Medizinrechtstag: Verlieren Ärzte den Exklusivanspruch auf Heilkunde?



Damit das deutsche Gesundheitssystem den Anschluss an europäische Nachbarländer behalten könne, müssten Ärzte ihren Anspruch aufgeben, die Heilkunde exklusiv auszuüben. Das betonte Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Abteilung Pflege des AOK Bundesverbandes im Vorfeld des 13. Deutschen Medizinrechtstages am 14. und 15. September in Berlin. Sie wird dort über die Heilkundeübertragungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sprechen, in der geregelt ist, in welcher Form qualifizierte Vertreter der Kranken- und Altenpflegeberufe künftig Aufgaben übernehmen sollen, die bisher Ärzten vorbehalten waren.
„Viele Ärzte hierzulande befürchten, dass die Qualität der Versorgung unter den neuen Modellen leidet“, sagte Szepan.

Internationale Beispiele wie Schweden oder Finnland, wo Pflegefachkräfte bereits mehr Kompetenzen hätten, zeigten jedoch, dass dies unbegründet sei: „Wenn die Pflege Ärzten Aufgaben abnimmt, baut das Versorgungsengpässe ab, kommt also den Patienten zugute. Und Ärzte profitieren dadurch, dass sie sich auf ihre medizinischen Kernkompetenzen konzentrieren können, was ihr Arbeitspensum senkt“, argumentierte Szepan.
Nach der Richtlinie könnten Pflegefachkräfte zum Beispiel die Therapie eines Diabetes-Patienten eigenverantwortlich überwachen. Medizinern vorbehalten bleibt es hingegen, Diagnosen und Therapiepläne zu erstellen.

Der jährliche Deutsche Medizinrechtstag ist ein interdisziplinäres Symposium von Medizinrechtsanwälten und Ärzten. Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik beleuchten im Rahmen der Veranstaltung einen Themenkreis aus unterschiedlichen Perspektiven. Veranstalter des Symposiums ist der Verein Medizinrechtsanwälte e.V.

Das Programm des 13. Deutschen Medizinrechtstags finden Sie hier:
www.deutscher-medizinrechtstag.de

 

 
 
Antje Thiel

11.07.2012