|
Unter der Schlagzeile „Atemstillstand in Zimmer 8“ berichtet das
Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ diese Woche (Ausgabe 5.2012, 31. Januar
2012, Seite 44f.) über dramatische Fehler einer einzelnen Fachärztin für
Anästhesie, die mittlerweile zum dritten Mal wegen des Vorwurfs der
fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten muss. Drei Menschen – ein
vierjähriger Junge, eine 44-jährige und eine 78-jährige Frau – waren
zwischen 1994 und 2009 im Zusammenhang mit ambulanten Operationen in
einer Bonner Praxis für Orthopädie gestorben. Aus dem eklatanten
unärztlichen Verhalten einer einzelnen Ärztin schließen die „Spiegel“-Autoren
leider zu Unrecht, dass es sich beim Ambulanten Operieren generell um
einen rechtsfreien Raum handelt, in dem Patienten nur zu leicht zu
Schaden kommen.
Zudem offenbart der Bericht einen sehr laxen Umgang mit recherchierten
Daten: So heißt es in dem Bericht des Spiegel wörtlich: „Der
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen hat errechnet, dass sich eine
Praxis erst ab 750 bis 1.500 Eingriffen pro Quartal lohnt.“ Die Autoren
hätten genauer lesen sollen: In einem Artikel des BNC-Organs Chirurgen
Magazin vom Dezember 2010 (Ausgabe 6.2010, Seite 16f.) wird berichtet
über die Kostenstrukturanalyse des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC),
die Kostendruck und Investitionsstau in chirurgischen Praxen
verdeutlicht hat. Dort heißt es wörtlich: „ Weiterhin offenbare die
Studie, dass sich der Betrieb einer chirurgischen Praxis bis zu einer
Größe von etwa 750 Scheinen pro Quartal nicht rechnet. Zwischen 750 und
1.500 Scheinen
könne eine Praxis fünf Euro pro Schein erwirtschaften, und erst ab
1.500 Scheinen sei eine Praxis
mit zwölf Euro pro Schein optimal profitabel.“
Unabhängig von diesen falsch zitierten Aussagen protestieren der
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) und der Bundesverband
vehement gegen die falsche und verallgemeinernde Darstellung des
Ambulanten Operierens. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärte
BNC-Präsident Dr. Dieter Haack: „Jeder Tod eines Patienten bei einem
operativen Eingriff ist eine Katastrophe. Aber dies bedeutet nicht, dass
das System des Ambulanten Operierens per se schlecht ist.“ Haack
kritisierte insbesondere die Darstellung des „Spiegel“, es gebe keine
Kontrollinstanzen beim Ambulanten Operieren: „Qualitätskontrollen werden
von allen Seiten durchgeführt, von Begehungen der Operationssäle bis zu
Qualitätskontrolle der Kassenärztlichen Vereinigungen.“ Haack empfahl
den „Spiegel“-Autoren die Lektüre der von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) zusammengefassten und auch regelmäßig
kontrollierten Regelungen zum Ambulanten Operieren: „Die Vorgaben, die
wir erfüllen müssen, reichen vom Infektionsschutzgesetz über das
Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz, die Biostoffverordnung,
Röntgenverordnung und das Transfusionsgesetz bis hin zum
Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung.“ Haack erinnerte
daran, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren nachweislich
deutlich geringer ist als im Krankenhaus, „gleiches gilt übrigens auch
für die Arbeitsunfähigkeitszeiten.“
Auch der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) distanzierte sich
ausdrücklich von den Verallgemeinerungen des „Spiegel“.
BAO-Vorstandsmitglied Dr. Petra Tietze-Schnur, selbst Fachärztin für
Anästhesie, erklärte: „Rein sachlich kann ich mir nicht vorstellen, dass
eine Fachärztin auf die Idee kommt, ein 4-jähriges Kind mit einem
3,5er-Tubus, der für Babies gedacht ist, oder mit einem 7,0er-Tubus, der
für Erwachsene vorgesehen ist, zu versorgen. Das war grob fahrlässig.“
Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Patienten nicht durchgängig
betreut und über einen Monitor überwacht wurden: „In Tageskliniken
sollte das nicht vorkommen“, sagte Tietze-Schnur. Allerdings betonte die
Anästhesistin: „Auch wenn ein Handwerker einen folgenschweren Fehler
macht, folgere ich daraus nicht automatisch, dass alle seine
Berufskollegen ihr Handwerk nicht verstehen!“
Zum (kostenpflichtigen) Artikel im „Spiegel“ (E-Paper) gelangen Sie
hier:
www.spiegel.de
Den falsch zitierten Artikel aus dem BNC-Chirurgen
Magazin finden Sie hier
|