|
Mit einem Beschluss der entsprechenden Richtlinie hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) am 18. Dezember 2009 die Kriterien festgelegt, die
künftig bei der Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen des
Knie- und Schultergelenks in der vertragsärztlichen Versorgung zugrunde zu
legen sind. Diese Richtlinie ist nun am 3. März 2010 in Kraft getreten.
Mit jährlich mehr als einer halben Million Arthroskopien handele es sich
um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation, die bei etwa
der Hälfte der Patientinnen und Patienten ambulant erfolge. Dabei erfolge
der weitaus größte Teil arthroskopischer diagnostischer und
therapeutischer Eingriffe am Kniegelenk, in zehn bis 15 Prozent an der
Schulter und in wenigen Fällen an anderen Gelenken (u. a. Sprunggelenk,
Hüftgelenk). Die G-BA-Richtlinie soll dazu beitragen, mögliche Defizite –
beispielsweise bei der Indikationsstellung, der Leistungsdokumentation und
bei der Nachbehandlung – zu reduzieren.
Den Beschluss des G-BA sowie Begründungstexte finden Sie hier:
www.g-ba.de
|