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Um auch künftig eine gute flächendeckende medizinische Versorgung
sicherzustellen, müssen nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes neue Wege
beschritten werden. Es sei vor allem notwendig, dass die Versorgung
künftig nicht mehr strikt getrennt für den ambulanten und den
Krankenhausbereich organisiert werde. Karl-Heinz Schönbach,
Geschäftsführer Versorgung im AOK-Bundesverband, erklärte,
hochspezialisierte Leistungen könnten gleichermaßen von Krankenhäusern und
besonders qualifizierten Vertragsärzten erbracht werden. Gleiches gelte
auch für ambulante Operationen.
Wolle man die starre Abgrenzung von ambulantem und stationärem Bereich
überwinden, müssten die Zuständigkeiten für die Sicherstellung der
medizinischen Versorgung neu gefasst werden.
Für hochspezialisierte Leistungen sollte dieser Auftrag nach Auffassung
des AOK-Bundesverbandes künftig den Kassen übertragen werden.
Spezialisierte Vertragsärzte und Kliniken sollten danach im Wettbewerb
untereinander Verträge mit den Krankenkassen schließen. Voraussetzung
dafür ist für Schönbach, dass die Kassen- und Ärztevertreter gemeinsam auf
Bundesebene strukturierte Vorgaben für die Versorgungsplanung in den
Ländern machen. „Sinnvoll wäre es, wenn etwa eine Band-breite vorgegeben
wird, wie viele Onkologen je Region im Verhältnis zur Zahl der jeweiligen
Patienten vorhanden sein sollten und in welcher Entfernung diese für die
Patienten durchschnittlich erreichbar sein müssen”, sagte Schönbach. Auf
Grundlage dieser Vorgaben sollten die Bundesländer dann einen Auftrag zur
Sicherstellung der hochspezialisierten medizinischen Versorgung für die
Kassen formulieren. Dabei sollten die Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort -
beispielsweise die Zahl der chronisch Kranken und das durchschnittliche
Alter der Patienten - berücksichtigt werden.
Schönbach begrüßte in diesem Zusammenhang die jüngsten Vorschläge der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die eine Vergütung
hochspezialisierter Leistungen auf Basis der Euro-Gebührenordnung
gefordert hatte. Den Verzicht auf eine Bedarfsplanung für spezialisierte
Leistungen – wie von der DKG gefordert – hielt Schönbach hingegen nicht
für sinnvoll. „Das würde die heute parallel herrschende Über- und
Unterversorgung noch zementieren. Zudem werden dort, wo mehr Ärzte sind,
auch Indikationsgrenzen gesenkt, mehr Menschen behandelt und mehr
Leistungen erbracht, ohne dass dies medizinisch geboten ist.“ Auch steige
die Zahl der Krankenhausfälle mit der ambulanten Überversorgung an, so
Schönbach. Dass sich die Medizin selbst auf ein gebotenes Maß regulieren
könne, sei eine unbezahlbare Illusion.
Die vollständige Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Bedarfsplanung
finden Sie hier:
www.aok-bv.de
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