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Mit dem Arbeitsdruck auf Operateure steigt auch das Risiko chirurgischer
Eingriffe für den Patienten. Darauf haben die Experten bei einer
Pressekonferenz im Vorfeld der 18. Jahrestagung der Chirurgischen
Arbeitsgemeinschaft für Qualität und Sicherheit (CAQS) der Deutschen
Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hingewiesen. Die Tagung findet vom 29.
bis 30. Januar 2010 in Hamburg statt. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery,
Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg,
diskutierte mit den Teilnehmern, ob geregelte Arbeitszeiten die Sicherheit
von Patienten verbessern. Der Klinikalltag habe sich in den letzten Jahren
verändert: Weniger Krankenhäusern und weniger Betten stehe eine Zunahme an
Fällen gegenüber. „Insgesamt führt dies zu einer erheblichen
Arbeitsverdichtung“, sagte Montgomery Verändert hätten sich
gesamtgesellschaftlich auch die Arbeitszeiten. So seien die abgeleisteten
Arbeitsstunden von fast 2.000 pro Jahr 1970 auf knapp 1.400 im Jahr 2000
gesunken. „Auch viele junge Ärzte wollen heute nicht mehr arbeiten als
ihre Umgebung. Wer ihnen geregelte Arbeitszeiten ermöglicht, schafft
Berufszufriedenheit“, erklärte Montgomery. Diese erhöhe wiederum die
Qualität der Arbeit und schütze auf diese Weise die Patienten.
Das Risiko eines Rezidivs steige um die Hälfte, wenn der Chirurg beim
ersten Eingriff bereits 24 Stunden im Krankenhaus Dienst hatte. Eine
aktuelle internationale Querschnittsstudie zeige zudem, dass
Medikationsfehler auf Intensivstationen mit wachsendem Stress zunehmen.
Angehende Ärzte wüssten zwar, dass sie mit mehr als 40 Wochenstunden
Arbeit zu rechnen hätten und nähmen auch Überstunden und Nachtdienste in
Kauf. Dennoch hätten sie ein Recht auf den allgemein gültigen
Arbeitsschutz. Kein vernünftiger Arzt verlange daher Dienst von neun bis
fünf. Ziel müsse es jedoch sein „Arbeitsschutz, Patientenbedürfnis und
Patientensicherheit in Einklang zu bringen“, betonte er.
Dafür sei es notwendig, Krankenhäuser mit ausreichend ärztlichem Personal
auszustatten. Diese Ärzte müssten in angemessen bezahlten,
familienfreundlichen Dienstverhältnissen arbeiten können. Andernfalls
würden sie andere Berufe oder gar Länder wählen: Geht ein junger Arzt ins
Ausland, nimmt er nach Angaben der DGCH etwa 300.000 Euro
Ausbildungskosten mit. Bleibe er dort, entgingen dem deutschen Staat mehr
als eine Million Euro an Ausbildungskosten und nicht gezahlten Steuern.
„In diesem Sinne verstehe ich die gemeinsamen Bemühungen der
Bundesärztekammer, des Marburger Bundes und der chirurgischen
Fachgesellschaften um ein vernünftiges deutsches Arbeitszeitrecht und gute
Tarifverträge auch als einen konstruktiven Beitrag zum Patientenschutz“,
ergänzte Montgomery.
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