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Wenn es nach dem Willen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen
(PKV) geht, gehört die Quersubvention von Kassenpatienten durch
PKV-Einnahmen bald der Vergangenheit an. In ihrem Rechenschaftsbericht des
Jahres 2009 hat der PKV-Verband im Zusammenhang mit einer Überarbeitung
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch eine Absenkung des
Honorarvolumens gefordert. „Notwendig sind eine Absenkung des
Honorarvolumens und eine Struktur, die eine nicht medizinisch begründbare
Ausweitung der Leistungsmenge nicht zulässt“, heißt es in dem
Rechenschaftsbericht.
Als weitere Hauptziele nennt der PKV-Verband den Erhalt der Privatmedizin
und deren Erkennbarkeit, die Gewährleistung einer fortlaufenden
Aktualisierung der Gebührenordnung, eine Leistungsbewertung auf
betriebswirtschaftlicher Grundlage, Innovationsfreundlichkeit und
vereinfachte Leistungspflichtprüfung. „Anzustreben ist
Leistungsgerechtigkeit, das heißt gute Mediziner, die nachweislich bessere
Qualität produzieren, verdienen mehr als andere“, so eine weitere
Forderung im Zusammenhang mit der GOÄ-Novelle. Mit der Bundesärztekammer (BÄK)
sei abgestimmt, dass die Gebührenpositionen im operativen und im
interventionellen Bereich OPS- und DRG-harmonisiert werden. Die
Privatliquidation mit Arztbezug und die persönliche Leistungserbringung
sollten erhalten bleiben. Gleiches gelte für eine einheitliche,
durchgängige Vergütungsstruktur für ambulante und stationäre Leistungen
zur Gewährung einer sektorübergreifenden, integrierten Versorgung.
Der PKV-Verband ist sich bewusst, dass die GOÄ-Reform im
Bundesgesundheitsministerium keine hohe Priorität genießt: In Berlin will
man sich erst mit der GOÄ beschäftigen, wenn Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) verabschiedet ist. Der PKV-Verband rechnet deswegen erst im Jahr
2011 mit dem Einstieg in die Novellierung.
Den vollständigen PKV-Rechenschaftsbericht können Sie sich hier
herunterladen:
https://bestellungen.pkv.de
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