz 2 BGB vorgesehene Regelung, dass „die Aufklärung durch einen an der Durchführung des Eingriffs Beteiligten, der über die zur sachgemäßen Aufklärung notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, mündlich erfolgen muss, wobei ergänzend auch auf Unterlagen Bezug genommen werden kann, die der Patient in Textform erhalten hat“. DGCH und DGAI kritisierten es als „unrealistisch und undurchführbar“, dass Patienten über die Gefahren einer Operation nur noch von Ärzten aufgeklärt werden dürfen, die auch an dem geplanten Eingriff teilnehmen. Dieser Passus führt nach Auffassung der beiden Fachgesellschaften nicht zu einer Verbesserung des erforderlichen Informationsbedürfnisses und Informationsstandes der Patienten oder einer verbesserten Umsetzung der Informationspflicht der Ärzte. Eine sachgemäße, allen Anforderungen genügende Aufklärung könne sehr wohl von Ärzten – insbesondere von Chirurgen und Anästhesisten – vorgenommen werden, die nicht selbst am Eingriff teilnehmen, aber über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Die neue Regelung würde eine bislang praktizierte und anerkannte Form der Aufklärung ausschließen, wonach nachgeordnete Ärzte mit dem entsprechenden Kenntnis- und Erfahrungsstand das Aufklärungsgespräch zur Operation und zur Anästhesie übernehmen. „Kliniken diese Möglichkeit zu nehmen, ist im Krankenhausalltag nicht praktikabel, brächte erhebliche Probleme im Rahmen des geltenden Arbeitszeitgesetzes mit sich und würde Teilzeitmodelle weiter erschweren“, urteilte der Generalsekretär der DGCH, Professor Hartwig Bauer. Infolge gesplitteter Arbeitszeiten lasse sich kaum noch gewährleisten, dass der Patient von dem Arzt aufgeklärt wird, der später auch die Anästhesie oder den Eingriff vornimmt. „Zumal ja weiterhin und völlig zurecht die Forderung besteht, dass die Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen hat, damit der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann“, sagte Bauer.
 

 
 
Antje Thiel

23.05.2012