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Als „wichtigen Beitrag auch zum besseren Schutz des
Patient-Arzt-Verhältnisses“ hat Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Die Karlsruher Richter
hatten am Dienstag entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer
jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Daten müssten
„unverzüglich“ gelöscht werden. Hoppe sagte im Deutschen Ärzteblatt vom 3.
März 2010, jede berufliche Kommunikation des Arztes müsse vor staatlichem
Zugriff geschützt werden. „Durch die vom Gesetzgeber veranlasste
Vorratsspeicherung von Daten wurde einmal mehr das Vertrauensverhältnis
zwischen Arzt und Patient infrage gestellt.“
Die jetzt gekippte Vorratsdatenspeicherung sei aber „nur ein Teil der
Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsbehörden“. Nach wie vor
liefen Ärzte und ihre Patienten Gefahr, Ziel staatlicher Lauschangriffe zu
werden, warnte Hoppe. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflicht und
Zeugnisverweigerungsrechte gehörten aber zu den unabdingbaren
Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. „Die Kommunikation mit Ärzten
muss deshalb genauso vor staatlicher Überwachung geschützt werden, wie die
mit Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten“, betonte der
Ärztepräsident.
www.bundesaerztekammer.de
Verschiedene Pressestimmen zum Karlsruher Urteil zur
Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier:
Focus: Vorratsdatenspeicherung – Weiterer Koalitionskrach bahnt sich an
www.focus.de
Welt: Vorratsdatenspeicherung-Aus – Bürger sauer
www.welt.de
Reuters: EU begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
http://de.reuters.com
Golem.de: Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten
www.golem.de
Rheinische Post: Was sich durch das Urteil ändert
www.rp-online.de
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