„Spiegel“-Bericht: Inkompetenz einer einzelnen Ärztin rechtfertigt keine üble Verallgemeinerung!



Unter der Schlagzeile „Atemstillstand in Zimmer 8“ berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ diese Woche (Ausgabe 5.2012, 31. Januar 2012, Seite 44f.) über dramatische Fehler einer einzelnen Fachärztin für Anästhesie, die mittlerweile zum dritten Mal wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten muss. Drei Menschen – ein vierjähriger Junge, eine 44-jährige und eine 78-jährige Frau – waren zwischen 1994 und 2009 im Zusammenhang mit ambulanten Operationen in einer Bonner Praxis für Orthopädie gestorben. Aus dem eklatanten unärztlichen Verhalten einer einzelnen Ärztin schließen die „Spiegel“-Autoren leider zu Unrecht, dass es sich beim Ambulanten Operieren generell um einen rechtsfreien Raum handelt, in dem Patienten nur zu leicht zu Schaden kommen.

Zudem offenbart der Bericht einen sehr laxen Umgang mit recherchierten Daten: So heißt es in dem Bericht des Spiegel wörtlich: „Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen hat errechnet, dass sich eine Praxis erst ab 750 bis 1.500 Eingriffen pro Quartal lohnt.“ Die Autoren hätten genauer lesen sollen: In einem Artikel des BNC-Organs Chirurgen Magazin vom Dezember 2010 (Ausgabe 6.2010, Seite 16f.) wird berichtet über die Kostenstrukturanalyse des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC), die Kostendruck und Investitionsstau in chirurgischen Praxen verdeutlicht hat. Dort heißt es wörtlich: „ Weiterhin offenbare die Studie, dass sich der Betrieb einer chirurgischen Praxis bis zu einer Größe von etwa 750 Scheinen pro Quartal nicht rechnet. Zwischen 750 und 1.500 Scheinen
könne eine Praxis fünf Euro pro Schein erwirtschaften, und erst ab 1.500 Scheinen sei eine Praxis
mit zwölf Euro pro Schein optimal profitabel.“

Unabhängig von diesen falsch zitierten Aussagen protestieren der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) und der Bundesverband vehement gegen die falsche und verallgemeinernde Darstellung des Ambulanten Operierens. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärte BNC-Präsident Dr. Dieter Haack: „Jeder Tod eines Patienten bei einem operativen Eingriff ist eine Katastrophe. Aber dies bedeutet nicht, dass das System des Ambulanten Operierens per se schlecht ist.“ Haack kritisierte insbesondere die Darstellung des „Spiegel“, es gebe keine Kontrollinstanzen beim Ambulanten Operieren: „Qualitätskontrollen werden von allen Seiten durchgeführt, von Begehungen der Operationssäle bis zu Qualitätskontrolle der Kassenärztlichen Vereinigungen.“ Haack empfahl den „Spiegel“-Autoren die Lektüre der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengefassten und auch regelmäßig kontrollierten Regelungen zum Ambulanten Operieren: „Die Vorgaben, die wir erfüllen müssen, reichen vom Infektionsschutzgesetz über das Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz, die Biostoffverordnung, Röntgenverordnung und das Transfusionsgesetz bis hin zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung.“ Haack erinnerte daran, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren nachweislich deutlich geringer ist als im Krankenhaus, „gleiches gilt übrigens auch für die Arbeitsunfähigkeitszeiten.“

Auch der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) distanzierte sich ausdrücklich von den Verallgemeinerungen des „Spiegel“. BAO-Vorstandsmitglied Dr. Petra Tietze-Schnur, selbst Fachärztin für Anästhesie, erklärte: „Rein sachlich kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fachärztin auf die Idee kommt, ein 4-jähriges Kind mit einem 3,5er-Tubus, der für Babies gedacht ist, oder mit einem 7,0er-Tubus, der für Erwachsene vorgesehen ist, zu versorgen. Das war grob fahrlässig.“ Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Patienten nicht durchgängig betreut und über einen Monitor überwacht wurden: „In Tageskliniken sollte das nicht vorkommen“, sagte Tietze-Schnur. Allerdings betonte die Anästhesistin: „Auch wenn ein Handwerker einen folgenschweren Fehler macht, folgere ich daraus nicht automatisch, dass alle seine Berufskollegen ihr Handwerk nicht verstehen!“

Zum (kostenpflichtigen) Artikel im „Spiegel“ (E-Paper) gelangen Sie hier:
www.spiegel.de


Den falsch zitierten Artikel aus dem BNC-Chirurgen Magazin finden Sie hier

 

 
 
Antje Thiel

31.01.2012