„Nine to five“ für jeden Chirurgen? Geregelte Arbeitszeiten verbessern die Qualität



Mit dem Arbeitsdruck auf Operateure steigt auch das Risiko chirurgischer Eingriffe für den Patienten. Darauf haben die Experten bei einer Pressekonferenz im Vorfeld der 18. Jahrestagung der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Qualität und Sicherheit (CAQS) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hingewiesen. Die Tagung findet vom 29. bis 30. Januar 2010 in Hamburg statt. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg, diskutierte mit den Teilnehmern, ob geregelte Arbeitszeiten die Sicherheit von Patienten verbessern. Der Klinikalltag habe sich in den letzten Jahren verändert: Weniger Krankenhäusern und weniger Betten stehe eine Zunahme an Fällen gegenüber. „Insgesamt führt dies zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung“, sagte Montgomery Verändert hätten sich gesamtgesellschaftlich auch die Arbeitszeiten. So seien die abgeleisteten Arbeitsstunden von fast 2.000 pro Jahr 1970 auf knapp 1.400 im Jahr 2000 gesunken. „Auch viele junge Ärzte wollen heute nicht mehr arbeiten als ihre Umgebung. Wer ihnen geregelte Arbeitszeiten ermöglicht, schafft Berufszufriedenheit“, erklärte Montgomery. Diese erhöhe wiederum die Qualität der Arbeit und schütze auf diese Weise die Patienten.

Das Risiko eines Rezidivs steige um die Hälfte, wenn der Chirurg beim ersten Eingriff bereits 24 Stunden im Krankenhaus Dienst hatte. Eine aktuelle internationale Querschnittsstudie zeige zudem, dass Medikationsfehler auf Intensivstationen mit wachsendem Stress zunehmen. Angehende Ärzte wüssten zwar, dass sie mit mehr als 40 Wochenstunden Arbeit zu rechnen hätten und nähmen auch Überstunden und Nachtdienste in Kauf. Dennoch hätten sie ein Recht auf den allgemein gültigen Arbeitsschutz. Kein vernünftiger Arzt verlange daher Dienst von neun bis fünf. Ziel müsse es jedoch sein „Arbeitsschutz, Patientenbedürfnis und Patientensicherheit in Einklang zu bringen“, betonte er.

Dafür sei es notwendig, Krankenhäuser mit ausreichend ärztlichem Personal auszustatten. Diese Ärzte müssten in angemessen bezahlten, familienfreundlichen Dienstverhältnissen arbeiten können. Andernfalls würden sie andere Berufe oder gar Länder wählen: Geht ein junger Arzt ins Ausland, nimmt er nach Angaben der DGCH etwa 300.000 Euro Ausbildungskosten mit. Bleibe er dort, entgingen dem deutschen Staat mehr als eine Million Euro an Ausbildungskosten und nicht gezahlten Steuern. „In diesem Sinne verstehe ich die gemeinsamen Bemühungen der Bundesärztekammer, des Marburger Bundes und der chirurgischen Fachgesellschaften um ein vernünftiges deutsches Arbeitszeitrecht und gute Tarifverträge auch als einen konstruktiven Beitrag zum Patientenschutz“, ergänzte Montgomery.
 

 
 
Antje Soleimanian

Fr. 29.01.2010