G-BA legt Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen fest



Mit einem Beschluss der entsprechenden Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Dezember 2009 die Kriterien festgelegt, die künftig bei der Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen des Knie- und Schultergelenks in der vertragsärztlichen Versorgung zugrunde zu legen sind. Diese Richtlinie ist nun am 3. März 2010 in Kraft getreten.

Mit jährlich mehr als einer halben Million Arthroskopien handele es sich um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation, die bei etwa der Hälfte der Patientinnen und Patienten ambulant erfolge. Dabei erfolge der weitaus größte Teil arthroskopischer diagnostischer und therapeutischer Eingriffe am Kniegelenk, in zehn bis 15 Prozent an der Schulter und in wenigen Fällen an anderen Gelenken (u. a. Sprunggelenk, Hüftgelenk). Die G-BA-Richtlinie soll dazu beitragen, mögliche Defizite – beispielsweise bei der Indikationsstellung, der Leistungsdokumentation und bei der Nachbehandlung – zu reduzieren.

Den Beschluss des G-BA sowie Begründungstexte finden Sie hier:
www.g-ba.de

 

 
 
 
Antje Soleimanian

Do. 04.03.2010