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Die Chirurgie ist auf sichere Medizinprodukte angewiesen, ohne deren
Einsatz auch medizinischer Fortschritt nicht möglich ist. Darauf hat die
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) am 18. Januar 2012
hingewiesen. Patientensicherheit habe dabei absoluten Vorrang.
Bezugnehmend auf den jüngsten Skandal um minderwertige Brustimplantate
sprach sich die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) dafür aus,
den Weg eines Medizinprodukts vom Hersteller bis zum Patienten
transparenter zu gestalten. Als Vorbild dafür könnten etwa Register
dienen, wie sie chirurgische Fachgesellschaften in Deutschland für
Gelenkprothesen oder Kunststoffnetze bei Hernienoperationen erfolgreich
einführen. Qualitativ mangelhafte Implantate seien sicherlich die
Ausnahme. Die DGCH warnte daher davor, alle Implantate unter
Generalverdacht zu stellen und Patienten unnötig zu verunsichern.
Der Ende Dezember 2011 bekannt gewordene Skandal um fehlerhafte
Brustimplantate hat eine öffentliche Diskussion über die Sicherheit von
Medizinprodukten und die erforderlichen Prüf- und Zulassungskriterien
entfacht. „Hinter der Herstellung und Verbreitung dieser gefährlichen
Silikonkissen steckt kriminelle Energie. Das ist empörend und darf nicht
passieren“, betonte Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär
der DGCH. Herstellung und Zulassung von Medizinprodukten müssen nach
Auffassung der DGCH in einer engen Zusammenarbeit von Politik, Behörden
und Fachgesellschaften von A bis Z nachvollziehbar gestaltet werden.
„Mit solchen Dokumentationen lässt sich ein Frühwarnsystem umsetzen, das
Risikopotenziale in der Anwendung am Patienten erkennen lässt und
weitere Schäden vermeiden hilft“, sagte Bauer.
Die DGCH begrüßte deshalb auch das Ziel der Europäischen Kommission,
Kontrollinstanzen für Medizinprodukte sorgfältiger auszuwählen und
Informationen zu Implantaten zentral zu sammeln und auszuwerten.
Zulassungen dürften nur bei evidenzbasierter, wissenschaftlich belegter
Qualität, Sicherheit und Nutzen für den Patienten erteilt werden Dies
gelte insbesondere für Produkte, die im Körper verbleiben oder in
Körperfunktionen eingreifen – also etwa Gelenkprothesen oder
Herzschrittmacher. Dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Bewertungsverfahren
für Innovationen stehe die DGCH offen gegenüber und habe mit ihrem
eigenen Studienzentrum und Studiennetzwerk dafür die erforderlichen
Strukturen geschaffen.
Zur Internetseite der DGCH gelangen Sie hier:
www.dgch.de
Wenn Sie keine Informationen der DGCH mehr wünschen, senden Sie bitte
einen E-Mail an: spirgat@medizinkommunikation.org
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