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Über den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gemeinsam auf
den Weg gebrachten Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz (PatRG)
berät jetzt das Bundeskabinett. Ziel des Gesetzes ist es, die auf
mehrere Gesetzbücher verteilten Patientenrechte zu bündeln und so für
die Versicherten mehr Transparenz zu schaffen. Es soll Anfang 2013 in
Kraft treten. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und die
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
begrüßten grundsätzlich die mit dem Gesetzentwurf geschaffene
Transparenz über bestehende Gesetze auf dem Gebiet des Behandlungs- und
Arzthaftungsrechts. Die Fachgesellschaften warnten aber gemeinsam vor
einer Ausgestaltung und einer Regelung von Details, deren Umsetzung im
Klinikalltag nicht gewährleistet werden könne.
Dazu zähle die im Referentenentwurf unter § 630 e Absatz 2 BGB
vorgesehene Regelung, dass „die Aufklärung durch einen an der
Durchführung des Eingriffs Beteiligten, der über die zur sachgemäßen
Aufklärung notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, mündlich
erfolgen muss, wobei ergänzend auch auf Unterlagen Bezug genommen werden
kann, die der Patient in Textform erhalten hat“. DGCH und DGAI
kritisierten es als „unrealistisch und undurchführbar“, dass Patienten
über die Gefahren einer Operation nur noch von Ärzten aufgeklärt werden
dürfen, die auch an dem geplanten Eingriff teilnehmen. Dieser Passus
führt nach Auffassung der beiden Fachgesellschaften nicht zu einer
Verbesserung des erforderlichen Informationsbedürfnisses und
Informationsstandes der Patienten oder einer verbesserten Umsetzung der
Informationspflicht der Ärzte. Eine sachgemäße, allen Anforderungen
genügende Aufklärung könne sehr wohl von Ärzten – insbesondere von
Chirurgen und Anästhesisten – vorgenommen werden, die nicht selbst am
Eingriff teilnehmen, aber über die erforderlichen Kenntnisse und
Erfahrungen verfügen.
Die neue Regelung würde eine bislang praktizierte und anerkannte Form
der Aufklärung ausschließen, wonach nachgeordnete Ärzte mit dem
entsprechenden Kenntnis- und Erfahrungsstand das Aufklärungsgespräch zur
Operation und zur Anästhesie übernehmen. „Kliniken diese Möglichkeit zu
nehmen, ist im Krankenhausalltag nicht praktikabel, brächte erhebliche
Probleme im Rahmen des geltenden Arbeitszeitgesetzes mit sich und würde
Teilzeitmodelle weiter erschweren“, urteilte der Generalsekretär der
DGCH, Professor Hartwig Bauer. Infolge gesplitteter Arbeitszeiten lasse
sich kaum noch gewährleisten, dass der Patient von dem Arzt aufgeklärt
wird, der später auch die Anästhesie oder den Eingriff vornimmt. „Zumal
ja weiterhin und völlig zurecht die Forderung besteht, dass die
Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen hat, damit der Patient seine
Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann“, sagte
Bauer.
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