VV-Vorsitzende fordern KBV ultimativ zu Kurswechsel in der Honorarpolitik auf



Aus Sorge um die Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung in vielen westdeutschen Flächenländern haben die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen (VV) der KV Hessen, der KV Nordrhein, der KV Rheinland-Pfalz und der KV Schleswig-Holstein bei einem Treffen im Juli 2010 in Frankfurt die „Frankfurter Erklärung“ erarbeitet. Darin fordern sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Gesetzgeber auf, unverzüglich ein Konzept für eine adäquate und leistungsgerechte Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit vorzulegen. „Das Ergebnis der Honorarreform 2009 ist für viele Praxen, vor allem Praxen westdeutscher Flächenländer, ein Desaster. Die dadurch verursachten eklatanten Honorarunterschiede sind unseren Mitgliedern gegenüber weder darstell- noch zumutbar“, erklärten die VV-Vorsitzenden Dr. Christiane Friedländer (Nordrhein), Frank Dastych (Hessen), Dr. Olaf Döscher (Rheinland-Pfalz) und Dr. Jochen-Michael Schäfer (Schleswig-Holstein) in einer Pressemitteilung.

Die „Frankfurter Erklärung“ finden Sie im Wortlaut unter anderem auf der Internetseite der KV-Nordrhein. In Nordrhein geht der Unmut sogar noch über das Ausmaß der „Frankfurter Erklärung“ hinaus: Der KV-Vorstand in Nordrhein hat Ende August beim Sozialgericht Berlin eine Klage gegen die KBV und den GKV-Spitzenverband und damit beide Träger des Bewertungsausschusses eingereicht. „Das gegenwärtige Honorarsystem der niedergelassenen Ärzte ist ungerecht und muss ersetzt werden“, begründete KV-Nordrhein-Vorstand Dr. Peter Potthoff die Klage. Mit der Festsetzung der Honorarsystematik durch den Erweiterten Bewertungsausschuss auf Bundesebene sei die KV Nordrhein gegenüber anderen KVen benachteiligt worden. Nach Auffassung der KV Nordrhein hat der Erweiterte Bewertungsausschuss seinen Gestaltungsspielraum überschritten und eine ungerechte Honorarverteilung auf den Weg gebracht, deren Rechenwege zudem völlig intransparent seien.

In Hessen wiederum hat die VV der KV außerdem beschlossen, die von der KBV für 2011 geplanten Kodierrichtlinien nicht umzusetzen: Erste Erfahrungen aus Bayern hätten eindeutig gezeigt, dass die neuen Kodierrichtlinien sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Alltag nicht praktikabel sind und nur noch mehr Bürokratie verursachen. „Wir ersticken bereits jetzt im Bürokratie-Chaos und verspüren keinerlei Bedürfnis nach weiteren Hausaufgaben“, heißt es daher in dem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Antrag der VV.

Zu den Internetseiten der betreffenden KVen gelangen Sie hier:
www.kvno.de
www.kvhessen.de
http://kvrlp.de/
http://kvsh.de/

 

 
 
 
Antje Soleimanian

Do.  02.09.2010