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Damit das deutsche Gesundheitssystem den Anschluss an europäische
Nachbarländer behalten könne, müssten Ärzte ihren Anspruch aufgeben, die
Heilkunde exklusiv auszuüben. Das betonte Nadine-Michèle Szepan,
Leiterin der Abteilung Pflege des AOK Bundesverbandes im Vorfeld des 13.
Deutschen Medizinrechtstages am 14. und 15. September in Berlin. Sie
wird dort über die Heilkundeübertragungsrichtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) sprechen, in der geregelt ist, in welcher Form
qualifizierte Vertreter der Kranken- und Altenpflegeberufe künftig
Aufgaben übernehmen sollen, die bisher Ärzten vorbehalten waren.
„Viele Ärzte hierzulande befürchten, dass die Qualität der Versorgung
unter den neuen Modellen leidet“, sagte Szepan.
Internationale Beispiele wie Schweden oder Finnland, wo Pflegefachkräfte
bereits mehr Kompetenzen hätten, zeigten jedoch, dass dies unbegründet
sei: „Wenn die Pflege Ärzten Aufgaben abnimmt, baut das
Versorgungsengpässe ab, kommt also den Patienten zugute. Und Ärzte
profitieren dadurch, dass sie sich auf ihre medizinischen
Kernkompetenzen konzentrieren können, was ihr Arbeitspensum senkt“,
argumentierte Szepan.
Nach der Richtlinie könnten Pflegefachkräfte zum Beispiel die Therapie
eines Diabetes-Patienten eigenverantwortlich überwachen. Medizinern
vorbehalten bleibt es hingegen, Diagnosen und Therapiepläne zu
erstellen.
Der jährliche Deutsche Medizinrechtstag ist ein interdisziplinäres
Symposium von Medizinrechtsanwälten und Ärzten. Referenten aus Justiz,
Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik beleuchten im Rahmen der
Veranstaltung einen Themenkreis aus unterschiedlichen Perspektiven.
Veranstalter des Symposiums ist der Verein Medizinrechtsanwälte e.V.
Das Programm des 13. Deutschen Medizinrechtstags finden Sie hier:
www.deutscher-medizinrechtstag.de
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