AOK-Bundesverband plädiert für sektorenübergreifende Bedarfsplanung



Um auch künftig eine gute flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen, müssen nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes neue Wege beschritten werden. Es sei vor allem notwendig, dass die Versorgung künftig nicht mehr strikt getrennt für den ambulanten und den Krankenhausbereich organisiert werde. Karl-Heinz Schönbach, Geschäftsführer Versorgung im AOK-Bundesverband, erklärte, hochspezialisierte Leistungen könnten gleichermaßen von Krankenhäusern und besonders qualifizierten Vertragsärzten erbracht werden. Gleiches gelte auch für ambulante Operationen.
Wolle man die starre Abgrenzung von ambulantem und stationärem Bereich überwinden, müssten die Zuständigkeiten für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung neu gefasst werden.

Für hochspezialisierte Leistungen sollte dieser Auftrag nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes künftig den Kassen übertragen werden. Spezialisierte Vertragsärzte und Kliniken sollten danach im Wettbewerb untereinander Verträge mit den Krankenkassen schließen. Voraussetzung dafür ist für Schönbach, dass die Kassen- und Ärztevertreter gemeinsam auf Bundesebene strukturierte Vorgaben für die Versorgungsplanung in den Ländern machen. „Sinnvoll wäre es, wenn etwa eine Band-breite vorgegeben wird, wie viele Onkologen je Region im Verhältnis zur Zahl der jeweiligen Patienten vorhanden sein sollten und in welcher Entfernung diese für die Patienten durchschnittlich erreichbar sein müssen”, sagte Schönbach. Auf Grundlage dieser Vorgaben sollten die Bundesländer dann einen Auftrag zur Sicherstellung der hochspezialisierten medizinischen Versorgung für die Kassen formulieren. Dabei sollten die Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort - beispielsweise die Zahl der chronisch Kranken und das durchschnittliche Alter der Patienten - berücksichtigt werden.

Schönbach begrüßte in diesem Zusammenhang die jüngsten Vorschläge der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die eine Vergütung hochspezialisierter Leistungen auf Basis der Euro-Gebührenordnung gefordert hatte. Den Verzicht auf eine Bedarfsplanung für spezialisierte Leistungen – wie von der DKG gefordert – hielt Schönbach hingegen nicht für sinnvoll. „Das würde die heute parallel herrschende Über- und Unterversorgung noch zementieren. Zudem werden dort, wo mehr Ärzte sind, auch Indikationsgrenzen gesenkt, mehr Menschen behandelt und mehr Leistungen erbracht, ohne dass dies medizinisch geboten ist.“ Auch steige die Zahl der Krankenhausfälle mit der ambulanten Überversorgung an, so Schönbach. Dass sich die Medizin selbst auf ein gebotenes Maß regulieren könne, sei eine unbezahlbare Illusion.

Die vollständige Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Bedarfsplanung finden Sie hier:
www.aok-bv.de
 

 
 
 
Antje Soleimanian

Fr.  03.09.2010