|
Die niedergelassenen Fachärzte müssen mit einem eigenen Paragraphen ins
Sozialgesetzbuch V – das ist eine der zentralen Forderungen, die der
Deutsche Facharztverband (DFV) in Zusammenarbeit mit zwölf fachärztlichen
Berufsverbänden gegenüber den im Bundestag vertretenen Parteien aufstellt.
Wie der DFV am 18. Mai 2010 mitteilte, ist diese Forderung Teil eines
umfangreichen Positionspapiers, dass der Verband an alle 622 Mitglieder
des Deutschen Bundestags übergeben hat. Der DFV-Vorsitzende Dr. Thomas
Scharmann stellte fest: „Wir müssen die Frage der ärztlichen Versorgung
vom Kopf auf die Beine stellen – denn die Versorgung durch die
niedergelassenen Fachärzte ist die einzige Säule der spezialisierten
medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich. Das Krankenhaus ist im
ambulanten Sektor eine wichtige Ergänzung, aber kein Ersatz oder gar ein
tragender Pfeiler.“
Mit rund 60.000 Fachärzten und mehr als 180.000 Arzthelferinnen seien die
niedergelassenen Fachärzte eine Mittelstandsmacht. Die Stellungnahme der
Fachärzte trägt den Titel „Positionen des Deutschen Facharztverbandes zur
Weiterentwicklung des Gesundheitswesen 2010“ und präsentiert das Angebot
einer transparenten, an Qualität und Leistung orientierten
niedergelassenen Facharztmedizin ebenso wie konkrete Lösungsvorschläge für
das Gesundheitswesen, die in zehn Punkten zusammengefasst werden. „Wir
freuen uns, dass mit dem DFV zusammen zwölf fachärztliche Berufsverbände
hinter das Zehn-Punkte gestellt haben und sie unterstützen. Das ist auch
im Hinblick auf den kommenden Wahlkampf in den Kassenärztlichen
Vereinigungen von Bedeutung.“ sagte Scharmann.
Das Positionspapier finden Sie auf der Hompage des Deutschen
Facharztverbandes unter
www.deutscher-facharztverband.de
|